Zweitens. Es hat eine unterschiedliche Qualität, ob jemand sich solche Posts ansieht oder sie selbst macht. Aber ich sage Ihnen: Derjenige, der sie sich ansieht und schweigt, ist in meinem Sinn auch schuldig – politisch. Alles andere mögen dann Gerichte einmal entscheiden.
Jetzt zum Thema: Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete, Sie wissen, wie sehr mich diese aufgedeckten fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Tendenzen in der Polizei umtreiben. Sie kennen meine Betroffenheit und auch meine Entschlossenheit, das nicht hinzunehmen. Das heißt konkret: allen Hinweisen lückenlos nachgehen, die Sachverhalte aufklären, strafrechtliche, disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen prüfen und konsequent sanktionieren, wenn sich Vorwürfe bewahrheiten.
Bevor man nicht geprüft hat, kann man gar nicht wissen, ob sie sich bewahrheiten. Insofern war – dabei bleibe ich – unser Vorgehen richtig. Die Gerichte haben im Nachhinein entschieden – übrigens auch nur, was die Suspendierung angeht.
Zur Wahrheit gehört allerdings dazu, dass Repression allein nicht alles ist. Wir müssen auch schauen – das ist vielleicht noch viel wichtiger –, wie wir uns künftig präventiv besser aufstellen.
Ich stimme den Antragstellern an dieser Stelle zu. Es handelt sich bei diesem menschenverachtenden Gedankengut um ein Phänomen, das es eben nicht nur in der Polizei, sondern gesamtgesellschaftlich gibt.
Deswegen sind beide Aspekte wichtig: die Perspektive „Innenansicht der Polizei“ und die Perspektive „Außenansicht auf die Gesellschaft“. Deshalb gehören auch beide Ansichten oder beide Perspektiven ins Boot. Aber das ist nicht neu. Das ist genau der Auftrag, den der Sonderbeauftragte und sein Team haben.
maßgeblichen Akteure beteiligt werden. Das betrifft einerseits die Polizei, und damit meine ich die Führung, die Beschäftigten und die Personalvertretung. Aber andererseits sollen auch externe Akteure beteiligt werden, und damit meine ich nicht nur die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft, sondern auch die Politik und die Gewerkschaften.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Externe Expertise ist in diesem Arbeitsprogramm fest vorgesehen. Das ist fest vorgesehen. Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden die Gelegenheit bekommen, sich einzubringen. Diese Beteiligung wird nicht nur die Zulieferung von Daten, Erkenntnissen und Empfehlungen umfassen, das geht weiter darüber hinaus. Im Prozess ist ausdrücklich eine sogenannte Reflektionsphase vorgesehen. Da findet zwischen Stabsstelle und Externen eine Erörterung, eine Rückkopplung der Ergebnisse und Einschätzungen statt. Jeder Austausch kann uns doch nur schlauer machen.
Die Frage ist nur: Brauchen wir dafür ein zusätzliches Gremium? Das glaube ich nicht. Lassen wir doch die Stabsstelle mit dem Konzept, bei dem wir, glaube ich, keinen Dissens haben, arbeiten.
Zum zweiten Punkt des Antrags muss ich auch noch etwas sagen. Ich glaube, das beruht auf einem Missverständnis, Frau Schäffer. Vielleicht kann ich das auflösen. Der Extremismusbeauftragte, den ich eingesetzt habe, soll eben nicht nur Hinweisen auf gefestigte Formen des Rechtsextremismus nachgehen. Ganz im Gegenteil! Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Extremismus, egal in welcher Form, nicht geduldet wird. Das heißt, für alle Formen des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit oder der Diskriminierung stehen die Extremismusbeauftragten in ihren Behörden als zusätzliche – zusätzliche! – Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus sollen die Extremismusbeauftragten auch bei Fortbildungsmaßnahmen unterstützen.
Ob und wie wir künftig mit Externen zusammenarbeiten, wird noch geprüft. Das ist eine Fragestellung mit der sich der Sonderbeauftragte, von dem ich eben geredet habe, auch beschäftigen wird.
Ich glaube, Frau Abgeordnete Schäffer, in dem Ziel sind wir uns absolut einig. Ich hoffe, ich habe mit den Ausführungen deutlich gemacht, dass wir vom Weg her nicht weit auseinanderliegen. Denn der Extremismusbeauftragte hat neben den anderen Aufträgen den Auftrag, das zu machen.
Insofern braucht man diesen zusätzlichen Beschluss nicht, weil das Anliegen eigentlich schon erledigt ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/11653. Wer möchte hier zustimmen? – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/11653 abgelehnt.
stimmung durch Kanzlerin Merkel widersetzen! Wir sind als Parlament in der Verantwortung, die Unantastbarkeit der Grundrechte unserer nordrhein-westfälischen Bürger zu
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Seifen für die Fraktion der AfD das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Lage in unserem Land war nach dem Zweiten Weltkrieg noch nie so ernst wie jetzt im November des Jahres 2020.
Der fast 40 Jahre währende Kalte Krieg, die Bedrohung der Gesellschaft durch die Verbrecher der RAF, die zahlreichen Wirtschafts- und Finanzkrisen, die völlige Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen, zum Beispiel in der Kohle- und Stahl- oder in der Textilindustrie, all das hat die Menschen in diesem Land in große Sorgen gestürzt und zu erheblichen Anstrengungen gezwungen. Immer aber war das Fundament der Demokratie in unserem Land fest und sicher, nämlich das Grundrecht der Freiheit des Einzelnen in allen Lebensbereichen: die Meinungsfreiheit, die Gewerbe- und Berufsfreiheit, die Versammlungs- und Veranstaltungsfreiheit, die Bewegungs- und Reisefreiheit sowie die Freiheit, sich im privaten Umfeld bewegen und betätigen zu können, vor allen Dingen bei den Begegnungen in den Familien und bei den persönlichen Hobbys.
Aber damit ist es nun vorbei. Was vor einem Jahr noch undenkbar schien, das ist eingetroffen. Fast alle
diese Grundrechte sind mit einem Federstrich vom Coronakabinett um Frau Merkel ausgesetzt worden – mal wieder an den Parlamenten vorbei und, das ist das Entscheidende, ohne jede fundierte medizinische Begründung.
So werden die Menschen daran gehindert, ihre Familienmitglieder zu besuchen und sie zu umarmen. Enkel werden von ihren Großeltern ferngehalten. Altenheimbewohner sterben, ohne dass Angehörigen der Zutritt gewährt wird. Kindern wird ihre Unbekümmertheit genommen, und ihre Gesichter werden hinter Masken gesperrt.
Schauspieler, Sänger, Orchester, Solo-Selbstständige, viele Firmen aus dem Bereich der Gastronomie und des Veranstaltungsmanagements fürchten um ihre Existenz. Die Umsätze des Einzelhandels brechen ein.
Die Bürger und Bürgerinnen des Landes dürfen arbeiten; denn die materielle Versorgung soll ja bestehen bleiben. Aber dieselben Bürger werden massiv in ihren kulturell-sportlich-menschlichen Aktivitäten eingeschränkt, in Aktivitäten, die eben die Existenz zu einer menschlichen machen. Das gilt für die Begegnung der Menschen untereinander zum Austausch von Gedanken und Meinungen, zur Vertiefung von sozialen Bindungen sowie zum Erleben von ästhetischen und intellektuellen Momenten. Gerade um dieser grundlegenden Elemente menschlicher Existenz werden die Menschen beraubt und so in das Gefängnis von Angst, Panik, Hysterie und Isolation getrieben.
Das Schlimme ist: Viele Bürgerinnen und Bürger harren freiwillig in diesen Gefängnissen aus und können sich nicht aus den Krallen ihrer Angst befreien, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Aus mündigen Bürgern und Bürgerinnen sind Untertanen geworden, die sich sogar teilweise nicht zu schade sind, ihre Mitbürger zu denunzieren, wenn diese sich nicht der Unsinnigkeit von Zwangsmaßnahmen beugen wollen.
Aber es gibt eben – Gott sei Dank – auch noch Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht von der Angststrategie der Coronabeauftragten einschüchtern lassen, die Widerstand leisten und unablässig die Falschmeldungen der Regierenden und der ihr dienenden Presse durch Faktenangebote korrigieren.
Eine große Zahl von Ärzten aller Fachrichtungen wendet sich gegen die vom Seuchenkabinett verordneten massiven Grundrechtseinschränkungen. Sie weisen darauf hin, dass die COVID-19-Erkrankung keinen hinreichenden medizinischen Grund für solch schwere Grundrechtseinschränkungen gibt.
Erstens. Der PCR-Test ist in keiner Weise geeignet, eine Erkrankung an COVID-19 festzustellen. Nach Aussage des grün-rot-roten Berliner Senats, also nicht irgendeiner AfD-Organisation, kann der PCR
Test keinen Erreger im Sinne des Infektionsschutzes nachweisen. Deshalb sind die positiv Getesteten eben nicht unbedingt Infizierte und schon gar nicht unbedingt Kranke. Die morgendlichen Meldungen über die Anzahl der Infizierten sind Falschmeldungen, wenn man es so betrachtet, weil sie suggerieren, wir hätten es bei den Fallzahlen sämtlich mit Kranken zu tun. Dem ist ja – Gott sei Dank – eben nicht so.
Zweitens. Die an COVID-19 Erkrankten gesunden in der Regel schnell und ohne Komplikationen. Wir haben das im Fall der Schlachterei Tönnies gesehen. Wir haben eben – Gott sei Dank – keine Übersterblichkeit im Jahr 2020 zu verzeichnen. Die zahlreichen Vergleichstabellen der Sterbedaten mit anderen Jahren und auch mit anderen Ländern weisen in diesem Jahr eine durchschnittliche Sterberate aus. Zu unserem Erstaunen – wir haben uns so etwas ja noch nie angeschaut – stirbt tatsächlich eine ganze Reihe von Menschen, wie man es sich nicht vorstellen kann, wenn man sich vorher nicht damit beschäftigt hat.
Drittens. Die einzelnen Maßnahmen, die die Coronakabinette aussprechen, sind höchst widersprüchlich, nutzlos und sogar zum Teil schädlich, wie etwa das Tragen von Masken.
Viertens. Die Grundrechtseinschränkungen fügen den einzelnen Menschen gesundheitlich und materiell mehr Schäden zu als eine Erkrankung mit COVID-19.
All dies – man könnte noch weitere anführen, aber die Redezeit ist ja nicht unendlich – sind fundierte Anzeichen für die Willkür der Coronamaßnahmen und deren Verfassungswidrigkeit, die aus dieser Willkür folgt. Deshalb haben doch auch zahlreiche Gerichte den Klagen von Bürgern stattgegeben und die Grundrechtseinschränkungen für nichtig und widerrechtlich erklärt. Das haben sie nun wirklich nicht der AfD zum Gefallen getan, sondern weil diese Maßnahmen eben zum Teil grundrechtswidrig sind.
Das müssen Sie doch einfach irgendwann einsehen. Das schwere Versäumnis bei den Verordnungen zur Grundrechtseinschränkung ist das Fehlen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Diese an den Parlamenten vorbei getroffenen Verordnungen sind eben nicht auf ihren legitimen Zweck hin untersucht worden, ob nämlich der Schutz vor dem Coronavirus das absolut vorrangige Ziel von Regierungsmaßnahmen sein darf.
Die Coronamaßnahmen sind offenbar auch nicht geeignet, denn sonst hätten wir nach dem Herunterfahren des öffentlichen Lebens nicht wieder einen Anstieg von positiv Getesteten.