Protocol of the Session on January 29, 2016

Zum einen ist in den Lehrplänen die Vermittlung von medienpädagogischen Inhalten in den Bereichen Gesellschaftslehre, Politik und Informatik festgeschrieben. Dabei überprüfen wir die Lehrplaninhalte ständig und wollen uns da auch keiner Aktualität verschließen.

Zum anderen bestehen auf organisatorischer Ebene bereits die entsprechenden Angebote und Stellen, die die Schulen und die Lehrkräfte in Fragen rund um Mediennutzung und Datenschutz auch unterstützen. Hierbei sind insbesondere die Medienberaterinnen und -berater des Kompetenzteams NRW zu nennen. Auch das wurde heute in einer der Reden schon erwähnt.

Dass wir in Nordrhein-Westfalen wirklich angekommen und weiter auf einem guten Weg sind, zeigt auch folgender Abschnitt, den ich gerne von der Seite www.medienpass.nrw.de zitieren möchte.

„Über 2000 Schulen haben mittlerweile den Medienpass NRW bestellt. Dieser erhielt auf der didacta 2015 in Hannover den Deutschen Bildungsmedienpreis digita 2015. Die Jury bezeichnete den Medienpass als ‚herausragende Gesamtkonzeption, die bis ins Detail stimmig ausdifferenziert ist.‘ Der Medienpass NRW sei ‚beispielgebend in der deutschen Bildungsmedienlandschaft‘.“

Auch wenn der Medienpass nicht verpflichtend ist, sehen wir doch, dass das Angebot zunehmend in Anspruch genommen wird. Meines Erachtens sind Top-down-Verordnungen überhaupt nicht angebracht, wir müssen vielmehr für dieses Thema generell die Menschen, alle Akteure, mitnehmen und sensibilisieren.

Dass das gelingt, sehen Sie auch daran, dass immer mehr Schulen freiwillig die bestehenden Angebote wie zum Beispiel zum Datenschutz an Schulen in NRW abrufen. Zusätzlich wird ihnen mit LOGINEO NRW eine Basis-IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Es existieren also viele gute Initiativen im Bereich Datenschutz. Das hat uns auch die Anhörung im Schulausschuss gezeigt. Unser Ziel muss es nun sein, die vielen Kompetenzen und Ideen zu nutzen und unsere Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern für diese Themen weiter zu sensibilisieren und so auf einen lebenslangen Lernprozess vorzubereiten. Nur wenn alle Beteiligten aus eigenem Willen mitspielen, können wir sie für dieses Thema auch gewinnen.

Noch ein Wort zur Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten: Einen solchen für jede Schule zu fordern, ist eben auch kein Allheilmittel. Die Aufgabe der Fortbildung in den betrachteten Themenbereichen ist grundsätzlich bei den Medienberaterinnen und -beratern der Kompetenzteams angesiedelt und nicht die Aufgabe von Datenschutzbeauftragten.

Ich komme zum Schluss. Wir schließen uns dem Votum des Ausschusses noch einmal an, diesem Antrag hier nicht zu folgen. Es wurde deutlich, dass der Datenschutz ein wichtiges Thema ist. Das haben wir auch verstanden. Lassen wir doch einmal diesen Satz nachklingen: Wir sind in NRW bei diesem Thema vorbildlich. Und darauf können wir stolz sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Vogt.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz war schon immer ein wichtiges Anliegen, hat aber in unserer internetgeprägten Gesellschaft einen ganz neuen Stellenwert erreicht. Die Anhörung vom 28. Oktober des vergangenen Jahres hat dazu sehr wichtige Hinweise geliefert. Es wurde dabei deutlich, dass man beim Thema „Datenschutz an Schulen“ zwischen Datenschutz und Datenschutzkompetenzen als Bildungsaufgabe einerseits und Datenschutz, der bei der Datenverarbeitung an den Schulen notwendig ist, andererseits unterscheiden muss.

Der erste Teil – Datenschutz als Bildungsaufgabe – ist von großer Bedeutung, da viele junge Menschen in der heutigen Zeit sehr arglos mit ihren persönlichen Daten umgehen, häufig ohne zu ahnen, welche Konsequenzen dieses Verhalten für ihr künftiges Leben und vor allen Dingen für ihr Berufsleben haben kann. Eine Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten ist

daher ein wichtiger Bildungsauftrag und eine Art Querschnittsaufgabe.

Meiner Kenntnis nach wird dieser Punkt nicht nur an diversen Stellen im Unterricht thematisiert, sondern es gibt – die Kollegin Spanier-Oppermann erwähnte es gerade bereits ausführlich – in NordrheinWestfalen auch unterschiedliche außerschulische Aktivitäten, wie zum Beispiel den Medienpass NRW.

Es ist daher aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich, den Datenschutz als Bildungsauftrag verbindlich im Lehrplan zu verankern, da er bereits auf vielfältige Weise thematisiert wird. Zudem gehört das Lernen mithilfe des Internets mittlerweile auch zum Schulalltag dazu. Da ist jede Schule gehalten, den verantwortungsvollen Umgang damit ebenso sicherzustellen wie die Kontrolle, dass es keine missbräuchliche Anwendung gibt, sowie darauf zu achten, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Dies ist, soweit ich weiß, Frau Ministerin, auch im Schulgesetz so verankert.

Davon losgelöst ist das zweite Thema dieses Antrages, bei dem es um den Datenschutz geht, der bei der Datenverarbeitung an den Schulen selbst notwendig ist. Hier vermischt der vorliegende Antrag aus unserer Sicht zwei sehr unterschiedliche Bereiche unter dem Oberbegriff „Datenschutz“. „Datenschutz als Organisationsfrage“ lässt sich im Bereich Schule sicher unterschiedlich organisieren, wie die Anhörung auch noch einmal sehr deutlich gezeigt hat. Unserer Erfahrung nach – das wurde auch, so glauben wir, bei der Anhörung bestätigt – bestehen in unserem Bundesland bei der Organisation jedoch keine gravierenden Schwächen, sodass wir auch diesem Teil des Antrages nicht folgen können.

Viele weitere wichtige Punkte hat bereits die Kollegin im Vorfeld genannt. Wir haben das im Schulausschuss auch schon sehr ausführlich diskutiert. Wie gesagt, wir halten das Ganze für ein wichtiges Anliegen. Wir fanden auch die Anhörung ausgesprochen aufschlussreich. Aber, wie wir bereits im Ausschuss erklärt haben, wir können dem vorliegenden Antrag aus den genannten Gründen so nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Quintessenz meiner Rede gleich vorwegnehmen. Sie schließt eigentlich an das an, was die Kollegin Vogt gerade ausgeführt hat, sowie an das, was die Kollegin Spanier-Oppermann schon gesagt hat.

Liebe Kollegin Pieper, Sie haben hier eben vorgetragen, die Piraten legten immer wieder Anträge in den Bereichen „digitale Bildung“, „Medien“ und „Datenschutz“ vor. Das ist der Fall. Nur – auch dieser Antrag zeigt das – sind Ihre Anträge oft problematisch, weil sie Dinge vermischen, weil sie nicht präzise sind und weil sie uns auf unserem Weg nicht weiterbringen.

Das ist auch bei der Anhörung sehr deutlich geworden, die in der Tat sehr spannend war. Sie hat noch einmal die Dinge aufgezeigt, wo wir die Pfade genauso angelegt haben wie nötig – das ist eben schon genannt worden –: beim Medienpass, bei der Dateninfrastruktur und den entsprechenden Aufgaben der Schulen im Zusammenhang damit. Das gilt auch im Hinblick auf eine kritische Medienbildung, die wir ebenfalls angelegt haben, zum Beispiel im erweiterten Auftrag der Verbraucherbildung. Da steckt das drin. Hier arbeiten wir gerade mit den Modellschulen zusammen, um zu einem Kerncurriculum zu kommen, das diesen Bereich mit beachtet.

Es ist aber auch sehr deutlich geworden – das hat auch der Vertreter des Landesinstitutes noch einmal gesagt –: Hier findet eine Vermischung statt. Man muss die Ebenen auseinanderhalten. Der Datenschutzbeauftragte oder die Datenschutzbeauftragte ist nicht die Bildungsbeauftragte der Schule. Was ist die Aufgabe des Schulträgers? Was ist die Aufgabe innerhalb der Schule? Das alles geht in diesem Antrag leider durcheinander. Die vier Beschlusspunkte bedeuten eine Überfrachtung auf nur eine Funktion, die einfach so nicht tragbar ist und an der Realität vorbeigeht.

Was wir bislang im Land geregelt haben, ist zufriedenstellend. Da kamen keine Beschwerden, dass dies kein ausreichendes System sei. Aber natürlich müssen wir uns weiterhin der kritischen Medienbildung widmen. Jetzt stehen die Schulträger vor der Aufgabe und Herausforderung, die Infrastruktur vorzuhalten, zum Beispiel WLAN-Netze in den Schulen bereitzustellen und auch dort Datensicherheit zu garantieren.

Das ist aber auch nicht die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, liebe Kollegin Pieper. Das sind wieder ganz andere Zuständigkeiten. Wir brauchen ein gesamtes Konzept. Der Datenschutzbeauftragte hat für die internen Belange der jeweiligen Schule seine Rolle. In dem vorliegenden Antrag findet eine Vermischung der Ebenen ebenso statt wie eine Vermischung der Aufgaben. Deswegen können wir ihm leider nicht zustimmen.

Überhaupt nicht thematisiert – das habe ich bereits in der Aussprache zur Anhörung gesagt – wurde eine ganz andere Frage – und das ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns widmen müssen –, nämlich der Schutz der Schülerdaten und die Frage der Übergänge im System. Die Frage ist, wie wir das Ganze datenschutzrechtlich sauber hinbekommen,

und zwar im Hinblick auf die Informationen, die die Schulen brauchen, die notwendig sind, damit individuelle Förderpläne weitergeführt werden können, damit man nicht immer wieder neu aufsetzen muss.

Dieser Antrag sagt uns dazu überhaupt nichts und bringt uns nicht einen Schritt weiter. Das sind jedoch die größten Herausforderungen, vor denen die Schulen im Augenblick stehen. Wir müssen es hinbekommen, einerseits datenschutzrechtlich sauber zu arbeiten und andererseits eine kontinuierliche Förderung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Ich schätze die Initiative und die Mühe, aber leider bringt uns der Antrag so nicht weiter, da er verschiedene Dinge miteinander vermischt. Vielleicht kommen wir einmal zu anderen Ansätzen, indem wir bereits im Vorfeld darüber beraten. So weit mein Hinweis. Das wäre jedenfalls sehr wünschenswert. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegen Beer. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Gebauer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es recht kurz machen, weil ich Ihnen nicht zumuten möchte, dass ich alles das, was bereits meine Vorrednerinnen gesagt haben, wiederhole.

Wir haben im Ausschuss schon ausführlich darüber gesprochen. Das Thema „Datenschutz“ ist wichtig; darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Den Rückschlüssen, die Sie in Ihrem Antrag daraus schließen, können wir uns jedoch nicht anschließen. Hier beende ich jetzt meine Rede und überlasse dir, liebe Monika, das Feld, um noch einmal vorzutragen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP, der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer, für Ihren Beitrag. – Für die Piraten spricht Frau Kollegin Pieper.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten bereits im Dezember letzten Jahres zu diesem Antrag eine sehr merkwürdige Debatte. Schon damals wurde gesagt, wir hätten alle Dinge miteinander vermischt. Haben wir nicht! In dem Antrag wird zum einen das Thema „Datenschutzbeauftragte in der Schule“ und zum anderen das Thema „Datenschutz in der Medienbildung“ behandelt, damit Schüler und Schülerinnen beim Gebrauch ihrer Smartphones, Tablets und was auch immer wissen, worauf sie

sich einlassen und wie sie ihre Daten schützen können.

Frau Beer, Sie sagen, Sie schätzen die Mühe, die wir uns mit dem Antrag gemacht hätten. Vielen Dank! Dann wundere ich mich aber, warum während des ganzen Verfahrens nicht einer zu uns gekommen ist, um mit uns darüber zu reden, was getan werden kann, damit wir ein Stück weiterkommen.

(Beifall von den PIRATEN)

Bereits im Oktober letzten Jahres hat die Anhörung stattgefunden. Alle haben gesagt: Das ist ein wichtiges Thema. Darüber müssen wir reden. Da muss etwas passieren. Frau Spanier-Oppermann sagte: Da müssten wir am Ball bleiben.

Jetzt lehnen Sie den Antrag einfach ab, und es passiert nichts. Da kommt auch kein anderer Antrag. Das haben wir bei anderen Anträgen anders gemacht. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie auf uns zugekommen wären, gesagt hätten: „Wichtiges Thema“, und wir dann versucht hätten, gemeinsam etwas hinbekommen.

Worum geht es in diesem Antrag? – Wir sehen schon, dass es gute Ansätze gibt, den Datenschutz an den Schulen in NRW zu verbessern. Wir sehen aber auch, dass wir damit nicht am Ende sind, sondern dass der Datenschutz weiter ausgebaut werden muss, und zwar genau in den Bereichen „Datenschutzbeauftragter“ und „Medienbildung“.

Im Sachverständigengespräch wurde deutlich, dass zum Beispiel in Bayern ganz andere, weiterentwickelte Modelle funktionieren, die man in NRW sehr gut übernehmen könnte. Rot-Grün ist aber offensichtlich mit dem zufrieden, wie es derzeit ist – zufrieden damit, dass zum Beispiel am Schulamt der Stadt Köln ein Datenschutzbeauftragter tätig ist, und zwar – man höre und staune! – für 251 öffentliche Schulen. Wenn mir jetzt jemand erzählt, das reiche und alles sei prima, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Tut mir leid! Für diese Arbeit bekommt er eine Entlastung von einem Fünftel seiner Unterrichtsverpflichtung. Für 251 Schulen! Alles schick, alles schön!

Mit unserem Ansinnen stehen wir nicht alleine. Die Lehrerverbände sehen das genauso. In einer Pressemitteilung des Verbandes Bildung und Erziehung vom 19. November 2015 heißt es:

„Der VBE schlägt Alarm, weil Länder und Kommunen die Schule mit dem Schutz der Daten weitgehend allein lassen.“

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Aha!)

Der Vorsitzende Udo Beckmann:

„Der VBE fordert die Dienstherren und Schulträger auf, endlich Sicherheit und Schutz für Lehrer und Schulen zu gewährleisten. Es geht hier nicht um Sahnehäubchen, der Umgang mit sensiblen

Daten ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit an unseren Schulen. Wir vermissen die nötige Sensibilität der Verantwortlichen.“

Dem, meine Damen und Herren, habe ich nichts mehr hinzuzufügen!