Protocol of the Session on September 3, 2015

(Beifall von der FDP)

Ähnlich schlimm sieht es bei der Verteilung der verfügbaren GFG-Mittel innerhalb der kommunalen Familie aus. Seit der ifo-Kommission in der 14. Wahlperiode streiten wir darüber, wie ein gerechter horizontaler Finanzausgleich aussehen müsste.

Doch bisher ergeht sich die Landesregierung hier in Flickschusterei. Das fängt bei der Einwohnerveredelung an, für die es – siehe unser aktueller Antrag – keine sachlogische Rechtfertigung mehr gibt. Die preußischen Zeiten, in denen die eklatante Schlechterstellung kleiner Gemeinden damit begründet wurde, dass das ländliche Bauernvolk weder Abwasserkanäle noch befestigte Straßen benötigt, sind lange vorbei. Obwohl, bei der Breitbandverkabelung habe ich manchmal das Gefühl, dass wir doch wieder in den alten Zeiten sind.

Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Hübner.

Ich danke Ihnen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hatte vorhin in meinen Ausführungen schon einmal deutlich gemacht, dass wir eine Anhörung genau zu dem Thema eines bedarfsorientierten gemeindlichen Finanzierungsmodells durchgeführt haben. Soweit ich mich daran erinnere, haben uns alle kommunalen Spitzenverbände davon abgeraten.

Können Sie bestätigen, dass wir erstens eine solche Anhörung durchgeführt haben, und zweitens das Ergebnis, dass die kommunalen Spitzenverbände davon abgeraten haben?

Natürlich gab es diese Anhörung, und es gab Kritik von den kommunalen Spitzenverbänden. Es gab aber immer wieder auch

Aspekte, die deutlich machen, dass wir schon in diese Richtung gehen müssen – zumindest habe ich das so interpretiert.

(Beifall von der FDP)

Kommen wir zum System der einheitlichen fiktiven Hebesätze bzw. die dadurch hervorgerufene Steuertreiberei, wozu man eigentlich nicht viel sagen muss. Wir haben diesbezüglich in der Vergangenheit mehrere parlamentarische Initiativen gestartet, die aber auch von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ignoriert wurden.

Die Debatte um eine dringend notwendige Reform des kommunalen Finanzausgleichs wird also geführt werden müssen. Wir setzen uns dabei für eine kommunale Mindestfinanzausstattung auf der

Grundlage einer objektiven Bedarfsanalyse ein. Ich glaube, daran führt kein Weg vorbei. Wenn der Kollege Hübner jetzt lacht – ich erinnere an einen schönen Satz des großen Dieter Hildebrandt, der sagte: Worüber man lacht, das nimmt man ernst. – Insofern danke ich Ihnen, dass Sie es ernst nehmen.

Ein großes Problem ist natürlich weiterhin die Missachtung des Konnexitätsprinzips durch die rot-grüne Landesregierung. Da die Frau Schulministerin anwesend ist, nehme ich ein Beispiel aus der Schulpolitik. Schulministerin Löhrmann lässt ein Gesetz zur Inklusion auf den Weg bringen und leugnet dabei zunächst monatelang, dass dadurch konnexitätsrelevante Mehrausgaben bei den Kommunen verursacht werden. Nach einem langen Streit wird dann ein Scheinkompromiss gefunden, der hinten und vorne nicht passt. Das vorläufige Ende vom Lied ist die derzeit anhängige Verfassungsklage zahlreicher Gemeinden gegen die Landesregierung. Davon können sich die Städte und Gemeinden aber nichts kaufen.

Von der schulischen Inklusion über angemessene Mittel bei der Flüchtlingsunterbringung, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bis hin zu den Kosten der Unterkunft für Hartz-IVEmpfänger – an allen Ecken und Enden werden die Kommunen mit der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben alleingelassen.

Natürlich trägt der Bund zu der miserablen Lage bei. Wenn ich mich jedoch nicht irre, sitzt aber auch die SPD in Berlin gegenwärtig mit am Regierungstisch – oder darunter, dann sagen Sie es uns –, und den Kommunen wurden von der SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen große Versprechungen gemacht. Ich frage mich aber, wo die strukturellen Entlastungen bleiben, die uns so vollmundig versprochen wurden.

Die kommunale Notlage führt nicht nur zu den bereits beschriebenen großen Schuldenbergen, sondern nötigt unsere Städte und Gemeinden auch zur Steuertreiberei. Die „WAZ“ schrieb dazu vor zwölf Tagen: NRWs Handelskammern schlagen Alarm,

weil besonders die klammen Städte an Rhein und Ruhr zur Sanierung ihrer Haushalte kräftig an der Steuerschraube gedreht haben, und es öffnet sich immer mehr die Schere zwischen günstigeren und teuren Wirtschaftsstandorten im Land. – Herzlichen Glückwunsch, liebe Landesregierung! Sie haben dafür gesorgt, dass NRW zumindest bei den kommunalen Steuerhebesätzen mittlerweile bundesweiter Rekordhalter ist.

Besonders auffällig ist das bei der Grundsteuer B, die Mieter, Hausbesitzer und Gewerbetreibende gleichermaßen belastet. Dazu schreibt nicht die „WAZ“, sondern die „FAZ“: „Nordrhein-Westfalen hat hier auch den Staffelstab als teuerster Standort übernommen.“

(Beifall von der FDP)

Wer glaubt, eigene Defizite in der Kommunalfinanzierung dadurch ausgleichen zu können, dass er die Städte und Gemeinden in die Steuererhöhungsfalle treibt, irrt sich gewaltig. Der Bumerangeffekt ist dabei schon vorprogrammiert. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank Herr Kollege Nückel. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Herr Kollege Krüger.

Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! – Wo ist er? Ach, da hinten steht er. – Herr Nückel, ich weiß nicht, wo Sie vorhin waren, als Sie ausgeführt haben. Offensichtlich waren Sie aber auf dem besagten Trümmerfeld, von dem Sie gerade gesprochen haben, denn anders lassen sich Ihre wirren Ausführungen nicht erklären.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Nückel, ich würde Ihnen empfehlen, sich mit dieser Vorlage auseinanderzusetzen und sich die Zahlen zu vergegenwärtigen, die Gegenstand dieser Vorlage sind. Unser Innenminister Ralf Jäger hat dazu gerade einiges gesagt.

Wir sprechen von einer verteilbaren Finanzausgleichsmasse in Höhe von 9,98 Milliarden €. Das bedeutet ein Plus von 370 Millionen €. Geschuldet ist das nicht nur den sprudelnden Steuereinnahmen, sondern wir haben wie in früheren Jahren – Sie haben das in Ihrer Regierungszeit nicht gemacht – die Grunderwerbsteuer einbezogen sowie die von Ihnen seinerzeit vorgenommene Befrachtung wieder entsprechend kompensiert. In diesem Jahr macht das alleine 410 Millionen € mehr aus.

Wenn Sie des Weiteren diese beiden Faktoren – Einbeziehung der Grunderwerbsteuer plus Herausnahme der schwarz-gelben Befrachtungen seit dem Jahr 2010 – bis zum Jahr 2016 aufaddieren, ergibt das wiederum 2,2 Milliarden € zusätzliche Mittel, die

wir über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zugutekommen lassen.

Damit ist aber längst nicht die Messe gelesen. Das Thema „Stärkungspakt Stadtfinanzen“: Selbstverständlich kann man sich darüber streiten, inwieweit man strukturstarke Gemeinden zur Finanzierung des „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ heranzieht. Aber Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass 70 % der Gelder, die wir dort einspeisen, insgesamt 5,76 Milliarden €, sprich 4 Milliarden €, originär aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Und das unterscheidet uns von der damals abgewählten schwarz-gelben Landesregierung. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Und wenn Sie Vergleiche anstellen, dann sollten Sie dies auch vollständig tun. Ich will das gerne an dieser Stelle machen. Die Entwicklung der Kassenkredite, wie sie eben vorgetragen worden ist, ist ohne Zweifel eine, die uns mit Besorgnis erfüllt – ohne Zweifel.

Essen: mehr Kassenkredite als die Kommunen in den Bundesländern Bayern, Sachsen und BadenWürttemberg zusammen, und zwar um den Faktor drei mehr als in den drei genannten Bundesländern.

Aber worauf ist das zurückzuführen? – Wenn Sie mit den Beteiligten sprechen, zum Beispiel mit dem Kämmerer der Stadt Bottrop – Stärkungspaktkommune –, dann sagen die Ihnen: Das, was wir an Konsolidierungserfolgen erreicht haben, wird beispielsweise aufgefressen durch die von uns zu leistenden Mehraufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung.

Wo ist denn die Bundesregierung, die sich insoweit ihrer Verantwortung stellt und ihren Teil zur Bewältigung der im Zusammenhang mit dem Zustrom von asylsuchenden Flüchtlingen anfallenden Kosten trägt? – Sie ist nicht da!

Wir haben seinerzeit deutlich gemacht, dass wir erhebliche Mehraufwendungen beispielsweise bei den Eingliederungshilfen haben: Mehr als 200/250 Millionen €, je nachdem, welches Jahr Sie zugrunde legen, Kostenanstieg bei den beiden Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe bzw. Rheinland, finanziert über entsprechende Umlagen zulasten der Kommunen. Wo ist das Eingliederungsgesetz mit Kostenentlastungen von 5 Milliarden €, die in früheren Jahren wortreich angekündigt worden sind? Bis heute gibt es keinen entsprechenden Entwurf. Man vertröstet uns auf 2018.

(Beifall von den GRÜNEN)

Anderes Thema: Wir beschäftigen uns nicht erst seit wenigen Jahren mit der kommunalen Finanzsituation, Stichworte: Gewerbesteuer und deren Schwankungen. Schauen Sie sich einmal an, wie hoch die Einnahmen der Stadt Essen aus der Gewerbesteuer in früheren Jahren im Vergleich zu heute waren: Sie sind regelrecht abgestürzt. Warum? Das Ge

werbesteueraufkommen fokussiert sich nur noch auf wenige Unternehmungen.

Wer hat seinerzeit eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen gefordert – die Einbeziehung von Freiberuflern, die Einbeziehung von Architekten, Ingenieuren, Ärzten? – Das waren Grüne. Wo war die FDP? Sie hat sich dagegen ausgesprochen. Sie wollten das nicht.

(Zuruf von Thomas Nückel [FDP])

Sie haben das seinerzeit mit Vehemenz abgelehnt und dafür Sorge getragen, dass wir im Rahmen einer entsprechenden Reform der Gewerbesteuer hier keinen einzigen Schritt weitergekommen sind.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Herr Nückel, das überrascht Sie auch nicht! – Thomas Nückel [FDP]: Eine völlig andere Systematik!)

Kosten der Unterkunft: Wir haben einen stetigen Anstieg bei den Kosten der Unterkunft oder, anders formuliert, bei der Finanzierung im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wer ist nicht bereit, einen größeren Beitrag zu leisten? – Die Bundesregierung. Und wir als Land – das ist Ihre Aussage – sollen das sozusagen eins zu eins entsprechend ersetzen. Wir können das nicht, allein schon nicht mit Blick auf die heutige Haushaltsdebatte, mit Blick auf auf die momentane Neuverschuldung und darauf, welchen Entschuldungspfad wir zu Recht einschlagen wollen.

Sie reden davon – da greife ich gerne die Ausführungen von Herrn Nettelstroth auf –, der Verbundsatz von 23 % müsse angehoben werden. – Ich würde mich freuen, wenn uns das gelingen würde. Man muss aber auch sagen: 1 % Anhebung Verbundsatz kostet etwa 500 Millionen €. Wenn man Verhältnisse aus dem Jahre 1981 heranziehen will – da hatten wir 28,5 % –, greife ich die Worte von Michael Hübner auf: Dann kostet uns das etwa bei 5,5 % rund 3 Milliarden €. Dann geben Sie auch eine Antwort, wie Sie das finanzieren wollen. Diese Antwort bleiben Sie schuldig.

(Thomas Nückel [FDP]: Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Dann lösen Sie das Prob- lem!)

Jetzt gucken wir uns mal die Situation in anderen Bundesländern an. Da wird immer gesagt: Die anderen Bundesländer machen das viel, viel besser als Nordrhein-Westfalen. Schauen wir uns deswegen deren Verbundquoten an: Niedersachen

15,5 %, Rheinland-Pfalz 21 %, Saarland 20,6 %, Sachsen-Anhalt 18 %, Schleswig-Holstein 17,83 % und Ihr Paradebeispiel Bayern, bezogen auf die Frage, in welchem Umfang die Kommunen an dem Steueraufkommen beteiligt werden, legt einen Verbundsatz von 12,75 % zugrunde.

Herr Nückel, Herr Nettelstroth, Sie sollten zur Kenntnis nehmen: Es gibt kein Bundesland, das bezogen auf die Verbundquote, besser ist als Nord

rhein-Westfalen mit 23 % – keines. Wenn wir die bayerischen Verhältnisse übertragen und die Verbundquote auf 12,75 % absenken würden, dann würden wir eins zu eins mehr als 4 Milliarden € sparen und könnten dann ohne Probleme, Ralf Jäger, die Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe eins zu eins übernehmen. Wir könnten die Mehraufwendungen bei der Flüchtlingshilfe übernehmen, und zwar eins zu eins. Das ganze Thema „Inklusion“ könnten wir komplett abräumen. Aber letztendlich ist das nichts anderes als linke Tasche/rechte Tasche.

Ich würde Ihnen, wollen Sie das vergleichen, empfehlen, die richtigen Vergleichsmaßstäbe anzusetzen. Und wenn Sie vergleichen, dann tun Sie mir einen Gefallen: Schauen Sie sich einmal den jährlich im Mai veröffentlichten Bericht an, der Auskunft darüber gibt, welch zusätzlicher Aufwendungsersatz in diesem Zusammenhang den Kommunen über diverse Landesprogramme noch zur Verfügung gestellt wird. Da sind wir nämlich bei weiteren 9,5 Milliarden €.

Das heißt in der Summe: 10 Milliarden € Gemeindefinanzierungsgesetz plus „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ plus die verschiedenen Landesprogramme. Wir reden von mehr als 20 Milliarden €, die den Kommunen direkt oder indirekt über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Das sind rund 30 %.