Protocol of the Session on October 12, 2017

sollten wir uns aus staatlicher Sicht möglichst weit heraushalten. Das ist die Situation des Einzelnen. Jeder, der möchte, wird seinen Antrag stellen können.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen jetzt aber nicht vor. Damit können wir auch die Debatte zu Tagesordnungspunkt 10 schließen.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksachennummer 17/817. Hierzu wurde direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt durch. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Pretzell und Langguth. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer möchte sich enthalten? – Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion und ein Kollege der AfD-Fraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/817 angenommen.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, nämlich über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksachennummer 17/884. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfDFraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es auch Enthaltungen im Haus? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit diesem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag

Drucksache 17/884 der Fraktionen von CDU und FDP ebenfalls angenommen worden.

Ich rufe auf:

11 Hohe Datenschutzstandards sicherstellen –

Wirtschaft bei Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform unterstützen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/803

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Bolte-Richter das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es wird in der letzten Zeit immer wieder das Bild bemüht: Daten sind das Öl des digitalen Zeitalters. – Wenn das so ist, dann sollten wir auch aus der Vergangenheit lernen. Denn wenn Daten das digitale Öl sind, dann brauchen wir Umweltschutzstandards. Dann brau

chen wir doppelwandige Öltanker, Emissionsvorschriften und manchmal auch Vorgaben zu Verbrauchswerten.

Denn Datenschutz, das ist kein überholtes Konzept. Wir brauchen ihn mehr denn je. Ohne die Selbstbestimmung über die Art und Weise der Informationsverarbeitung werden die Menschen zu fremdbestimmten Objekten, die nur noch berechnet werden, bei denen vorausgesagt werden kann, was als Nächstes kommt, was wir denken, was wir tun werden, welche Bedürfnisse und Probleme wir haben.

Das merken wir heute schon, meine Damen und Herren, wenn uns plötzlich im Internet bestimmte Zahlungsmethoden nicht mehr angezeigt werden, weil irgendein Algorithmus vermutet, dass unsere Kreditkarte vielleicht nicht gedeckt sei oder unsere Rechnung nicht bezahlt werden könnte. Das liegt dann nicht einmal unbedingt an unserem eigenen Verhalten, an unserer eigenen Zahlungsfähigkeit, sondern manchmal auch einfach nur an dem Wohngebiet, in dem wir leben, oder an dem von uns verwendeten Gerät.

Das bedeutet: Datenschutz ist Schutz der Selbstbestimmung und Schutz der Menschenwürde und nicht einfach nur ein Verbraucherschutzrecht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, den Schutz der Menschenwürde bringt uns die europäische Datenschutzreform. Sie ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass mehr Europa für uns alle etwas Gutes bringt. Die europäische Einigung bringt uns nicht nur Frieden, Wohlstand und eine Million Erasmus-Babys, sie bringt uns auch einen wirksamen Rechtsrahmen für den Schutz unserer Privatsphäre im digitalen Zeitalter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Datenschutzgrundverordnung, die im Kern der europäischen Datenschutzreform steht, bringt uns Vorteile in drei Dimensionen:

Sie bringt uns mehr Rechte für die Betroffenen. Sie bringt uns mehr Transparenz, und sie bringt weniger Bürokratie. Sie bringt endlich einen einheitlichen Rechtsrahmen, einen hohen Datenschutzstandard für 550 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Unternehmen können sich nicht mehr das Land mit dem niedrigsten Standard und der schwächsten Aufsicht für ihren Sitz aussuchen. Sie bringt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Vergessen und das Recht auf Datenportabilität.

Sie sorgt dafür, dass es endlich eine konkrete und informierte Einwilligung geben muss. Die Einwilligung darf in Zukunft nicht mehr an die Verarbeitung von Daten gebunden sein, die mit dem eigentlichen Dienst nichts zu tun haben. Viele von uns, denke ich, kennen die Taschenlampen-App, die in Zukunft nicht

mehr verlangen darf, dass sie auch auf das Adressbuch zugreifen kann.

Diese Reform bringt uns auch weniger Bürokratie. Das ist schließlich auch der Anlass für den Antrag gewesen. Es ist mir auch wichtig, an dieser Stelle immer wieder zu betonen, dass sie uns weniger Bürokratie bringt, gerade weil immer wieder von Unternehmensverbänden der Umstellungsaufwand und vermeintliche Rechtsunsicherheiten beklagt werden. Bisher ist es nämlich so, dass nur 15 % der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten laut einer Bitkom-Umfrage angeben, dass sie die Reform zum Stichtag umgesetzt haben werden. Aber die Reaktion kann jetzt nicht sein, dass man diese Standards noch einmal infrage stellt, sondern stattdessen müssen Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt werden.

Denn der einheitliche Rechtsrahmen bedeutet eben weniger Bürokratie. Es gibt nur einen einzigen Standard, und der gilt für ganz Europa. Unternehmen müssen sich nicht mehr an 28 verschiedene Gesetze halten.

Die Reform bringt uns eine einheitliche Rechtsdurchsetzung. Es gibt einen europäischen Datenschutzausschuss, der die einheitliche Anwendung sicherstellt. Bei Fällen von europaweiter Bedeutung kann dieser Ausschuss auch unabhängig bindende Entscheidungen treffen, wie wir es auch von den nationalen und regionalen Behörden gewohnt sind.

Es gibt für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auch einen festen Ansprechpartner nach dem One-Stop-Shop-Ansatz. Wer sich beschweren möchte, kann sich an seine heimische Aufsicht wenden, auch wenn der Datenschutzverstoß in einem anderen Land passiert ist.

Das sind, meine Damen und Herren, immense Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen, und alle Beteiligten – da bin ich mir sicher – werden von dieser Reform profitieren.

Aber wir müssen sie gut umsetzen, und das geht am besten gemeinsam. Neue Regeln müssen nämlich nicht nur rechtlich implementiert werden – auch da haben wir ja noch eine ganze Menge vor uns –, sie müssen auch gelebt werden.

Darum möchte ich gerne die Kolleginnen und Kollegen, die nach mir sprechen und die im weiteren Verfahren beteiligt sein werden, herzlich einladen. Wir haben unseren Antrag ja an vielen Stellen bewusst offen formuliert. Wir haben auch auf Angriffe etwa auf die Bundesregierung verzichtet, auch wenn die an einigen Stellen fachlich durchaus möglich gewesen wären.

Ich möchte mit Ihnen gemeinsam gern daran arbeiten, die Datenschutzreform bei uns im Land, bei uns in Nordrhein-Westfalen zum Erfolg zu führen. Ich

hoffe, dass wir eine gemeinsame Grundlage in unserem Antrag finden können. Lassen Sie uns also gern im Anschluss an diese Debatte oder im Ausschuss darüber sprechen, wie wir gemeinsam zu guten Wegen kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte-Richter. – Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Braun.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Bolte-Richter, ich stimme Ihnen zu: Die EUDatenschutzverordnung ist ein wichtiger Eckpfeiler zur Schaffung europaweit einheitlicher Standards. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also vor allem dem Datenschutz, kommt in unserer vernetzten Gesellschaft, insbesondere im öffentlichen wie auch im privaten Bereich, eine große Bedeutung zu. Dessen ist sich auch die NRW-Koalition mehr als bewusst.

Sie greifen mit Ihrem Antrag ein spannendes Thema auf, das wir weiter in den Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft, für Wissenschaft sowie für Digitalisierung und Innovation diskutieren werden. Darauf freue ich mich.

Ich will aber hier und heute in diese Debatte einsteigen: Die in Ihrem Antrag und eben auch in Ihrer Rede beschränkte einseitige Darstellung der EU-Datenschutzreform hat mich wieder einmal staunen lassen. Zwei Dinge werden von Ihnen ausgeblendet.

Erstens. Mithin scheint es so, dass die Datenschutzverordnung, obwohl noch nicht einmal in Kraft, schon wieder überholt ist. Phänomene wie Cloudcomputing, vernetzte Mobilität oder Internet der Dinge im Zusammenhang mit Fragen nach Datenhoheit, Auslesbarkeit und/oder Zugriffsberechtigungen bleiben in der Reform und auch in Ihrem Antrag nahezu unbehandelt.

Zweitens müssen wir, sehr geehrte Damen und Herren, genau überlegen, ab wann gut gemeinter Datenschutz das eigentliche Ziel verfehlt und Wirtschaft sowie Forschung unnötig beschränkt.

Da Sie selbst mit Ihrem Antrag die Wirtschaft in NRW stärken wollen, sollten Sie, liebe Kollegen der Grünen, diese Abwägung in Erwägung ziehen. Scheint in einer Welt, die immer mehr auf den Mehrwert aggregierter Daten fußt, der Ansatz von Datensparsamkeit nicht überholt zu sein, oder wäre eine Pseudonymisierung der Daten mit höchsten Datensicherheitsstandards nicht besser, um Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und zugleich einen angemessenen Schutz der Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten? – Auch das, sehr geehrte Damen und Herren, ist Datenschutz.

Diese Diskussionspunkte sollten wir auch in diesem Hause nicht unberücksichtigt lassen. Im Koalitionsvertrag äußert sich die NRW-Koalition in diesem Sinne klar zum Privatsphärenschutz. Wir wollen die Bürgerrechte verteidigen und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Gleichzeitig blenden wir ebendiese Realität, sprich: den Wandel von Datenverarbeitung und IT-Sicherheit, nicht aus. Dafür werden wir unter anderem die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und auch die Lehre in diesem Bereich stärken.

Auch die personelle Ausstattung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden wir selbstverständlich ausbauen und somit auch das Beratungsangebot für Unternehmen. Wir sehen den Bedarf an personeller Stärkung ausdrücklich und haben dies bereits im Koalitionsvertrag benannt.

Allerdings war ich irritiert, dass nun gerade Bündnis 90/Die Grünen eine personelle Stärkung einfordern, da sie doch selbst, wie im Antrag formuliert, erst im vergangenen Jahr zusätzliche Stellen bei der Landesbeauftragten geschaffen haben.

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Liebe Kollegen der Grünen, Sie müssen einsehen: Die Forderung Ihrerseits nach einem weiteren Ausbau kann also nur als Bestätigung einer unzureichenden rot-grünen Regierungspolitik vergangener Jahre gesehen werden.

(Beifall von der CDU – Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Ich frage nicht, was bei Schwarz- Gelb damals passiert ist!)

Ein Hinweis zur Standort- und Förderpolitik: Mit der EU-Datenschutzreform schaffen wir gleiche Rahmenbedingungen und gleiche Voraussetzungen für Unternehmen. Darüber hinaus stellen wir gleichwertige Regeln für einen einheitlichen Verbraucherschutz auf. Schließlich schützen wir die Daten nicht um ihrer selbst willen. Europaweit gesetzgeberisch gleiche Rahmenbedingungen zu einem lokalen Standortfaktor in Sachen Datenschutz zu erheben, ist allerdings durchaus krude.

Richtig wäre – das tun wir als NRW-Koalition und das tun bereits viele Unternehmen und Hochschulen in unserem Land –, den wichtigen Weg der Datensicherheit zu beschreiten. Bei der Datensicherheit können wir ein NRW-Profil schärfen sowie aktive Wirtschafts- und Förderpolitik betreiben. Ausnahmsweise war NRW tatsächlich schon 2015 im bundesweiten Vergleich Spitzenreiter bei der Anzahl ansässiger Unternehmen im IT-Sicherheitsbereich: 415 Anbieter, 34 % aller deutschen Unternehmen.

Die Telekom als Bonner Unternehmen ist beispielsweise bei der Pseudonymisierung führend. Weiteres Beispiel: Die Universitäten Bochum und Dortmund

haben sich zusammengeschlossen und bauen sichere Datenbanksysteme zur Verarbeitung großer Datenmengen.

So muss tatsächlich mit diesen Voraussetzungen Datensparsamkeit nicht das oberste Gebot des Datenschutzes sein, sondern dann können wir mit Dateninnovation und mit hohen Sicherheitsstandards neuen Produkten, Dienstleistungen und Fortschrittsmöglichkeiten den Weg öffnen. Das ist ein Standortfaktor, den wir weiter stärken wollen.