Protocol of the Session on February 8, 2012

Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Integrationsarbeit kann nur mit Partnern gelingen. Die Wohlfahrtspflege gehört mit ihren Beratungsstrukturen seit Jahren zu den wichtigsten Partnern des Landes. Heute heißen diese Angebote Integrationsagenturen. Auch davon gibt es viele, aber es gibt sie nicht überall. Es freut mich, dass die Arbeit der Integrationsagenturen künftig stärker auch im ländlichen Raum ermöglicht wird. Dort gab es bisher kaum Angebote.

Ein weiterer Partner des Landes ist sicherlich der Landesintegrationsrat, Partner sind aber auch viele Migrantenselbsthilfeorganisationen, die für Integrationsarbeit eine Förderung des Landes erhalten.

Wir werden heute den Gesetzentwurf nicht so verabschieden, wie er in den Landtag eingebracht worden ist. Wir haben nämlich mit den Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Beratungsverfahren den Gesetzentwurf verändert. Wir haben den Bereich der Sprachkompetenz noch einmal gestärkt und die Bedeutung von Herkunftssprachen hervorgehoben. Wir haben außerdem den Bereich der Potenziale der Zuwanderer- und Antidiskriminierungsarbeit ebenso verstärkt wie auch das Thema „geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationspolitik“ betont.

Besonders schwer haben wir uns bei der Frage der Einbeziehung von Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis getan. Ich finde es für alle Menschen wichtig, Sprache gut zu lernen, zu kommunizieren, einen guten Schulabschluss zu machen und einen Beruf zu erlernen und dazuzugehören. Darum geht es letztlich im Leben. Was interessiert denn dabei der Aufenthaltsstatus?

Es war nicht ganz einfach, aber es ist letztlich gelungen, auch in diesem Punkt Formulierungen zu finden, die erstens von den vier genannten Fraktionen mitgetragen werden konnten und zweitens den Maßnahmenträgern Rechtssicherheit bei der Integrationsarbeit mit geduldeten Menschen gibt.

Die Linkspartei hatte noch viele Änderungen vorgeschlagen. Ich konnte leider nicht allen Änderungswünschen folgen.

Herr Abgeordneter, achten Sie bitte auf die Redezeit.

Ich komme zum Schluss.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, bei Herrn Minister Schneider, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ministerien und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sehr herzlich bedanken, die bei der Entstehung dieses Gesetzes konstruktiv mitgewirkt haben.

Über eine Zustimmung aller Fraktionen würde ich mich natürlich freuen. Es wäre ein tolles Signal nach außen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

dass wir alle die Integrationspolitik als unsere Aufgabe verstehen und sie nach außen mittragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Kollege Dr. Romberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir verabschieden heute als Landtag Nordrhein

Westfalen ein erfreulicherweise mit breiter Mehrheit getragenes Integrationsgesetz, und zwar erstmalig in einem bundesdeutschen Flächenland. Dieses Gesetz ist ein richtungsweisendes Willkommenssignal für die 4,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund hier in Nordrhein-Westfalen.

Das Beratungsverfahren zu dem Gesetzentwurf ist nun doch nicht, wie ursprünglich angedacht, im Eilverfahren erfolgt, sondern mit der nötigen Sorgfalt im Parlament durchgeführt worden. Das hat diesem Gesetz gutgetan. Mit den Änderungen ist dieses Gesetz auch besser geworden. Meines Erachtens ist es auch wichtig, dass das Ergebnis nachher erstens mehrheitsfähig und zweitens auch gut ist.

(Beifall von Michael Solf [CDU])

Es ist gut, dass die Fraktionen der damaligen Integrationsoffensive – CDU, SPD, Grüne und wir als Liberale – sich auf den gemeinsamen Änderungsantrag einigen konnten; denn eine breite Mehrheit ist natürlich auch ein wichtiges Zeichen für Integration in diesem Land.

Ein Land, das so stark von Zuwanderung geprägt ist wie Nordrhein-Westfalen, braucht diese starke Willkommenskultur. Daher ist es aus Sicht der FDP wichtig, verbindlich festzulegen, welche Unterstützung und Hilfe Zuwanderer vor Ort erwarten können. Genauso wichtig ist es aber auch, festzulegen,

was die Menschen in Nordrhein-Westfalen von den Zuwanderern erwarten. Deshalb ist es gut, dass das Land in dem Gesetz die Potenziale und die Leistungen der Zugewanderten anerkennt und ihnen Förderangebote macht, gleichzeitig aber auch die Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen

Grundwerte einfordert.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Gelungene Integration ist ein Gleichklang aus Anerkennung, Fördern und Fordern. Das ist in diesem Gesetz ausdrücklich verankert.

Äußerst begrüßenswert ist, dass im § 8, Integration durch Beruf/Arbeit, nun auch die berufliche Qualifikation aus dem Herkunftsland als Potenzial ausdrücklich erwähnt wird. Über das Thema der Anerkennung ausländischer Abschlüsse haben wir auf unsere Initiative hin auch schon mehrfach hier im Parlament debattiert.

Wichtig und richtig ist darüber hinaus, dass der Ansatz der Integration in dem Gesetz auch ganzheitlich betrachtet wird; denn Integration ist in allen Bereichen von Bedeutung, von der Schwangerschaft bzw. der Geburt – deshalb wurde auch die Berücksichtigung soziokultureller Unterschiede mit in das Landeshebammengesetz aufgenommen – bis hin zu den Bereichen am Ende des Lebens, nämlich Tod und Bestattung.

Wir Freien Demokraten freuen uns besonders darüber, dass unsere Anregung, die in § 2 genannten Grundsätze um die Bereiche Tod und Bestattung zu ergänzen, mit in das Gesetz aufgenommen wurde und dementsprechend bei allen auf Zustimmung gestoßen ist.

In dem Maße, in dem die Kinder von Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen geboren werden und sich somit der Bezug zum Land des eigenen Lebensmittelpunktes für eine wachsende Gruppe vergrößert, wächst das Anliegen nach einer Bestattung in der Nähe des Wohnortes – nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der eigenen kulturellen Bräuche. Es ist daher bedeutsam, dass integrationsspezifische Ansätze und Maßnahmen auch Themen wie Tod und Bestattung nicht ausklammern.

Nach unserem Verständnis ist es allerdings nicht damit getan, dass dieses für viele Menschen immer wichtiger werdende Thema in den Grundsätzen des Integrationsgesetzes Berücksichtigung findet. Hier darf es nicht bei bloßen Absichtsbekundungen bleiben. Das gilt im Übrigen natürlich für das ganze Gesetz. Es muss mit Leben erfüllt werden.

Wir als Liberale erwarten, dass das Parlament nun zügig die notwendige Reform des Bestattungsgesetzes in Angriff nimmt.

Einen ersten Impuls hierzu haben wir bereits am 13. Dezember 2011 mit der Einbringung unseres

Antrags „Muslimische Bestattung in NordrheinWestfalen erleichtern“ gegeben.

Ich bedaure schon, dass die Reform des Bestattungsgesetzes nicht im Zuge dieses Artikelgesetzes mit in Angriff genommen wurde. Es wäre gut gewesen, wenn man die Erhöhung der Verbindlichkeit, eine glaubensgerechte Begräbnisstätte zu ermöglichen, genauso mit in das Artikelgesetz aufgenommen hätte wie diverse andere Bereiche der Landesgesetzgebung, beispielsweise das Wohn- und Teilhabegesetz.

Die Tatsache, dass das Bestattungsgesetz nicht mit in das Artikelgesetz aufgenommen wurde, unterstreicht für uns exemplarisch eine Tatsache: Mit dem Gesetz sind wir gehörige Schritte vorangekommen. Wir sind aber nicht am Ziel. Alle Beteiligten werden weitere Schritte gehen müssen.

Trotzdem hat Minister Schneider heute in den „Westfälischen Nachrichten“ noch einmal verkündet: „Es ist ein großer Wurf“. Das hört sich so endgültig an, Herr Minister Schneider. Aus unserer Sicht ist das schon etwas übertrieben. Der Weg ist richtig. Der Schritt, den wir jetzt mit dieser Mehrheit gehen, ist auch richtig. Wir dürfen uns aber nicht darauf ausruhen.

Gleichzeitig müssen wir natürlich kritisch betrachten, inwieweit Integrationserfolge durch dieses Gesetz auch wirklich erzielt werden. Das ist meines Erachtens wichtig, um Integration weiterhin ernst zu nehmen.

Für eine erfolgreiche Integrationspolitik sind bedarfsgerechte Angebots- und Beratungsstrukturen erforderlich, die allerdings nur dann nachhaltige Effekte erzielen können, wenn sie angenommen werden, also auch die erforderliche Integrationsbereitschaft vorhanden ist bzw. geweckt wird.

Wir hoffen, dass die kommunalen Integrationszentren – das Herzstück dieses Gesetzes – diese Funktion übernehmen können. Einige tun das schon heute als die sogenannten RAAs, die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Das ist ein schlimmes Wort. Es ist gut, dass es jetzt die Integrationszentren gibt; sie sind sprechbarer.

Bei dem weiteren Ausbau und der Schaffung neuer Integrationszentren wird aber auch darauf zu achten sein, dass in den Kommunen keine Doppelstrukturen entstehen oder bestehende Konzepte verdrängt werden. Die Einrichtung und Förderung der Zentren muss flexibel, bedarfsgerecht und unbürokratisch ermöglicht werden. Dies müssen die vom Land erlassenen Förderrichtlinien unbedingt sicherstellen. Die nicht unerheblichen neuen Ressourcen, die dafür bereitgestellt werden – immerhin über

14 Millionen € –, müssen effektiv verwendet werden und auch bei den Menschen ankommen.

Das Teilhabe- und Integrationsgesetz wird also nicht alle Probleme lösen, es kann uns aber weiter voranbringen. Wir werden es, wie gesagt, konstruktiv-kritisch verfolgen, auch wie sich kommunale Integrationszentren entwickeln und welche konkreten Integrationserfolge sie erzielen.

Wir Liberale wünschen uns, dass die Integrationszentren ihr Ziel, Bildung und Arbeit sowie ein spannungsarmes Zusammenleben aller vor Ort zu fördern und mit den Verbänden zu koordinieren, erfolgreich meistern. Wir brauchen kein Gegen- oder Nebeneinander, sondern ein Miteinander. Schließlich sind wir alle ein Teil von Nordrhein-Westfalen. Wir hoffen, dass das Integrationsgesetz hierzu seinen Beitrag leistet. – Danke schön fürs Zuhören.

(Beifall von der FDP, von der CDU, von den GRÜNEN und von Renate Hendricks [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Kollege Atalan.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regierung hat vor einigen Monaten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der als Fundament durchaus tauglich war. Auf dessen Grundlage haben wir kollegial interfraktionell gut gearbeitet. Für diese gute und gelungene Zusammenarbeit möchte ich mich dezidiert bedanken.

Im Gesetzentwurf wurde Integration immerhin als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht einseitig als Bringschuld der Migrantinnen und Migranten gesehen. Dennoch war der Entwurf eine große Baustelle. Die Fraktion Die Linke hat einige Mängel und blinde Stellen im Gesetzentwurf der Landesregierung korrigiert, besonders im Hinblick auf den Schutz vor Diskriminierung; denn die Ausgrenzung und Diskriminierung sind das größte Hindernis für das Gelingen der Gleichstellung in unserer Gesellschaft.

Mit unseren Änderungsanträgen konnten wir gewisse Akzente setzen. Die Linke hat sich zum Beispiel erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Organisationen der Migrantinnen und Migranten bei der Gestaltung der Integrationspolitik auf gleicher Augenhöhe agieren kann. Leider haben sich die anderen Fraktionen nicht bewegen lassen, was unsere weiteren Änderungsvorschläge betrifft. Genau da ist im Teilhabe- und Integrationsgesetz eine Lücke zu erkennen.

Erstens. Die Integrationsarbeit vor Ort steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Die logische Folge wird sein, dass die Bewältigung der Integrationsaufgaben für Kommunen nicht gesichert ist, wenn beispielsweise das Land nur eine Pauschale an sie gibt, aber für alle anderen Integrationsaufgaben weder Mittel zur Verfügung stellt noch diese Arbeit als Pflichtaufgabe definiert. Sie wissen, dass Integration

dort geschieht, wo die Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben, und das sind die Kommunen. Aber wird eine Stadt mit einem Nothaushalt ihre freiwillige Integrationsarbeit nicht genauso schnell aus dem Haushaltsplan streichen wie alle anderen freiwilligen Sozialleistungen? Ich denke, hierfür muss man nicht Hellseher sein.

Der zweite entscheidende Schwachpunkt des Gesetzes: Bekanntlich leben 40.000 Menschen in unserem Bundesland, die zwar keinen festen Aufenthaltstitel haben, aber definitiv ein Teil unserer Gesellschaft sind. Dass diese von der Erstintegration praktisch ausgeschlossen sind, ist ein bundespolitischer Skandal, den NRW aber fortführen wird, meine Damen und Herren.

(Beifall von der LINKEN)