Protocol of the Session on January 29, 2015

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Wir haben heute schon mehrfach darüber gesprochen. Ich hab Ihnen ein „Doppelherz“ mitgebracht. Das würde ich Ihnen gerne schenken.

(Beifall von den PIRATEN – Daniel Schwerd [PIRATEN] will der Ministerpräsidentin das Stärkungsmittel „Doppelherz“ überreichen. – Die Ministerpräsidentin lehnt das Geschenk ab.)

Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz: Zum einen ist das, was Sie da ausgesucht haben, nicht glutenfrei, obwohl das nicht nur im Internet nachzulesen und herauszufinden wäre. Und jemand anderes hat Ihnen den Gag schon vorweggenommen. Das war Herr Bolte, der das mit dem „Doppelherz“ aus meiner Sicht bzw. aus Sicht der Landesregierung richtig zugewiesen hat.

Ich will – Herr Marsching, weil Sie das so ausgeführt haben – nur eines deutlich machen: Es ist immer etwas schwierig, wenn Leute wider besseres Wissen hier einfach Dinge in den Raum stellen. Zu dem Thema „Wie steht es in Deutschland um die Internetkompetenzen?“ liegt uns eine von Professor Bos verantwortete Studie vor. Wir haben alle Fraktionen eingeladen, sich das gemeinsam anzuhören bzw. vorstellen zu lassen. Professor Bos hat ausdrücklich bestätigt, dass das, was diese Landesregierung seit 2010 zum Thema „Implementierungen von Anforderungen und Kompetenzen im Bereich der Medienbildung“ auf den Weg gebracht hat, als anschlussfähig in Bezug auf das bezeichnet werden kann, was aufgrund neuerer Entwicklungen ansteht. Es war mir wichtig, das hier einmal sehr deutlich zu machen.

Bei den Beratungen Ihrer vielen Anträge im Schulausschuss – wir haben schon mal Streit im Schulausschuss; in diesen Fragen waren wir uns aber einig – wurde erfreulicherweise festgestellt, dass wir die Dinge nachhaltig und systematisch, nicht aktionistisch auf den Weg bringen. Ich bin froh, dass in dieser Frage an dieser Stelle so viel Einigkeit herrscht. Das möchte ich hier einmal deutlich machen, damit Ihre Anwürfe nicht unkommentiert stehen bleiben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7771. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/7771 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7773. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/7773. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Piraten. Wer kann dem nicht zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 16/7773 der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

2 Menschliche Zuwendung statt Bürokratie:

Pflegedokumentation in Nordrhein-Westfalen vereinfachen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7768

Ich erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Burkert das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aktuell werden in Deutschland 740.000 Pflegebedürftige in 12.400 Pflegeheimen versorgt. Hierfür gibt es Tausende von Vorschriften, die die bürokratischen Pflichten des Pflegepersonals regeln. So bestehen Dokumentationspflichten für fast alle Bereiche – von Hygiene über Medikamenteneinnahme, Flüssigkeitsaufnahme bis hin zur Wunddokumentation, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Selbstverständlich ist diese Pflegedokumentation eine wichtige Grundlage, um die Qualität in der Pflege zu sichern. Sie sorgt für Transparenz, erleichtert die Kommunikation des Pflegepersonals untereinander und erlaubt eine Einbindung der Angehörigen und Patienten. Leider wurde sie aber in den letzten Jahren immer umfangreicher und nimmt mittlerweile 13 % der täglichen Arbeitszeit des Pflegepersonals pro Patient in Anspruch.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt: Wenn man pro examinierter Pflegekraft von 25 bis 30 zu betreuenden Patienten täglich ausgeht, nimmt diese Dokumentationspflicht gut mehrere Stunden am Tag in Anspruch. Allein das Einrichten einer Pflegedokumentation für einen neuen Patienten dauert in stationären Bereichen 6,5 Stunden und im ambulanten immerhin 3,2 Stunden.

Insgesamt entstehen den Pflegeeinrichtungen und Diensten bundesweit nur aufgrund der Dokumentationspflicht Kosten in Höhe von 2,7 Milliarden € jährlich. Dabei handelt es sich um Geld, das den zu Pflegenden zugutekommen und für mehr Betreuung eingesetzt werden muss.

Ganz abgesehen von dem unglaublichen Kostenaufwand beklagen viele Pflegekräfte und auch Angehörige und Patienten genau diesen viel zu hohen Bürokratieaufbau in der Pflege. Wertvolle Zeit, die eigentlich für die genannten Zuwendungen am Bett dringend benötigt wird, geht so verloren.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Bundesgesundheitsministerium unter dem Titel „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ ein Projekt zum Bü

rokratieabbau in der Pflege ins Leben gerufen und finanziell unterstützt.

Ziel des Projektes war es, verschiedene Vorschläge zum Abbau von Bürokratie in der Pflegedokumentation zu finden und diese vor allem auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Erarbeitet wurde das Projekt von der damaligen Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Frau Elisabeth Beikirch, in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis sowie juristischer Expertise. Im Rahmen des Projektes haben sich 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegeeinrichtungen drei Monate lang an einem Praxistest für eine einfachere Dokumentation in der Pflege beteiligt.

Im Ergebnis wurde der Praxistest von allen beteiligten Stellen für gut und praxistauglich befunden. Die Ergebnisse des Projektes sind mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren.

Die Organe der Selbstverwaltung der Pflege haben daraufhin am 4. Juli 2014 die Umsetzung der Empfehlungen des Strukturmodells ausdrücklich befürwortet. Ein detaillierter Abschlussbericht ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Der Bürokratieabbau in den Bereichen der Pflege ist machbar und möglich. Wir fordern mit unserem Antrag die sofortige Umsetzung des Bürokratieabbaus. Dies ist zwingend in die noch vorzulegende Durchführungsverordnung zum GEPA aufzunehmen. Es ist wichtig, dass das MGEPA – hier ausdrücklich im Rahmen der Rechtsaufsicht, § 281 SGB V – den Medizinischen Dienst anweist, den Bürokratieabbau nicht zu behindern, sondern vielmehr aktiv zu unterstützen. Die Pflegeeinrichtungen müssen hier schnellstmöglich Rechtssicherheit bekommen. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Für die Fraktion der SPD spricht der Kollege Yüksel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Burkert, die Forderung nach weniger Bürokratie ist natürlich ein alter Kassenschlager aller Parteien. Weniger Bürokratie möchten wir alle, die Bürgerinnen und Bürger, und im Pflegebereich insbesondere die Pflegenden, die Patienten sowie ihre Angehörigen. Doch darüber, wie sich das realisieren lässt, sind wir doch unterschiedlicher Auffassung.

Ziel der nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegepolitik ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflege durch eine entsprechende stati

onäre wie auch ambulante Personal- und Versorgungsinfrastruktur.

Zur Pflege gehört die Pflegedokumentation. Sie ist notwendig, um fachliche Standards, Qualität und haftungsrechtliche Risiken sicherzustellen. Über das notwendige Maß bzw. den Aufwand der Dokumentation lässt sich sicherlich sprechen.

Wie im Antrag erläutert, wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit gemeinsam mit Kranken- und Pflegekassen sowie Verbänden im Jahr 2013 Empfehlungen zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation entwickelt und anschließend einem Praxistest unterzogen.

An dem Test für eine einfache Dokumentation im praktischen Alltag haben sich damals 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegedienste beteiligt. Die Ergebnisse zeigen einen hohen pflegefachlichen Nutzen, eine breite Akzeptanz unter den Pflegekräften sowie große Chancen, den Ansatz der Reduzierung der Pflegedokumentation zu realisieren. Die positiven Ergebnisse des Strukturmodells sollten durch eine bundesweite Implementierungsstrategie durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden.

Am 1. Januar 2015 war Projektbeginn der bundesweiten Umsetzung, unterstützt durch den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn KarlJosef Laumann, der kein Unbekannter ist. Durch die Einrichtung eines Projektbüros beim Pflegebeauftragten sollte die Implementierung vorangetrieben werden. Das ist auch die Absicht des Pflegebeauftragten.

Wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dem Abschlussbericht der Implementierungsstrategie entnommen haben sollten, bedarf es zur erfolgreichen Umsetzung des Strukturmodells der Pflegedokumentation einer Teilnahme aller Akteure des Pflegebereichs sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Es genügt also nicht, wie Sie gerade in Ihrer Rede und auch in Ihrem Antrag gefordert haben, weniger Bürokratie im Land Nordrhein-Westfalen einzufordern, sondern entsprechend – und so äußert sich auch Ihr ehemaliger Kollege – bundesweit Pflegeeinrichtungen und Pflegeverbände bei der Umsetzung zu unterstützen. Das heißt, dass das Projekt von Pflege- und Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen und -verbänden gemeinsam mit der Politik umgesetzt wird. In erster Linie ist hierfür der Bundesgesetzgeber als Initiator bzw. der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung zuständig.

Es entspricht also nicht unserer gesetzgeberischen Pflicht, den Pflegeeinrichtungen und Pflegeverbänden in Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit vorzuschreiben, welche sie selbst projektmäßig übernehmen.

Zur fachlichen Klarstellung: Es ist auch nicht eine einseitige Verantwortung der Heimaufsicht – so ha

ben Sie sich gerade geäußert –, die Maßnahmen zur Verschlankung der Pflegedokumentation umzusetzen. Die Projektumsetzung findet in Absprache mit den Kassen und Verbänden im Pflegebereich und dem Projektbüro des Pflegebevollmächtigten statt. Dies entspricht der Forderung im Abschlussbericht, in dem es auf Seite 9 heißt:

„Die Gesamtsteuerung des Verfahrens der Implementierung erfolgt durch das Projektbüro … in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Kooperationsgremien der Länder.“

Ihr Antrag ist demnach aktuelle Sachlage. Er ist ein gegenwärtiges Projekt, welches federführend auf der Bundesebene in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und Verbänden realisiert wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können weiterhin gemeinsam im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Unterstützung bzw. Förderung des Strukturmodells der Pflegedokumentation beraten. Alles andere ist eigenmächtiges Eingreifen in das aktuelle Projekt.

Wenn die Intention Ihres Antrags dahin gehend zu interpretieren ist, dass der Arbeit des ehemaligen Kollegen und Ministers und heutigen Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Laumann, und seinen Aufgaben als Pflegebevollmächtigter Rechnung zu tragen ist, nehme ich das wohlwollend zur Kenntnis.

Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass wir als Land Nordrhein-Westfalen die Verantwortung für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflege tragen und dementsprechend das im Antrag erwähnte Projekt im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales begleiten werden. Wir freuen uns auf die Überweisung und stimmen dieser natürlich zu. – Danke sehr.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Yüksel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ünal.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, längere Telefongespräche nicht im Plenarsaal zu führen, sondern außerhalb des Plenarsaals.