Bundesumweltminister Altmaier unterstützen! – Den kann man nur dabei unterstützen, dass er bei der nächsten Bundestagswahl abgewählt wird.
Beim FDP-Antrag verhält es sich ähnlich. Den kann man auch nur ablehnen. Die Begründungen sind schlecht. Es wird behauptet, unkonventionelle Erdgasförderung könne einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. – Nein, kann sie nicht. Das ist ein Klacks mit der „Wichsbürste“, was dabei herauskommt. Das gibt einen Riesenaufwand, um dieses bisschen Erdgas dort hervorzufracken mit einer Riesengefahr für unsere Umwelt.
Also: Den FDP-Antrag ablehnen. Den CDU-Antrag ablehnen und dem Regierungsantrag trotz seiner Unzulänglichkeiten erst einmal zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder, für Ihren Beitrag. – Ich möchte allerdings zu Ihrem Auftritt hier eine Bemerkung machen. Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen nach der Landtagswahl, was die Kleidung angeht, wie wir uns im Parlament kleiden und wie wir an das Rednerpult gehen. Es gibt eine Vereinbarung, dass ein Jackett angezogen wird. Ja, es ist schön, dass Sie es dabei haben.
Es ist abgemacht worden, dass man keine Krawatte zu tragen braucht, aber man soll hier nicht mit Hosenträgern erscheinen und man soll auch ein Jackett anziehen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich beim nächsten Mal an die Vereinbarung halten würden, die zwischen den Fraktionen getroffen worden ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle haben eben vernommen, was Ihnen der freundliche Kollege Herr Hovenjürgen als Abstimmungsempfehlung anheimgegeben hat. Mir schien es aber eher ein wenig eine Selbstbeschwörung zu sein, weil Sie doch nicht so ganz sicher sind, ob der Antrag, den Sie vorgelegt haben, noch auf der Höhe der Zeit ist. Das ist das, was auffällt.
Damit möchte ich mich beschäftigen, weil die Dinge, die in dem Antrag gefordert werden, erledigt sind. Wir haben zum einen mit einer entsprechenden Verlängerung der Erlasslage den Grundsatz, dass wir in Nordrhein-Westfalen keine Maßnahmen mit Fracking und auch keine Probebohrungen, die damit in Zusammenhang gebracht werden können, genehmigen wollen.
Wir haben zum Zweiten die Problemlagen, die in der Vorgängerzeit verursacht worden sind, am 29. Oktober per Erlass und Sonderbetriebsplan geregelt.
Zum Dritten gibt es eine gemeinsame Grundlage über alle Fraktionen hinweg – vielleicht mit Ausnahme der FDP-Fraktion –, dass wir uns hier auf bestimmte einheitliche Maßstäbe verständigen.
Für uns alle gilt – und daran sollten wir auch festhalten –: Trinkwasser, Wasser, ist unser wichtigstes Lebensmittel und bedarf deshalb des besonderen Schutzes und der besonderen Obacht.
Des Weiteren ist für uns alle klar, dass es in Nordrhein-Westfalen keine Frack-Maßnahmen mit giftigen Chemikalien geben wird. Auch das eint uns, wie ich glaube, über die drei Fraktionen.
Das ist ja gut, wenn Sie das noch einmal ausdrücklich unterstreichen, sehr gerne. Auch ich bin in dieser Frage an einem größtmöglichen Konsens interessiert. Auch die FDP-Fraktion möchte also in Nordrhein-Westfalen kein Fracking mit giftigen Chemikalien. Ich bin sehr dankbar darüber, dass Sie diese Klarheit zum Ausdruck bringen.
Ich möchte einen weiteren Punkt anfügen, für den ich auch gerne Ihre Unterstützung hätte. Das betrifft das Anliegen, mit der Bundesebene – mit der Bundesregierung und mit dem Bundestag – Einigkeit darüber zu erzielen, die notwendigen Prüfmaßnahmen, beispielsweise im Rahmen einer vorgeschriebenen UVP, auf den Weg zu bringen.
Nordrhein-Westfalen hat, Herr Hovenjürgen, einen Antrag im Bundesrat gestellt. Herr Altmaier hat sich zu dieser Position durchgerungen, hat aber keine Unterstützung innerhalb der Bundesregierung, weil der zuständige Wirtschaftsminister blockiert, Herr Lindner. Ich würde mir wünschen, dass Sie uns da unterstützen könnten. Das kann schon in der nächsten Woche der Fall sein. Wir haben dieses Thema nämlich auf der Tagesordnung der Umweltministerkonferenz. Ich würde mir wünschen, wir würden hier eine Initiative aus dem Kreis der Umweltminister auch mit Unterstützung der FDP auf den Weg bringen, um diese Lücke, die rechtlich zu schließen ist, tatsächlich zu schließen.
Ich möchte allerdings nicht verhehlen – und Herr Hovenjürgen, deshalb sind wir weiter –: Die Studie hat deutlich gemacht, dass wir noch einige neue zusätzliche Erkenntnisse brauchen, die man auch bewerten muss.
Es geht also um eine Antwort auf die Frage nach dem Defizit, darum, wie wir die Datenlücken aufarbeiten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es im Untergrund anderes Gestein als in Niedersachsen. Neueste Erkenntnis: Wir befinden uns etwas näher am Grundwasser als Niedersachsen. Es geht um einen Unterschied von gut 2.000 bis 3.000 m. Das muss man besonders beachten.
Bisher war wohl auch die Tatsache nicht allen so präsent, dass wir keine Lösung für die Gemische haben, die im Rahmen des Frackings zur Anwendung kommen. Was passiert beispielsweise mit dem Abwasser? – Auch diese Frage steht neu auf der Tagesordnung. Ich wünschte mir, dass das fachlich entsprechend beachtet wird.
Um eine rechtliche Problematik kommen wir wirklich nicht herum; da müssen wir die Karten offen auf den Tisch legen: Nach Bergrecht haben die Antragsteller einen gewissen Anspruch, dass ein Antrag auf eine sogenannte Probebohrung beschieden wird. Ande
rerseits haben wir Erkenntnisdefizite. Wenn man diese Erkenntnisdefizite beheben will, dann gehören dazu logischerweise auch Bohrungen, die eben gerade dazu dienen, sie zu beheben.
Es besteht also ein gewisser Widerspruch: Einerseits will man keine Maßnahmen mit Fracking zulassen, andererseits muss man neue Erkenntnisse gewinnen. Nach Vorstellung der Landesregierung und der Regierungsfraktionen ist dieser Widerspruch nur dann auflösbar, wenn man alle an einen Tisch holt und mit allen spricht – den Umweltverbänden und den Unternehmen –, um zu einer gemeinsam getragenen Lösungsstrategie zu kommen. Diese Lösungsstrategie könnte darin bestehen, unter wissenschaftlicher Federführung die Erkenntnisse zu gewinnen und Erkenntnisdefizite zu beseitigen und dazu in diesem Rahmen Probebohrungen zuzulassen.
Wir können kein Interesse daran haben, in ganz Nordrhein-Westfalen – sozusagen in jedem Claim – Probebohrungen vorzunehmen, aber keine gemeinsame Strategie zu haben, was wir an Daten gewinnen wollen und mit welcher Zielsetzung das Ganze erfolgt. So lautet die Absprache innerhalb der Landesregierung. Das ist Konsens in den Koalitionsfraktionen.
Ich würde mir wünschen, dass auch die Oppositionsfraktionen sich diesem anschließen könnten. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Minister Remmel, mit Blick auf das Datum unseres Antrags wird Ihnen deutlich, dass wir ihn schon vor dem Vorliegen der Gutachten gestellt haben. Natürlich haben auch wir die Gutachten gelesen und ziehen ähnliche Schlussfolgerungen wie Sie. Allerdings sind wir nicht bereit, Risiken einzugehen.
Insofern noch einmal: Wenn es zu Probebohrungen kommt, stellen Sie bitte sicher, dass bei diesen Probebohrungen keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Wenn Sie diese Maßnahme schon zulassen, dann stellen Sie das sicher.
Kollegen Brockes möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal etwas sagen: Wir sprechen uns nicht grundsätzlich gegen Fracking aus, wohl aber gegen Fracking mit chemischen Stoffen. Solange die eingesetzt werden müssen und werden, können wir Fracking nicht zustimmen. Erst wenn ein Frackverfahren gefunden worden ist, bei dem Wassergefährdung auszuschließen ist, kann man mit uns
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Beratungen.
In der ersten Abstimmung geht es um den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/866. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Dieser Antrag ist mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten bei Zustimmung durch die CDU-Fraktion abgelehnt worden.
Wir stimmen – zweitens – über den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1266 ab. Auch hier haben die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit auch hier zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt gegen den Antrag? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der Piraten gegen die Stimmen der CDU und FDP angenommen.
Wir kommen – drittens – zum Entschließungsantrag Drucksache 16/1383 der FDP-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und von den Piraten gegen die Stimmen der FDPFraktion abgelehnt worden.
Ich eröffne die Beratung und erteile dem Abgeordneten Hegemann das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist meine dritte Jungfernrede im Landtag. Vier sind insgesamt geplant. Warten wir einmal ab.