schweren jungen Menschen mit Förderbedarf häufig den Weg ins Berufsleben, anstatt ihn zu erleichtern.
Wir möchten aber allen Menschen den Weg in ein erfolgreiches Berufsleben ebnen und hoffen, mit dem heutigen Antrag dazu beizutragen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn aus dem „Boten von Bethel“ vom Mai 2014 zitieren. Dort hat Pastor Bernhard Wolf Folgendes ausgeführt:
„Mit Pauschallösungen und Gesetzen, die uns bei der schulischen und beruflichen Förderung immer wieder an formale Grenzen bringen, kommen wir nicht weiter. Es geht um den Einzelnen und was für ihn das Beste ist. Der Einzelne – das ist ebenso der junge Mensch mit schwersten Behinderungen wie auch derjenige, dem man seinen Förderbedarf nicht ansieht.
Das ist eigentlich das Leitmotiv der gemeinsamen Beratungen gewesen, um diesen Antrag nach der Anhörung weiterzuentwickeln und zu einer gemeinsamen Vorlage zu kommen. Das hat uns motiviert, diesen Dingen nachzugehen. Denn in der Tat gibt es Schnittstellen – Kollegin Vogt hat schon darauf hingewiesen –, an denen immer wieder Brüche entstehen, wo nicht alles passgenau zusammengeht und häufig – den Eindruck haben wir – doppelte Arbeit gemacht wird.
Vor allen Dingen geht es aber darum, auch nicht mehr schulpflichtigen jungen Erwachsenen eine Chance zu eröffnen. Häufig wird durch die Arbeitsverwaltung ein Rehastatus festgestellt. Diese jungen Menschen werden dann einem Bildungsträger anempfohlen und zugewiesen. Dort gibt es berufsvorbereitende, eingliedernde Maßnahmen. Die Träger solcher Berufsbildungswerke bieten oftmals auch eine Internatsunterbringung an, die ebenfalls von der Arbeitsverwaltung refinanziert wird.
Die berufsbildende schulische Ausbildung erfolgt zumeist direkt an den angeschlossenen Förderberufskollegs. Sowohl die Berufsbildungswerke wie die Berufsförderkollegs haben eine ganz spezielle Expertise, die auch im Prozess der Inklusion, die wir in diesem Bereich angehen, wichtig ist.
Eine Aufnahme an Berufsförderkollegs ist allerdings an die förmliche Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs nach dem sogenannten AO-SF-Verfahren gebunden. Das wiederum ist ein Verfahren innerhalb von Schulpflicht. Da
Die Lösung – das sagt uns auch das Beispiel deutlich – liegt eben nicht darin, die Schulpflichtgrenze insgesamt neu zu bestimmen. Vielmehr ist es systematisch richtig, die Frage zu stellen, was die Agentur an zusätzlicher Unterstützung in Sachen Ausbildung bieten muss, wo das KJHG und auch das SGB VIII im Einzelfall auch für Volljährige Unterstützung leisten können; auch das ist möglich. Es geht darum, diese Stränge endlich zusammenzuführen, damit die Unterstützung beim Einzelnen wirksam werden kann.
Deswegen wäre es sehr sinnig, im neuen Teilhabegesetz auf Bundesebene diese sinnvolle Bündelung und die Leistung wie geplant zusammenzuführen und umzusetzen. Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen müssen.
Ich will dazu noch einmal das Beispiel Bethel zitieren. Wir haben ja eine Möglichkeit: die Bündelschule. Neben der Expertise des Förderberufskollegs weisen wir auch noch einmal darauf hin, dass die Schulen sich weiterentwickeln können mit diesem Zweig der – in Anführungszeichen – „allgemeinen Berufsschule“. Diesen Weg ist Bethel erfolgreich gegangen, und im „Boten von Bethel“ wird dazu Folgendes ausgeführt:
„Neben dem bisherigen Förderberufskolleg gibt es jetzt hier als zweite Säule ein allgemeines Berufskolleg. So können auch die Schüler weiter gefördert werden, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber doch einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Das ist übrigens ein Viertel der 500 Schülerinnen und Schüler. Uns ist es wichtig, dass wir auch diese Schülerinnen weiter in Bethel aufnehmen können.“
Das ist wichtig. Dort wird das Ganze zusammengeführt, und dann ist es möglich, jungen Menschen über diese Form von Berufsausbildungen neue Chancen zu eröffnen. Dieser Weg wird in Nordrhein-Westfalen beschritten. Uns liegt sehr daran, diese guten Beispiele noch einmal zu kommunizieren, um das weiter in die Landschaft zu tragen, damit wir überall eine Erweiterung und Breite hinbekommen.
Wir müssen an den Schnittstellen miteinander arbeiten. Wir wollen individuelle Chancen ermöglichen und möglichst keine Brüche produzieren. Jetzt müssen die Ebenen zusammenspielen. Das heißt, das Bundesteilhabegesetz muss uns da ein Stückchen voranbringen. Wir haben das alles, glaube ich, ziemlich pragmatisch auf den Weg gebracht und nochmals thematisiert.
Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Frau Vogt hat schon darauf hingewiesen, dass wir das Ganze eigentlich noch etwas weiter gedacht hatten.
Wir haben bis in die letzten Minuten der Fraktionssitzung noch daran gearbeitet. Ich bin froh, Ihnen dieses gemeinsame Ergebnis heute zur Abstimmung vorlegen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab, bevor ich zum Inhalt des Antrags komme, noch einmal auf das eingehen, was Frau Vogt und Frau Beer gesagt haben.
Frau Vogt, ich nehme Ihre Entschuldigung an. Gleichwohl muss ich sagen: An dieser Stelle von einem „Missverständnis“ zu sprechen – das erschließt sich mir nicht.
Wir hatten eine gemeinsame Sitzung – auch mit der Piratenfraktion –, und wir haben dort gemeinsam beschlossen – ich nehme, genau wie meine beiden Vorgängerinnen, das Wort „gemeinsam“ gerne in den Mund –, dass wir auf der Grundlage Ihres Antrags eine Lösung für die Betroffenen finden wollen. Meine Fraktion hat dreimal nachgehakt, was sich denn jetzt in dieser Angelegenheit tut. Wir hätten gerne mitgearbeitet. Dreimal wurde uns gesagt: Ja, es kommt etwas. – Es kam nichts, und dann kam der Antrag einen Tag vor der Schulausschusssitzung.
Ja, Sie haben angeführt, Sie hätten bis zuletzt daran gearbeitet. Es ist aber schon komisch: Wenn man gemeinsam etwas machen möchte, und zwei Fraktionen sitzen nicht mit am Tisch – bemerkt man das nicht und fragt sich, was denn vorgefallen ist? Also, in diesem Zusammenhang von einem „Missverständnis“ zu sprechen, finde ich insofern schon sehr gewagt. Gleichwohl, Frau Vogt, die Entschuldigung nehme ich an.
Zu dem ursprünglichen Antrag: Es ist schon ein bisschen erstaunlich, dass bis auf die Übernahme der Überschrift von dem ursprünglichen Antrag der CDU nicht allzu viel übrig geblieben ist.
Wenn man sich den jetzigen Antrag von SPD, CDU und Grünen genau anschaut – ich unterstelle allen Fraktionen, die an diesem Antrag mitgearbeitet haben, dass sie das nach bestem Wissen und Gewissen getan haben und sicherlich auch in der Sache etwas voranbringen wollten –, dann hat dieser doch einen ganz anderen Duktus, als der, den die CDU damals vorgelegt hatte.
In dem ursprünglichen Antrag, den die CDU vorgelegt hatte, ging es um die jungen Menschen, die ab dem Alter von 21 Jahren an den Förderberufskollegs keine sogenannte legale Beschulung mehr erhalten. Es ging also vornehmlich um diese Gruppe junger Menschen und um die Förderberufskollegs. Zu den inhaltlichen Aspekten haben meine Vorrednerinnen genug ausgeführt. Diese Zeit spare ich mir.
Wenn man sich den neuen gemeinsamen Antrag anschaut, stellt man fest, dass dieser tatsächlich aber einen ganz anderen Duktus hat. Dieser Duktus geht dahin – genauso wie wir das schon beim Thema „Inklusion“ an den Schulen kennen –, dass wir über kurz oder lang keine Förderberufskollegs mehr hier in Nordrhein-Westfalen haben werden.
Frau Beer, ich habe auch im Rahmen der Inklusionsdebatte mehrfach gesagt, dass es zu den Ergebnissen kommen wird, zu denen es jetzt vor Ort tatsächlich gekommen ist. Wenn ich nachher eines Besseren belehrt werde, Frau Beer, freue ich mich. Aber das sehe ich zum heutigen Zeitpunkt nicht.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass das die Einleitung dazu ist, auch den Förderberufskollegs im Rahmen der Bündelschulen den Garaus zu machen. Sie haben das ja schon angesprochen.
Das ist ein Modell. Ja, das ist richtig. Mit den Bündelschulen allein und den Voraussetzungen, die dort im Gegensatz zu den Förderberufskollegs herrschen, werden Sie diesen speziellen jungen Menschen, die einer besonderen Förderung bedürfen, nicht gerecht.
Ich habe mir die Mühe gemacht und nach dem Erscheinen des Antrags mit diversen Schulleitungen von Förderberufskollegs gesprochen. Der Tenor war unisono, dass mit diesem Antrag sicherlich das eine oder andere geregelt werde, das sei richtig. Aber letztlich wird es nach wie vor Schülerinnen und Schüler geben, die durch das Raster fallen werden, die illegal beschult werden müssen, wenn man denn seiner Berufung nachkommen und diesen Menschen tatsächlich Hilfestellung leisten möchte. – Deswegen werden wir diesen Antrag heute nicht mittragen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Auch von meiner Seite möchte ich noch sagen: Das Verfahren war so nicht in Ordnung. Wir haben ebenfalls mehrfach nachgefragt. Ich vermute, Sie werden gute Gründe gehabt haben, uns nicht hinzuzuziehen; denn ich hätte diesem Antrag im Leben nicht zugestimmt.
Als ich den neuen Antrag in die Hand genommen habe, hatte ich tatsächlich gehofft, unsere „Schulfrieden-AG“ aus Rot-Grün und CDU hätte sich ernsthaft um eine Lösung bemüht. Diese Hoffnung währte allerdings nur kurz.
Dieser Antrag ist, wie ich finde, ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen, die hier mit über 70 Petitionen im Landtag vertreten sind. Keinem dieser Schüler ist mit diesem Antrag konkret geholfen. Die Situation für diese Schüler ändert sich aktuell nicht.
Es gab eine Anhörung zu einem Antrag der CDUFraktion mit dem gleichlautenden Titel; es ging um illegale Schüler an Förderberufskollegs. Zu diesen illegalen Schülern kommt es, wenn eine für die Teilnahme an einem Bildungsgang am Förderberufskolleg erforderliche Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs – AO-SF – durch die Bezirksregierung nicht erfolgt. Die Schwierigkeit dabei ist, dass die Schüler meistens zu alt sind und der Schulpflicht nicht mehr unterliegen.
Zwar werden die bestehenden Probleme im Antrag noch erwähnt, aber zur Verbesserung der Lage der Betroffenen wird nichts Konkretes geboten. Merkwürdig unbestimmt steht im Antrag, dass die schulische Förderung sichergestellt werden muss, wenn die Arbeitsagentur Rehamaßnahmen an einem Berufsbildungswerk fördert.