Protocol of the Session on September 15, 2010

Mehr als 90 % dieser Daten werden nie gesetzeskonform im Sinne dieses Gesetzes gebraucht. Die Speicherung erfolgt allein auf den vagen Verdacht, dass Arbeitnehmerinnen auf der Basis der Daten einmal Sozialleistungen beantragen könnten. Dafür sollen Daten für 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern erfasst und auf Vorrat gespeichert werden, Daten, die sich fortan der Kontrolle der Beschäftigten entziehen, Daten, die, einmal angehäuft, auch große Begehrlichkeiten bei anderen Stellen wecken können, zum Beispiel beim Zoll, bei den Finanzämtern, bei der Polizei etc.

Es läuft bereits eine Massenverfassungsklage gegen ELENA, sehr verehrte Damen und Herren, und wieder steht zu befürchten, dass Karlsruhe das reparieren darf, was im Bundestag verbockt worden ist.

(Beifall von der LINKEN)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ELENA sollte als zentralen Zweck Entbürokratisierung und einen finanziellen Nutzen von schätzungsweise 85 Millionen € für die Arbeitgeber bringen. Diese Schätzung beruht auf der Annahme, dass 60 Millionen jährliche Bescheinigungen bei 2,8 Millionen Arbeitgebern eine bestimmte Summe Personalkosten verursacht. Der Berufsverband der Datenschützer hat das nachgerechnet und gesagt: Das stimmt so nicht. Die Kostenersparnis für die Arbeitgeber findet de facto so nicht statt. Praktisch erledigen nämlich die Personalverantwortlichen besonders in den kleinen und mittleren Unternehmen solche Meldungen vielfach nebenbei, ohne dass dies bisher besonders vergütet wurde und jetzt Personalkosten freisetzt.

Stattdessen besteht aber die Gefahr, dass die umfangreichen Transfers zu den zentralen Speicherstellen zu einer Mehrbelastung gerade auch für die kleinen und mittleren Betriebe führen. Die müssen minimale Bürokratieentlastungen mit erheblichen ITKosten erkaufen. Nach neuesten Meldungen steht zu befürchten, dass den Behörden und Verwaltungen sogar rund 82 Millionen € Mehrkosten entstehen.

Bündnis 90/Die Grünen haben bereits unter Schwarz-Gelb einen sehr ähnlichen Antrag wie wir heute in den NRW-Landtag eingebracht, der von den die damalige Landesregierung tragenden Fraktionen abgelehnt wurde. Eigentlich ist die Haltung der FDP ein bisschen verwunderlich – trotz der Problematik für die Betriebe, trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, ELENA am Leben halten zu wollen. ELENA ist eine Nagelprobe für die Liberalen und auch eine Nagelprobe ihrer rechtsstaatlichen Glaubwürdigkeit. Ich fordere also auch die FDPFraktion nachdrücklich auf, hier und heute von NRW aus ein starkes Zeichen an den Bund und an den Wirtschaftsminister Brüderle zu setzen und den von uns eingebrachten Antrag zur Bundesratsinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung ELENA zu

unterstützen; denn ELENA ist unverhältnismäßig und widerspricht der Datensparsamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Preuß.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Conrads, das, was Sie gesagt haben, war alles falsch.

(Beifall von Manfred Palmen [CDU])

Meine Damen und Herren, der Antrag der Linken geht von einem Sachverhalt aus, der längst überholt ist, und damit geht er von falschen Fakten aus. Im Plenum am 4. Februar 2010 haben wir schon einmal über das Thema debattiert. Damals ging es auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD darum, die geplante Verordnung zur Ausführung des Gesetzes ELENA zu stoppen, eine Verordnung, die – so war unsere Einlassung – gerade dazu diente, festzulegen, welche Daten notwendigerweise zu melden seien. Denn es sollte eben nicht den Sozialversicherungsträgern überlassen werden, qua Vereinbarung zu regeln, welche Daten zu übermitteln seien.

Nun gibt es seit dem 26. Februar 2010 diese Verordnung. Damit sind diverse Bedenken, die sich auch die Bundesarbeitsministerin zu eigen gemacht hatte, ausgeräumt worden – Bedenken, die darin bestanden haben, dass auch Daten erfasst werden sollten, die nicht benötigt werden, zum Beispiel die Erfassung von Streik- und Krankheitstagen. Diese Verordnung regelt im Einzelnen – und das ist auch für uns der Maßstab –, dass nur solche Daten zu erheben sind, die im Rahmen des Leistungsbezuges sowieso zu liefern sind – bis Ende 2009 eben in lästiger Papierform.

Ich kann jetzt gern § 4 der Verordnung vorlesen – das will ich mir ersparen, vielleicht können wir das noch im Ausschuss im Einzelnen tun –, aber es ist festzuhalten: Sie finden nichts von Streiktagen oder Krankheitstagen oder sonstigen mysteriösen Umständen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis.

Das ELENA-Gesetz ist grundsätzlich doch wohl nicht infrage zu stellen. Ich darf noch einmal aus dem Bundestagsprotokoll vom 22. Januar 2009 zitieren. Da heißt es: „Dank ELENA wird die Papierflut von jährlich 60 Millionen Entgeltnachweisen schon bald der Vergangenheit angehören. Damit werden sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen auf sinnvolle Weise von bürokratischem Aufwand entlastet.“ Und es heißt weiter: „Insgesamt ist ELENA ein Schritt in die richtige Richtung“. – Meine sehr verehrten Da

men und Herren, dieser Redebeitrag stammt von der Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

(Zuruf von der CDU: Oha!)

Das Gesetz – das möchte ich noch mal besonders hervorheben – dient in erster Linie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es entlastet sie von bürokratischem Aufwand, den sie betreiben müssten, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Vor allem vereinfacht es aber die Durchsetzung ihrer Interessen: Sie müssen sich nämlich beispielsweise nicht mehr die vielfach notwendigen Arbeitgeberbescheinigungen besorgen, deren Aushändigung sie vielfach nicht oder nur mithilfe eines Anwalts und durch Gericht durchsetzen können, weil zum Beispiel der Arbeitgeber nicht mehr existiert oder sie aus Nickeligkeit nicht erteilt; ich bin Anwalt, ich weiß, wovon ich spreche.

Außerdem müssen die Daten nicht jedes Mal neu gespeichert werden. Ich darf daran erinnern, dass bis 2009 die Daten natürlich auch gespeichert wurden, nur werden sie jetzt aufgrund des ELENAGesetzes zentral gespeichert. Das entlastet die Arbeitgeber, die nun nicht mehr Papierkram bewältigen müssen. Nach Schätzungen – Sie haben es eben selbst ausgeführt – führt das zu Einsparungen in einer Größenordnung von 85 Millionen € – nicht 85 Milliarden €, wie es in dem Antrag steht.

Schließlich sind selbstverständlich auch Angaben über Gründe zu machen, die zur Aufhebung, Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben. Das war auch vor ELENA schon der Fall, da eben nur in lästiger Papierform. Warum? – Weil davon nämlich der Leistungsbezug abhing. Wer an der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mitwirkte und mitwirkt, muss mit einer Verweigerung des Leistungsbezuges oder mit einer Zeitsperre rechnen. Deshalb ist in der eben zitierten Verordnung auch ausdrücklich Bezug auf §312 SGB III genommen. Es sind also Angaben, die notwendig sind, die jetzt in elektronischer Form mitgeteilt und gespeichert werden.

Was den Datenschutz angeht, an dieser Stelle die Feststellung, dass dieser mit höchstem Sicherheitsstandard durch Verschlüsselung der Daten gewährleistet ist, die – und das ist wesentlich – nur von den Betroffenen selbst abgerufen werden können. Es gibt keinen direkten Zugriff auf diese Daten durch interne oder externe Mitarbeiter irgendwelcher Behörden oder Außenstehende.

In dem Antrag ist unter anderem Herr Brüderle zitiert; ich kann allerdings nicht feststellen, dass er sich gegen das Gesetz oder die Verordnung gewendet hätte. Er hat die Frage nach der Praktikabilität und der technischen Umsetzung gestellt. Das wiederum ist aber eine Frage, die im laufenden Probebetrieb zu klären ist.

Ich bin im Übrigen gespannt, was genau in der weiteren Debatte im Ausschuss – der Überweisung stimmen wir natürlich zu – eigentlich bei sachgerechter Betrachtung sowohl des Verfahrens als auch der Erhebung der Daten, so wie sie sich nun in der Verordnung wiederfinden, eigentlich Bedenken auslöst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich möchte darauf hinweisen – da Sie gerade von der Überweisung gesprochen haben –, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass es heute zu einer direkten Abstimmung kommt.

(Peter Preuß [CDU]: Das war mir nicht be- kannt!)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Bischoff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit zwei Sätzen auf die Äußerungen von Herrn Preuß eingehen.

So undifferenziert, wie der Beginn war – Herr Preuß, ich habe nicht das Gefühl, dass Sie mir zuhören –, als Sie einfach gesagt haben, alles sei falsch, was da gesagt worden ist, ging es auch ein Stück weit weiter.

Sie sind hinterher noch auf Herrn Brüderle eingegangen, der nach meinem Kenntnisstand ein Moratorium bei der Umsetzung von ELENA fordert, und haben Frau von der Leyen überhaupt nicht mehr zitiert, die sich laut Pressemitteilung vom 5. Juli dieser Sache gegenüber durchaus offen zeigt – nachdem Sie vorher erzählt haben, Frau von der Leyen wäre eine glühende Verfechterin. Da haben Sie entweder nicht gut recherchiert, oder Sie haben es hier wesentlich weniger differenziert dargestellt, als es Ihre Kollegen der Koalition im Bundestag tun.

Aber zunächst mal meine Bemerkungen! Wir haben hier am 4. Februar eine Debatte zum Thema geführt. Das ist in der Tat so. Viele Punkte der Kritik an ELENA sind aus meiner Sicht berechtigt; das sind übrigens Kritikpunkte, die Gewerkschaften geäußert haben – das steht auch im Antrag der Linkspartei –, nicht nur Datenschützer. Man muss kein Gewerkschafter sein, um zu wissen – auch da die mangelnde Differenziertheit bei Herrn Preuß –, dass am Anfang sehr wohl die Diskussion darüber gestanden hat, ob Streiktage oder Streikbeteiligung dabei berücksichtigt werden sollten. Und es war der öffentliche Druck, der dazu geführt hat, dass man das dann herausgenommen hat, auch die Frage von Aussperrungen. Man muss also kein Gewerkschafter sein, um das absonderlich zu finden, abzuleh

nen oder zu sagen, dass das auf gar keinen Fall geht.

Der Grundsatz – da bin ich ein bisschen näher bei Ihnen, Herr Preuß –, zu sagen: „Wir wollen bestimmte Daten auf eine Karte nehmen“ – dies haben ja auch die Krankenkassen eingeführt –, ist durchaus einer, dem wir offen gegenüberstehen. Aber aufgrund des Murks, den die schwarz-gelbe Bundesregierung zu verantworten hat, sind zu viele Daten gesammelt worden. Diese Vielzahl an Daten hat dazu geführt – und das müssen wir auch hier erleben –, dass niemand mehr nachvollziehen kann, warum diese Daten notwendig sind, und dass das gesamte Verfahren überhaupt nicht mehr übersichtlich ist. Das ist unsere Position, unsere Erkenntnis.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir darüber schon im Februar hier diskutiert haben. Wir haben meiner Einschätzung nach seitdem keinen Erkenntnisgewinn. Es liegt keine neue Sachlage vor. Die Linkspartei war damals noch nicht im Landtag vertreten. Sie hat nun einen Antrag gestellt, und insofern ist dies völlig okay, wenn sie ihre Positionen darstellen will. Unsere Ansicht hat sich allerdings nicht verändert, weil es, wie gesagt, keinen neuen Sachstand, keine neue Sachlage gibt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – mehr als 22.000 Menschen haben gegen die Vorhaben geklagt – steht noch aus. Insofern resultiert auch daraus noch kein neuer Erkenntnisgewinn. Daher möchte ich gerne das vorschlagen, was wir bereits im Februar gesagt haben: Wir treten für ein Moratorium ein. Wir plädieren für ein Aussetzen, damit die Daten, die möglicherweise missbräuchlich erhoben worden sind, nicht genutzt werden können. Das möchten wir ausschließen. Deswegen müssen wir das einfrieren.

Wenn dann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, sind wir ein Stück schlauer, und dann können wir überlegen, ob man im Kleinen auf die Absichten eingeht, ob man also eine Karte mit viel weniger Daten einführt oder sagt: Nein, das ist Mumpitz, das wollen wir nicht.

Also, wir brauchen einen Erkenntnisgewinn. Deswegen wird unsererseits zum heutigen Zeitpunkt die gleiche Abstimmung erfolgen wie im Februar. Damals haben wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der Grünen enthalten.

Meine letzte Bemerkung – der Landesminister wird ja gleich noch sprechen –: Wenn es eine Bundesratsinitiative seitens der Landesregierung geben soll, die beinhaltet, dass sie dafür sorgen will, dass dieses Moratorium über den Bundesrat durchgesetzt wird, dann werden wir als Fraktion diese positiv begleiten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Bolte das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gemeint und schlecht gemacht – das war die Quintessenz der Debatte über das ELENA-Projekt, die im Februar dieses Jahres geführt wurde. Denn der ursprüngliche Gedanke, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, sie davon zu befreien, im betrieblichen Umfeld viele Details ihres privaten Lebens preisgeben zu müssen, ist sicherlich kein schlechter Gedanke. So viel, aber zugleich auch so wenig zum Thema „Gut gemeint“.

Auf der Seite „Schlecht gemacht“ gibt es hinsichtlich ELENA mehr zu diskutieren. Wir haben es bei ELENA mit der größten zentralen Sammlung persönlicher Daten, die wir jemals in Deutschland hatten, zu tun, und zwar vor dem Hintergrund – wir haben es in der Sommerpause bei der GoogleStreet-View-Debatte erlebt –, dass wir in Deutschland eine eigentlich sehr sensible Bevölkerung für Datenschutzthemen haben. Aus dieser Sensibilität folgt ein ganz wichtiger Grundsatz in der Datenschutzpolitik und im deutschen Datenschutzrecht, und zwar der Grundsatz der Datensparsamkeit. Das heißt, dass nur Daten, die man anlassbezogen braucht, auch in großen Datenbanken erhoben und gesammelt werden sollen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Wenn man sich anschaut, wie bei ELENA diese Datensparsamkeit ausgelegt wird, dann wundert man sich manchmal, dass in dieser Datenbank das Schwimmabzeichen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht abgespeichert wird oder abgespeichert werden kann.

Es ist sicherlich ein gewisser Gestaltungsspielraum vorhanden, was konkret gespeichert wird, aber die Möglichkeiten, die dieses System bietet, sind beeindruckend und sehr weitreichend. Es ist tatsächlich dem großen öffentlichen Protest geschuldet, dass inzwischen eine leichte Bewegung rückwärts wahrzunehmen ist. Insgesamt haben wir es allerdings mit einem sehr weit reichenden Projekt zu tun, und insofern haben wir besondere Aufmerksamkeit darauf zu richten.

Herr Bolte, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Preuß?

Ja, gerne.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Könnten Sie mir bitte die Daten nennen, die heute erhoben und gespeichert werden, aber früher, also bis Ende 2009, nicht gespeichert worden sind?

Ich habe Ihnen gesagt, Herr Preuß, dass wir in der Frage, was gespeichert werden darf und gespeichert wird, eine gewisse Bewegung rückwärts wahrnehmen. Sie haben es selbst gesagt: Es gab Daten, die anfangs gespeichert werden sollten. Diesbezüglich erfolgte eine Rückwärtsbewegung, und insofern müssen wir fragen, was gespeichert werden kann und wird.

(Manfred Palmen [CDU]: Es geht um heute!)

Und ich spreche im Prinzip darüber, was gespeichert werden kann. Das ist eigentlich das Problem, das ich bei ELENA sehe.