Natürlich muss auch Transparenz hergestellt werden, welche Tätigkeiten der Abgeordnete neben seinem Mandat wahrnimmt. Während ein Abgeordneter, der Angestellter oder insbesondere Beamter ist, regelmäßig nach dem Ende seiner Abgeordnetentätigkeit in seinen alten Beruf zurückkehren kann, sieht das bei einem Selbstständigen schlicht anders aus. Wird ein Abgeordneter von seiner Partei nicht wieder aufgestellt, in seinem Wahlkreis nicht wiedergewählt, oder zieht die Reserveliste nicht, scheidet er aus. Und was dann?
Was soll ein Abgeordneter, der seine Selbstständigkeit vor Beginn des Mandats aufgegeben hat, ohne Mandat machen? Soll er Lobbyist werden? Auf einen solchen Abgeordneten wartet kaum ein Unternehmen. Also hat ein Selbstständiger, der Abgeordneter ist, nur die Möglichkeit, in dem Beruf, den er vorher ausgeübt hat, zu verbleiben. Wenn er in einer Sozietät ist, hat er Partner. Hier die Einnahmen zu veröffentlichen, dient nur der Befriedigung der Neugierde – von wem auch immer, vielleicht
Es wird sogar das Schutzbedürfnis der Teilhaber in den Firmen bezüglich der Einkommensverhältnisse negiert.
Zu preußischen Zeiten wurden Abgeordnetentätigkeiten nicht entlohnt; sie waren ein Privileg der Besserverdienenden.
Durch den heutigen Gesetzentwurf soll das Parlament von Selbstständigen leergefegt werden. Ein langjähriger Abgeordneter, Fraktionsvorsitzender, Minister wie seinerzeit Helmut Linssen hätte unter den jetzigen neuen Rahmenbedingungen das Parlament nie betreten.
Dass man das Gesetz auch noch mit einer sofortigen Rechtskraft versieht, toppt den Unsinn noch. Ich möchte auch zukünftig Selbstständige im Landtag sehen. Die sind ja nun nicht mehr gewünscht. Ein besseres Gesetz wäre notwendig. Besser wäre es, Verquickungen von Abgeordneten zu Vereinen, Verbänden, Parteien, Unternehmen und auch bestimmten Auftraggebern deutlich zu machen.
Kurzum: Einem Gesetz, mit dem der Landtag von Selbstständigen leergefegt werden soll, stimme ich ausdrücklich nicht zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Schemmer. Sie haben nach § 47 unserer Geschäftsordnung eine Erklärung abgegeben. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine Wortmeldungen mehr.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5745 ab. Der Hauptausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der Drucksache 16/6872, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5745 abzulehnen. Wir stimmen deshalb nicht über die Beschlussempfehlung ab, sondern über den Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten Drucksache 16/5745. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5745 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grüne, FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne und FDP Drucksache 16/6124. Der Hauptausschuss emp
fiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/6872, den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/6124 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir stimmen deshalb über diese Empfehlung – Ziffer 2 der Drucksache 16/6872 – ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann nicht zustimmen?
Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/6124 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen die Fraktion der Piraten und des Abgeordneten Schemmer von der CDUFraktion in zweiter Lesung angenommen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne und anderswo! Kinder mit schweren oder chronischen Erkrankungen müssen sich oft langwierigen Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen und dabei oft belastenden Aufenthalten in Spezialkliniken aussetzen. Wenn Sie mindestens vier Wochen die Schule nicht besuchen können, erfüllen sie ihre Schulpflicht auch dadurch, dass sie die Schule für Kranke besuchen. Das ist eine besondere Fördermöglichkeit an großen Kliniken. Diese Schule für Kranke hat für die Kinder und Jugendlichen eine ganz enorme Bedeutung:
Dadurch, dass sie im Lernstoff vorankommen, an ein Stück ihres Alltagslebens anknüpfen können, haben Sie eine Brücke zum Leben nach der Krankheit. Die Erfolgserlebnisse beim Lernen unterstützen und stärken den Willen zum Gesundwerden und eröffnen eine Perspektive für das Leben nach der Krankheit, für die Zuwendung in der Gesundheit.
Westfalen. Sie leben in Spezialkliniken. Weil die über die Republik verteilt sind, haben wir Schülerinnen und Schüler aus diversen Bundesländern in einer Spezialklinik.
Eine Schule möchte ich besonders erwähnen. Das ist die Dothanschule in Bethel. Dort werden epilepsiekranke Kinder und Jugendliche behandelt. Das ist die einzige Fachklinik ihrer Art in der Bundesrepublik. Dort sind etwa 40 % der Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern.
Vielleicht diese Tatsache oder auch die grundsätzliche Pflichterfüllung hat den Landesrechnungshof veranlasst, die Situation der Schulen für Kranke einmal zu analysieren. Der Landesrechnungshof hat festgestellt: In den Kliniken und in den Klinikschulen werden auch schulpflichtige Kinder unterrichtet, die nicht der Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen unterliegen, weil sie nämlich ihren dauerhaften Wohnsitz nicht bei uns haben. Also war die Schlussfolgerung: Da wir nur Lehrerstellen für Landeskinder zur Verfügung stellen können, müssen wir eine neue Berechnung anstellen. Diese fiskalische Überlegung hat bei den Betroffenen große Unruhe hervorgerufen und uns als Abgeordnete veranlasst, erneut unserer Pflicht nachzukommen, zwischen Tragweite und Wirkung einer solchen Überlegung abzuwägen.
In einer Situation, in der wir das Wort „Inklusion“ immer wieder in den Mund nehmen und uns wirklich mühen, dass es uns gelingt, Benachteiligte zur Teilhabe in der Gesellschaft heranzuziehen, erscheint es uns als ein besonderer Akt großer Herzlosigkeit, wenn diesen Kindern und Jugendlichen, die vom Schicksal wirklich schon schwer geschlagen sind, diese Brücke bzw. Perspektive genommen wird.
Auch für Nicht-Landeskinder muss diese Unterstützung beibehalten werden. Ich möchte ein Zitat des VBE-Vorsitzenden Beckmann bringen, der sagte: „Das ist Exklusion durch die Hintertür!“ – Meine Kollegen und Kolleginnen, wir sprechen für Ostwestfalen über eine Größenordnung von ungefähr zwölf Lehrerstellen. Das ist – wenn wir uns einmal auf eine Region fokussieren – im Grunde das, was positiv herausspringen könnte. Da die Behandlungsschwerpunkte in den „Kliniken für Kranke“ in den Bundesländern unterschiedlich sind – Diabetes, Herzerkrankungen, Krebserkrankungen und Epilepsie –, haben wir natürlich auch Kinder aus unterschiedlichen Bundesländern in unterschiedlichen Kliniken.
Wenn wir jetzt von dieser bisherigen Verwaltungspraxis abweichen, wird das nur wenig Effekt bringen, denn der Austausch innerhalb des Landes und innerhalb der Republik bleibt dann. Und wenn alle Länder so wie wir agieren würden, hätten wir keinen Effekt, keinen Gewinn. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Gastschüler an Berufsschulen auf Schülergeld verzichtet haben, weil
Von daher hat unsere Fraktion diesen Antrag gestellt, weil uns daran gelegen ist, eine Lösung – ich zitiere Frau Ministerin – zum Wohle der Kinder zu finden. Das ist wirklich das, worum es geht. Wir brauchen Verlässlichkeit für Jugendliche, Lehrkräfte und Träger.
Dadurch, dass heute noch dieser Entschließungsantrag plenar eingebracht wurde, unterstreichen SPD und Grüne auch die Einsicht in die Notwendigkeit einer Lösung. Von daher bitte ich Sie, dass Sie mit uns ein Zeichen für die Betroffenen setzen, und bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Spanier-Oppermann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Jedes kranke Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Unterricht, auch im Krankenhaus oder Zuhause. Ziel des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche ist die Fortführung von Bildung und Erziehung sowie die Erhaltung ihrer Stellung als Schüler.
Hinter diesem sachlichen Satz aus der Europäischen Charta für Erziehung und Unterricht von kranken Kindern und Jugendlichen verbirgt sich eine Schulform, die seit Jahren einen gesellschaftlichen Beitrag zur Prävention und Inklusion leistet, den man nicht hoch genug wertschätzen kann. Multiprofessionelle Teams vermitteln Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität des Schulalltags im Zeichen von Krankheit und schlimmstenfalls Tod.
Schülerinnen und Schüler trotz Krankheit zu fördern und zu fordern, sie möglichst optimal als ihre Heimatschule zurückzuführen oder einen neuen Ort für sie zu finden, ist nur eine der Herausforderungen. Die Schülerschaft ist sehr heterogen. Sie wechselt ständig und stellt alle Beteiligten jeden Tag vor neue Probleme. Jeder hier im Plenarsaal kann erahnen, was das den Pädagogen, den Eltern und nicht zuletzt den Kindern abverlangt.
Wie wir gerade schon von Frau Birkhahn gehört haben, gibt es in Nordrhein-Westfalen 44 solcher Schulen für Kranke, die den Kliniken angegliedert sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich persönlich halte es nach dem Besuch einer solchen Schule für die Pflicht eines jeden Abgeordneten, solch eine Schule einmal zu besuchen. Damit bringen Sie den Lehrern und den Kindern die Wertschätzung entgegen, die sie wirklich verdienen.
Alle Beteiligten tragen neben der Unterrichtsarbeit ein Stück der Ängste und Sorgen der Kinder mit und sind bemüht, sie sicher in das normale Leben zurückzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie fordern, dass diese Schulen für Kranke sich auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern öffnen. Dabei beziehen Sie sich auf einen Erlass, der dies untersagt. Richtig ist zunächst, dass Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz bei uns hier in Nordrhein-Westfalen haben, der Schulpflicht unterliegen und somit ein Anrecht auf eine Beschulung im Krankheitsfall haben. Der Krankheitsfall meint schwere Krankheiten, die langfristig medizinisch oder psychologisch behandelt werden müssen. Diese Kinder und Jugendlichen werden nach Absprache mit den begleitenden Ärzten und dem Lehrpersonal vor Ort in den Schulen für Kranke oder am Krankenbett unterrichtet.
Gängige Praxis bei der Beschulung erkrankter Kinder aus anderen Bundesländern, die einen Klinikaufenthalt in einer NRW-Fachklinik haben, ist es, dass sie ebenfalls in dieser Schule unterrichtet werden. Wir in NRW begleiten auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern auf ihrem schwierigen Weg und stützen sie. Eine Anweisung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, diese Kinder nicht zu beschulen, kenne ich nicht.
Über dieses Thema wurde vor der parlamentarischen Sommerpause auch in einigen Medien berichtet. Zur Klarstellung möchte ich hier mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Artikel der „Neuen Westfälischen“ vom 1. Juli zitieren. Darin heißt es:
„Es gebe ‚ausdrücklich kein Beschulungsverbot‘ für diese Kinder in einem Erlass des Schulministeriums...“