Aber lieber Herr Röckemann, Sie haben das Gegenteil geschafft. Ich dachte, jetzt müsste ich Belege bringen für die Sorgen, die wir dann hätten teilen können. Aber wenn Ihre Sorge nur darin besteht, dass sich Ihr sprichwörtliches altes Mütterchen eine Erkältung holt, dann sind die Sorgen nun wirklich nicht begründet.
Umgekehrt: Sie haben gerade die Urteile angeführt, die Verwaltungsgerichte als Kontrolle der Maßnahmen, die die Bürger heute beklagen, gesprochen haben. Da ist der Beleg! Einen besseren gibt es doch gar nicht als die Praxis. Der Rechtsstaat funktioniert.
Wenn Sie heute in ein Gerichtsgebäude gehen, dann werden Sie feststellen, dass dort permanent Menschen präsent sind und arbeiten. Das fällt denen nicht leicht. Wir haben intern heftige Diskussionen,
mit welchen Maßnahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gebäuden der Justiz in der Praxis geschützt werden können. Es ist schon manche Überzeugungsarbeit nötig, damit die Grundbuchämter, die Kassen und die Stellen, wo Personalverkehr besteht, voll präsent sind.
Ich bin ungemein stolz darauf – und das belegt die Statistik der letzten Monate –, dass die Rückstände kaum, nur in ganz wenigen Gebieten und nur bei ganz wenigen Gerichten, gewachsen sind. Im Gegenteil: In der Regel ist nichts angewachsen, bei einer großen Zahl von Behörden ist die Zahl der eingegangenen Fälle sogar gesunken. Das heißt, hier wurden Rückstände abgebaut – auch ein Beweis dafür, dass die Justiz funktioniert.
Lassen Sie mich noch auf den Justizvollzug zu sprechen kommen. Vielleicht haben wir auch ein bisschen Glück, aber auch hier haben die Maßnahmen dabei geholfen, dass wir im Augenblick in der Lage sind – und es hoffentlich auch weiterhin sein werden –, in den Anstalten die Pandemie zu beherrschen, sodass dort keine großen Nöte entstehen.
Natürlich beklagen sowohl die Strafgefangenen als auch die Mitarbeiter und auch die Familien, dass die Besuchsregelungen Kontakte verhindern. Aber auch das beweist, dass der Rechtsstaat funktioniert. Ich bin stolz darauf, wie er funktioniert, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, all denjenigen zu danken, die da sind, die kommen – ob das die Vorzimmerdamen sind, ob das die Wachtmeister sind. Und ich möchte auch all denjenigen danken, die die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, und die das mit einer großen Leistungsfähigkeit machen, damit keine Rückstände entstehen, damit wir Urteile bekommen und damit auch all die Arbeit wieder überzeugt.
Schauen Sie sich die Gerichte an: Morgen beginnt in Münster ein großer Strafprozess, der nicht warten kann. Die Justiz funktioniert, und ich bin stolz darauf. Ich glaube, der Beifall, den Sie gleich geben werden, ist der Dank an diejenigen, die in der Justiz arbeiten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließlich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. – Ich höre gerade, dass der AfD noch 23 Sekunden zur Verfügung stehen und sie ihre Redezeit nutzen möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD und die Grünen sagten, dass die AfD Schauanträge stellen würde und die Themen nur immer
Einen Antrag auf Aktuelle Stunde von Rot und Grün, nachdem wir heute schon fünf Stunden über Schule und Solingen gesprochen haben, für Freitagmorgen, um das Thema nochmals drei Stunden durchzukauen. Das, liebe Kollegen von SPD und Grünen, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/11671. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/11671 abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/11687. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Wahlvorschlag Drucksache 17/11687 ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/11622 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/11624 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend –, an den Unterausschuss Bergbausicherheit, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie an den Innenausschuss. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/11685 an den Wissenschaftsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Kultur und Medien, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an
den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, an den Unterausschuss BLB, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.