Das muss man selbstkritisch hinterfragen. Aber Selbstkritik liegt Ihnen nicht. Fachlich wissen wir aber, der Kommunalisierungsgrad ist die Ursache.
Erstens. Wieder die Eingliederungshilfe: In 10 Ländern der 16 Bundesländer wird die Eingliederungshilfe entweder voll oder zumindest bis zur Hälfte vom Land finanziert. Wie ist es in Nordrhein-Westfalen? – Umgekehrt, 100 % Kommunalbelastung. Wenn man weiß, dass es pro Jahr 1,2 Milliarden € sind, wird schon da eine Ursache des Desasters deutlich.
Zweitens. Unterhaltsvorschuss, von mir schon eben genannt: Im Bundesdurchschnitt beträgt die Belastung der Kommunen 24 %. Belastung in NRW? – 80 %. Auch hier wird anhand der Taten wieder Ihre Kommunalfreundlichkeit deutlich. Ich wiederhole an der Stelle: Das, was Sie beantragen, ist unglaubwürdig.
Wenn man dann mal in Richtung der Sozialkosten schaut – zum Beispiel Kosten je Fall, Fallzahlen – stellt man fest, dass die Kosten in Nordrhein-Westfalen deutlich höher sind als in anderen Bundesländern.
Wir haben beantragt, das analysieren zu lassen. Wir wollten eine entsprechende Taskforce. Wer hat das abgelehnt? – Nicht mal die Transparenz wollen Sie herstellen. Das haben Sie als Regierungskoalition abgelehnt. Von daher ist Ihr Antrag auch diesbezüglich schlichtweg unglaubwürdig.
Bei der Eingliederungshilfe, die im Antrag genannt wird, fragt man sich: Wer bürdet dem Land, wer bürdet den Kommunen ganz speziell die Kosten auf? – Das ist bei dieser Geschichte das Land durch die Bestimmung „Träger der Eingliederungshilfe“. Von daher sind Sie konnexitätspflichtig, und das müssen Sie auch an der Stelle sehen.
Ein nächster Punkt: Der Bund hat bereits Entlastungen vorgenommen, und es braucht noch weitere Entlastungen. Aber ich will nur zwei Zahlen nennen. 2010 waren es 2,8 Milliarden pro Jahr, jetzt sind wir bei 5,8 Milliarden. Genau das ist der richtige Trend und der richtige Weg.
Aber beste Bundeszahlungen und Mehrleistungen des Bundes bringen nur dann etwas, wenn Sie als Land sie auch in die Kommunen durchreichen. Da
haben wir gerade mit der Bundesintegrationspauschale erlebt, dass Sie im letzten Jahr 434 Millionen € nicht direkt an die Kommunen weitergeben, sondern sie entweder im Landeshaushalt verbraten oder aber zur Finanzierung Ihrer eigenen Projekte nutzen.
Ich komme zum Schluss. Beim letzten Punkt „Wie gehen Sie selber mit Konnexität um?“ haben Sie sich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich nenne nur die Stichworte „Vergabegesetz“, „Inklusion“ und „Hygieneampel“.
Das sind Belege dafür, dass Sie es mit der Konnexität und den Taten dazu nicht so genau nehmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer bestellt muss auch bezahlen. So einfach, so klar und so gut. Ebenfalls ist klar …
Ja, Sekunde, Herr Kollege Wolf, bitte nicht so viel Vorfreude; ich komme gleich noch mal zu Ihnen. – Wir sind uns einig, dass die auf Bundesebene beschlossenen Gesetze die Kommunen in NordrheinWestfalen oftmals belasten. Im Besonderen gilt das für den stetigen Zuwachs an Aufwendungen für die bestehenden Sozialgesetze und die daraus folgenden Sozialleistungen. Um es mit John Steinbeck zu sagen: „Ein Weiser ohne Taten ist eine Wolke ohne Regen“. Man könnte aber auch sagen: Vom Reden alleine …
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, es ist gerade schon angesprochen worden: Für eine konsequente Durchsetzung Ihres Antrags, den Sie uns
heute vorgelegt haben, müsste das Grundgesetz geändert werden; denn die Ausgaben- und Lastenverteilung zwischen dem Bund und den Bundesländern ist durch die Finanzverfassung im Grundgesetz abschließend geregelt. Das müssten Sie eigentlich wissen, und wenn Sie das wissen, dann hätte das auch in diesen Antrag Eingang finden müssen. Das hat es leider nicht.
Ich denke auch nicht, dass Sie das wirklich umgesetzt sehen wollen, denn das Ziel dieses Antrags ist ein anderes. Sie wollen hier zum Ende der Legislaturperiode von eigenen Fehlleistungen ablenken und eine Nebelkerze werfen. Die Kommunen stehen strukturell unterfinanziert da, und angesichts wachsender Schuldenberge und insbesondere angesichts wachsender Kassenkredite – Herr Kollege Wolf, Sie hatten eben angesprochen, es würde überall immer besser werden; die Gesamtzahlen besagen jedoch etwas anderes – ist klar, dass Sie Ihrer Pflicht in den letzten Jahren nicht umfassend nachgekommen sind. Das heißt, Sie geben uns hier leere Worthülsen und warme Worte, aber darüber hinaus ist nicht viel rumgekommen.
Meine Damen und Herren, Sie beschreiben im Antrag das Konnexitätsprinzip der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Allerdings wurde erst gestern mit Ihren Stimmen eine Hygieneampel eingeführt. Unabhängig von der inhaltlichen Debatte zu dieser Hygieneampel können wir festhalten, dass Sie sich nicht abschließend zu der Frage geäußert haben, wer bei den Kommunen die zusätzlichen Kosten trägt.
Zu diesem bestehenden Dissens mit den kommunalen Spitzenverbänden haben Sie nichts gesagt bzw. getan und verschieben das so in die Zukunft.
Wir haben gestern außerdem über die Einigung beim Unterhaltsvorschuss gesprochen. Da haben Sie sich hingestellt nach dem Motto, man wisse noch gar nicht, wie viel teurer das würde, darum könne man da im Moment auch noch nichts weiter machen. – Wenn Sie aber gar nicht wissen, wie viel teurer es für die Kommunen wird, und wir nur sicher wissen, dass es teurer wird, mit welchem Recht können Sie denn dann dieser Blackbox eigentlich zustimmen?
Danke schön, Herr Kollege Höne, für die Großzügigkeit und die Einleitung. – Sie haben gerade die Hygieneampel angesprochen, und Ihnen wird sicherlich der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom gestrigen Tag nicht entgangen sein. Darin wurde erstens die von Ihnen angefragte Konnexität sehr deutlich eingefordert. Zweitens wurde auch seitens der kommunalen Spitzenverbände festgestellt, dass man sich im Zweifel hätte wünschen können, dass mehr in das Gesetz geschrieben wird, aber auch sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass der Konnexitätsausgleich innerhalb der ersten drei Jahre bei Einführung der Hygieneampel im Fall einer erhöhten Belastung durchgeführt wird. – Ich finde, dass das eine gute Lösung ist. Wie denken Sie darüber?
Eigentlich müsste man jetzt erst einmal auf diese Krücke dieser sogenannten Zwischenfrage eingehen, aber das klären wir einmal woanders.
Ich habe die kommunalen Spitzenverbände – damit geht das schon los – anders verstanden. Es ist nicht so, dass sie freudestrahlend hier durch das Haus gelaufen sind und gesagt haben: „Mensch, vielen Dank, dass das jetzt hier kommt“, sondern sie haben gesagt: „Besser als gar nichts“. Besser als gar nichts ist es, das hineinzuschreiben – das würde ich an dieser Stelle auch teilen.
Tatsache ist, dass Sie an den Bund ein Level anlegen, was das Thema Konnexität angeht, an das Sie bei Weitem nicht herankommen, weil Sie hier an dieser Stelle und gestern an dem konkreten Beispiel sagten „Wir gucken dann erst einmal“ und es einige Briefwechsel zwischen der Landesregierung, den Häusern und den kommunalen Spitzenverbänden gab. Der entscheidende Punkt ist an dieser Stelle: Wenn Sie eine entsprechende Latte anlegen, müssen Sie bitte selber mit dem gleichen Maß bei sich messen und können das nicht so unterschiedlich handhaben.
Meine Damen und Herren, entlarvend ist allerdings ein ganz anderes Beispiel – im Übrigen auch beim Gesamtvolumen –, auf das ich noch eingehen möchte, und zwar ist das die Inklusion. Sie haben in Nordrhein-Westfalen eine Inklusion nach Kassenlage auf den Weg gebracht. Sie verweisen hier zwar auf die Konnexitätsregelung in der Landesverfassung, haben aber doch, Frau Ministerin, bei der Inklusion ganz bewusst darauf verzichtet, Qualitätsstandards festzulegen, weil Sie wissen, dass das
Wenn Sie auf der einen Seite die Fahne der Konnexität hochhalten, auf der anderen Seite aber so tarnen, tricksen, täuschen, um entsprechende Ausgleichsregelungen zu umgehen, sind Sie nicht glaubwürdig.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag kann von Ihren Verfehlungen und Ihren Fehlern, von Ihren Versäumnissen in den letzten Jahren nicht ablenken. Dass Sie sich der inhaltlichen Debatte gar nicht wirklich stellen können, zeigt der Umstand, dass Sie in eine direkte Abstimmung gehen. Sonst müssten Sie sich ja im Ausschuss all diese Beispiele anhören. Dass Sie das nicht möchten, kann ich aufgrund Ihrer eigenen Leistungsbilanz grundsätzlich nachvollziehen.
Sosehr wir aber den Grundsatz der Konnexität unterstützen, sowenig sind Sie glaubwürdig bei diesem Antrag, und sowenig können wir diesem Antrag zustimmen.