Protocol of the Session on September 2, 2015

In diesem Punkt lege ich schon großen Wert darauf, dass die Gespräche, die ich mit den Reiseveranstaltern geführt habe, sehr früh auch von den Reiseveranstaltern so verstanden worden sind, dass ich für ihre Argumentation ein großes Verständnis habe.

Wir haben heute schon einmal zu Ihrer Freude gesehen: Hin und wieder vertrete ich Positionen, für die es noch keine breite Mehrheit gibt, für die man noch arbeiten muss. Dazu stehe ich auch dann, wenn ich weiß, dass es diese Mehrheit noch nicht

gibt, das Ganze aber meiner Überzeugung entspricht.

Das ist in diesem Fall auch so. Ich sehe einen Unterschied darin, ob jemand ein Auto in einer gemieteten Halle repariert, also die Halle nutzt, um darin einen Wert zu schöpfen, oder ob jemand etwas mietet, das er wieder vermietet, wobei der Mietgegenstand nicht die Hülle ist, sondern sozusagen der Umsatz.

Das ist für mich etwas anderes. Aus diesem Grund vertrete ich in der Tat die Auffassung – wie im Übrigen auch mein Kollege Wirtschaftsminister und der Bundeswirtschaftsminister –, dass man das anders sehen muss. Das wird nicht jedem Kommunalpolitiker gefallen. Der sagt möglicherweise: Da hätte ich aber noch eine Einnahme aus Gewerbesteuern.

Denen muss ich dann sagen: „Vorsicht!“, denn diese Unternehmen denken darüber nach, zumindest diesen Teil des Geschäfts anderswo hinzuverlagern, wo sie diese Steuer eben nicht bezahlen müssen.

Denn die Reisevermittler, also HRS, hotel.de und Ähnliche, machen das nicht. Diese mieten und vermieten nicht, sondern sie vermitteln. Das heißt, sie haben das Problem mit der Gewerbesteuer nicht.

Sie müssten also damit rechnen, dass sich dann Anpassungsprozesse ergeben, die letztendlich nicht zu der erhofften Steuer führen. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, dass die Gespräche sowohl mit den Reiseanbietern als auch mit meinen möglichen Partnern unter den Finanzministerinnen und Finanzministern zu der Feststellung geführt haben, dass diese Regelung damals unter gleichzeitiger Absenkung der Körperschaftsteuer getroffen wurde. Es gab also nicht nur die Zusatzbelastung, sondern es gab auch eine erhebliche Entlastung. Es gibt einen damals gemeinsam von allen Ländern und vom Bund getragenen Erlass zur Auslegung dieser Regelung.

Damals haben die Argumente der Reiseveranstalter nicht überzeugen können. Jetzt ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Das schafft hoffentlich Klarheit.

Aber eines muss man ganz klar sagen – und damit läuft dieser Antrag ins Leere –: Wir können nicht etwas aufheben, was hier nicht verabschiedet worden ist. Wir können den Erlass auch nicht anders auslegen. Das heißt, die hier gestellten Forderungen sind nicht erfüllbar.

Was die Zielrichtung angeht, so haben Sie mich auf Ihrer Seite, und ich weiß, dass das zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen auch innerhalb des Finanzministeriums und der Finanzministerien der Länder insgesamt führt. Aber hier mache ich aus einem Herzen genauso wenig eine Mördergrube, wie ich es heute beim Thema „Bargeld“ gemacht habe. Mit dem einen können Sie besser leben, mit

dem anderen schlechter. Das ist nun einmal so. Ich kann mit beiden gut leben, weil es meine Überzeugungen sind. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/9579 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

12 Leistungsfähigkeit der deutschen Game De

velopment Branche

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9430 – Neudruck

Eine Aussprache heute ist nicht vorgesehen.

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/9430 – Neudruck – an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk mit der Maßgabe zu überweisen, dass Beratung und Abstimmung über den Antrag im Plenum erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

13 Internetanschlüsse müssen halten, was sie

versprechen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9592

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der Piraten Frau Kollegin Brand das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir sind jetzt fast am Ende dieses ersten Plenartages, den wir mit einer Gedenkstunde für Dr. Wilhelm Lenz begonnen haben. Ich habe wahrgenommen, dass ihm drei Sachen, die er vorangetrieben hat, besonders wichtig waren, und eine davon war Transparenz. Und so schließen wir den Kreis fast am Ende dieses Tages; denn auch in unserem Antrag geht es um Transparenz.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Sie sind ja eine Phi- losophin, Frau Kollegin!)

Wir leben mitten in der digitalen Revolution. Kommunikation, Information, Arbeitsleben – alles dreht sich um die digitale Entwicklung, und da ist die Teilhabe eines jeden Menschen umso wichtiger. Ich sage ganz bewusst Revolution und nicht Wandel; denn Wandel impliziert etwas Behäbiges.

Matthi Bolte sprach vorhin von dem NGA, dem Next Generation Access. Dabei impliziert generation die nächste Generation. Alle paar Jahrzehnte ändert sich die Entwicklung. Wenn wir die rasante Entwicklung bei der Digitalisierung betrachten, müssten wir eigentlich vom NHA sprechen, nämlich vom Next Haircut Access; denn so schnell geht es bzw. wird es weitergehen.

Umso schlimmer ist es, dass die Landesregierung jetzt den Plan hat, das Netz bis 2018 auf 50 Mbit/s auszubauen. Untersuchungen zeigen, dass wir dann schon viel, viel weiter sind, dass wir mindestens 120 Mbit/s brauchen. Umso schlimmer ist es, dass Straßen aufgerissen und wieder zugeschüttet werden, ohne gleichzeitig Leerrohre zu verlegen. Umso schlimmer ist es, dass die Menschen zunehmend Angst haben, wer alles zuhört und mitliest, wenn sie sich im Internet bewegen, um sich zu informieren. Schließlich soll die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden – zwar nur bis zum nächsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aber immerhin.

(Beifall von den PIRATEN)

Insgesamt fehlt einmal wieder Proaktivität. Es wird wieder nur reagiert. Wir hecheln der Entwicklung mit unseren Maßnahmen hinterher.

Noch etwas kommt hinzu, als ob nicht schon das reichen würde: Die Anbieter führen die Verbraucher mit dem in die Irre, was sie ihnen versprechen.

(Minister Johannes Remmel: Das hat einen langen Anlauf gebraucht!)

Nehmen wir die Stadt „Neuland City“. Da gibt es ein kleines Gebiet im Südwesten und noch ein kleines Gebiet im Nordosten, und da können die Anbieter

tatsächlich 12 Mbit/s anbieten. Also steht in allen Verträgen, die sie in dieser Stadt anbieten: bis zu 12 Mbit/s. – Die Leute sagen: Hey, super! Ich freue mich. Den Vertrag schließe ich doch ab.

Was wirklich bei den Kunden ankommt, ist viel weniger. Und was eine Speed-Prüfung angeht, so muss man bei dieser auch noch schauen, welche Geräte verwendet werden; schließlich erfolgt die Prüfung nicht direkt an der Dose. Wenn eine vierköpfige Familie dann statt der 12 Mbit/s nur 9 Mbit/s zur Verfügung hat und der Mann nachmittags die Kochrezepte fürs Abendbrot, die Frau E-Mails liest, die Tochter vielleicht auf YouTube unterwegs ist und der Sohnemann noch eine halbe Stunde spielen will, dann ist Ende im Gelände. Dann ist Schicht im Schacht. Dann ist nichts mehr mit Internetzugang für alle vier; sie müssen sich dann nämlich abwechseln.

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Wie wir sehen und ich gerade kurz aufgeführt habe: Es gibt viele, viele Baustellen, die angegangen werden müssen, um wirklich alle Menschen mitzunehmen.

Dieser Antrag bearbeitet zumindest eine Baustelle, nämlich dass die Menschen sich für die Leistungen entscheiden können, die sie wirklich wollen. Dazu brauchen sie Transparenz bezüglich der Dienstqualität, die sie tatsächlich bekommen. Sie brauchen Rechte, Kündigungsrechte und mehr Schutz beim Abschluss der Verträge. Wenn das gegeben ist, haben wir auch wieder einen echten Wettbewerb zwischen den Anbietern, die mal klare Fakten darlegen müssen. Was ist das richtige Angebot? Was gebe ich den Kunden wirklich? Der Kunde kann dann Angebot A oder Angebot B wählen, sodass er „sein teuer“ Geld, das er jeden Monat dafür bezahlt, auch richtig anlegt.

Mit dieser Initiative auf Bundesebene betreten Sie übrigens kein Neuland bei der Bundesregierung. Wie wir vermehrt gehört haben, liegt ein entsprechender Transparenzentwurf seit Anfang 2014 in den Schubladen der Bundesregierung und wartet nur darauf, wachgeküsst zu werden. Dementsprechend bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Blask.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Titel des heute hier debattierten Antrags „Internetanschlüsse müssen halten, was sie versprechen!“ ist durchaus inhaltlich zuzustimmen.

Allerdings ist Ihr Antrag von vornherein überholt, denn die Forderung, dass sich die Landesregierung

für eine transparente und realistische Darstellung der Bandbreiten von Internetverbindungen einsetzen soll, ist nicht neu. Denn gemeinsam mit anderen Bundesländern hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit bereits gegenüber der Bundesregierung für die Verbesserung der Transparenz bei Internetanschlüssen eingesetzt.

So hat die Verbraucherschutzministerkonferenz mit der Stimme von Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 einen Beschluss gefasst, der die von der Bundesnetzagentur initiierte Transparenzverordnung unterstützt. Hierdurch sollen einerseits einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Internetanbieter sowie andererseits transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher in verständlicher Form eingeführt werden.

In dem Eckpunktepapier der Länder wird auch gefordert, dass es ein anbieterunabhängiges und objektives Tool zur Messung der tatsächlichen Leistungen geben soll, sodass auch ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher verankert werden soll, wenn die tatsächliche Datenübertragungsrate regelmäßig von der ausgelobten bzw. vereinbarten abweichen sollte.

Diese Punkte des Eckpunktepapiers sowie die Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz würden für die Verbraucher ein deutliches Plus an Transparenz bedeuten.