Protocol of the Session on November 15, 2017

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt zum einen die Gelegenheit, im Rahmen der Kurzintervention zu antworten; Sie haben zum anderen aber auch noch ausreichend Redezeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Mostofizadeh, mit der Aussage, die Gemeindefinanzierung nicht verstanden zu haben, waren weder der Kollege Wolf noch der Kollege Mostofizadeh noch der Kollege Hoppe-Biermeyer noch der Kollege Höhn gemeint. Deswegen war es mir wichtig, dies hier deutlich zu machen, weil die Gemeindefinanzierung eben nicht so funktioniert wie sie von dem von mir nicht benannten Redner hier dargestellt wurde. Das war ad 1.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das macht man trotzdem nicht als Ministerin, wenn man gewählt ist!)

Ad 2: Sie wissen, dass der Stärkungspakt Stufe 1 mit Landesgeld finanziert wurde. Zur Finanzierung der Stufe 2 haben Sie Städte und Gemeinden herangezogen. Werfen Sie einen Blick in den Entwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben. Dort lesen Sie: Wir schlagen Ihnen vor, aus dem Landesgeld heraus eine CoFinanzierung der Stufe 2 zu ermöglichen.

Das ist keine Belastung, so wie Sie es dargestellt haben. Damit Sie wissen, über welche Volumen wir auch in den nächsten Jahren reden, verweise ich auf die damals noch durch Innenminister Jäger beantwortete Kleine Anfrage

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die habe ich gelesen!)

eines Abgeordneten der CDU-Fraktion. Dann wissen Sie, über wie viel Geld wir hier reden, und was zur Verfügung steht.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist doch kein Landesgeld! Das ist kommunales Geld! Das sagen Sie doch selbst!)

Das ist der Gegenstand, den wir Ihnen hier vorgelegt haben. Vor diesem Hintergrund gelingt es, die Befrachtung, die Sie vorgenommen haben, wieder herauszudrehen, Herr Kollege Mostofizadeh. Insofern freue ich mich sehr auf den inhaltlichen Austausch im Kommunalausschuss, weil uns dieses Thema dort inhaltlich noch einmal begegnen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, sodass ich an dieser Stelle die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 1 schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Haushaltsgesetzes 2018. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/800 sowie der Finanzplanung Drucksache 17/801 an den Haushalts- und Finanzausschuss in der Federführung sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushaltes einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgen soll.

Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen worden.

Wir stimmen ab über die Überweisung des Haushaltsbegleitgesetzes 2018. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1111 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung Drucksache 17/801 an den Haushalts- und Finanzausschuss in der Federführung sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushaltes einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung des Unterausschusses Personal erfolgen soll.

Möchte jemand gegen die Überweisung des Haushaltsbegleitgesetzes in der beschriebenen Weise stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann haben wir auch hier einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018 und des Gesetzes zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/802 an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen.

Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Ebenfalls nicht. Dann haben wir auch hier einstimmig

so überwiesen und sind damit am Ende von Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf:

2 Strukturbruch in der Windindustrie vorbeu

gen – für eine Bürgerenergie, die diesen Namen verdient

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1125

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1209 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Sundermann auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch in Abwesenheit des zuständigen Ministers werde ich jetzt mit meiner Rede beginnen. Frau Scharrenbach, Windkraft betrifft ja auch ein bisschen den Bau. Vielleicht können Sie Herrn Pinkwart vertreten. – Es sind ja noch ein paar andere von der Landesregierung da. Ansonsten kann man das heutzutage aber auch nachlesen und nachhören. Schauen wir mal!

Wieder einmal ist die Windenergie Thema in einer Plenarsitzung. Ich glaube, wir hatten noch keine Plenarsitzung ohne dieses Thema. Es ist richtig und wichtig, dass wir uns damit beschäftigen. Wichtig ist es, weil die Windkraft für das Gelingen der Energiewende entscheidend ist, weil sie Wertschöpfung im Land hält, weil sie Investitionen auslöst und weil sie Arbeitsplätze und vor allem Industriearbeitsplätze schafft. Richtig ist, dass wir uns damit beschäftigen und dass wir sie fördern.

Falsch ist es allerdings, wenn die Landesregierung diese positive Entwicklung in unserem Land durch den Windkrafterlass abwürgen will. Zu diesem investitionsschädlichen Klima in unserem Land kommt eine Entwicklung hinzu, die auf den Ausschreibungsmodellen als Instrument für die Vergabe des Neubaus von Windenergieanlagen beruht.

Grundsätzlich können wir für die SPD feststellen, dass wir Ausschreibungen für richtig halten; denn Ausschreibungen sorgen für bezahlbare Energie und so natürlich auch für Akzeptanz in der Bevölkerung. Grundsätzlich richtig ist aber auch, dass wir im Bereich der Ausschreibungen Bürgerwindanlagen zusätzlich privilegiert haben; denn auch diese Privilegierung fördert die Akzeptanz. Bürgerenergieanlagen, Bürgerwindparks, die vor Ort in Bürgerhand sind, führen eben dazu, dass diese Neubauten akzeptiert werden.

Diese klare Einstellung, dass wir bei den Ausschreibungen Bürgerwindenergieanlagen privilegieren

müssen, wurde übrigens im März dieses Jahres vom ganzen Haus so akzeptiert. Die Privilegierung ist aus unserer Sicht der Schlüssel für die Akzeptanz und auch für die gewünschte Anbietervielfalt.

Unsere Anregungen sind auf Bundesebene aufgenommen worden; die Privilegierung ist ins Ausschreibungsdesign eingeführt worden.

Leider Gottes müssen wir an dieser Stelle feststellen, dass dieses Ausschreibungsdesign ein Beispiel dafür ist, dass man etwas zwar gut gemeint haben kann, es aber dann schlecht gemacht hat. Da werden die Kollegen sagen: Na ja, das hat auch ein SPDMinister gemacht. – Dann würde ich sagen: Okay, aber es war auch eine CDU-Kanzlerin, und es war ein grüner Staatssekretär. – Nur mein Kollege Brockes von der FDP ist an dieser Stelle fein raus. Er hat an diesem Ausschreibungsdesign im Prinzip nicht mitgearbeitet. Herr Brockes, freuen Sie sich an dieser Stelle!

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Aber nur an dieser Stelle ist er fein raus! – Zuruf von Dietmar Bro- ckes [FDP])

Ich will Ihnen auch mal eine Freude machen, Herr Brockes.

Wozu hat dieses Ausschreibungsdesign geführt? Es hat nicht dazu geführt, dass wir lokal verankerte Initiativen verstärkt als Investoren verzeichnen konnten. Es hat vielmehr dazu geführt, dass wir eine Vielzahl von professionellen Planern oder strategischen Bietern haben, die die Ausschreibungen komplett abgeräumt haben. Wir haben das Ziel verfehlt. Das führt eben nicht zur Akzeptanz für die Windkraftanlagen in unserem Land.

Da die Privilegierung beinhaltete, dass diese Anlagen keine Genehmigung haben, und dass vier Jahre Zeit war, um sie umzusetzen, öffnet sich nun ein Loch bei dem Neubau von Windenergieanlagen. In Nordrhein-Westfalen sind über diese Ausschreibung aktuell nur zwei Anlagen genehmigt, jeweils mit 6 MW. Die fehlenden Genehmigungen werden dazu führen, dass wir relativ kurzfristig einen Strukturbruch im Windenergiesektor verzeichnen werden. Ein entsprechender Arbeitsplatzabbau ist zu befürchten.

(Zuruf von der AfD: Zum Glück!)

Ja, okay. – Meine Damen und Herren, was muss getan werden, um die Dinge wieder dahin zurückzuführen, dass solche Ziele wie die Akzeptanz erreicht werden können?

Zunächst schlagen wir vor, dass das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2018 in den nächsten Tranchen deutlich auf jeweils 2.000 MW erhöht wird.

Wir befürworten weiterhin das, was wir hier einstimmig gefordert haben, nämlich die Aufnahme der De

minimis-Regelung, sodass verstärkt auch kleinere Anlagen bzw. kleinere Investoren zum Zuge kommen.

Ganz wichtig ist zudem: Wir wollen, dass die Kriterien, die an Bürgerwindanlagen angelegt worden sind, und die dazu geführt haben, dass unsere Ziele nicht erreicht worden sind, deutlich verschärft werden.

Außerdem wollen wir, dass zukünftig auch kommunale Stadtwerke und Kommunen in den Genuss kommen können, Bürgerwindanlagen zu bauen, weil wir der Meinung sind, dass gerade über die Stadtwerke und die Kommunen Wertschöpfung in der Region verbleiben kann. So kann letztlich durch die Bürgerwindanlagen die Akzeptanz für Windenergieanlagen gesteigert werden.

Meine Damen und Herren, die Zeit drängt an dieser Stelle. Deshalb beantragen wir keine Überweisung an den Ausschuss, sondern eine direkte Abstimmung. Wir müssen dafür sorgen, dass die Strukturen nicht wegbrechen.

Die Redezeit.

Habe ich gesehen. – Wir wünschen uns – wir werden die Möglichkeiten auf Bundesebene schaffen –, dass die Landesregierung Farbe bekennt. Sie soll nicht auf der einen Seite sagen, dass die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, und auf der anderen Seite die Windkraft in unserem Land abwürgen. Diese Doppelzüngigkeit werden wir Ihnen nicht weiter durchgehen lassen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Untrieser das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 32 % des in Deutschland verbrauchten Stroms erzeugten im Jahr 2016 erneuerbare Energien. Damit trugen erneuerbare Energien mehr zur Stromerzeugung bei als die anderen Energieträger. Bis zum Jahr 2025 soll dieser Anteil auf 40 % bis 45 % wachsen. Zehn Jahre später sollen es 55 % bis 60 % sein. So sieht es das aktuell geltende Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, kurz EEG, vor.

Eines ist klar: Wir werden zur Absicherung auch weiterhin konventionelle Kraftwerke brauchen. Für die erneuerbaren Energien gilt: Wer von einem Nischenakteur zum relevantesten Player im Strommarkt geworden ist und diesen zukünftig noch stärker dominieren wird, der kann nicht so gefördert werden wie

zu Beginn des Markteinstiegs, sondern der muss sich im Wettbewerb behaupten.