Protocol of the Session on September 29, 2010

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zum Nachtragshaushalt 2010 nicht vor, sodass wir damit zum Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 kommen können.

Ich eröffne die Beratung und erteile zur Einbringung des Gesetzentwurfs für die Landesregierung Herrn Innenminister Jäger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtages! Die Landesregierung hat sich für diese Legislaturperiode ein zentrales Vorhaben vorgenommen: Wir wollen an der Seite unserer Kommunen in NordrheinWestfalen stehen. Wir wollen ihnen in Augenhöhe begegnen, ihre Probleme ernst nehmen. Wir wollen mit dem Aktionsplan Kommunalfinanzen die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation herstellen. Wir wollen vor allem die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder handlungsfähig machen, und dies trotz der auch für das Land schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen.

Wir haben Ihnen ein GFG vorgelegt, das eine Soforthilfe für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Nachtragshaushalts 2010 in der Größenordnung von 300 Millionen € vorsieht. Dieser Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte: Die bisherige Befrachtung in der Größenordnung von 166 Millionen € zur Konsolidierung des Landeshaushaltes durch die Kommunen in NordrheinWestfalen wird entfallen. Wir werden die Kommunen wieder mit vier Siebteln an den Erträgen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligen. Wir werden diese rund 300 Millionen € als zusätzliche Mittel nach der Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 aufteilen, das heißt auf die Schlüsselzuweisungen und die Investitionspauschalen. Insgesamt steigt damit die zu verteilende Fi

nanzausgleichsmasse für die Kommunen im GFG 2010 um fast 4 % auf 7,9 Milliarden €.

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz auf die Haushalts- und Finanzlage der 396 Kommunen eingehen. Diese Situation ist infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich verschlechtert. Festzustellen ist, dass sich die Kommunen in der schwersten Haushaltskrise seit Jahrzehnten befinden. In den Kommunen herrscht nur noch geringer politischer und finanzieller Handlungsspielraum. Dafür gibt es letztendlich zwei bzw. zweieinhalb Gründe.

Erstens sind die seit Jahren stetig steigenden kommunal zu finanzierenden Aufwendungen für soziale Leistungen zu nennen. Im Jahre 2009 haben die Kommunen soziale Leistungen für insgesamt 12,4 Milliarden € erbracht. Das war eine Steigerung um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Der zweite Grund: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu massiven Einbrüchen bei den Steuereinnahmen geführt. Insgesamt ist festzustellen, dass in 2009 gegenüber dem Vorjahr die Steuereinnahmen der Kommunen um 1,8 Milliarden € zurückgegangen sind. Das stellt ein Minus von rund 10 % dar. Allein die Gewerbesteuer ist 2009 um durchschnittlich 20 % eingebrochen. Das bringt viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen in große Schwierigkeiten.

Der Finanzierungssaldo, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Kommunen, lag 2009 bei minus 2 Milliarden €. Im laufenden Haushaltsjahres 2010 ist zu befürchten, dass dieser Negativrekord noch einmal übertroffen wird.

Parallel dazu hat das Statistische Bundesamt in der vergangnen Woche Zahlen veröffentlicht, wonach der Schuldenberg auf kommunaler Ebene derzeit deutlich schneller wächst als auf Bundes- und Landesebene. Das bereitet der Landesregierung, das bereitet den kommunalen Spitzenverbänden große Sorgen, wie mit diesen hohen Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten umgegangen werden soll.

Ausdruck dieser Fehlbeträge ist der sprunghafte Anstieg der Liquiditätskredite. Sie sind inzwischen mit Stand 30.06.2010 für die Kommunen in NRW auf 19,5 Milliarden, fast 20 Milliarden, gewachsen. Meine Damen und Herren, das stellt in dem Zeitraum von 2005 bis 2010 eine Verdoppelung der Liquiditätskredite in Nordrhein-Westfalen dar.

Die Zahl der Kommunen, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, ist ebenfalls sprunghaft angestiegen. Waren bis 2009 „nur“ 63 Kommunen, die haushaltssicherungspflichtig waren, so ist jetzt nach Stand 30.06. dieses Jahres im laufenden Haushaltsjahr davon auszugehen, dass sich diese Zahl auf 169 Kommunen erhöhen wird.

Besonders bedenklich ist aber die Entwicklung, dass 139 von diesen 169 Kommunen die gesetzli

chen Voraussetzungen für ein Haushaltssicherungskonzept nicht mehr erfüllen können und unter dem sogenannten Nothaushaltsrecht stehen. Somit war die Zahl der Kommunen mit einem Nothaushalt noch nie so groß wie in diesem Jahr. Nach dem derzeitigen Stand sind rund 35 Kommunen bereits bilanziell überschuldet oder es droht ihnen die Überschuldung.

Man kann feststellen, dass in 35 nordrheinwestfälischen Kommunen der gesamte kommunale Besitz, die gesamte kommunale Infrastruktur nicht mehr den Bürgerinnen und Bürgern gehört, sondern ausschließlich den kreditgebenden Banken.

Ein wesentlicher Faktor dafür, dass diese Situation eingetreten ist, ist eine nachhaltige Schwächung der Finanzausstattung der Kommunen durch die letzte schwarz-gelbe Landesregierung. Die Kommunen wurden in den Jahren 2005 bis 2010 durch Maßnahmen der Vorgängerregierung in Milliardenhöhe zugunsten des eigenen Haushaltes belastet. Ich will ohne Anspruch auf Vollständigkeit nur die wesentlichen Punkte herausgreifen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Allein der Wegfall des Anteils an der Grunderwerbsteuer hat den Kommunen zwischen 2007 und 2010 eine halbe Milliarde Euro entzogen.

Die Beibehaltung der Befrachtung, die 1999 eingeführt worden ist, weil sich die Finanzsituation der Kommunen gegenüber dem Land besser darstellte – dieser Grund ist längst weggefallen –, macht alleine 166 Millionen € jährlich aus.

Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hat die Krankenhausumlage für die Kommunen von 20 auf 40 % verdoppelt. Das hat einen zusätzlichen jährlichen Fehlbetrag von 110 Millionen € in den kommunalen Haushalten bewirkt.

Die Abschaffung des Defizitausgleichs bei den Elternbeiträgen hat die Kommunen jeweils mit 80 Millionen € im Jahr belastet.

Daneben ist festzustellen, dass die alte Landesregierung die Mittel vom Bund zur Deckung der Betriebskosten für die Betreuung unter Dreijähriger nicht vollständig an die Kommunen weitergeleitet hat.

Meine Damen und Herren, wir schlagen Ihnen in diesem Nachtragshaushalt ein GFG 2010 vor, das insgesamt ein Volumen von fast 7,9 Milliarden € hat. Damit erreicht die Finanzausgleichsmasse in diesem Nachtragshaushalt nahezu vollständig das GFG 2009, das als höchste Finanzausgleichsmasse aller Zeiten galt. Damals wurden 7,973 Milliarden € an die Kommunen ausgezahlt. Obwohl die Wirtschafts- und Finanzkrise mit voller Wucht auch die Steuereinnahmen des Landes getroffen hat, stellen wir den Kommunen nahezu die gleiche Finanzmasse zur Verfügung wie im letzten Jahr, weil wir glauben, dass dies erforderlich ist.

Ich darf zusammenfassend feststellen: Diese Landesregierung erkennt, dass die Kommunen in der schwierigsten Finanzsituation seit Jahrzehnten sind. Diese Feststellung ist in diesem Hause in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise nicht getroffen worden. Wir sind entschlossen, den Kommunen bereits in diesem Jahr eine Soforthilfe in der Größenordnung von 300 Millionen € zur Verfügung zu stellen,

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

weil es darum geht, ihnen das zurückzugeben, was Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ihnen unrechtmäßig genommen haben.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir wollen neben dieser Soforthilfe – wie gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden, vielen Oberbürgermeistern, Landräten und Bürgermeistern bereits angekündigt – eine nachhaltige und wirksame Konsolidierungshilfe im Haushaltsjahr 2011 unter dem Stichwort „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ zur Verfügung stellen und darüber hinaus in diesem Haushalt Betreuungsmittel in der Größenordnung von 150 Millionen € – wie bereits von der alten Landesregierung versprochen – bereitstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass sich der überwiegende Teil der 396 Kommunen in einer bedrohlichen und außerordentlich gefährlichen finanziellen Situation befindet. Dieser Nachtrag zum Haushalt 2010, Teil Gemeindefinanzierungsgesetz, versucht der schlimmsten Finanznot, die in den Gemeinden zurzeit herrscht, mit einer Soforthilfe zu begegnen.

Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung. Es geht darum, dass unseren Städten und Gemeinden nicht länger das Wasser abgegraben wird und wir ihnen auch zukünftig nachhaltig helfen. Das ist die Verpflichtung des Landes; das ist die Verpflichtung der Landesregierung. Ich hoffe, dass das Parlament dieser Ansicht folgen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger.

Ich eröffne die Aussprache zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes. – Das Wort hat der Abgeordnete Löttgen von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Die Landesregierung will das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 mit diesem Nachtragshaushalt um 300 Millionen € erhöhen. Das ist – da stimme ich meinen Vorrednern in der vorhergehenden Debatte zu – die Abkehr von einer soliden und seriösen Finanzpolitik

zugunsten einer Schuldenpolitik auf Kosten kommender Generationen. Das wird leider auch bei der Gemeindefinanzierung deutlich.

Zur besseren Einordnung und Bewertung dieser Maßnahme möchte ich drei Sätze der damaligen Oppositionsführerin und heutigen Ministerpräsidentin, die ihre Wertschätzung für die Kommunen heute leider nicht durch ihre Anwesenheit dokumentiert, aus dem Jahr 2005 zitieren.

(Zurufe von den GRÜNEN: Och! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wo sind Herr La- schet und Herr Biesenbach?)

Bleibt ruhig!

Das erste Zitat aus der Regierungserklärung vom 14. Juli 2005 – wenn Sie sich ab jetzt aufregen, Herr Körfges, kann ich das verstehen – lautet:

„Meine Damen und Herren, die Regierungserklärung und auch der Koalitionsvertrag lassen den Willen zur konkreten Haushaltskonsolidierung und zum Schuldenabbau nicht erkennen. Es bleibt bei allgemeinen Ankündigungen.“

Oh! – In der gleichen Rede – Zitat – heißt es:

„Damit es auch für die Menschen in diesem Land, die uns jetzt zuschauen und zuhören, ganz klar ist: … Jeder Euro höhere Verschuldung fällt zukünftig Ihnen“

gemeint war damals Ministerpräsident Dr. Rüttgers –

„auf die Füße.“

Noch besser kommt es in der Rede der damaligen Oppositionsführerin zum zweiten Nachtragshaushalt vom 26. Oktober 2005 – Zitat –:

„Ich halte fest: Sie nehmen für dieses Jahr weit mehr Schulden auf als nötig. Sie legen sich einen Sparstrumpf aus teuer geliehenem Geld an. … Zur Rechtfertigung reden Sie über eine angebliche Schlussbilanz der vorherigen Landesregierung.“

Meine Damen und Herren, das ist wirklich ein Stück aus dem politischen Tollhaus, was da aufgeführt wird.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Diese Sätze, sehr geehrter Herr Kommunalminister, zeigen eines überdeutlich: Zwischen dem moralinsauren Anspruch als Opposition und dem eigenen Regierungshandeln liegen bei der heutigen Einbringung des Nachtragshaushaltes Welten.

Meine Damen und Herren, diese Sätze sind demaskierend. Das ganze Ausmaß dieses rot-grünen Finanzwackelpuddings wird aber erst deutlich, wenn man eine Aussage aus der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vom 15. September 2010 hinzufügt – Zitat –:

„Wir wissen um unsere Verpflichtung, unseren Kindern und Enkeln keinen Schuldenberg zu hinterlassen. Unser Ziel ist es deshalb, vom nächsten Jahr an die Neuverschuldung schrittweise zu senken.“