In ganz vielen Kitas wird genau das bereits vorbildlich gelebt. Diese Haltung wollen wir weiter stärken, aber ohne neue bürokratische Vorgaben und ohne Eingriffe in die Trägerfreiheit. Der Landesregierung ist es wichtig, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren und sie an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen.
In NRW ist gerade in den vergangenen Jahren viel passiert, um Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren und sie dabei zu unterstützen, diese auch entsprechend wahrzunehmen – und zwar nicht nur punktuell, sondern strukturell. Ich will hier nur die KiBiz-Revision nennen, die bei der Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf bereits mehrfach angesprochen und gewürdigt wurde. Bei der KiBiz-Revision wurden sowohl die Bedeutung von Kinderrechten als auch die Grundlagen zur Einigung von Partizipation, von Mitwirkung und von demokratischem Prozess noch einmal besonders hervorhoben und gestärkt. Das wird strukturell überall bei uns im Land seine Wirkung entfalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte hier noch viele weitere Beispiele für Projekte und Initiativen nennen, die wir fordern, die strukturell wirken und die Beteiligung als pädagogische Haltung nachhaltig stärken. Stichworte sind hier die Förderung der Jugendverbandsarbeit, der Kinder- und Jugendförderplan und die Multiplikatorenschulung.
Das Thema ist insgesamt in Nordrhein-Westfalen gut verankert, und die Debatten im Fachausschuss und auch die Anhörung von Sachverständigen – das hat Herr Hafke bereits gesagt – haben gezeigt, dass es derzeit keine Regelungslücke in Bezug auf die Beteiligung von Kindern in Tageseinrichtungen gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in NRW an vielen Stellen aktiv, um die UNKinderrechtskonvention umzusetzen und diesen
Weg auch konsequent weiterzugehen. Wir, die Landesregierung, werden weiter alles dafür tun, dass Kinder und Jugendliche einen zentralen Platz in unserer Gesellschaft haben, dass alle Kinder und Jugendlichen sich bestmöglich entwickeln und entfalten können, dass sie mitreden, mitbestimmen und mitgestalten können.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kampmann. – An dieser Stelle schließe ich die Debatte zu Tagesordnungspunkt 14.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 16/10263, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8446 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dem Gesetzentwurf nicht zu? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10368
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der CDU hat Herr Kollege Dr. Optendrenk jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine verlässliche Sicherung von Kundeneinlagen ist wirksamer Verbraucherschutz. Bei den in Deutschland vorhandenen Einlagensicherungssystemen von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken steht die Absicherung von Kundengeldern im Vordergrund. Diese Instrumente sind wichtige Grundlagen des
Wir haben die von der EU-Kommission angestoßene aktuelle Diskussion zur Errichtung eines gemeinsamen europäischen Einlagensicherungssystems zum Anlass genommen, heute im Plenum einen entsprechenden Antrag einzubringen. Er basiert auf einem ebensolchen Antrag der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Was gut ist, das darf man unterstützen. Wir alle sind also aufgefordert, hier im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ein klares Signal abzugeben.
Die Vorschläge der EU-Kommission für die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung – auch in der jetzt angedachten Form einer Rückversicherung – sind nicht akzeptabel. In Deutschland werden die Anforderungen der EU-Einlagensicherungsrichtlinie bereits heute umgesetzt. Die Vorgaben dieser Richtlinie müssen aber zunächst in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In fast der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten ist das noch nicht der Fall. Hier müssen Einlagensicherungsfonds erst noch aufgebaut werden. Vorher – davon sind wir überzeugt – darf es keinen einheitlichen EU-weiten Fonds geben.
Denn es kann nicht richtig sein, auf das Sparschwein des Nachbarn zu schielen, wenn andere EU-Staaten bisher nicht bereit sind, ihre Banken zu verpflichten, eigene Sparschweine zu befüllen. Wichtig ist zudem, dass nationale Besonderheiten – wie im Falle Deutschlands die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken – auch künftig fortbestehen können.
Wir haben nämlich – ich darf hierzu den Kollegen Dr. Schick von den Grünen aus dem Deutschen Bundestag zitieren – ein anderes System als manche andere Mitgliedstaaten. Mit der Institutssicherung von Sparkassen und Volksbanken haben wir jeweils eigene Systeme. Wir wollen auch nicht, dass sie zu einem Nachteil für die Institute werden. Denn dann werden gerade die kleineren Banken über Gebühr belastet.
Zum Gedanken des Verbraucherschutzes möchte ich Ihnen ein Zitat des Kollegen Petry von der SPDBundestagsfraktion aus der damaligen Debatte des Bundestags kurz vortragen. Er hat gesagt:
Ich glaube, das Signal, das dieses Parlament an Europa senden muss, ist, dass dies für die Einleger ein ganz wichtiger Punkt ist. Im Zentrum unserer Überlegungen stehen auch nicht die Banken. Im Zentrum steht der Schutz der Einleger, also der Sparer, die ihre Vermögen gesichert haben wollen, …
Es kann nicht richtig sein, dass wir erst vergemeinschaften und dann anschließend sehen, dass andere möglicherweise unserem Beispiel gar nicht folgen, weil wir uns ja schon angestrengt haben.
Ähnliche Diskussionen übrigens zu diesem Thema – das ist weder ein Thema des Landtags von Nordrhein-Westfalen noch des Bundestages allein – hat es in den letzten Wochen auch in anderen Landtagen gegeben. In Baden-Württemberg ist man fraktionsübergreifend zu einem gemeinsamen Antrag gekommen. Man hat sich einvernehmlich im Europaausschuss in Baden-Württemberg damit beschäftigt.
Es wäre gut, wenn wir hier nicht zwei verschiedene Texte hätten: ein Original und eine Lightversion. Ich möchte Sie von den Koalitionsfraktionen darum bitten, noch einmal zu überdenken, ob Sie Ihren Antrag light möglicherweise doch zurückziehen können. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Optendrenk, das mit dem Original und der Lightversion müssen wir hier ein bisschen aufarbeiten. Sie hatten selbstverständlich auch die Gelegenheit, mit uns gemeinsam einen Antrag zu verfassen.
und die Genossenschaftsbanken. Das finde ich grundsätzlich sehr gut und widerspricht auch Ihrem sonstigen Gebaren in diesem Haus in den vergangenen Jahren.
Wenn Sie aber die Sicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Ihrer Argumentation so in den Vordergrund stellen, hätte ich, wenn Sie Ihre Version des Antrags als Original betrachten, das auch mal in den Beschlussteil geschrieben. Wenn Sie hineinschauen, sehen Sie, dass das allenfalls in der Sachverhaltsdarstellung zu finden ist. In Ihrem Beschlussteil steht von Genossenschaftsbanken und Sparkassen kein Wort.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat sich schon mehrfach mit dem wichtigen Thema der Einlagensicherung in Deutschland und Europa befasst. Das war auch richtig so.
Nach meiner Wahrnehmung ist es das Ziel aller in diesem Raum vertretenen Akteure, Sparerinnen und Sparer mit ihren Einlagen zu schützen und unkontrollierbare Kettenreaktionen zu verhindern.
Auch die Europäische Kommission war nicht untätig. Sie hat im November ein Modell vorgelegt, das eine europäische Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme zum Inhalt hat. Das Modell sieht vor, bis 2024 zu einem einheitlichen
Schutzsystem für europäische Sparerinnen und Sparer aufzuwachsen. Bei Schieflage einer Bank sind zunächst die Eigentümer und dann die Gläubiger in der Haftung; erst danach haftet der Abwicklungsfonds.
Das Ansinnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Einlagen zu schützen, ist grundsätzlich richtig, so richtig, wie es auch die Errichtung der Bankenunion war. Richtig ist es unter anderem auch deswegen, weil Bankgeschäfte bekanntlich nicht an Ländergrenzen haltmachen. Da das so ist, ist es sinnvoll, dass auch Instrumente der Bankenaufsicht nicht an Ländergrenzen haltmachen.
Aus deutscher und nordrhein-westfälischer Sicht gilt aber festzuhalten: Deutschland hat mit Blick auf den bereits existenten europäischen Abwicklungsmechanismus seine Hausaufgaben gemacht. Für zahlreiche weitere Mitgliedsländer – das haben Sie völlig richtig ausgeführt – der Europäischen Union gilt das nicht, obwohl die Frist für die nationale Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie bereits im Sommer verstrichen ist.
Die einheitliche Aufsicht durch die Europäische Zentralbank funktioniert. Die europäische Lösung einer Einlagensicherung funktioniert nicht. Dass die Kommission das jetzt per Verordnung heilen will, schafft kein Vertrauen und ist schon deswegen zu kritisieren, weil der Verordnungsvorschlag der Kommission das unwidersprochen leistungsfähige deutsche Dreisäulenmodell in seiner Struktur gefährdet.
Dass insbesondere die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken zusätzlich zu gesetzlichen Vorschriften auch noch hochleistungsfähige eigene Sicherungssysteme unterhalten, darf nicht bestraft werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern gehört doch vielmehr sogar honoriert.