Es fehlt (…) an sonderpädagogischer Expertise, an entsprechender Ausstattung, multiprofessioneller Unterstützung und umfassenden Fortbildungen für die Lehrkräfte; …“
All der Jubel über die Inklusionsquote sagt gar nichts über die Qualität aus. Denn sie bringt keine Qualität in inklusive Förderung.
Ich sage Ihnen deutlich: Dieser Antrag schildert in seinen Vortexten das Problem ungeschönt. Er benennt die Defizite und er legt den Finger in eine schmerzende Wunde der NRW-Schulpolitik.
Der Belegt für diese Aussage ist auch zu finden in der repräsentativen Forsa-Umfrage, die der VBE im Mai dieses Jahres veröffentlicht hat. Ich nenne Schlagworten: zu große Lerngruppen, zu geringe Vorbereitungszeit auf diese Riesenherausforderungen, zu wenig sonderpädagogische Unterstützung und zu übereilte Zerschlagung bestehender Förderschulstrukturen.
Jetzt kommen wir wirklich zum Ansatz dieses Antrags. Es geht nicht um Einschätzung der bisher geleisteten Arbeit, sondern es geht darum, die Qualität der Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Dafür wird ein Maßnahmenkatalog vorgelegt.
Ich denke, das ist ein ganz positiver Ansatz in diesen Antrag. Für die CDU kann ich sagen: Diese Vorschläge sind ernsthaft abzuwägen. Sie sind intensiv zu diskutieren. Ich denke, dass hier eine Anhörung weiterhelfen könnte, die Position noch einmal zu schärfen.
Ich möchte zwei Punkte herausgreifen. Zum einen haben wir nicht die Probleme mit den Qualitätsstandards, die ich sehr gerne im Ausschuss diskutiert sehen möchte. Wir müssten überlegen, ob es ein
Ich verstehe den Ansatz, dass man sagt: Wir möchten eine Ressourcenbündelung. – Auf der anderen Seite geht es auch um die Versorgung in der Fläche.
Das muss man gegeneinander abwägen. Denn für uns als CDU ist es ein Essential, dass bei allen Organisationsüberlegungen die Wahlmöglichkeit der Eltern erhalten werden muss.
Eltern im Erziehungs- und Bildungsprozess ernst nehmen: Das ist es, was wir ermöglichen möchten, damit die Struktur nicht von außen vorgegeben ist und die Eltern sich dem fügen müssen, wenn an Empfehlung aus irgendwelchen Schulaufsichtseinrichtungen kommt.
Ich darf ganz kurz ein Beispiel erzählen, das ich in der letzten Woche im westlichen Münsterland erlebt habe. Ich habe ein Kind kennengelernt, das auf Wunsch der Eltern vor drei Jahren von der Förderschule in die Regelschule gewechselt hat. Es hat dort eine Zeit erlebt, in der es viele Anstrengungen unternommen hat, aber permanent mit Misserfolg, Scheitern und Nichtvorwärtskommen konfrontiert war. Daraus ergab sich die Spirale von Aggressivität und Schulverweigerung. Dieses Kind hatte keine Freude mehr an dem Alltag, den es absolvieren musste.
Die Eltern haben den nachdrücklichen Wunsch geäußert, dass ihr Kind wieder auf die Förderschule kommt. Sie können sich nicht vorstellen, was das an Überzeugungsarbeit mit Blick auf die Schulaufsicht erfordert hat. Aber das Entscheidende ist: Es gab im Westmünsterland noch eine Möglichkeit, diese Wahl wahrzunehmen. Schon nach zwei Wochen konnten die Eltern feststellen, dass ihr Kind wieder Freude am Schulalltag hat, dass es gerne zur Schule geht und dass es wieder Aktivitäten entfaltet.
Wenn Sie so etwas unmittelbar mitbekommen, ist entscheidend, zu sagen: Wir müssen bei aller Veränderung der Schulstruktur, die notwendig ist, weil sich die Zahlen ändern, weil der demografische Wandel da ist, Umsicht walten lassen. Wir müssen im Interesse der Kinder und Jugendlichen darauf achten, dass nicht weniger Förderung und Forderung in der Regelschule als zuvor in der Förderschule stattfinden.
Die Zeit ist fortgeschritten. Deswegen möchte ich auf Frau Gebauers Bemerkung zu Berufskollegs eingehen: volle Unterstreichung Ihrer Aussagen.
Frau Ministerin, ich hoffe sehr, dass Sie einen Beweis Ihrer Lernfähigkeit abgeben und den Einstieg im nächsten Jahr stoppen, wenn die Voraussetzun
gen nicht geschaffen sind. Wir haben das vor zwei Jahren erlebt, und ich hoffe sehr, dass daraus gelernt werden kann.
Der Antrag verspricht eine lebhafte fachliche Diskussion im Ausschuss. Wir werden uns gern und engagiert daran beteiligen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Birkhahn! Wir können uns hier natürlich einzelne Geschichten erzählen – das kann ich auch gern tun –: von den Eltern, die froh waren, dass sie für ihr Kind jetzt endlich einen Platz im gemeinsam Unterricht bekommen, von zwei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf „geistige Entwicklung“, die an der Tischtennisplatte sagen – übrigens eine Begebenheit auf einem Schulhof eines Gymnasiums, fünfte Klasse: Förderschule war gestern, heute sind wir normal. Uns geht es gut.
Sie reden davon, dass Kinder in den Klassen verwahrt werden. Das ist eine Unverschämtheit gegenüber den Schulen in Nordrhein-Westfalen, die mit Engagement und mit Sachkunde genau diesen Inklusionsprozess vorantreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten vielleicht auch einmal die Information zur Kenntnis nehmen, die zum Beispiel die Ministerin in ihrer Jahresauftaktpressekonferenz …
Herr Stein, auch für Sie zum Nachlesen – dann muss ich gar nicht so viel reden –: Unterlagen aus der Jahresauftaktpressekonferenz. Da sehen Sie, dass es derzeit im Land 47 auslaufende Förderschulen gibt. Das sind die Förderschulen „Lernen“ von – noch einmal – 494 Förderschulen, die bestehen. So viel zum Thema „Zerschlagung des Förderschulsystems in Nordrhein-Westfalen“.
Sehr geehrter Herr Kollege Hovenjürgen, da machen Sie auch gerade wieder mal mit – offensichtlich auch ohne Sachkunde.