Protocol of the Session on November 16, 2017

Herr Kehrl, wenn Sie sagen, die Bundestagsfraktion der CDU habe bereits 2016 ein Eckpunktepapier dazu vorgelegt, dann entschuldigen Sie: Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Und deshalb, Herr Mangen, kann man hier auch nicht von Schnellschüssen reden. Die Debatte gibt es seit etlichen Jahren, es gibt mehrere Gesetzentwürfe dazu. Also, hier von einem Schnellschuss zu reden, finde ich doch ziemlich daneben.

Die grüne Fraktion ist mit einem Vorschlag in den Bundestag gegangen und hat gesagt, sie wolle eine Gruppenklage einführen. Sie will, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst zu Prozessbeteiligten werden und das Urteil direkt für oder gegen sie wirkt, ohne dass weitere Prozesse erforderlich sind. Dann könnten auch direkt im Verfahren Anträge auf Zahlung von Schadenersatz gestellt werden. Leider – und das ist auch nicht sehr überraschend – wurde dieser Gesetzentwurf von der Großen Koalition, also von SPD und CDU, im Deutschen Bundestag abgelehnt.

Nichtsdestotrotz finde ich – auch wenn wir Grüne eigentlich weitergehen wollten, als Heiko Maas es in seinem Entwurf vorgeschlagen hat –, dass auch die Musterfeststellungsklage immerhin schon ein Schritt nach vorne wäre, ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich habe es heute noch einmal nachgelesen, die Tagesschau hat es gemeldet, dass derzeit bei den Jamaika-Verhandlungen über dieses Thema diskutiert wird. Wenn wir es wirklich schaffen, dass eine Musterfeststellungsklage Bestandteil eines Koalitionsvertrages in Berlin wird, dann wäre das aus meiner Sicht eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes und der kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten in Deutschland.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Biesenbach, sie werden gleich als Minister hier Stellung beziehen müssen zum Antrag der SPD. Ich hoffe, dass Ihre Position nicht wieder so windelweich und so wie ein Wackelpudding sein wird wie bei unserem Antrag zum Thema Schwarzfahren, wo Sie sich ja total aus der Affäre gezogen und eigentlich überhaupt nichts Inhaltliches gesagt und sich auch

nicht positioniert haben. Also, positionieren Sie sich hier bitte schön, und positionieren Sie sich für einen starken Verbraucherschutz!

Ich glaube, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen schuldig. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Und nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Röckemann.

„Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen es: Das Zitat stammt von Konrad Adenauer und beschreibt eine grundsätzliche Einstellung der Politiker alter Parteien gegenüber ihrem Souverän. Versprochen wird viel, gehalten wird wenig, eine Linie erkennen mag, wer will. Uns stellt sich zudem die Frage: Gibt es tatsächlich so etwas wie politischen Alzheimer, oder wollen Sie mal wieder von den wirklichen Problemen unserer Gesellschaft ablenken?

Ich denke da an die Masseneinwanderung oder die Islamisierung mit den für unser Vaterland unabsehbaren Folgen.

(Beifall von der AfD)

(Beifall von der AfD)

Adenauer und gar politischer Alzheimer? – Entscheiden Sie bitte selbst.

Wen bzw. was wollen Sie mit der Musterfeststellungsklage überhaupt erreichen? Mit der Überschrift geben Sie vor, die Rechte aller Verbraucher stärken zu wollen – mit Ausrufungszeichen und erfrischend ungegendert. Sind das vielleicht erste Avancen in Richtung AfD? – Da müssen wir Sie leider enttäuschen. Wir halten Ihren Antrag für völlig populistisch, und zwar im negativen Sinn. Auf einer solchen Grundlage ist eine Zusammenarbeit mit der AfD natürlich völlig ausgeschlossen.

(Beifall von der AfD)

Sie geben vor, mit der Musterfeststellungsklage alle Verbraucher vor mächtigen Konzernen schützen zu wollen. Sie warnen vor teuren oder gar zeitaufwendigen Verfahren und – ich zitiere – vor dem „langen Weg durch die Instanzen“. Sie malen quasi den Teufel an die Wand, und dabei argumentieren Sie mit einem rationalen Desinteresse. Rationales Desinteresse bedeutet jedoch nicht weniger, als dass der Bürger bei kleinen Angelegenheiten regelmäßig gar kein Interesse an einem Rechtsstreit hat. Wem ist es zum Beispiel noch nicht untergekommen, dass er ein Knöllchen bezahlt hat, obwohl er sich völlig im Recht wähnt?

Wer sich dennoch zur Wehr setzen will, kann dies getrost tun. Aus anwaltlicher Sicht kann ich Ihnen berichten, dass das Kostenrisiko gerade bei kleineren Streitigkeiten mehr als überschaubar ist. Übrigens: In solchen Fällen endet der von ihnen beschworene lange Weg durch die Instanzen bereits beim Amtsgericht, also nach der ersten Instanz. Ich sagte bereits: ein populistischer Antrag.

Zudem sind viele Menschen rechtsschutzversichert. Diese große Gruppe sprechen Sie mit Ihrem Antrag überhaupt nicht an. Aber vielleicht haben Sie ja im Sinn, nach der Lebensversicherungswirtschaft nun auch die Rechtsschutzversicherungswirtschaft zu killen. Das könnte Ihnen mit solchen Anträgen gelingen.

Dann gibt es noch die Menschen, die durch Ihre Politik inzwischen so bedürftig geworden bzw. geblieben sind, dass sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Auch diese Gruppe kann sich ein rationales Desinteresse durchaus leisten.

Es bleiben jetzt lediglich die spektakulären Fälle mit hohen Streitwerten übrig, zum Beispiel der sogenannte VW-Diesel-Skandal.

Insbesondere im Hinblick auf den Populismusvorwurf gilt das bereits Gesagte: Leute mit Rechtsschutzversicherung und Bedürftige sind bereits völlig geschützt. Selbst die zahllosen Verbleibenden – Sie sollten da schon noch etwas nachlegen – brauchen ihre Musterfeststellungsklage nicht.

(Zuruf von der SPD)

Informieren Sie sich doch bitte. Ein kurzer Blick ins Internet genügt. Sollten Sie keinen Empfang haben, lasse ich Sie gern bei mir reinschauen. Es gibt bereits Unternehmen, die sich auf Massenfälle spezialisiert haben. Diese arbeiten kostenfrei. Nur im Falle des Gewinnens wird eine Provision fällig. Wollen Sie vielleicht die killen?

Wir jedenfalls werden Ihren Antrag im Ausschuss kritisch begleiten und erwarten insbesondere eine klare Aufstellung über die zu erwartenden Kosten.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Röckemann. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Biesenbach.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den unzähligen Schlagzeilen der vergangenen Jahre über unrechtmäßige Preisabsprachen, überzogene Bankgebühren oder umgangene Grenzwerte bei Autoabgasen zweifelt niemand mehr daran, dass es im modernen, weitgehend durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben zu Schadensereignissen kommen kann, die eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleicher Art und Weise betreffen. So weit kann den Ausführungen des Antrags der SPD-Fraktion zugestimmt werden, auch wenn sie nicht neu und keinesfalls außergewöhnlich sind.

Mit allem anderen macht es sich die Antragstellerin aber deutlich zu leicht – erst recht, wenn sie so tut, als ließe sich aus dem nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlichten Entwurf von Heiko Maas zur Einführung einer Musterfeststellungsklage auf die Schnelle ein Gesetzentwurf entwickeln, den man als Landesregierung guten Gewissens in den Bundesrat einbringen könnte. Hierzu haben die Kollegen Kehrl und Mangen bereits deutliche Wertungen vorgenommen; die kann ich mir daher ersparen.

Insofern sollte jedem klar sein, dass es sich bei dem angesprochenen Entwurf gerade einmal um einen ersten Diskussionsentwurf handelt, zu dem im Vorfeld weder die Länder noch die Verbände noch sonstige Fachkreise angehört worden sind, wie es in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sein sollte.

Wie aber will ein Gesetzentwurf die vielfältigen berechtigten Interessen und Sichtweisen in unserem Land berücksichtigen geschweige denn zum Ausgleich bringen, wenn er bisher ausschließlich in der geschlossenen Gesellschaft Berliner Amtsstuben ausgebreitet wurde? Vor diesem Hintergrund eignet er sich nicht einmal als Blaupause für eine kluge Fortentwicklung unseres Zivilprozessrechts.

Völlig unabhängig von den Privatvorschlägen des Bundesjustizministers oder auch dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ist allerdings die Landesregierung der Auffassung, dass eine intensive und sachorientierte Befassung mit möglichen Fortentwicklungen des Zivilprozessrechts neben den bestehenden Instrumenten weiter erleichtert und geboten ist. Es liegt gleichermaßen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der redlichen Unternehmen und auch des Rechtsstaats, wenn unrechtmäßig erzielte Gewinne vermehrt geltend gemacht und an die Berechtigten zurückgezahlt werden. Darüber hinaus lässt eine sorgsam abgestimmte Bündelung

einzelner Ansprüche vor Gericht erhoffen, dass die Ressourcen der Justiz effizienter genutzt und damit nicht überfordert werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt es die Landesregierung, dass das Thema des kollektiven Rechtsschutzes Gegenstand der gegenwärtigen Sondierungsgespräche in Berlin gewesen ist und es dort zu einer deutlichen Aussage gekommen ist, dass eine solche Massenklage ermöglicht werden soll. Frau Schäffer, insofern war Ihr Engagement hier deutlich überholt; es hat sich längst erledigt.

Lassen Sie mich mit Blick auf die bevorstehenden Diskussionen und Verhandlungen sowohl in Berlin als auch hier aber schon einige Punkte benennen, die aus Sicht der Landesregierung unverzichtbar sind.

So bedürfen grundlegende Änderungen im Zivilprozessrecht oder die Einführung neuer Klageinstrumente einer gründlichen fachlichen Prüfung und einer breiten Debatte unter Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen. Es darf keinesfalls passieren, dass durch einen, wenn auch gut gemeinten, Schnellschuss eine missbräuchliche Klageindustrie, beispielsweise nach Vorbild der US-amerikanischen Class Action, entsteht oder das hohe Verfassungsgut des rechtlichen Gehörs eines jeden Beteiligten im Gerichtsprozess beeinträchtigt wird.

Darüber hinaus darf die Durchsetzung individueller Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche auch zukünftig nur der Kompensation und nicht den Geschäftsinteressen international agierender Großkanzleien dienen.

Weiterhin sind solche Mechanismen auszuschließen, durch die unter Missachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit gerade in ihrer Kombination ein Erpressungspotenzial gegenüber beklagten Unternehmen entsteht, das diese, selbst wenn sie im Recht sind, zu einem Vergleich um jeden Preis nötigt.

Abschließend dürfen neue Instrumente des Zivilprozessrechts nicht so komplex ausgestaltet sein, dass sie neues Verzögerungspotenzial schaffen und damit eine zügige Klärung berechtigter Ansprüche behindern. Ein verschlungenes und unübersichtliches Verfahrensmonster hilft letztlich nämlich niemandem.

Ich bin sicher, dass die neue Koalition in Berlin eine Lösung finden wird und wir uns dann hier nicht mehr damit beschäftigen müssen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages mit der

Drucksachennummer 17/1124 an den Rechtsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer hat etwas dagegen? – Niemand. Damit sind wir einstimmig für die Überweisung.

Ich rufe auf:

13 Mehr Vielfalt in klassischen Frauen- und Män

nerberufen fördern – Zukunftstage Girls‘ Day und Boys‘ Day ausbauen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/1116

Für die CDU-Fraktion spricht mit ihrer ersten Rede Frau Kollegin Troles. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zoodirektor oder Ballerina? Polizist oder Sekretärin? Können Sie sich daran erinnern, was Sie werden wollten, als Sie noch ein Kind waren? Hatten Sie ein Vorbild für Ihren Berufswunsch? Wer war es, der Vater oder die Mutter, die nette Grundschullehrerin? Was willst du werden, wenn du groß bist? Mit dieser Frage werden Kinder bereits früh konfrontiert.

Ganz bewusst und anschaulich wird diese Auseinandersetzung, wenn sich Jugendliche im Alter zwischen zehn und 15 Jahren konkret die Fragen stellen: Was möchte ich später im Leben beruflich machen? Welche Stärken habe ich? Hier geht es zum ersten Mal nicht mehr um den kindlich verträumten Wunschberuf des Ritters oder der Prinzessin. Hier geht es um die modernen Berufe der Realität. Die Beantwortung dieser Fragen entscheidet über den weiteren Lebensweg.