Protocol of the Session on December 2, 2015

Ebene kommen darf, vor allem nicht bei der EZB.

Aber hier sagen die vorliegenden Anträge von CDU und Rot-Grün nichts. Sie schweigen zu Draghis Allmachtsfantasien, der unbürokratischen Bankenaufsicht und dem zerstörerischen Schattenbankenwesen in der EU. Ich finde es äußerst problematisch, wenn die EZB als Bankenaufsicht direkten Zugriff auf jede kleine Sparkasse um die Ecke hat. Das gilt natürlich auch für Volksbanken.

Wenn sie zusätzlich über die Einlagensicherung verfügt, dann ist das Geschäftsmodell der Sparkassen und Genossenschaftsbanken endgültig ein Modell von Draghis Gnaden. Natürlich ist es richtig, gemeinsame Standards bei der Einlagensicherung in Europa zu haben. Aber dafür könnte schon die bestehende Richtlinie sorgen, wenn sie denn angewendet würde.

Es muss klar sein: Die beste Euroeinlagensicherung bringt nichts, wenn der anwachsende Schattenbankenstandort London davon sowieso nicht erfasst wird.

Wir Piraten bleiben dabei: strenge EU

Bankenregulierung ja, die EZB als wirtschaftspolitische Kommandozentrale nein. Wir werden daher

keinem der beiden Anträge zustimmen, sie aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek in Vertretung für Minister Dr. Norbert Walter-Borjans.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist die europäische Einlagensicherung nicht nur ein Problem für Kreditinstitute, sondern eins, das den Sparer, die Sparerin unmittelbar betrifft. Die deutschen Sparer machen sich Sorgen wegen des Haftungsverbundes, unter anderem auch deshalb, weil sie eh diejenigen sind, die die historische Niedrigzinspolitik in der EU, im europäischen Währungsraum mitbezahlen.

Dieses Zinstal bedeutet die Entwertung der Spareinlagen. Wir haben das Phänomen, dass Spareinlagen im Grunde schon mit Negativzinsen belegt werden.

Diese Erfahrung verstärkt die Sorgen und die Vorbehalte, und deshalb müssen wir sehr sorgsam mit diesem finanzpolitischen Bereich umgehen. Die Landesregierung nimmt diese Sorgen jedenfalls sehr ernst.

Aber die Finanzkrise ist im Grunde geprägt durch den Primat der europäischen Finanz- und Geldpolitik. Landespolitisch haben wir wenig Spielraum, um die Finanzmärkte zu stabilisieren und verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen. Herr Witzel, wenn Sie im Nebensatz die Griechenlandrettung als historischen Irrtum abtun, befinden Sie sich im Irrtum, und die Bosbäche dieser Welt bleiben im Unrecht, weil europäische Solidarität und antieuropäische Kleinstaaterei zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

An dieser Stelle will ich Herrn Laschets Einlassungen von heute Morgen ausdrücklich loben: mehr Europa wagen, weg mit der Kleinstaaterei! – Das war im Umgang mit Griechenland und anderen Problemen der richtige Lösungsansatz. Da kann man Herrn Laschet nur zustimmen, prinzipiell und generell.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Dass die Union jetzt nicht klatscht, spricht Bände für den Zustand dieser Partei – nicht nur in dieser Frage.

(Beifall von der SPD)

Die Einrichtung der europäischen Bankenaufsicht war völlig richtig. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Einlagensicherung war wichtig. Die Bankenaufsicht funktioniert vollumfänglich. Kritisch bleibt der

Abwicklungsmechanismus, weil er sich noch im Aufbau befindet und unsere Vertrauensfrau, wenn man es so formulieren darf, Elke König ihr Amt erst im Januar des nächsten Jahres antritt.

Die festgelegte Haftungskaskade ist vernünftig, erst Eigentümer und Gläubiger, danach der neue Fonds, der mit bis zu 55 Milliarden € ausgestattet werden soll.

Deutschland hat seine Hausaufgaben in beiden Bereichen dieser europäischen Neuordnung gemacht. Wir haben auch die Hausaufgaben erledigt, was die Vorbereitung der Abwicklung und des Einlagensicherungsfonds angeht. Das gilt aber, wie hier schon bereits erörtert, längst nicht für alle Partnerländer im Euroraum.

Deshalb muss die Verwunderung groß sein, dass die EU-Kommission gerade die letzte Hürde zum jetzigen Zeitpunkt praktisch im Husarenritt ohne Mitwirkung mit unmittelbarer Wirksamkeit und nicht mit nationaler Umsetzung realisieren will. Das stärkt die Vorbehalte, das schwächt die Vorbehalte nicht, das säht Misstrauen, wo die Kommission Vertrauen aufbauen müsste. Deshalb finden wir das schlecht und bemerkenswert, wie man sich so vergaloppieren kann. Die deutschen Spareinlagen sollten deshalb so nicht zum europäischen Mithaftungskapital gemacht werden.

Falsch bleibt dennoch, heute grundsätzlich und absolut Nein zu sagen zu einem europäischen Einlagensicherungssystem. Denn Ziel muss sein, erst die vollständige Umsetzung und Wirksamkeit der überarbeiteten Richtlinie zur Einlagensicherung abzuwarten, dann zu einer Bewertung, vielleicht auch zu einer Neubewertung eines Haftungsverbundes zu kommen und zu überprüfen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt unter anderen Voraussetzungen sinnvoll machbar ist.

Deshalb bitte ich Sie, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Schließen Sie die Tür nicht für immer. Wir brauchen offene Wege nach Europa, wenn sie denn mit Vernunft gepflastert sind. Daran sollten wir auch an dieser Stelle arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Dr. Optendrenk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, Herr Minister, wenn Sie wenigstens über Ihren eigenen Witz so herzhaft lachen können.

(Marc Herter [SPD]: Wir auch!)

Ich wäre froh, wenn Sie auch die Kritik, die Sie eben an Europa formuliert haben, im Einzelfall dann auch an die Stelle adressieren würden, wo Sie im Lan

desverband Ihrer eigenen Partei hingehört, und zwar an Martin Schulz.

(Beifall von Robert Stein [CDU])

Denn der Kommissionsvorschlag ist ja eins zu eins die Umsetzung des Präsidentenberichtes, an dem der Präsident des Europäischen Parlaments mitgearbeitet hat. Bitte herzliche Grüße nach Würselen.

(Beifall von der CDU)

Umso wichtiger wäre es, wenn wir einen geschlossenen Antrag – auch im Sinne dessen, was die Kolleginnen und Kollegen von CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag verabschiedet haben – hier auf den Weg bringen könnten. Es betrifft alle Sparer, egal ob sie bei Sparkassen, Genossenschaften oder kleinen Privatbanken anlegen: Verbraucherschutz, nicht Bankenschutz ist das Thema.

Ich möchte noch einmal den Vorschlag unserer Fraktion wiederholen. Wenn Sie mögen, lassen Sie uns beide, den Antrag und den Entschließungsantrag, entgegen der Beschlussempfehlung des Ältestenrates in den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen.

Herr Kollege, die Zeit ist um.

Dann können wir das, was der Minister angeregt hat, nämlich weiter darüber zu reden, gerne umsetzen. Herr Minister, wir würden Sie gerne beim Wort nehmen. – Entschuldigung, Herr Präsident, dass ich überzogen habe.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich sehe auch nicht, dass sich im Hinblick auf den Vorschlag „Überweisung“ zwischen den Geschäftsführern etwas tut.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung über zwei Anträge, nämlich zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10300. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/10300 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung der CDU- und der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD

und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10368. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag angenommen mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Änderung des Gebührengesetzes

für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10081

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 16/10283

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 1)

Wir kommen also unmittelbar zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10283, den Gesetzentwurf Drucksache 16/10081 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache

16/10081 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/10081 einstimmig in zweiter Lesung verabschiedet.