Protocol of the Session on December 17, 2014

Ich will gerne die Gelegenheit ergreifen und zu Beginn die Evangelische Landeskirche, die sich bei dem Bekanntwerden in der Öffentlichkeit, dass wir diesen Gesetzentwurf einbringen, geäußert hat, zitieren:

Zuwanderungsbewegungen und die verstärkte Mobilität haben die konfessionelle und religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland nachhaltig verändert. Das führt insbesondere in Regionen, wo es kein in zumutbarer Entfernung erreichbares Angebot von Gemeinschaftsgrundschulen gibt, zu einem verstärkten Klärungsbedarf hinsichtlich des existierenden Grundschulangebots vor Ort.

Ja, es ist so, die Kirchen sehen selbst Veränderungsbedarf.

Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich bei unseren Gesprächspartnern. Wir haben als regierungstragende Fraktionen seit anderthalb Jahren einen intensiven Dialogprozess und haben auch respektiert, dass die Kirchen in diesem Prozess ihre Zeit gebraucht haben, um sich landesweit mit den Fragen auseinanderzusetzen. Es ist ein sehr deutliches Votum: Wir gehen mit. Wir wollen den Veränderungen Rechnung tragen. Gleichwohl gibt es bei uns im Land noch sehr viele konfessionell gebundene Familien, und deswegen wollen wir in den Bekenntnisschulen dafür sorgen, dass dort nicht nur „Bekenntnisschule“ draufsteht, sondern auch ein entsprechendes Profil vorhanden ist.

Gleichzeitig sehen sie natürlich auch die allgemeinen Probleme zum Beispiel in der Lehrer- und Lehrerinnenversorgung, das heißt: Unterricht und Qualität müssen gewährleistet sein. Daher auch die eben schon angesprochene Öffnung.

Mir ist es sehr wichtig, dass es in diesem Prozess gelungen ist, keine antikirchlichen, antireligiösen Reflexe in dem öffentlichen Diskurs heraufzubeschwören, sondern dass wir gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen wollen, dass Kinder gemeinsam gut beschult werden können. Ich bin auch den Kirchen dankbar, dass sie geäußert haben, es

soll keine Monokulturen in Gemeinden geben. Wenn darauf hingewiesen worden ist, in wie vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen es im Augenblick nur Bekenntnisgrundschulen gibt, dann sind auch da der Veränderungswille und die Veränderungsbereitschaft deutlich geworden.

Ich habe auch sehr dankbar zur Kenntnis genommen, was bezüglich der großen Problemlagen, die sich ergeben haben, gesagt worden ist. Ich will auf den sehr bedauerlichen Fall in Paderborn aufmerksam machen, der dann auch vor die Gerichte getragen worden ist, und darauf hinweisen, dass es zu solchen Situationen nicht kommen darf: dass Kinder, die in unmittelbarer Nähe wohnen, abgewiesen werden und dann ein Kind die Schule wieder verlassen muss und sich nicht angenommen fühlt. Das war nicht im Sinne der Kirchen; sie haben diesen Vorfall außerordentlich bedauert. Wir haben gemeinsam darüber gesprochen.

Es war auch die Initiative der Verantwortlichen, mit dem Haus zusammen zur Klärung der Aufnahmekriterien an Schulen schon im letzten Herbst zu reagieren und auch an ganz besonderen Schnittstellen noch einmal deutlich zu machen, dass zum Beispiel kein Kind zum Schulgottesdienst verpflichtet werden kann. Das ist sehr wichtig und hat auch zur Klarstellung beigetragen und nimmt viel an Konfliktpotenzial heraus.

Diejenigen, die der Auffassung sind – und Herr Marsching hat sich ja schon dazu geäußert –, Bekenntnisschulen gehören nicht mehr in die Landschaft, sollten zur Kenntnis nehmen, dass sie einen Verfassungsrang haben und dass wir hier gemeinsam über diese Frage beraten. Eine verfassungsändernde Mehrheit dafür gibt es nicht.

Ich finde es aber auch richtig und gut, jetzt auf der schulgesetzlichen Ebene gemeinsam Wege zu gehen und es eben nicht zur Konfrontation kommen zu lassen. Ich hoffe, Herr Marsching, dass Ihr Beitrag gleich nicht zur Konfrontation beitragen wird, sondern dass Sie diesen Weg vor Ort eher konstruktiv mitgehen werden; denn die Eltern sollen gestärkt werden. Der Elternwille ist ein hohes Gut in Nordrhein-Westfalen. Die Initialzündung besteht genau darin, dass Schulträger jetzt gemeinsam mit Eltern ihre Standorte neu ordnen können und die Schulträger auch das entsprechende Recht haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Birkhahn.

Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Änderungen des Schulgesetzes sind bisweilen bürokratische Akte, bisweilen brauchen sie eine längere Vorbereitung. Manchmal brauchen sie auch eine jahrelange Reifezeit. Für

Frau Beer ist heute ein ganz besonderer Tag, weil diese Schulgesetzänderung sie schon lange umtreibt. Ich habe Ihren Ausführungen gerade mit Interesse entnommen, dass sich seit 2010 doch einiges verändert hat. Ich kann Sie dazu aus dem Parlamentsprotokoll einer Anhörung zitieren. Sie haben damals deutlich gesagt:

Die Bekenntnisschulen riskieren zukünftig ihren Status, denn sie tragen zur gesellschaftlichen Spaltung bei, und es kann nicht sein, dass gesellschaftliche Spaltung gefördert wird.

Von daher ist für mich die Frage: Welche Motivation war denn jetzt leitend? Heute kam die „Konsensfrau Beer“ sehr deutlich zum Tragen. Man kann sich natürlich aber auch überlegen: Ist es manchmal auch der ideologische Tunnelblick? Ist es die Verpflichtung, auf Veränderungen zu reagieren? Oder ist es bisweilen auch eine starke Emotionalisierung der Diskussion?

Das Argument der Segregation durch Bekenntnisschulen habe ich eigentlich sehr schwer verstanden; denn ich kann mir anschauen, dass es an katholischen Bekenntnisschulen 20 % bekenntnislose bzw. muslimische Schülerinnen und Schüler gibt. An evangelischen sind es gar 27 %. Ich denke, dieses Argument kann man nicht wirklich ernsthaft anführen.

Wenn wir als Opposition auf solch ein Schulrechtsänderungsgesetz schauen, ist für uns immer wichtig, zu fragen: In welcher Weise wird denn hier der Verfassung Genüge getan? Und wie kann man letztlich kontrollieren, ob tatsächlich die in der Verfassung verankerte starke Stellung der Bekenntnisschulen erhalten bleibt? Ganz entscheidend ist auch die Frage: Wie steht es um das Wahlrecht der Eltern? Denn das ist ein ganz hohes Gut, um das wir uns hier alle sehr intensiv gemeinsam bemühen. – Das alles geschieht unter der Bedingung, dass sich die Zeiten – und sicherlich auch die Menschen – ändern. Das ist ein Allgemeinplatz, aber das war in den vier Jahren nun wirklich zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn wir davon ausgehen, dass das Elternwahlrecht möglich sein muss, kann man nur sagen, dass die Entscheidung zur Umwandlung bzw. zur Erleichterung der Umwandlung ein richtiger Weg ist und dass das etwas ist, was dringend notwendig war. Sie haben die Paderborner Situation angesprochen. Es gab Situationen, wo wir eine monochrome Schullandschaft hatten. Dazu ist zu sagen: Wenn Elternwahlrecht sein muss, dann müssen wir es auch herstellen. Von daher ist das, denke ich, der richtige Punkt.

Ich bin froh, dass Sie in hartem Ringen – es war ein weiter Weg; das muss man auch zugestehen, wenn man das, zumindest aus der Ferne, gemeinsam verfolgt hat – mit den Kirchen einen Weg gefunden haben, das Quorum entsprechend zu senken. Das

geschieht nicht so, wie man es ursprünglich gehofft hatte, aber so, dass man jetzt doch sagt: Wir können die Regelung in Bezug auf die qualifizierte Mehrheit jetzt alle tragen. Ich denke, das ist etwas Positives.

Ich frage aber – das möchte ich gerne auch noch im Ausschuss diskutieren –: War es denn sinnvoll, das Quorum zur Einleitung eines Verfahrens um 50 % abzusenken? Tut es not, dass man im Grunde die Hürden da sehr niedrig setzt? Andererseits haben Sie hervorgehoben, dass es gut ist, wenn die Kommunen eine Initiative zur Umwandlung der Schullandschaft ergreifen können. Die Begründungen in Bezug auf regionale Schulplanung und demografischen Wandel sind richtig. Wir bringen hier aber in den Umwandlungsprozess einen neuen bürokratischen Akteur hinein. Da stellt sich uns – das würden wir auch juristisch gerne noch einmal überprüfen lassen – auch die Frage: Wird dadurch nicht das Elternwahlrecht bzw. das Mitbestimmungsrecht der Eltern zurückgeführt, in die zweite Reihe gesetzt? Wir müssen noch einmal genau abwägen, ob es denn so klug war, diese Position einzubeziehen.

Wenn wir sagen, dass Elternwahlrecht möglich sein muss, muss letztlich auch sichergestellt sein, dass die letzte Bekenntnisschule vor Ort erhalten bleibt; denn sonst ist das Elternwahlrecht wieder nur eine Farce. Das sind Punkte, die man in der ganzen Facettenbreite bedenken muss.

(Beifall von der CDU)

Wir haben gerade auch wieder das Argument gehört, dass die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften zurückgeht. Das ist eine Beobachtung anhand von Zahlen. Wir wissen aber nichts über Hintergründe und über Motivationen. Auf der anderen Seite sehen wir aber, dass der Wunsch nach christlicher Sozialisation der Kinder ungebrochen ist. Viele Eltern wünschen gerade eine werteorientierte Erziehung für ihre Kinder, die sie selber aufgrund ihrer Sozialisation oder auch fehlender Erfahrungen in dem Bereich nicht anbieten können. Deswegen sollten wir im Ausschuss noch einmal ganz deutlich beleuchten, was denn eigentlich die entscheidenden Punkte sind. Ich bin sehr froh, dass es sich erübrigt hat, über eine Quote zu sprechen.

Ich komme zu einem letzten Argument, das auch Sie, Frau Beer, gerade schon angeführt hatten. Dabei geht es um die Begleitmusik zu dieser Schulrechtsänderung. Da wird sehr deutlich gesagt, Bekenntnisschulen seien nicht mehr zeitgemäß. Da fragt man sich doch wirklich: Wer hat denn die Deutungshoheit über den Begriff „zeitgemäß“?

Frau Kollegin.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Ist es nicht fragwürdig, wenn man auf der einen Seite von dem Leitbild einer bunten, vielfältigen und pluralen Gesellschaft spricht, während wir dem andererseits eine monochrome Schul- und Bildungslandschaft entgegensetzen? Da muss man, denke ich, ganz deutlich Farbe bekennen und sagen: Wir brauchen Vielfalt, die Möglichkeit zur Differenzierung und das Elternwahlrecht. Das bedeutet für uns auch ein Ja zur Erleichterung der Ersatzschulgründungen, wie sie von den Kirchen gefordert wird.

Ich freue mich auf die notwendige Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Gebauer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher.“ Das stammt nicht von mir, sondern von Voltaire. – Wie klug dieser Gesetzentwurf, über den wir hier und heute sprechen, am Ende ist, wird sich anhand dessen erweisen, was er im Lande bewegt bzw. was durch ihn im Laufe der Zeit realisiert wird.

Öffentliche Bekenntnisschulen haben in einem vielfältigen Bildungssystem eine Existenzberechtigung, und diese Berechtigung folgt nicht allein aus der Landesverfassung. Sie folgt aus den Wünschen der Eltern, ihre Kinder entsprechend bekenntnisorientiert unterrichten und erziehen zu lassen. Meine Damen und Herren, diese Wünsche gilt es auch tatsächlich zu respektieren.

Ebenso wie das Recht auf die Möglichkeit einer konfessionellen Erziehung gilt das Recht, Kinder konfessionslos aufwachsen zu lassen. Die religiöse Landschaft ist pluraler geworden. Wir erleben aber auch eine deutlich gestiegene Zahl von Menschen ohne eine konfessionelle Bindung. Diese Lebenswirklichkeit muss sich natürlich auch in der Schullandschaft entsprechend widerspiegeln.

Meine Damen und Herren, Frau Birkhahn hat schon einiges vorweggenommen. Dennoch möchte ich eines noch einmal ansprechen: Vieles spricht dafür, dass es Personen, Gruppierungen und Fraktionen in diesem Hause gibt, die nicht unbedingt wahre Freunde von Bekenntnisschulen sind und die dieses Zeugnis auch gerne in Form einer Verfassungsänderung zum Ausdruck gebracht hätten.

Ich sage Ihnen hier und heute ganz deutlich: Eine Verfassungsänderung in Bezug auf die Bekenntnisschulen wird es mit der FDP nicht geben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Zurück zum Gesetzentwurf: Als FDP nehmen wir zur Kenntnis, dass das Quorum zur Befragung der

Eltern vereinfacht wird. Wir werden schauen, wohin dies am Ende der Reise führt.

Wir befürworten, dass es weiterhin eine Mehrheit geben muss, die zustimmt, dass eine Schule von einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich aber zum Ausdruck bringen, dass das Ganze natürlich auch umgekehrt gilt. Das ist bis jetzt noch nicht gesagt worden. Wir halten das für einen guten demokratischen Brauch.

(Beifall von der FDP)

Als FDP-Fraktion begrüßen wir es ausdrücklich, dass als Ausnahme zukünftig bekenntnisfremde Lehrkräfte an Bekenntnisschulen unterrichten können. Denn es sollte nicht so sein, dass bekenntnisfremde Lehrer zwar Vertretungsunterricht erteilen, aber keine Chance auf eine langfristige Beschäftigung haben. Wem nützt es, wenn Werte vermittelt werden sollen, an der entscheidenden Stelle aber kein Unterricht stattfindet?

Die Tatsache, dass die Kirchen mit diesen Änderungen einverstanden sind, zeigt, dass sie das richtige Maß zwischen ihrem eigenen Anspruch, der Beachtung des Elternwillens und den Herausforderungen einer sich stetig ändernden Gesellschaft finden. So weit zum Inhalt des Gesetzentwurfs.

Ich weiß, dass Weihnachten vor der Tür steht, meine Damen und Herren. Gleichwohl kann ich nicht nur Geschenke verteilen, sondern möchte mich in diesem Zusammenhang auch noch einmal zu dem Umgang in Bezug auf diesen Gesetzentwurf mit den Oppositionsfraktionen äußern.

Frau Beer, wir haben bereits am Rande der Plenardebatte zum Antrag der FDP zum Werteunterricht kurz darüber gesprochen. Ich kann mich erinnern, dass das Verfahren wie folgt abgelaufen ist: Wir haben uns als Obleute zusammengesetzt und sind uns über die Schwierigkeit bewusst geworden, die diese Veränderung in Bezug auf die Bekenntnisschulen mit sich bringt. Daraufhin haben wir vereinbart, dass es von Ihrer Seite bzw. vonseiten der regierungstragenden Fraktionen eine Vorlage geben wird, die wir als Oppositionsfraktionen mit in die Fraktionen nehmen, um uns zu überlegen, was wir mittragen können und wo unsere Meinungen auseinander gehen.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Sie haben bereits in der Plenardebatte gesagt, Sie fänden es schade, dass meine Fraktion bzw. dass ich mich an der Diskussion um die Frage der Bekenntnisschulen bisher nicht beteiligt hätte und die Einladung nicht in der Art und Weise angenommen hätte, wie sie ausgesprochen worden sei.

Frau Beer, wir haben jetzt den 17. Dezember. Wir haben diesen Gesetzentwurf am 10. Dezember von Ihnen zugeschickt bekommen.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])