Drucksache 17/12050 zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Enthaltung bei den Abgeordneten der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/12050 angenommen.
Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen, sodass wir zur Abstimmung kommen können. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt mit Drucksache
Daher kommen wir zur Abstimmung über die Vorlage 17/4277 und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich darf fragen, wer dem zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Der guten Ordnung halber frage ich: Gibt es Neinstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist das Einvernehmen zur Verordnung in der Vorlage 17/4277 im Hohen Hause einstimmig hergestellt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Drucksache 17/12020
Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen; somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt mit Drucksache 17/12020, das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung herzustellen. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Vorlage 17/4285 und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich darf fragen, wer dieses Einvernehmen herstellen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung bei der Fraktion der AfD. Neinstimmen? – Keine. Dann stelle ich fest, dass das Einvernehmen zur Verordnung Vorlage 17/4285 hergestellt worden ist.
terinnen/Stellvertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Münster
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12138
Auch hierzu ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag mit Drucksache 17/12138 in verbundener Einzelabstimmung, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch; dann verfahren wir so.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich darf fragen, wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/12138 angenommen.
Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass auch über diesen Wahlvorschlag mit Drucksache 17/12112 in verbundener Einzelabstimmung, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Auch hierzu sehe ich keinen Widerspruch, sodass wir so verfahren können.
Wer möchte diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/12112 angenommen.
Verstoßes der Minister des Innern und der Justiz gegen Art. 41 Abs. 1 Satz 2 LV i.V.m. Art. 41 Abs. 2 Satz 3 LV durch unterlassene Zuleitung von Akten und fehlende Zuleitung von unbearbeiteten Originalakten an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV (Kindes- missbrauch)
Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit Drucksache 17/12076, dem verfassungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land NordrheinWestfalen derzeit nicht beizutreten. Ich darf fragen, wer dieser Empfehlung des Rechtsausschusses folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Die Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Dann stelle ich fest, dass der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses mit dem bekannt gegebenen Abstimmungsverhalten der Fraktionen gefolgt ist.
Die Übersicht 38 enthält drei Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden; die Beratungsverläufe und die Abstimmungsergebnisse sind aus der Übersicht ersichtlich.
Ich frage nun, wer die Bestätigung dieser Beschlüsse, die in Übersicht 38 zusammengefasst sind, aussprechen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Der guten Ordnung halber frage ich: Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 17/12107 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt.
Es sind Ihnen gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Beschlüsse des Petitionsausschusses, die mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen sind, vorgelegt worden. Wir stimmen nun über deren Bestätigung ab.
Eine Aussprache ist dazu nicht vorgesehen, sodass ich nunmehr frage, wer diese Beschlüsse zu Petitionen bestätigen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Auch hier der guten Ordnung halber die Frage: Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 17/42 bestätigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nun sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich darf das Plenum wieder einberufen für Mittwoch, den 27. Januar 2021, um 10 Uhr.
Das will ich aber natürlich verbinden mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und für einige erholsame und unbeschwerte Tage über den Jahreswechsel, so wie das unter den gegebenen Umständen möglich ist.
Ich hoffe, Sie und Ihre Lieben verbringen doch eine schöne Zeit miteinander, bleiben gesund und wir sehen uns alle im kommenden Jahr gesund und debattenfreudig wieder.