Protocol of the Session on December 4, 2014

Finanz- und Haushaltspolitik. Damit wäre schon eine Menge gewonnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Börschel. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Optendrenk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Ich möchte, dass mein Kind in einer gesunden Welt aufwächst und sein Schicksal auch als Erwachsener noch in die eigene Hand nehmen kann.“

Diesen Wunsch hat kürzlich eine Mutter formuliert, als ich eine Kita in meinem Wahlkreis besucht habe.

Was hat dieser Wunsch mit diesem Gesetzentwurf der CDU zu tun? Warum, könnte man fragen, ist eine Finanzplanung bis 2020 so wichtig? Ganz einfach:

„Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse macht längere Steuerungszeiträume notwendig. Deshalb haben wir im Gegensatz zu den Vorgängerregierungen nicht nur den fünfjährigen Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung im Blick, sondern wir denken darüber hinaus. Unser Finanzplan umfasst die ganze Strecke bis 2020. Dass wir damit nicht ganz falsch liegen können, zeigt sich auch daran, dass mit ganz wenigen Ausnahmen alle Bundesländer ähnlich vorgehen.“

Zitat Ende. – Diese Aussage stammt nicht von mir. Es ist ein Zitat des baden-württembergischen Finanzministers Nils Schmid von der SPD.

In Baden-Württemberg hatte die ehemalige CDUgeführte Landesregierung die Vorlage einer Finanzplanung bis 2020 in die Landeshaushaltsordnung geschrieben, und die grün-rote Landesregierung sieht sich trotz vieler inhaltlicher Unterschiede an diese Regelung nicht nur gebunden. Vielmehr sieht sie sie sogar als richtig und positiv an.

(Christian Möbius [CDU]: Aha!)

Ganz konkret hat die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg einen 20-seitigen Finanzplan bis 2020 einschließlich verbindlicher Orientierungspläne für 2015 und 2016 bereits im Herbst 2013 vorgelegt. Die Zahlen wurden sogar im laufenden Haushaltsberatungsverfahren aktualisiert.

Grün-Rot in Baden-Württemberg macht also genau das, was Sie in Nordrhein-Westfalen nicht wollen. Sie verstecken sich wieder einmal hinter dem Wort „verbindlich“. Denn das sei bei einer Planung gar nicht möglich. Komischerweise geht das aber in

Baden-Württemberg, Herr Kollege Börschel, und auch Herr Scholz in Hamburg kann das.

Warum können Sie es nicht? – Es geht Ihnen im Kern doch nicht um das Wort „verbindlich“. Das Problem ist: Mit Ihrer bisherigen Haushaltspolitik können Sie gar nicht fundiert darlegen, wie denn ein Konsolidierungspfad bis 2020 wirklich aussehen soll.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Und genau das wissen Sie auch. Das kann man sogar verstehen, wenn man weiß, dass Sie, nachdem Sie in Sachen Beamtenbesoldung bereits in Münster gescheitert sind, im Frühjahr in Karlsruhe die nächste Bruchlandung erleiden werden. Auch dafür haben Sie keine Vorsorge im Haushalt getroffen. Also ist es viel besser, man macht möglichst wenig Verbindliches und lässt alles im Ungefähren. Vorsorge treffen muss man nicht. Man kann immer noch einen Nachtragshaushalt machen. Von der Hand in den Mund leben – das ist Ihr Motto in der Finanzpolitik!

(Christian Möbius [CDU]: So ist es!)

Solide ist das nicht. Nachhaltig ist das nicht. Vorsorgend ist es auch nicht.

(Beifall von Christian Möbius [CDU])

Mit der Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer jetzt noch einmal zu erhöhen, haben Sie auch für die Zukunft Ihre eigenen Spielräume im Grunde ausgereizt.

Frau Kraft sorgt sich sonst so gerne um das Wohl unserer Kinder. Doch eine ganz entscheidende Frage stellt sie nicht:

„Bleibt dieses Land [auch in Zukunft] handlungsfähig? Haben unsere Kinder in Zukunft noch die Möglichkeit, ihr Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen?“

Auch dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von dem Sozialdemokraten Nils Schmid. An ihm sollten Sie sich hier ein Beispiel nehmen.

140 Milliarden € Schulden hat unser Land bereits. Fast den gleichen Betrag haben wir seit Anfang der 70er-Jahre zu den Banken gebracht – ohne Tilgung, nur für Zinsen. Irgendwann muss damit einmal Schluss sein.

Die Anhörung, Herr Kollege, hat übrigens deutlich gemacht, dass alle Sachverständigen unserer Sicht der Dinge zustimmen. Es wäre also sehr traurig, wenn, wie Herr Kollege Börschel das hier eben angedeutet hat, die Regierungsmehrheit einmal mehr beratungsresistent wäre. Deshalb hoffe ich immer noch auf Ihre Einsicht und bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Optendrenk hat sehr weit für seine Weihnachtsrede ausgeholt und – wie soll ich sagen? – eine Planung eingefordert, die bis 2020 verbindlich sein soll.

Auch der Kollege Schmid in Baden-Württemberg und auch Herr Scholz in Hamburg legen jährlich neue Finanzplanungen vor. Sie sind auch dort jährlich in der Lage, neue Haushaltsgesetze zu verabschieden. Auch Herr Schmid – das haben Sie ja eben selber gesagt – hat seine Finanzplanung – in Klammern: verbindliche Finanzplanung, wie Sie es nennen – sogar unterjährig vorgetragen und dann auch gesetzlich ändern lassen. Wo ist da der Unterschied zum Nachtragshaushalt? Wo ist da der Unterschied zu einem geänderten Haushaltsgesetz, Herr Kollege Dr. Optendrenk?

Wir haben jetzt zwei Tage über den Haushalt geredet. Ich möchte das nur in Erinnerung rufen, weil es bei den Einzelplanberatungen so schön transparent wurde. Ich habe mir ja bei drei bis vier Einzelplänen die Mühe gemacht, Zwischenfragen an Ihre Fachkollegen zu stellen, weil Sie ein Haushaltssanierungspapier vorgelegt haben, das vorsieht, 15 % bei den Förderprogrammen in den jeweiligen Einzelplänen pauschal einzusparen. Kein einziger Ihrer Kollegen hat auch nur für einen einzigen Einzelplan einen Euro an Einsparungen zugestanden. Ganz im Gegenteil: Sie haben sich überboten mit Mehrforderungen. Sie haben sich darin überboten. Sie haben versucht, mich lächerlich zu machen, und gesagt, ich hätte das nicht verstanden, das wäre gar keine Kürzung, das wäre nicht im Kulturbereich gemeint. Herr Dr. Sternberg hat sogar gefragt, warum ich mich denn immer so aufregen würde über die paar Krümel im Kulturbereich.

Vielleicht erklären Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen das mal! Ich bin das nicht. Das war Dr. Optendrenk, der einen angeblich einstimmigen Fraktionsbeschluss zustande bekommen hat, in dem steht: Wir wollen innerhalb von vier Jahren 20 % bei den Förderprogrammen pauschal kürzen. – Wir sind jetzt im dritten Jahr, seitdem Sie das vorgelegt haben. Für 2015 sehen Sie also vor, 15 % einzusparen. Das sind bei der Kultur 20 bis 30 Millionen €. Ich habe das nur hochgerechnet. Ich habe nichts daran verändert. Ich habe an Ihre verbindliche Finanzplanung, die zugegebenermaßen sehr pauschal ausfällt, erinnert, und Sie haben keine Vorschläge gemacht, wie Sie das ausfüllen wollen. Das ist die Situation in diesem Landtag.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Noch eines, weil Sie ja jetzt hier Rückstellungen eingefordert haben: Der Landesrechnungshof – ich bin da ein bisschen skeptisch, ob das die richtige Haltung ist – kritisiert ausdrücklich die Bildung dieser Rücklagen. Ausdrücklich kritisiert er, dass wir in die Fonds einzahlen, weil er sagt, es kann nicht richtig sein, dass man Schuldzinsen dafür zahlt, dass man diese Rücklagen bildet.

Nichts anderes würde passieren, wenn man für die von Ihnen genannten Dinge Vorsorge treffen würde und dann sozusagen schuldenfinanziert Rücklagen in den Haushalt einstellen würde, um mögliche Schadensfälle abbilden zu wollen. Ich verstehe das Prinzip auch gar nicht. Denn wenn ein Gerichtsurteil kommt, ist es auch zu bezahlen. Wenn es nicht kommt, ist es nicht zu machen. Es ist keine Rückstellung im kaufmännischen Sinne, die Sie hier einfordern. Insofern ist das auch aus wirtschaftlicher Sicht abzulehnen.

Letzter Punkt: Unter der Ägide Ihres Finanzministers Dr. Linssen wurde der Förderbericht in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Das kritisiert Herr Witzel immer. Vielleicht sollte ich ihn aber daran erinnern, dass die FDP zu der Zeit mit in der Regierung war. Aber sei‘s drum.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich sage ausdrücklich dazu: Ich mache mir keinen schlanken Fuß. Ich war damals Referent der grünen Fraktion. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich das für richtig halte, dass dieser Bericht, der damals vorgelegt wurde, falsch und in der Ausgestaltung nicht ausreichend war, weil im Prinzip nur die Förderprogramme aneinandergereiht wurden.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dr. Optendrenk zulassen?

Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, dass es nicht notwendig ist, kaufmännische Rücklagen zu bilden, sondern Vorsorge im Haushalt durch die Bildung entsprechender Haushaltsermächtigungen zu treffen, wenn man entsprechende Vorsorge für zukünftige Schwierigkeiten im Haushalt treffen will, und dass eben nicht die Frage ist, ob Sie kreditfinanzierte Rücklagen bilden müssen?

Nein, ich werde Ihnen nicht zustimmen. Ich habe die wirtschaftliche Folge dieser Ermächtigung beschrieben. Dazu stehe ich auch eins zu eins. Das wollte ich hier darlegen, dass es teuer wäre, wenn man es so machen würde, wie Sie es vorgeschlagen haben, und nichts anderes.

So komme ich dann auch zum Schluss meines Beitrages. Wir lehnen in der Tat Ihren Gesetzentwurf ab. Sie können die Planung bis 2020 nicht ganz erwarten.

Es gibt im Übrigen sehr wohl – anders als Sie es gesagt haben – Hinweise im Haushaltsplan. Herr Börschel hat darauf hingewiesen. Erstens gibt es den Nachhaltigkeitsbericht. Zweitens gibt es Simulationsrechnungen im Haushalt selbst, die die verschiedenen Szenarien beschreiben: mehrere Zinsvarianten und mehrere Ausgabevarianten. Das können wir uns alles ansehen, und darüber können wir in den Ausschüssen trefflich streiten.

Nur eines möchte ich schon einfordern. Streiten Sie redlich! Legen Sie Konzepte vor, die in der CDUFraktion auch konsistent akzeptiert werden! Machen Sie nicht morgens den Sparkommissar, und abends haben Sie die Spendierhosen an!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Unterschied zwischen Reden und Leben bei den Grünen ist ja schon bemerkenswert. Sie machen am letzten Wochenende einen Kongress, informieren die Medien vorher und nachher und platzieren dort die Botschaft: Wir Grüne machen uns Gedanken über das Einhalten der Schuldenbremse 2020. Da sehen wir noch Handlungsbedarf. Wir haben unsere Zweifel, ob dieses Ziel so einzuhalten ist, wenn es mit der Finanzpolitik so weitergeht.

Ich will jetzt gar nicht ansprechen, dass es ja offenbar auch innerhalb der SPD-Landtagsfraktion sehr ernsthafte Debatten über den richtigen Kurs in der Finanzpolitik gibt. Das wird ja sicherlich bis zur Haushaltsverabschiedung noch deutlich.

Aber dass Sie als Vorschlag von grüner Seite aus sagen, wir müssen bei Förderprogrammen kürzen, und als Reaktion ein paar Tage später hier bei der zweiten Lesung in den grünen Ressorts, zum Beispiel Ihres Umweltministers, gleich mehrere Haushaltsanträge vorlegen, die Förderprogramme neu einführen oder Ansätze heraufsetzen und damit Mehrkosten verursachen für Ihre eigenen Ressorts, das grenzt schon an mangelnde Glaubwürdigkeit Ihrer Politik: öffentlich etwas anderes einzufordern, als Sie es hier bei Ihren Taten dann praktizieren.

(Beifall von der FDP)