Das sind die klebrigen Finger. Das zeugt davon, dass Sie immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt haben.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, mit Ihrem Gesetzentwurf sind Sie nicht weit genug gegangen. Wir werden uns bei der Abstimmung gleichwohl enthalten.
Wir haben Ihnen aber mit einem Änderungsantrag die Chance einer Verbesserung gegeben. Wir wollen eine Anpassung der Stichtagsregelung. Mit Ihrer Regelung lassen Sie die Kommunen auf Vorjahresflüchtlingszahlenbasis letztlich mit Kosten für 10.000 der 38.000 Flüchtlinge im Regen stehen.
Wir wollen einen wirklichen Hilfsfonds für die Krankheitskosten ab 50.000 €, um damit 50 Gemeinden bei einem echten Problem zu helfen, und wir wollen die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel.
In Zeiten von Flüchtlingsströmen aus Syrien, dem Irak und den daraus entstehenden Herausforderungen für die Kommunen ist dies der falsche Zeitpunkt, sich mit Rechentricks und Wegschauen der Verantwortung zu entziehen.
Ich komme zum Ende. – Es ist bald Weihnachten. Geben Sie sich einen Ruck, und sorgen Sie für ein weiteres Stück Zwischenmenschlichkeit und Gerechtigkeit in der NRWFlüchtlingspolitik! – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur zu dem Punkt, dass Sie alle inzwischen auf ihre Redezeit hingewiesen haben: Zu drei verschiedenen Sachverhalten in fünf Minuten zu sprechen, ist sehr ambitioniert.
… warum alle Kollegen in Schwierigkeiten kommen. Das wird bei mir wahrscheinlich gleich auch der Fall sein. – Aber ich versuche es einmal.
Zum Flüchtlingsaufnahmegesetz, das heute zur Abstimmung steht: Wir geben 40 Millionen € mehr strukturelle Mittel an die Kommunen. Das ist eine Steigerung von über 20 %. Wir richten einen Härtefallfonds für schwerkranke Flüchtlinge ein. Die Kommunen, die insbesondere in den Grenzregionen sehr viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, bekommen diese auf ihre Aufnahmequote angerechnet.
Jetzt sagt die CDU, dass sie das für nicht genug hält. – Genug kann es da nie geben. Aber, Herr Kuper, ich finde es schäbig und unredlich – das haben Sie im Innen- und Kommunalausschuss auch schon vorgetragen –, dass die CDU dort, wo sie Verantwortung trägt, nämlich in der Bundesregierung, verhindert hat, dass es zu einer strukturellen und vor allen Dingen dauerhaften Entlastung der Kommunen gekommen ist.
Vor allen Dingen haben Sie es verhindert, dass wir eine bessere Gesundheitsversorgung für die Flüchtlinge vor Ort haben. Aber dann in der Opposition zu sagen, das Land stehe als Ausfallbürge für die
komplette verfehlte Bundespolitik in der Verantwortung, nenne ich unredlich. Ich möchte das zurückweisen, denn das ist in dieser Argumentation nicht zu akzeptieren.
Die Bundesregierung ist auch nicht zu einer besseren Gesundheitsversorgung für die Menschen in den Kommunen bereit. Warum ist dieser Härtefallfonds überhaupt nötig geworden? Weil dieses unsägliche Asylbewerberleistungsgesetz, das Sie mit Ihrem Beharrungsvermögen aufrechterhalten wollen,
Flüchtlingen immer noch eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung versagt. Deswegen haben Sie die Verantwortung, dass bei den Menschen diese Gesundheitsversorgung nicht ankommt.
Beispielsweise werden von den Sozialämtern Anträge von Kriegsopfern auf eine Prothese abgelehnt, weil das im Asylbewerberleistungsgesetz nicht vorgesehen ist. Das strukturell zu verändern, diese Menschen in die normale Gesundheitsversorgung zu bringen und ihnen eine Gesundheitskarte für eine menschenwürdige Versorgung zu geben, haben Sie verhindert.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Hätten Sie im Bundesrat abgelehnt, hätte es weitere Ver- handlungen geben müssen!)
Deswegen richten wir hier den Härtefallfonds ein, damit eine Behandlung vor Ort nicht mehr am Geld scheitert. Deswegen ist das notwendig geworden.
Was diese Menschen brauchen, ist eine gesetzliche Krankenversicherung, die jeder andere Sozialhilfeempfänger auch bekommt. Ich finde es schäbig, dass Sie sagen, das Land müsse mehr tun, wenn Sie auf Bundesebene verhindern, dass das bei den Menschen ankommt.
Vor diesem Hintergrund, dass sich das Land der Verantwortung stellt und 2015 insgesamt 145 Millionen € durch den Haushaltsentwurf der Landesregierung, der schon Steigerungen vorgesehen hat, für Flüchtlinge zur Verfügung stellt, das strukturell verankert und der Großteil davon an die Kommunen für eine bessere Versorgung der Menschen, die zu uns flüchten, geht, finde ich, Herr Paul, Ihre Kritik – er ist gerade nicht mehr da – an diesem Ergebnis maßlos.
Herr Herrmann, alle Oppositionsfraktionen – auch Ihr Herr Paul als Fraktionsvorsitzender – haben beim Flüchtlingsgipfel mit am Tisch gesessen.
Nachher hat er gesagt, er akzeptiere diese Vereinbarung. Er hat nicht dagegengeredet und im Übrigen keine eigenen Vorschläge auf den Tisch gelegt.
Er sagte nachher: Es gibt jetzt 145 Millionen €, und deshalb schäme ich mich für dieses Land. – Ihre Politik kann man da wirklich nicht mehr ernst nehmen!
Zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gibt es in Ihrem Antrag einen Widerspruch, und etwas fehlt in Ihrem Antrag, Herr Kuper. Der Widerspruch ist, dass Sie die Forderung erheben, dem Bayern-Antrag im Bundesrat beizutreten, und in einem anderen Punkt fordern, das Kindeswohl solle im Vordergrund stehen. Es widerspricht sich leider, dem Antrag Bayerns beizutreten, in dem es nur um eine quotale Verteilung geht
und in dem das Wort Kindeswohl überhaupt nicht vorkommt, und gleichzeitig zu sagen: Für uns hat aber das Kindeswohl Vorrang. – Beides passt nicht zusammen.
Und in der Kürze der Zeit: Betreffend die Umsetzung der Kinderrechtskonvention fehlt etwas, nämlich dass nach der Kinderrechtskonvention für Kinder bis 18 Jahre das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Nach wie vor fehlt im Asylverfahrensgesetz die Heraufsetzung der Asylverfahrensfähigkeit von 16 auf 18 Jahre. Im SGB VIII, im Kinderjugendhilfegesetz, heißt es nämlich: Alle Kinder bis 18 haben Anspruch auf Jugendhilfe. – Diese Forderung nach Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland fehlt in Ihrem Antrag.