Protocol of the Session on April 20, 2016

Umso bedauerlicher ist es, dass der Antrag der Piraten hier eben keinerlei konkreten Beitrag zur Lösung bietet, sondern lediglich den Ausruf, dass doch jemand mal etwas tun müsse, und erneut die pauschalen Beschimpfungen der Hochschulräte, die die Arbeit der Hochschulen, breit anerkannt, bereichern. Ich mag einem Irrtum unterliegen, aber meines Wissens haben die Hochschulräte mit der Akkreditierung

von Studiengängen nichts zu tun. Insofern die Frage: Was, bitte schön, soll das in diesem Antrag? Deutlich wird dabei einfach das Piraten-Motto: Hauptsache, die Hochschullandschaft ist möglichst staatlich, starr und unmodern.

Meine Damen und Herren, wir wollen nicht, dass die Politik bestimmt, wann ein Studiengang konkret die Ansprüche für einen Hochschulabschluss erfüllt. Dieses Verfahren kann nur wissenschaftsgeleitet durchgeführt werden. Akkreditierungen und aus meiner Sicht eben auch vor allem die Systemakkreditierungen – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – können einen wichtigen Beitrag dazu leisten und sind nicht per se abzulehnen.

Der Antrag der Piraten ist inhaltlich untauglich. Dennoch stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bell, Herr Haardt, Frau Seidl und Frau Freimuth haben jetzt so viel Richtiges gesagt, dass ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht alles wiederholen möchte.

Es ist ganz klar: Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen Auftrag gegeben. Wir werden das Akkreditierungswesen überarbeiten müssen. Aber im Urteil ist auch ganz genau festgelegt, dass ein Schnellschuss oder ein Alleingang von Nordrhein-Westfalen eben nicht der richtige Weg ist, sondern dass wir uns mit den anderen abstimmen müssen. Das ist genau das, was in diesem Gerichtsurteil festgelegt ist.

Wir werden diese Abstimmung natürlich vornehmen. Wir haben auch schon lange damit begonnen. Das muss ein länderübergreifender Prozess sein, bei dem wir uns mit allen 16 Ländern werden einigen müssen. Wir haben bereits die nordrhein-westfälischen Hochschulen informiert und dort einen ersten Diskussionstermin. Es gibt die ersten Abstimmungen in der Kultusministerkonferenz und natürlich auch im Akkreditierungsrat. Wir haben uns alle erst einmal genau über die Gerichtsentscheidung informiert und darüber ausgetauscht, wie es genau zu interpretieren ist. Wir werden es in Nordrhein-Westfalen auf der Landeswissenschaftskonferenz noch einmal etwas genauer diskutieren und uns sicherlich auch im Parlament bzw. im dafür zuständigen Fachausschuss intensiver darüber austauschen.

Wichtig ist zunächst einmal, dass wir dies mit allen gemeinsam tun, wenn wir die Akkreditierung in

Deutschland komplett neu regeln. Der Zeitraum, den uns das Gericht dafür zur Verfügung gestellt hat, ist sportlich. Aber wir werden ihn natürlich auf jeden Fall einhalten und uns auf diesem Wege über Regelungen einigen.

Was dezidiert nicht geboten ist, ist das, was im vorliegenden Antrag steht, nämlich „mal eben schnell“ mit nur einem Bundesland etwas zu machen. Vielmehr muss es einen breit angelegten Abstimmungsprozess geben. Darüber aber können wir uns sicherlich noch intensiv im zuständigen Fachausschuss austauschen; dort besteht genügend Gelegenheit dazu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11690 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsge

setzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9887 – Neudruck

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11771

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/11714 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11768

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11772

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11793

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Lehrkräfte für die Potentiale von Open Educational Resources und den verantwortungsvollen Einsatz von freien Lernmaterialien sensibilisieren

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/10298

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/11721

Noch ein weiterer Hinweis: Der Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/10298 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung liegen vor in Drucksache 16/11721.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Hammelrath das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nordrhein-Westfalen stellt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Lehrerausbildung weiter systematisch auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an den Lehrerberuf ein. Da wir bereits in Plenarsitzungen und im Ausschuss ausführlich über die Gesetzesvorlage diskutiert haben, werde ich mich hier nur auf die wichtigsten Elemente und auf die in der Diskussion immer wieder auftretenden Aspekte beziehen.

Kernpunkt der nun verabschiedeten Reform ist, dass der Umgang mit Inklusion bzw. mit heterogenen Lerngruppen zu einem festen und verpflichtenden Bestandteil der Lehrerausbildung wird. Wir befähigen alle Lehrkräfte durch Inklusionskompetenzen und sonderpädagogische Basiskompetenzen zu einem professionellen Umgang mit einer immer heterogener werdenden Schülerschaft.

Dabei ist dieser immer wieder heraufbeschworene Konflikt zwischen Fachlichkeit und Inklusion überhaupt nicht vorhanden. Es gibt nur eine gemeinsame Aufgabe aller an der Ausbildung Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge und Möglichkeiten. Den Rahmen dafür haben übrigens zuletzt Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gemeinsam beschrieben.

Entscheidend für uns ist, dass wir an der soliden fachlichen und pädagogischen Ausbildung für die Lehrkräfte aller Schulstufen und -formen festhalten; denn der Umfang des Studiums in den Fächern wird gegenüber den früheren Anforderungen in Staats

examensstudiengängen nicht reduziert. Wer das immer noch anzweifelt – das wird in Diskussionen häufig gemacht –, dem empfehle ich einen Blick in die Verteilung der Creditpoints.

Nordrhein-Westfalen nimmt mit dieser Vorgehensweise bundesweit eine Vorreiterrolle ein, wie wir das übrigens auch schon durch die Anforderungen an alle Lehramtsstudierenden im Bereich Deutsch als Zweitsprache zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit anderen Muttersprachen gemacht haben.

Weitere wichtige Punkte in der Debatte waren die Praxisphasen und die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Das fünfwöchige Eignungs- und Orientierungspraktikum, das vierwöchige Berufsfeldpraktikum und das Praxissemester geben bereits während des universitären Ausbildungsteils einen guten Einblick in die Berufspraxis. In dieser Zeit stehen Hochschulen und Schulen übrigens bereits in gemeinsamer Verantwortung.

Der Vorbereitungsdienst hat jetzt eine verlässliche Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Die Evaluationen dazu zeigen, dass es aus fachlicher Perspektive gelungen ist, die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate ohne Qualitätsverluste zu gestalten. Daher lehnen wir die Änderungen – die Rückkehr zu den 24 Monaten – eindeutig ab.

Lassen Sie mich noch wichtige Informationen zu den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung geben. Hier haben wir die Zahl der im Haushalt ausgebrachten Stellen für den Einsatz von Lehrkräften mittlerweile um 320 Stellen erhöht.

Ich möchte jetzt aber noch auf unsere Elemente im Entschließungsantrag eingehen. Wir haben nach der Anhörung der Sachverständigen und aus der Einsicht, dass das Bessere immer der Feind des Guten ist, noch einmal einige Anforderungen an das Ministerium gestellt und die Bitte geäußert, das Ministerium möge in drei Bereichen weiterarbeiten.

Die jetzt vorgesehenen inklusionsbezogenen Anforderungen an das Lehramtsstudium haben inhaltlich die notwendige Offenheit, damit Hochschulen jeweils eigene Modelle entwickeln können. Spannend wird sein, wie die tatsächliche Ausgestaltung aussieht und vor allem, wie wirksam sie ist. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, die tatsächliche Umsetzung der inklusionsbezogenen neuen Anforderungen in den nächsten Jahren zu evaluieren.

Ein weiterer Aspekt sind die bilingualen Studiengänge. Hier möchten wir an die Hochschulen appellieren, damit sie im Prozess der Internationalisierung bei der Weiterentwicklung ihrer Studienangebote landesweit und verstärkt prüfen, welche Bedarfe und Chancen für spezielle Lehramtsstudiengänge bestehen, die auf den bilingualen Unterricht an den Schulen ausgerichtet sind. Ein solcher Unterricht wird für

Eltern und Kinder immer attraktiver, sei es, weil die Eltern unterschiedlichen Nationalitäten angehören, sei es, dass durch persönliche oder berufliche Mobilität eine internationale Ausbildung sinnvoll ist, oder einfach deshalb, weil die Welt zusammenrückt und wir unsere Kinder dafür fit machen wollen.

Ein weiteres Thema wurde sowohl in der Anhörung angesprochen als auch von den Piraten in ihren Antrag aufgenommen. Ich meine die sogenannte dritte Phase der Lehrerausbildung. Dafür gibt es jetzt bereits eine gute Grundlage im Lehrerausbildungsgesetz. Wir haben mit unserem wiedereröffneten Fortbildungsinstitut, unserem QUA-LiS, und selbstverständlich mit allen anderen Handelnden in der Praxis den notwendigen fachlichen Input. Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu entwickeln, um für eine dritte Phase der Lehrerbildung erstmals durch gezielte Fortbildung Standards zu fordern.

Insgesamt ist es also ein Gesetz, das unsere zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer auf die Schulwirklichkeit und deren Anforderungen vorbereitet, und das mit dem Ziel, unsere Kinder gut auszubilden …

Frau Kollegin.

Ich bin im letzten Satz.

… und ihre persönliche und soziale Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)