16/5413 – Neudruck. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7579 zur zweiten Lesung, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5413 – Neudruck – unverändert anzunehmen.
Wir kommen damit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5413 – Neudruck – selbst. Wer ihm seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache
16/5413 – Neudruck – mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten angenommen.
Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4155. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7578 zur zweiten Lesung, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4155 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4155 selbst. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das
Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/4155 der Fraktion der CDU mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der dritten Lesung. Die Argumente sind unseres Erachtens in der gestrigen zweiten Lesung hinlänglich ausgetauscht worden. Deshalb bleibt mir – auch im Namen des Kollegen Mostofizadeh von den Grünen – nur, Zustimmung zum Gesetzentwurf zu empfehlen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der österreichische Dichter Ernst Ferstl hat einmal gesagt:
So ist das auch hier in Nordrhein-Westfalen. So ist das auch bei dem Thema, das wir jetzt beraten, nämlich der anstehenden Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch Rot-Grün.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird offensichtlich alles teurer: In den Kommunen werden die Steuersätze erhöht. Im Landtag werden die Steuersätze erhöht. Es werden immer mehr Standards und Vorgaben gemacht, die alles teurer machen, ob das nun öffentliche, private Leistungen sind, ob es Gebühren sind. Heute erhöht Rot-Grün die Grunderwerbsteuer um weitere 30 %. Eine wunderschöne Bescherung!
Offensichtlich ist es so, dass die Krokodilstränen, mit denen gestern die Ausreden zum Teil vorgetragen worden sind, es Herrn Kollegen Herter nicht mehr ermöglichen, sie in der dritten Lesung zu wiederholen. Das heißt, die Ausreden werden auch immer kürzer.
Sie nehmen die dritte Lesung nicht ernst, weil Sie ja sowieso wissen, dass Ihr Dilemma der Haushalt ist, dass Sie die Bürger weiter belasten, statt Strukturen in diesem Land zu verändern. Sie wollen den Menschen in die Hosentasche greifen,
anstatt Strukturen im Landeshaushalt zu verändern. Herr Kollege Herter, Sie haben ja noch Redezeit. Vielleicht erklären Sie dem staunenden Volk einmal, warum Sie wieder in die Taschen der Bürger greifen, anstatt Strukturen in diesem Lande zu verändern. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bezeichnend, wie die Koalitionsfraktionen hier im Haus Debattenverweigerung betreiben.
Die Sachargumente, Herr Kollege Zimkeit, haben Sie ja von der breiten Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung gehört. Alle haben sich gegen
diesen Gesetzentwurf zur weiteren Grunderwerbsteuererhöhung ausgesprochen. Es ist die FastVerdoppelung der Grunderwerbsteuer binnen drei Jahren.
Sharedeals zu geißeln. Wir wissen mittlerweile, in wie vielen Fällen Landesunternehmen ihren Kunden diese Sharedeals angeboten haben, insbesondere die Portigon AG.
Deshalb ist Ihr erklärter Kampf gegen Sharedeals so glaubwürdig, als ob Sie E.ON sagen würden: Bei eurer Konzernumstrukturierung dürft ihr bitte keinen Kunstverkauf betreiben!
Diese Grunderwerbsteuererhöhung hätte in diesem Parlament keine politische Mehrheit, wenn alle Abgeordneten ohne taktische Erwägungen frei abstimmen würden.
(Marc Herter [SPD]: Unverschämtheit! – Rai- ner Schmeltzer [SPD]: Die wollen zustim- men! – Weitere Zurufe von der SPD)
SPD-Kollegen haben aber, wie mittlerweile bekannt ist, ihre Bedenken dagegen geäußert. Ihnen geben wir die Chance, dies bei einer namentlichen Abstimmung zu unterlegen. Das kann in der Tat – so kurz vor den Feiertagen – eine Sternstunde für dieses Parlament werden.
Wir haben es schon in der letzten Legislaturperiode erlebt, dass ein Staatsvertrag dieser Regierung keine Mehrheit im Parlament gefunden hat. Heute können Sie Geschichte schreiben: die erste beantragte Steuererhöhung der Regierung, die im Parlament keine Mehrheit bekommt.
Was bedeutet diese 30%ige Steuererhöhung in der Praxis? Dieses zweifelhafte Weihnachtsgeschenk von Ihnen sollten wir noch einmal etwas näher beleuchten.