Protocol of the Session on November 25, 2020

(Beifall von der FDP und Kirstin Korte [CDU])

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die AfD hat sich noch einmal Herr Loose zu Wort gemeldet. Ihm verbleiben knapp 30 Sekunden.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pinkwart sprach davon, dass die Dezemberhilfe heute besprochen wurde. Aber sie wurde eben noch nicht beschlossen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Doch! Der Be- schluss liegt doch vor!)

Sie haben „besprochen“ gesagt, nicht „beschlossen“. Wenn sie beschlossen ist, ist das schon mal sehr gut. Das hilft den Schaustellern.

Wie die Debatte heute gezeigt hat, hat unser Antrag geholfen, den Druck auf die Landes- und Bundesregierung hochzuhalten.

(Lachen von Henning Höne [FDP] – Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja, das wird es gewesen sein!)

Auch wenn Sie unseren Antrag aus ideologischen Gründen ablehnen werden, denn Haltung ist Ihnen ja anscheinend wichtiger als Hilfe: Wir orientieren uns an der Hilfe. Die Schausteller haben uns gebeten, zu helfen. Das haben wir mit dem Antrag getan,

(Henning Höne [FDP]: Sie überschätzen sich maßlos!)

und es hat ja auch geholfen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragsstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/11854. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? –

Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/11854, wie gerade festgestellt, abgelehnt.

Ich rufe auf:

7 Gesetz zur Anpassung bestehenden Landes

rechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/11165

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 17/11862

zweite Lesung

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11961

Damit ist die Aussprache eröffnet. Als erstem Redner erteile ich für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Hagemeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassungen des bestehenden Landesrechts an die COVID-19-Pandemie und sonstige pandemiebedingte Sondersituationen, die in diesem Hause am 14. April 2020 beschlossen wurden, waren notwendig und zielführend.

Wir haben in diesem Parlament dringende Anpassungsbedarfe aus verschiedenen Rechtsbereichen gebündelt, aber wir haben diese Regelungen teilweise bis zum Jahresende 2020 befristet oder teilweise nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen bis zum Jahresende zugeschnitten.

Mit dem Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NordrheinWestfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkung einer Pandemie wurde der dringende landesrechtliche Regelungsbedarf hinsichtlich der Konsequenzen und Folgen dieser Pandemie umgesetzt. Es zeichnet sich ab, dass die Pandemie nicht bis zum 31. Dezember 2020 beendet sein wird und dass wir weiter in einer verantwortungsbewussten Normalität werden leben müssen.

Die COVID-19-Pandemie wird uns in das Jahr 2021 begleiten. Das macht es notwendig, dass uns auch die entsprechenden Regelungen begleiten werden. Deshalb treffen wir heute die Entscheidung über den Fortbestand der vom Landtag geschaffenen Regelungen über das Jahr 2020 hinaus. Ein Auslaufenlassen bzw. ein Nicht-Anpassen der Regelungen wäre angesichts der aktuellen Situation nicht vertretbar.

Im Hinblick auf die landes- und weltweite Pandemiesituation entfristen und verlängern wir landesgesetzliche Bestimmungen bzw. passen diese an. Wir handeln in den Bereichen der Landesbauordnung, des Heilberufsgesetzes, des Vermessungs- und Katastergesetzes, des Weiterbildungsgesetzes, des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes, des Bestattungsgesetzes sowie des Landeswirtschaftskammergesetzes.

Der federführende Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. November mit diesem Antrag befasst. Auch die mitberatenden Ausschüsse hier im Landtag waren am parlamentarischen Prozess beteiligt. Insgesamt ist umfangreich über die getroffenen Regelungen diskutiert worden.

Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir ab. Der Grund für den Wechsel der Anerkennungszuständigkeit liegt in der größten Flexibilität bei der Bestimmung der anerkannten Behörde begründet. Denkbar wäre etwa, dass die Landesregierung ein Ressort mit der Anerkennungszuständigkeit betreut, welches über einen entsprechenden Verwaltungsunterbau verfügt und das die vorzunehmenden Prüfungen entweder selbst oder durch den Unterbau noch effizienter durchführen kann.

Keinesfalls ist es so, wie der Änderungsantrag der Grünen unterstellt, dass die Bekämpfung der Kinderarbeit eingeschränkt würde. Das Gegenteil ist der Fall. Die anerkannten Zertifizierungsstellen sind in bestimmten Herstellungsstaaten – momentan vor allem in Indien – aktuell aufgrund von staatlichen pandemiebedingten Reisebeschränkungen daran gehindert, sich durch Überprüfung davon zu vergewissern, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein nicht aus schlimmsten Formen von Kinderarbeit herrühren.

Bliebe die Rechtslage so wie bisher, könnten für Hersteller in diesen Staaten keine Zertifikate mehr vergeben werden, da eine regelmäßige Kontrolle der Hersteller im Herstellungsstaat nicht möglich ist. Hiervon wären aber auch solche Hersteller betroffen, die die Bestimmungen zur Verhinderung von Kinderarbeit einhalten. Hierdurch würde zweckwidrig die wirtschaftliche Lage in von der Pandemie besonders betroffenen Staaten weiter verschlechtert werden, was die Akzeptanz entsprechender Kinderschutzregelungen stark einschränken würde.

Eine solche Folge wird durch die Neuregelung im hier zugrunde liegenden Gesetz verhindert. Der notwendige Kinderschutz wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Zertifizierungsstellen bei fehlenden Kontrollen nur unter engen Voraussetzungen Zertifikate vergeben dürfen und die Kontrollen unverzüglich nach Wegfall der Beschränkungen wieder aufzunehmen sind.

Insgesamt zeigt sich daher, dass die im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen richtig und wichtig sind. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg der Vernunft durch die Pandemie gehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und Susanne Schneider [FDP])

Herzlichen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht die Abgeordnete MüllerWitt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der späte Abend ist wahrscheinlich dafür verantwortlich, dass ich meine Maske nicht sofort abgenommen habe.

Als im April dieses Jahres das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkung einer Pandemie verabschiedet wurde, ging das Parlament berechtigterweise davon aus, dass es nur so lange Bestand haben muss, wie die zugrunde liegenden Annahmen Bestand haben. Deshalb wurden an zahlreichen Stellen konkrete Befristungen beschlossen.

Am 30. Oktober war es unwidersprochener Konsens der demokratischen Fraktionen dieses Hauses, die festgestellte epidemische Lage von landesweiter Tragweite erneut für einen weiteren Monat festzustellen. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen ist nicht davon auszugehen, dass sich bis zum Ende des Jahres die aktuelle Situation wesentlich verändert haben wird, also die im Frühjahr vorgenommenen Anpassungen des Landesrechts obsolet werden könnten.

Im heute vorliegenden Artikelgesetz werden aus dem Artikelgesetz des Frühjahrs einzelne Gesetze zur Fristverlängerung vorgelegt. Aus diesem Grund ist es nun erforderlich – da im Frühjahr bei den in Rede stehenden Gesetzen und Verordnungen mehrfach mit Befristungen bis zum 31.12.2020 gearbeitet wurde –, diese Befristungen über den 31.12.2020 hinaus festzulegen.

Eine Evaluierung des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes soll bis zum 31.12. eigentlich erfolgen, wobei das Gesetz bisher nur noch bis zum 31.03.2021 befristet ist. Voraussichtlich muss unter dem vorläufigen Verzicht auf diese Evaluierung eine Verlängerung der Fristen im Parlament beschlossen werden, damit das Schutzziel erreicht und aufrechterhalten werden kann.

Die fehlende einheitliche Linie der regierungstragenden Fraktion und ihres Gesetzes wird an den unterschiedlichen Befristungen deutlich. Während das

Infektionsschutz- und Befugnisgesetz wie angesprochen beispielsweise bis zum 31.03.2021 befristet ist, soll das hier auch zur Debatte stehende Landesrichter- und Staatsanwältegesetz bis zum 30.06.2021 befristet werden. Sofern die Einzelgesetze alle mit der Begründung der COVID-19-Pandemie befristet werden, wäre eine einheitliche Fristsetzung nur logisch gewesen.

Hier mangelt es nicht nur an entsprechenden Begründungen für die heterogenen Befristungen. Die offensichtlich unterschiedlichen Bewertungen tragen auch zur Verunsicherung der Bevölkerung bei, wobei die eigentliche Ursache in der fehlenden konsistenten Gesamtstrategie der Landesregierung im Umgang mit der Pandemie liegt.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Es ist eine klare Linie gefragt, die vorrangig den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt.

(Henning Höne [FDP]: Das ist ja die General- debatte von heute Morgen!)

Die uneinheitlichen, aber eben auch unsystematischen Befristungen im vorliegenden Gesetz zeigen, dass genau das fehlt.

Kurz zum Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Auch wir kritisieren die beabsichtigten, in Art. 7 vorgesehenen Veränderungen im Bestattungsgesetz. Während die Begründung der Landesregierung nachvollziehbar ist, schießt der Weg weit über das Ziel hinaus. Man hätte durch Fortschreibung der bestehenden Audits bei gleichzeitiger Nichtzulassung neuer Produzenten, die noch kein Audit durchlaufen haben, das Ziel der Regelungen im Bestattungsgesetz weitgehend erhalten können, statt sie wie vorgesehen vorübergehend völlig außer Kraft zu setzen.

Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu und lehnen den Gesetzentwurf von CDU und FDP ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht der Parlamentarische Geschäftsführer Höne.