Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir alle vorsichtig bleiben, so vorsichtig wie nötig, aber auch so mutig, um die Konzepte, die uns inzwischen vorliegen, anzunehmen, zum Wohle der Wirtschaft in unserem Land, zum Wohle der Arbeitsplätze in unserem Land und zum Wohle der Menschen in NRW. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum fachlichen Teil hat der Kollege Yüksel ja ausführlich ausgeführt. Zum politischen Teil hat Frau Schneider viele wichtige Dinge beigetragen.
Im Übrigen, Frau Kollegin Schneider, würde ich mich der Aussage ausdrücklich anschließen, dass wir tatsächlich diskutieren müssen, unter welchen Bedingungen wir mit der Pandemie umgehen.
Deswegen würde ich mir schon, Herr Minister, auch seitens des Landeszentrums Gesundheit mehr Vorschläge, mehr Expertise und auch mehr Absprachen wünschen, über die wir im Ausschuss diskutieren können, über die wir, glaube ich, auch regional in Konferenzen diskutieren können.
Wenn ich es richtig gelesen habe, hat die Bundeskanzlerin heute die Oberbürgermeister einiger großer Städte – unter anderem meiner Heimatstadt, wenn ich es richtig verstanden habe – zu einer Telefonkonferenz eingeladen, um über die massiv steigenden Coronazahlen zu diskutieren.
Wir diskutieren diesen Antrag mit der Überschrift „Mit gutem Beispiel vorangehen – verantwortungsvoller Umgang mit Corona statt existentieller Panikmache!“, und dann folgt ein Text, der mit dieser Überschrift überhaupt nichts zu tun hat.
Was hat das mit Panikmache zu tun, wenn wir über Teststrategien diskutieren? Der eine oder andere Ansatzpunkt ist fast eine Binsenweisheit, beispielsweise dass man eine Teststrategie usw. erarbeiten müsse, und insbesondere die Ausführungen zu Massentestungen sind doch nicht der Punkt. Wir müssen eine Teststrategie entwickeln. Hierzu vertreten wir differenzierte Auffassungen.
Wobei ich sagen muss, Herr Minister, dass die neuste Coronaschutzverordnung deutlich mehr in die richtige Richtung geht als die vorherige. Sie enthält nämlich einige Klarstellungen, die ich für vernünftig halte, insbesondere was die Feierlichkeiten anbetrifft. Sie enthält auch erstmalig eine Kaskade, was die Teststrategien anbetrifft, dass also aufgrund der Inzidenz Testungen, auch freiwillige Testungen und asymptomatische Testungen, möglich sind. Da kann ich Sie nur ermuntern, stärker in diese Richtung zu gehen. Diesbezüglich hatten wir vorher nämlich zu wenig.
Noch mal zurück zur Überschrift. Der Text hat mit der Überschrift nichts zu tun. Diese soll wieder einmal ein Mittel dazu sein, um den Coronaleugnern Futter zu geben.
Das ist überhaupt nicht zu bestreiten. Und selbst wenn Sie zwei Testverfahren nebeneinander legen, ist die Entwicklung in der logischen Konsequenz letztlich die gleiche. Deswegen ärgert es mich auch ein bisschen, dass zum Beispiel in meiner Heimatstadt Essen nicht die Testverfahren des RKI angewendet werden, sondern andere. Auch da würde ich mir mehr Klarheit wünschen. Oder die Stadt Essen soll uns darlegen, warum ihr Verfahren besser ist. Damit müssen wir uns noch einmal beschäftigen.
diskreditiert und die sich in diesem Saal rüpelhaft benimmt, überhaupt nicht an einer sachlichen Debatte interessiert.
Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen, und dort wird es wie so oft sein: Die Diskussion über Ihren Antrag wird im Sande verlaufen, weil Ihrerseits keine Argumente mehr kommen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, niemand bestreitet, dass wir in Deutschland und damit in Nordrhein-Westfalen bis jetzt sehr verantwortungsbewusst mit dieser Pandemie umgegangen sind. Wenn man mal mit Politikern oder Journalisten aus anderen Ländern spricht, dann schauen die alle sehr bewundernd, wie wir in Deutschland bislang durch diese Zeit gekommen sind. Sie finden kein Land, in dem es im Sinne der Menschen besser gelaufen ist als bei uns.
Zweitens komme ich zu den Teststrategien. Ich glaube nicht, dass wir politisch Teststrategien festlegen können. Vielmehr ist die Instanz, die in Deutschland Teststrategien festlegt und dies mit einer großen Expertise macht, das Robert Koch-Institut. Unsere Teststrategie in Nordrhein-Westfalen hat sich Punkt für Punkt an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts orientiert.
Es hat aber zwei politische Entscheidungen gegeben, mit denen wir von den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts abgewichen sind.
Ich habe entschieden, dass die Mitarbeiter der Schlachthöfe getestet werden. Das war eine politische Entscheidung, die sich als ziemlich richtig erwiesen hat.
Außerdem haben wir aus politischen, emotionalen und Sicherheitsgründen entschieden, unseren Lehrerinnen und Lehrern sowie unseren Erzieherinnen und Erziehern alle zwei Wochen einen Coronatest anzubieten. Diese Taktung wird auf drei Mal bis zum Ende der Weihnachtsferien reduziert. Das war notwendig, um den Schulstart mit einer gewissen Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn man allerdings weiß, dass von den symptomlosen Lehrern nur 0,1 % positiv getestet sind, weiß man auch, dass das eine politische Frage ist und nicht mit dem Robert Koch-Institut und infektiologisch zu begründen ist.
In den nächsten Wochen wird sich die Teststrategie grundlegend ändern. Es werden nämlich Schnellteste kommen, die uns ganz andere Möglichkeiten eröffnen. Zurzeit befinden wir uns in Gesprächen mit den Bundesländern, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Robert Koch-Institut darüber, wo es sinnvoll ist, diese Teste anzuwenden.
Es wird immer gefordert, wir sollten noch mehr testen. – Wir testen in Nordrhein-Westfalen zurzeit rund 350.000 Menschen in der Woche; 1,4 Millionen sind es in Deutschland. Wir haben bis zum Sommer, Juli/August, etwa 50.000 Menschen pro Woche in Nordrhein-Westfalen getestet. Wir liegen mit 350.000 Teste an der Grenze dessen, was man seriös bewerkstelligen kann. Das bezieht sich nicht auf das Material; da ginge noch etwas mehr. Aber wir brauchen auch das medizinische Personal für die Abstriche, wir brauchen die Logistik vor dem Testen, und wir brauchen vor allen Dingen die Logistik nach dem Testen, damit den Menschen die Ergebnisse auch mitgeteilt und die positiven Teste auch bearbeitet werden können.
Sie können auch in ein anderes Bundesland schauen, in dem man landesweit eine eigene politische Teststrategie festgelegt hat. Und dort ist es nicht glücklicher gelaufen als bei uns.
Deswegen finde ich, dass wir hier auf einem vernünftigen Weg sind. Bei den Beratungen im Ausschuss muss die Stellungnahme der Landesregierung immer verdeutlichen, dass die Kompetenz bei der Pandemiebekämpfung eher beim Robert Koch-Institut liegt als – das sage ich mit Verlaub – beim MAGS oder den einzelnen Fraktionen des Landtages. Das Robert Koch-Institut ist die wissenschaftliche Institution in Deutschland, die die Pandemiebekämpfung seit Jahrzehnten weltweit beobachtet, und es ist in
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/11169 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, ob es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung gibt. – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall und die Überweisung einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir regierungstragenden Fraktionen haben uns vorgenommen, dass in NRW schneller, günstiger und unter dem Strich vor allem auch mehr gebaut werden soll, als es bislang der Fall war.
Für „schneller“ haben wir beispielsweise die Landesbauordnung so geändert, dass das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung weniger Zeit in Anspruch nimmt als bisher.
Für „günstiger“ haben wir uns in Richtung Bund dagegen gewandt, dass die Energieeinsparverordnung verschärft wird und so die Baukosten in die Höhe getrieben werden. Und auch für „mehr“ gibt es bereits eine Reihe von Initiativen. Ich denke hier an Baulandpartner, durch die die brachen und untergenutzten Flächen revitalisiert werden.
Gleichwohl ist die begrenzte Verfügbarkeit von bebaubarem Grund und Boden nach wie vor ein Flaschenhals und nicht zuletzt auch ein Preistreiber. Deshalb ist es, neben den vorgenannten Aktivitäten, die sich an Städte und Gemeinden richten, nur konsequent, auch den eigenen Bestand auf Potenziale für Bebauung stärker als bisher unter die Lupe zu
nehmen. Die im Antrag dazu vorgesehenen Schritte sind geeignet, aus einem dokumentierten Bestand ein handhabbares Portfolio zu entwickeln, mit dem man dann auch strategisch umgehen kann.
Der eine oder andere wird sich an die Zeit erinnern, als die Doppik sozusagen über die Kommunen kam und alle Grundstücke erfasst und bewertet werden mussten. Das hat in vielen Fällen nicht nur zu AhaEffekten geführt, was man sein Eigen nennen darf. Allerdings sind nur wenige den Weg weitergegangen und haben sich mit ihrem Grundvermögen bzw. den in diesem Zusammenhang gewonnen Erkenntnissen strategisch auseinandergesetzt und Prozesse und Strukturen optimiert.
Die nötige Strategie wird – ein nicht selten gezogener Trugschluss – auch nicht durch die Beschaffung einer geeigneten Software ersetzt, aber ihre Umsetzung würde sicherlich wesentlich erleichtert und befördert, wenn diese gleichermaßen funktionell wie benutzerfreundlich daherkäme. Das ist gemeint bzw. beabsichtigt, wenn von einem webbasierten Portal die Rede ist; denn die Nutzung des Internets würde nicht zuletzt auch die einfache Einbindung anderer Stakeholder, beispielsweise der Kommunen, erlauben.
Ein Nebeneffekt kann im Übrigen auch sein, dass Grundstücke für andere, beispielsweise für Zwecke des Naturschutzes, identifiziert werden.
Beim Hauptzweck kommt dann noch die Vorstellung dazu, differenzierter mit den Preisen umzugehen, als das bisher der Fall war, nämlich in bestimmten Fällen Abschläge vorzusehen, wie es seit zwei Jahren im Bund nach der sogenannten Verbilligungsrichtlinie praktiziert wird. Das hat, je nach Kaufpreis und Buchwert, jedenfalls im kaufmännischen Rechnungswesen nicht nur monetäre Effekte, sondern stößt aktuell mit dem Haushaltsgesetz auch an rechtliche Grenzen.