Während Kolleginnen und Kollegen den Raum verlassen, darf ich noch einmal daran erinnern, dass die Fraktionen verabredet haben, die Debatte zur Einbringung des Nachtragshaushaltes unmittelbar nach der Einbringung und die Debatte zum GFG im Anschluss zu führen.
Für die Einbringung des Nachtragshaushaltes erteile ich für die Landesregierung dem Finanzminister, Dr. Walter-Borjans, das Wort.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Raum etwas ruhiger zu verlassen, damit der Finanzminister die gebotene Ruhe hat.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 vor.
Nun hat es im Vorfeld schon eine ganze Reihe von starken Worten gegeben. Da war die Rede von Rekordverschuldung, vom Griechenland-Beauftragten der Landesregierung,
von der Drohung mit Klage. Weil das so ist, möchte ich dieser Einbringungsrede gerne eine Überschrift geben. Diese Überschrift heißt: „Endlich Klarheit und Wahrheit über die Landesfinanzen in Nordrhein-Westfalen.“
Ich kann die Formulierung auch umdrehen und sagen: Schluss mit Haushaltskosmetik und vorgegaukelter Konsolidierung
einer Konsolidierung, für die die abgewählte Landesregierung in Wahrheit überhaut keinen Plan hatte. Wenn ich mir die mittelfristige Finanzplanung angucke und die Werte für die Jahre 2009 bis 2013 sehe, so heißen die: 5,9, 6,6, 6,5, 6,5, 6,4. Wo ist da die Konsolidierung, und wo ist da so etwas wie eine Kreditverfassungsgrenze? Es ist ein stabiler Verlauf, der noch nicht einmal die erwarteten Steuermindereinnahmen und eine ganze Reihe weiterer Belastungen berücksichtigt, von den Vorsorgemaßnahmen – wir kommen ja gleich noch darauf – ganz zu schweigen.
All diese Vorwürfe der vergangenen Wochen waren vor allem eines: ein Ablenkungsmanöver. Die wahre Lage wird verschwiegen. Sie lenken ab von den Folgen des Verschiebens auf andere und wollen vergessen machen, was die abgewählte Landesregierung in den letzten fünf Jahren versprochen, dann aber nicht gehalten hat.
Im Übrigen finde ich, um noch einmal auf das Thema Griechenland-Beauftragter zu kommen, die Art, wie manche glauben, über Griechenland und die Griechen insgesamt herziehen zu können, nicht okay.
Eines aber kann man mit Fug und Recht sagen: In Griechenland ist es höchste Zeit, Bilanz zu ziehen, sich der wahren Finanzlage zu stellen. Und das haben die Griechen in der Tat gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen.
Zur Wahrheit und zur Klarheit dieses Entwurfs für einen Nachtragshaushalt gehört es nach meiner Meinung, dass er keine Projekte der neuen Landesregierung abbildet. Genau das haben wir gemacht. 90 % der zusätzlichen Ausgaben betreffen Kosten, die lange vor der Regierungsübernahme entstanden sind. Dazu gehören auch die Garantien, über die wir immer wieder in der Vergangenheit gesprochen haben. Sie sind nur noch nicht bezahlt. Die gehören aber in einen ehrlichen Haushalt hinein ebenso wie die restlichen 10 %. Sie hätten sie zwar umgehen
können, dann hätten Sie aber Ihre eigenen Versprechen nicht eingehalten – etwa Lehrerstellen – oder die Rechnung einfach anderen untergeschoben wie zum Beispiel den Städten und Gemeinden unseres Landes. Mit dieser Aktion waren Sie zum Teil leider schon erfolgreich.
Dieser Nachtragshaushalt korrigiert das, was die Vorgängerregierung verschoben, versteckt oder – sagen wir es freundlich – vergessen hat.
Da kommt einiges zusammen. Das erhöht nicht nur das Haushaltsvolumen um 2,7 Milliarden € auf 55,8 Milliarden €, sondern das erhöht auch die Nettoneuverschuldung um 2,3 Milliarden € auf die in der Vergangenheit jetzt schon häufig strapazierte Zahl von 8,9 Milliarden € im Haushaltsjahr 2010.
Noch einmal: Diese 8,9 Milliarden € waren schon verplant, als die neue Landesregierung ihre Arbeit aufnahm.
Der einzige Unterschied zwischen uns und unseren Vorgängern ist: Sie zogen es offenbar vor, sich überraschen zu lassen und dann dem Land verdutzt eine Rechnung zu präsentieren, die beim Vollzug der Haushalte in den nächsten Jahren immer wieder ins Kontor geschlagen hätte: für Garantiezahlungen, für verlorene Prozesse gegen klagende Städte und Gemeinden – und das immer in der Hoffnung auf vielleicht wachsende Steuereinnahmen, die ein Gebüsch wachsen lassen, hinter dem man sich ein Stück weit verstecken könnte.
Ich habe eben darüber gesprochen, wie Sie mit 6,5 Milliarden € geplant haben. Die Steuereinnahmen haben sich tatsächlich etwas positiver entwickelt, als Sie das im Mai hätten wissen können und als wir alle im Mai angenommen haben.
Deshalb fällt die Kreditaufnahme auch um 400 Millionen € geringer aus als das Ausgabenwachstum. Aber – und jetzt kommen wir noch einmal zum Thema „Kreditverfassungsgrenze“ –: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind immer noch labil. Die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise, die vor zwei Jahren mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers begonnen hat, ist noch lange nicht überwunden. Unser Wirtschaftswachstum basiert bisher vor allem auf dem Export in die asiatischen BoomRegionen. Außer in Deutschland verläuft die Aufwärtsentwicklung in den westlichen Industriestaaten bislang eher schleppend; das gilt leider auch für die meisten Länder des Euroraums.
noch eine Menge an Unsicherheit darüber, wie es dauerhaft weitergehen soll. Es steht die Frage im Raum, wie sich die USA weiterentwickeln, ob der Aufschwung in China so dynamisch bleibt wie in den letzten Monaten, wie stabil die Sorgenkinder des Euroraums – Griechenland, Spanien, Portugal, Irland – sind. Sie kennen die aktuellen Berichte über die Anglo Irish Bank: Da ist der Staat in einer Weise eingetreten, dass es in Irland zu einer Neuverschuldung zu kommen droht, die 25 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht. Da weiß man, was dort für eine Zeitbombe tickt.
Man kann eindeutig eines sagen: Für eine Entwarnung ist es zweifelfrei zu früh. Deshalb müssen wir auch jetzt feststellen, dass die seit Herbst 2008 vorhandene Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts weiter fortbesteht. Es wird noch eine Zeit brauchen, bis wir in ökonomisch ruhigerem Fahrwasser sind.
Es ist die Frage, welches die größten Etatposten sind, die wir jetzt zwingend korrigieren müssen und korrigieren wollen und in diesen Nachtragshaushaltsentwurf einbringen. Der dickste Brocken heißt Phoenix. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch die internationalen Finanzmärkte, das ganze Bankensystem fundamental geschwächt, und wir in Nordrhein-Westfalen haben das ebenfalls in aller Deutlichkeit zu spüren bekommen.
Mehrfach hat sich der Landtag in den letzten zwei Jahren damit beschäftigt, die Folgen dieser Krise für die WestLB AG zu begrenzen. Ich war gestern noch in Brüssel bei Kommissar Almunia; am Abend gab er ein Treffen im Bundesministerium der Finanzen. Der Anteil, den die Bewältigung dieses ganzen Programm- und Problempaketes an der Arbeit dieses Finanzministeriums ausmacht, ist erheblich.
Damals ist nicht nur ein umfangreicher Risikoschirm aufgespannt worden. Die risikobehafteten und die nicht mehr strategisch erforderlichen Papiere sind auf die sogenannte Erste Abwicklungsanstalt ausgelagert worden. Das Land hat gemeinsam mit den anderen Eigentümern Garantien übernommen, und es hat in den Haushalten 2008 und 2009 Rücklagen gebildet, um diese Garantieforderungen bedienen zu können.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich nur, dass diese gebildete Vorsorge nicht ausreicht, um die absehbaren Haftungsrisiken durch den Risikofonds abzudecken. Nach den aktuellen Prognosen des Portfolioverwalters werden für die Jahre 2010 bis 2013 allein für das Phoenix-Portfolio Garantieziehungen von rund 2,4 Milliarden € erwartet. Die bisher angesammelten Mittel von rund 1,16 Milliarden € reichen zur Abdeckung dieses Risikos nicht aus. Wir haben uns schon im Haushalts- und Finanzausschuss darüber unterhalten können, dass es auch keine
Chance gibt, einen Teil dieses Risikos aus den Gewinnen mit anderen Papieren abzudecken. Dieses Risiko, dass allein diesen Phoenix-Bereich betrifft, wir in dieser Höhe auf die Garantien durchschlagen, die vor Jahren versprochen und zugesagt worden sind.
Der Nachtragshaushalt 2010 sieht deshalb eine Zuführung zum Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ in der Größenordnung von 1,3 Milliarden € vor. Wir schaffen damit – das unterstreiche ich noch einmal – kein neues Instrument, sondern wir bringen das von der Vorgängerregierung ebenso mit Krediten geschaffene Instrument auf das erforderliche Volumen.
Diese zusätzliche Vorsorge hat das Ziel, in den nächsten Jahren einen stabilen und kalkulierbaren Haushaltsvollzug zu gewährleisten. Im Falle einer größeren Garantieziehung wäre ansonsten in den nächsten Jahren eine sofortige Haushaltssperre notwendig: Man könnte nicht nur nicht mehr den einzelnen Jahreshauhalt planen und vollziehen; man könnte auch keinen Konsolidierungspfad in Richtung 2020 beginnen und gehen, mit dem man halbwegs kalkulieren könnte.
Mit dieser Zuführung zum Sondervermögen mit dem in der Tat etwas irreführenden Namen „Risikoabschirmung WestLB“ – weil es ja nicht mehr die WestLB betrifft – führt die neue Landesregierung also die Praxis der alten, von CDU und FDP getragenen Landesregierung fort. Der Zuführung steht auch nicht, wie von der Opposition behauptet, entgegen, dass diese Beträge nicht unmittelbar verausgabt werden müssen. Es ist das Wesen eines Fonds, zukünftige Belastungen abfedern zu können, deren Eintrittszeitpunkt eben nicht festzulegen ist und der jederzeit sein kann. Mit dieser Argumentation haben Sie von der Opposition während Ihrer Regierungszeit im Übrigen auch die Schaffung des Sondervermögens gerechtfertigt. Wir erleben gerade, dass im Freistaat Sachsen ähnliche Aktivitäten begonnen worden sind, ein sächsisches Garantiefonds-Gesetz auf den Weg zu bringen und mit einem solchen Puffer auszustatten.
Ähnlich unzureichend ist die Vorsorge, die die Vorgängerregierung im Bereich des „Versorgungsfonds NRW“ hinterlassen hat. Aufgrund einer fraktionsübergreifend verabschiedeten gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2005 zahlt das Land für alle nach dem 1. Januar 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten in ein Sondervermögen ein, das der Finanzierung zukünftiger Versorgungsansprüche dient. Um wie beabsichtigt einen Kapitaldeckungsgrad von 70 % zu erreichen, sind seither – das hat ein Gutachten bestätigt – 94 Millionen € zu wenig eingezahlt worden.
Das wird ab 2011 korrigiert. Ab dann wird mit einem monatlichen Betrag von 595 € vorgesorgt und der richtige Wert zur Erreichung der 70%igen Kapitalabdeckung eingezahlt. Aber für die Vergangenheit
sind 94 Millionen € nachzuveranschlagen. Später kommt in einem anderen Zusammenhang noch ein Betrag von 20 Millionen € hinzu, der sich nicht aus der falschen Berechnung des monatlichen Betrags herleitet, sondern einfach aus der größeren Zahl von Versorgungsempfängern, mit der zu rechnen ist.
Ein drittes Beispiel für unzureichende Vorsorgeaufwendungen der Vorgängerregierung ist das Einheitslastenabrechnungsgesetz. Es gibt beim Verfassungsgericht in Münster noch anhängige Verfahren gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz aus dem Jahr 2007. Eine Vielzahl von Kommunen erwägt, auch gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz zu klagen.
Trotzdem haben CDU und FDP für die drohenden Haushaltsbelastungen keine Vorsorge getroffen. Mit dem aktuellen Nachtragshaushalt werden wir das in Anlehnung an die von der kommunalen Seite vorgetragene Position in einer Größenordnung von 375 Millionen € korrigieren. Ich erinnere daran, dass das Urteil für das Jahr 2006 dem Land in etwa diesen Betrag für ein Jahr zur Last gelegt hatte. Wir planen mit dem Entwurf eine Rückstellung in der Größenordnung des Jahres 2006 für drei weitere Jahre.
Meine Damen und Herren, allein die Mehrausgaben in den genannten drei Bereichen machen zusammen fast 1,8 Milliarden € aus. Das sind zwingende Korrekturen,