Unterstellen Sie doch den Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II in Anspruch nehmen müssen, nicht, dass sie nicht arbeiten wollen! Was ist das überhaupt für ein Menschenbild – Theodor Heuss hätte sich im Grab umgedreht –,
was dahinter steht? Ich sage Ihnen – auch dies ist empirisch untersucht –: Die Bereitschaft, eine Arbeit, gleich welcher Art, aufzunehmen, ist bei denjenigen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, extrem hoch. Sie wollen raus aus ihrer Situation, weil sie gesellschaftlich diskriminiert werden.
Deshalb ist eine ordentliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik die beste Sozialpolitik. Daher ist es völlig unverständlich, warum Sie gerade in diesen Bereichen, bei der Arbeitsmarktpolitik, streichen wollen.
Ich bin ein vehementer Anhänger des Mindestlohns, weil er auch etwas mit Menschlichkeit zu tun hat. Ich warne aber davor, mit Zahlen über Land zu ziehen. Auch ein Mindestlohn setzt eine entsprechende Wertschöpfung voraus. Nicht jeder Arbeitsplatz ist so beschaffen, dass man einen Stundenlohn von 15 € oder 20 € zahlen kann. Bevor Zahlen genannt werden, sollten wir eine Systema
tik entwickeln, aus der wir die Zahlen ableiten können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich warne vor einem politischen Wettlauf hinsichtlich der Höhe der Mindestlöhne; diese Angelegenheit muss anders angegangen werden.
Herr Dr. Romberg, Sie haben gesagt, Rot-Grün hätte alles falsch gemacht. – Aber wer hat denn bei den berühmten Sitzungen des Vermittlungsausschusses mit am Tisch gesessen?
Doch wohl auch Herr Kollege Laumann! Die Verantwortung für das, was repariert werden musste, verteilt sich also auf mehrere Schultern.
Herr Dr. Romberg, Sie und Ihre Partei machen sich jetzt auf, die Reparaturarbeiten zu leisten. Sie kommen mir dabei aber vor wie ein Sub-Subunternehmen – aber ohne Meistertitel!
Dafür haben Sie in der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland zu viel zulasten der sozial Schwachen sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angerichtet.
Ich wiederhole nochmals: Wir brauchen vernünftige Leistungen für die Kinder derjenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen müssen. Wir brauchen eine angemessene Anhebung der Sätze, damit auch für diesen großen Bevölkerungsteil ein menschenwürdiges Leben möglich ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der letzten Legislaturperiode in diesem Hohen Hause bereits mehrfach über Hartz IV diskutiert. Diese Diskussion hat nicht immer die ungeteilte Aufmerksamkeit aller Mitglieder dieses Plenums erfahren, denn wir wissen, dass es auch Abgeordnete der CDU gab, die stattdessen in Panini-Heften geblättert haben.
Ich würde mir wünschen, dass wir die Diskussion hier und heute ernsthafter führen. Diesen Eindruck habe ich aber nicht unbedingt, wenn ich mir das
Herr Hafke, Sie haben eben darauf hingewiesen, die FDP sei nicht an der Hartz-IV-Gesetzgebung beteiligt gewesen. – Deshalb möchte ich Ihnen ein wenig Nachhilfe in Geschichte geben: Im Vermittlungsausschuss hat die FDP der Gesetzgebung damals zugestimmt. Insofern waren auch Sie mit der damaligen Gesetzgebung einverstanden. Wir alle haben jetzt die Aufgabe, nachzubessern.
Lassen Sie uns einmal innehalten: In der letzten Legislaturperiode haben sich alle Fraktionen dieses Hauses intensiv mit Kinderarmut beschäftigt. Wir haben zum Beispiel mit den Wohlfahrtsverbänden gesprochen und uns angehört, was die AWO und die Caritas zu berichten hatten. Wir alle wissen, wie dramatisch die Lage von Kindern in NordrheinWestfalen teilweise ist.
Das betrifft nicht nur die Kinder, die ALG-II- bzw. Hartz-IV-Regelsätze bekommen, sondern wir haben insgesamt 815.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen, die von Armut bedroht sind; Sie, Herr Laumann, haben damals den Armutsbericht vorgelegt. Deshalb geht es nicht nur darum, die Regelsätze zu diskutieren, sondern es geht auch darum, sich mit Kinderarmut insgesamt auseinanderzusetzen.
Wir möchten einen Systemwechsel: Wir wollen eine Grundsicherung für alle Kinder, damit sie sicher aufwachsen können.
Der Landtag hat sich in der Enquetekommission „Chancen für Kinder“ auch mit diesem Thema beschäftigt und eine ganze Reihe von Empfehlungen auf den Weg gebracht. Wir haben – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich – an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hoffnung geknüpft, dass die Politik sich ernsthaft mit Kinderarmut beschäftigen wird.
Tatsächlich sind jetzt aber Regelsätze errechnet worden, die genau diese Ernsthaftigkeit vermissen lassen und nicht die von Frau Ministerpräsidentin Kraft immer wieder geforderte frühe Prävention und ausreichende Lebensgrundlage für Kinder sicherstellen.
Armut bedeutet einen Mangel an Einkommen, einen Mangel an Bildung und einen Mangel an Lebensperspektiven. Arme Kinder haben in unserer Gesellschaft eigentlich keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, und daran ändert sich auch mit dem jetzt geschnürten Paket nichts. Dieses Paket weist keinen Weg für die betroffenen Kinder.
Schauen wir uns einmal die konkreten Zahlen an. Es gibt ein Bildungspaket in Höhe von 250 €, in dem aber 100 € enthalten sind, die wir in Form des Schulstarterpakets schon lange auf den Weg gebracht haben. Zu Beginn des Schuljahres werden jetzt 70 € aus dem Schulstarterpaket gezahlt, später noch einmal 30 €. Die übrigen 150 € verteilen sich
auf das gesamte Jahr. Als Mutter von fünf Kindern kann ich Ihnen sagen, dass ich nicht wüsste, wie ich das, was ich für meine Kinder an Bildung realisieren will, mit diesem Geld auf den Weg bringen sollte. Das ist eine Farce!
Wir werden diese Festlegung der Regelsätze überprüfen lassen und uns dagegen wehren, weil wir der Auffassung sind, dass die Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft sind. Sie stehen auch für unsere wirtschaftliche Zukunft, und am Ende sind sie es, die beurteilen werden, welche Politik wir gemacht haben. Wenn wir die Kinder weiter so behandeln, wie es zurzeit in diesem Land geschieht, dann werden unsere Kinder uns in Zukunft nicht mehr achten. Das dürfen wir nicht zulassen.
Tatsächlich werden mit dem von Frau von der Leyen auf den Weg gebrachten Paket nur die Nachhilfeinstitute gepäppelt. Das wollen wir aber nicht. Wir wollen stattdessen die Kinder unterstützen. Es ist interessant, was bereits jetzt aus dem Bereich der kommerziellen Nachhilfe zu hören ist. Man ist dabei, sich aufzustellen und zu schauen, wie man mit dem Paket ein Geschäft machen kann. Es geht aber nicht darum, ein Geschäft zu machen, sondern es geht um die Frage, wie wir Kinder und Jugendliche am besten unterstützen können.
Dafür ist das auf den Weg gebrachte Gesetz völlig ungeeignet, und deshalb werden wir ihm so nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Schäfer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich erneut zu Wort gemeldet, um hier im Parlament noch einmal die Stimme für die Kinder in Nordrhein-Westfalen zu erheben, weil hier vielfach Zwischenrufe gekommen sind wie: Was tun Sie denn? Was machen Sie denn? Sie kritisieren ja nur! Und Zukunftsinvestitionen in Bildung lehnen Sie ab!
Wir lehnen ein ganz bestimmtes System ab, und zwar das System, das jetzt auf Bundesebene etabliert werden soll, nämlich 150 € pro Kind.
Viele meiner Vorrednerinnen haben schon deutlich gemacht, was das bedeutet: Das sind 12 € im Monat. Und davon sollen Nachhilfe, Sportverein, Musikschule finanziert werden.
Herr Laschet, ich wäre an Ihrer Stelle erst einmal ruhig und würde nur zuhören. Sie können sich ja gerne noch einmal zu Wort melden.
Herr Laschet, wer entscheidet darüber, wie diese 12,50 € im Monat ausgegeben werden? Eine Person in der Arge entscheidet darüber, wie dieses Geld ausgegeben wird. Geht das Kind zur Musikschule, oder bekommt das Kind eine Nachhilfestunde – wer entscheidet das? Es ist ein völlig falscher Ansatz, auf Kinderarmut so zu reagieren, dass man Kinder zu Bittstellern bei Argen macht. Das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen.