Diese Stichworte reichen eigentlich aus; aber gerne gehe ich Ihren Antrag mit Ihnen aus finanzpolitischer Sicht noch einmal durch:
Sie tun so, als wäre das ein Alleinstellungsmerkmal für NRW. Sie hätten auch schreiben können: In keinem anderen Bundesland ist die Mehrwertsteuer höher als in NRW.
Ähnlich verhält es sich mit der Grunderwerbsteuer. Auch vier weitere Länder erheben 6,5 %. Nur zwei Länder – Bayern und Sachsen – nehmen die von Ihnen für so erstrebenswert gehaltenen 3,5 %. Oder genauer formuliert: In mehr als doppelt so vielen Ländern liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 % statt bei 3,5 %.
Dann weisen Sie darauf hin, dass sich die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer pro Jahr in der Zeit von 2010 bis 2016 von 1,07 Milliarden € auf fast 3 Milliarden € Jahr erhöht haben. – Damit wollen Sie den Eindruck erwecken, aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen könnten nach der Wahl Steuern gesenkt werden.
Die Wahrheit ist – die entsprechende Vorlage, Herr Witzel, haben Sie am 6. März dieses Jahres im Haushalts- und Finanzausschuss bekommen –,
Also streuen Sie den Menschen im Land keinen Sand in die Augen, und lassen Sie diese falschen Versprechungen!
Im zweiten Absatz prangern Sie dann zu Recht die Share Deals an, die Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, die Besteuerung von Wohneigentum zu umgehen. – Aber Sie ziehen die falsche Konsequenz. Die Lösung ist nicht, auch anderen die Möglichkeit zu eröffnen, weniger oder gar keine Steuern zu zahlen. Es gibt keine Gleichheit im Ungerechten.
Wir brauchen die Einnahmen, um in Bildung, die Menschen und die Infrastruktur für die Menschen zu investieren.
Auf der zweiten Seite Ihres Antrags lassen Sie dann allmählich die Hosen herunter und beziffern, was Sie eigentlich wollen: einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für private Ersterwerber in Höhe von 500.000 €. – Alle Achtung! Herr Ellerbrock, ein baureifes Grundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus kostet beispielsweise in Duisburg oder in Essen in einfacher Lage laut dem Oberen Gutachteraus
schuss für Grundstückswerte 160 € pro m2. Sie wollen also die Steuerfreiheit für den Erwerb von bis zu 3.150 m² – mehr als ein halbes Fußballfeld –,
Wenn wir schon einmal bei den konkreten Zahlen sind, dann reden wir doch mal über die normale Situation. Eine Essener Familie beispielsweise zahlt für ein baureifes Grundstück von 250 m² in mittlerer Lage 65.000 €. Bei 6,5 % Grunderwerbsteuer kommen 4.225 € dazu.
Dann kann sich diese Familie, wenn sie denn willens ist, sich für 200.000 € ein kleines Häuschen darauf bauen.
Nein, im Moment nicht. Vielen Dank. – Dann wollen Sie uns weismachen, dass die Familie wegen der Kostensteigerung aufgrund der Grunderwerbsteuer – von 265.000 € auf 269.225 € – sagt: „Nein, das ist uns zu teuer; das lassen wir“? – Das ist doch Unsinn.
Erstens. Für 3 % der 6,5 % haben Sie überhaupt keinen Vorschlag. Gerade vor einer Wahl müssen Sie schon sagen, wo Sie die 535 Millionen € im Landeshaushalt einsparen wollen.
Zweitens. Und dann kommt der Hammer: 581 Millionen € soll der Bund übernehmen und an das Land überweisen.
Ich komme zum Ende, vielen Dank. – Mit Verlaub, wir sind hier im Landtag Nordrhein-Westfalen. Schauen Sie nicht immer nur nach Berlin und halten die Hand auf! Wir tragen hier die Verantwortung und müssen hier die Konzepte und Lösungen erarbeiten.
Dafür steht die rot-grüne Koalition und – da Sie angesichts der Umfragen Gefühle bekommen – das wird auch so bleiben. – Vielen Dank.
Herr Kollege, wenn Sie trotz der Umfragen noch einen Moment hierbleiben würden; denn es liegt eine Kurzintervention des Kollegen Ellerbrock vor.
Herr Weske, Sie haben sehr populistisch die Grundstückspreise in einfacher Lage dargestellt. Der allergrößte Teil der Immobilienverkäufe sind Bestandsverkäufe, bei denen das Haus mitzufinanzieren ist. Damit gerade in Verdichtungsgebieten den einkommensschwächeren Schichten die Möglichkeit erleichtert wird, Häuser zu kaufen, sind wir auf diesen Freibetrag gekommen.
Wenn Sie dem Antrag zustimmen, dann können wir uns auch darüber unterhalten, 480.000 € statt 500.000 € einzusetzen. Daran soll es nicht liegen. Nur, Ihre Taschenspielertricks, den Freibetrag lediglich auf ein riesiges Grundstück umzurechnen, sind eigentlich unwürdig.