Wir begleiten diese Studie als Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hier in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, die ebenfalls Daten zu diesem Thema sammelt. Über den Weltbiodiversitätsrat verfügen wir über Daten zum Verlust der Biodiversität der Insektenmasse. Es gibt also verschiedene Studien, die aber im Grunde alle dasselbe sagen, nämlich dass wir bei uns einen sehr starken Verlust an Insektenmasse verzeichnen. Und das hat natürlich Auswirkungen auf die gesamte Nahrungskette und eben nicht nur auf einen bestimmten Bereich.
Jetzt geht es aber um die Frage der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten. Ist das der Weg, der uns am Ende zum Ziel führt? Die Krefelder Studie I hat erbracht, dass in den Naturschutzgebieten besonderer Handlungsbedarf besteht. Viele der Fallen der Entomologen bei uns in
NRW standen in Naturschutzgebieten. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, was der Grund für die Situation in Naturschutzgebieten ist. Dazu ein paar Hinweise.
Schon heute – das muss ich den Antragstellern sagen – ist es nach den Naturschutzgebietsverordnungen möglich, Einschränkungen oder Verbote vorzunehmen. Es ist nicht so, dass wir zurzeit eine Landesregelung bräuchten. Es gibt Regelungen, die vor Ort getroffen werden können.
Dann müssen wir bedenken, dass der allergrößte Teil der Flächen in unseren Naturschutzgebieten Grünland ist. Sie wissen besser als ich, dass auf Grünland ohnehin nur sehr selten Pflanzenschutzmittel angewandt werden – wenn überhaupt. Deshalb kann man erhebliche Zweifel daran haben, ob der Rückgang der Zahl der Insekten ausschließlich durch Pflanzenschutzmitteln verursacht ist oder ob nicht noch andere Gründe dahinter stehen.
Ein Aspekt ist in dieser ideologischen Debatte ein bisschen untergegangen. Er ist mir als zuständiger Ministerin aber wirklich wichtig. Ich bin dafür angetreten – und deshalb bin ich froh, dass wir in NRW ein Ministerium haben, das sowohl Umwelt als auch Naturschutz als auch Landwirtschaft in seinem Bereich hat –, Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zusammenzubringen und eben nicht über Ideologien auseinanderzubringen. Mein Ziel ist es – und das ist auch das Ziel der Fraktionen –, den Weg zusammen zu gehen.
Schauen Sie sich mal an, welche freiwilligen Maßnahmen der Landwirte es in den Naturschutzgebieten schon gibt: die Programme zum Vertragsnaturschutz, andere Agrarumweltmaßnahmen. Mehr als ein Drittel unserer FFH-Flächen sind schon über solche Programme abgedeckt. Man muss sich also klug überlegen, ob man immer Verzicht und Verbote nutzt und dafür immer das Ordnungsrechte bemüht oder ob man nicht mal versucht, im Miteinander klarzukommen – vor allem angesichts der Dinge, die sich in den Naturschutzgebieten abspielen.
Ich persönlich bin eine Freundin davon, zusammen mit den Landwirten Lösungen für unsere Naturschutzgebiete, aber vor allen Dingen auch für den Verlust der Insekten zu finden.
Ein Punkt ist ganz wichtig: Im Bund wird gerade das Insektenschutzgesetz verhandelt. Sie haben soeben schon darauf hingewiesen. Das ist im Kabinett heute nicht gelungen. Mal schauen, wann es denn im Bund gelingt.
Ich würde davon abraten, jetzt schon Regelungen dazu zu treffen. Deshalb ist es gut, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird. Dann kann man auch mal gucken, wie es im Bund tatsächlich weiterläuft und was wir brauchen. – Ich wünsche Ihnen eine schöne, beschauliche Adventszeit und frohe Weihnachten.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den eben debattierten Antrag. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/12048 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Dort soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Da beides nicht der Fall ist, haben wir Antrag Drucksache 17/12048 so überwiesen.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Leider ist die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ein zweischneidiges Schwert, denn im zweiten Teil der Anfrage, in dem es um die fiskalischen Lasten der Zuwanderung geht, werden die Antworten doch recht dünn.
Die Landesregierung verweist darauf, dass gut integrierte, aber eigentlich ausreisepflichtige Personen ein Bleiberecht erhalten sollten. Gut integriert ist jemand bei einem Mindesteinkommen in Höhe von 51 % des SGB-II-Satzes zuzüglich der Mietkosten. Erfolgsquote in den ersten sieben Monaten der Regelung in Nordrhein-Westfalen: trotz der geringen Anforderungen bescheidene 400 Personen.
Auf der anderen Seite haben laut dem aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung im vergangenen Jahr rund 58.000 mehr deutsche Staatsbürger Deutsch
land dauerhaft verlassen, als zugezogen sind, davon überdurchschnittlich viele mit Hochschulabschluss.
Viel zu gering ist die Anzahl der Menschen, die sich auf der Basis der blauen Karte der EU in NordrheinWestfalen niederlassen: nur 6.000 Menschen in fünf Jahren. Hier läuft deutlich erkennbar an beiden Enden etwas gewaltig schief.
Der Bevölkerungszuwachs der ausländischen Bevölkerung von 2014 bis 2019 – wir reden von über 600.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen – basiert im Wesentlichen auf der Flüchtlingspolitik sowie der EU-Binnenmigration aus Bulgarien und Rumänien.
Wie aktuelle Zahlen aus Dortmund belegen, war das nicht ganz unproblematisch: Nur jeder dritte Erwerbsfähige aus dieser Gruppe ist beschäftigt. Jeder Dritte unter 65 Jahren ist auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Welch ein Kontrast zur erfolgreichen Westbalkanregelung.
Erschreckend war der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Angegebenes Alter in sechs von zehn Fällen: 16 bis 17 Jahre. Feststellung der Minderjährigkeit ausschließlich durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme in neun von zehn Fällen.
Internationale Studien belegen, dass Altersangaben oftmals nicht stimmen und der Steuerzahler somit zu Unrecht mit hohen Kosten von über 5.000 Euro im Monat für jeden Minderjährigen belastet wird.
Der Anteil der Mädchen lag – wir haben es heute bereits schon einmal gehört – bei bescheidenen 10 %. Interesse der Landesregierung an dieser Problematik: nicht vorhanden.
Gibt es Bestrebungen, die Ausgaben für die Zuwanderung zukünftig im Haushalt abgegrenzt darzustellen, fragten wir. – Antwort der Landesregierung: nein. – Natürlich nicht, Transparenz unerwünscht.
Dass dieses Vorgehen Sinn hätte, beweisen die zahlreichen nicht beantworteten Fragen. Teilweise werden die Daten nicht erhoben, teilweise wäre eine nachträgliche Erhebung nur mit großem Aufwand möglich.
Zudem wird im Haushalt grundsätzlich nicht nach Empfängergruppen differenziert. Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit erfordert aber eine größtmögliche Genauigkeit.
Bei den wenigen zur Verfügung gestellten Zahlen haben mich insbesondere die Ausgaben für die Rückkehrprogramme des Bundes von durchschnittlich nur 305 Euro pro ausgereister Person verwundert. Warum hat die Landesregierung bei über 74.000 ausreisepflichtigen Personen die Zuschüsse für Rückkehrprojekte eigentlich nicht – wie von uns gefordert – erhöht?
Städte, die momentan besonders laut schreien, sie hätten Platz, sollten dringend auf die Höhe der SGBII- und SGB-III-Leistungen für Menschen im Kontext mit Fluchtmigration schauen. Leistungen bzw. Zahlungsansprüche in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt: ca. 10 Milliarden Euro, davon beispielsweise alleine 740 Millionen Euro in Köln.
Ähnliches gilt für die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ausgaben in Nordrhein-Westfalen 2014 bis 2018: 3,3 Milliarden Euro. Weitere 678 Millionen Euro wurden zwischen 2015 und 2017 für Darlehen zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen bereitgestellt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe zwischen 2016 und 2019: weitere 34 Millionen Euro. Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen 2014 und 2019: 6,8 Milliarden Euro.
Ich schließe mit der Forderung für deutlich mehr Transparenz. Geben Sie uns bitte die genauen Zahlen. Sagen Sie uns, was uns Ihre Politik der offenen Grenzen kostet. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In meiner Redevorbereitung habe ich mich gefragt, ob die AfD in den anderen Landtagen wohl ähnliche Anträge und Anfragen gestellt hat. Das Ergebnis: Von Brandenburg und Schleswig-Holstein bis nach Bayern gab es die gleiche Anfrage an die Landtage.
Auch bei uns in NRW ist es fast die wortgleiche Anfrage; das kann man so machen. Interessant ist aber, dass wir die Anfrage nur wenige Wochen, nachdem wir hier im Landtag in der zweiten Haushaltslesung zum Beispiel auch über Integration gesprochen haben, behandeln. Anscheinend war nicht genug Platz bei der zweiten Haushaltsberatung, um dort eine Kritik am Verfahren der Landesregierung zu üben. – Geschenkt.
Sie hätten sich wenigstens die Mühe machen können, aktuellere Daten oder Presseberichte als vom Juni 2019 anzugeben. Immerhin gibt es in jedem Quartal den Sachstandsbericht im Integrationsausschuss, wer, woher und wie viele zu uns nach NRW kommen.
Die NRW-Koalition konnte die Integration und die Asylpolitik seit 2017 verbessern. Zum einen äußert sich das in den Zahlen bei Rückführungen und Ab
schiebungen sowie bei freiwilligen Rückreisen in die Heimatländer. Trotz Corona führt NRW die meisten Rückführungen durch. Das Vorgehen umfasst auch die Rückführung von Gefährdern.
Zum anderen äußert sich das bei unseren wichtigen Initiativen und Projekten für die Integration beim Ankommen von Schutzbedürftigen, bei der qualifizierten Zuwanderung.
Von Anfang an haben wir unsere Integrationspolitik auf die vier Säulen Sprache, Arbeit, Bildung und Wertevermittlung gestellt. Daran halten wir mit unserer Integrations- und Teilhabestrategie 2030 fest.
Um zusammenzufassen: Integrations- und Asylpolitik kennt kein Schwarz oder Weiß. Viele Maßnahmen, viele Initiativen umfassen Querschnittsthemen, und genau so wird es auch im Haushalt gehandhabt.