Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/899
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 des Verfassungsschutzgesetzes kann der Landtag Mitglieder des Kontrollgremiums oder Stellvertreter mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abberufen. Ihnen liegt mit der Drucksache 17/899 ein diesbezüglicher Antrag vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Deshalb beabsichtige ich, jetzt hier unmittelbar über den gesamten Antrag abstimmen zu lassen. Ich schaue noch einmal in die Runde. – Das findet keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wer dem Antrag Drucksache 17/899 zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der drei fraktionslosen Abgeordneten des Hauses ist damit der Antrag mit der Drucksachennummer 17/899 angenommen.
Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht wurde.
Damit sind wir am Schluss des Tagesordnungspunkts 13 und auch am Schluss unserer heutigen Beratungen angekommen.