Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch eine Kehrseite. Die Kommunen, die eine Gartenschau realisieren – oft mithilfe von Landesfinanzen – gehen dabei ein hohes finanzielles Risiko ein. Einige Kommunen hatten, wie wir wissen, in der Vergangenheit das Glück, mit einer schwarzen Null oder sogar mit einem leichten Gewinn durch die Gartenschau zu kommen. Viele Kommunen aber, meine Damen und Herren – besonders die mit angespannter Haushaltslage –, haben ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzt und nachträglich weitere Zuschüsse in Anspruch genommen. Deshalb sind Landesgartenschauen trotz der immer genannten langfristig positiven Effekte oft umstritten. Die Finanzlage der Kommunen erlaubt teilweise nicht, die erheblichen Kosten zu stemmen, ohne an anderer Stelle im Haushalt Ausgaben zu kürzen.
Der Antrag von CDU und FDP fand im Ausschuss auch keine Zustimmung bei der Linken: weil Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, hier sehr unglaubwürdig sind. Einerseits fordern Sie, beim Landeshaushalt zu sparen, und verlangen die Streichung von Ausgaben, die unabdingbaren sozialen Zwecken dienen, andererseits verlangen Sie sogar einen Vorratsbeschluss für viele Jahre für Vorzeigeprojekte, die die Kommunen in noch größere Haushaltsnotlagen stürzen können. So sieht Ihre Politik aus, meine Damen und Herren. Wo soll das Geld für solche Vorzeigeprojekte herkommen, wenn nicht von einem noch schlimmeren Kaputtsparen der öffentlichen Haushalte? Und das geht zulasten derjenigen, die wenig bzw. sehr wenig Geld zur Verfügung haben.
Dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen schließen wir uns an, obwohl auch er für uns nicht optimal ist. Auch der Forderung nach einem Experten-Workshop verschließen wir uns nicht. Vielleicht kommen dabei einige neue Ideen zum Vorschein.
So können wir uns vorstellen, dass das Grundkonzept der Landesgartenschauen – beispielsweise im Sinne der Förderung eines regionalen Gemeinschaftsgartens – überarbeitet wird. Damit könnten die Anwohner aktiv an der Planung und der Gestaltung beteiligt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr erfolgreiche Beispiele wie das des Allmende-Kontors in Berlin-Tempelhof. Dort hat sich eine Initiative gegründet, die gemeinschaftlich einen Großgarten bepflanzt und bewirtschaftet, um aktiv urbane Landschaften zu schaffen.
In der Hoffnung, neue, alternative Ideen – auch als Alternative zu den Landesgartenschauen – zu entwickeln, stimmen wir dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen zu. Wir freuen uns besonders auf den geplanten Experten-Workshop. – Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Akbayir. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Remmel das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, dass sich auch nach der heutigen Debatte der politisch-strategische Mehrwert, den die CDU und auch die FDP mit diesem Antrag beabsichtigen, mir jedenfalls nicht erschließt. Es mutet vielmehr wie ein Wettstreit an, bei dem alle schon gesagt haben: „Wir stehen zu hundert Prozent dahinter“, und Sie dann rufen: Das müssen aber tausend Prozent sein!
Ich finde, das ist eine verpasste Gelegenheit ist. Denn Sie wissen, dass es in der letzten Legislaturperiode aufseiten der damaligen Opposition – ich will nicht verhehlen, dass ich das eine oder andere Argument geteilt habe – durchaus auch kritische Stimmen bezüglich der Landesgartenschauen – zumindest im Hinblick auf eine Landesfinanzierung – gegeben hat. Nun ist doch die Gelegenheit da, den allseits erklärten positiven Willen der Beteiligten, die Landesgartenschauen fortzuführen – und zwar über 2017 hinaus –, positiv aufzugreifen.
Hier geht es einfach um einen klitzekleinen Dissens. Zum einen geht es um die Frage der Zusicherung der Finanzen für Haushalte ab 2017. Das geht schlechterdings nur über Verpflichtungsermächtigungen; die sind aber nicht vorhanden. Zum anderen geht es um die Fragestellung, wann eine Ausschreibung für eine Landesgartenschau im Jahre 2020 erfolgen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber streitet man sich offensichtlich.
Es gibt dazu eine erklärte und auch fachlich abgestimmte Abfolge: in der Tat den Dreijahresrhythmus.
Die Landesregierung hat eindeutig erklärt, dass die Landesgartenschauen auch über 2017 hinaus fortgeführt werden, dass also auch 2020 eine Landesgartenschau stattfindet. Die Ausschreibung für die Landesgartenschau 2020 – damit, meine ich, müssten doch alle einverstanden sein – soll nach einem entsprechenden Workshop mit den Kommunen, mit den Verbänden und mit den beteiligten Ministerien stattfinden. Das ist auch im üblichen Rhythmus. Hier wird also zeitlich nichts verzögert, sondern es gibt einen ganz normalen Ablauf.
Wir haben jetzt die Landesgartenschau in Zülpich vor uns. Die Landesgartenschau 2017 haben wir nach Bad Lippspringe vergeben. Spätestens wenn nach dem Workshop 2013 die Ausschreibung für 2015 erfolgt, wird die Vergabe unter Dach und Fach sein. Das ist alles im üblichen Rhythmus.
Ich weiß nicht, worüber wir uns streiten. Deshalb würde ich mich freuen, wenn dem Antrag der Regierungsfraktionen zugestimmt werden könnte. Ich wüsste nicht, was gegen die beiden Sätze, die im Beschlussvorschlag stehen, sprechen sollte. Erstens. Wir sollen die organisatorischen Voraussetzungen für die Landesgartenschauen über 2017 hinaus schaffen. – Das tun wir. Zweitens soll die Ausschreibung nach dem entsprechenden Workshop in Auftrag gegeben werden. – Auch das werden wir tun. Insofern erhoffe ich mir auch hierbei die Unterstützung der Oppositionsfraktionen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Drucksache 15/1918 – Neudruck. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3911, den Antrag abzulehnen. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.
Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/3962 abstimmen. Wer dem Inhalt dieses Entschließungsantrags zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü
nen und der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3912, die mit Vorlage 15/1200 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Enthaltungen? – Fraktion der CDU. Gegenstimmen? – Darf ich eine Nachfrage zum Abstimmungsverhalten der Fraktion der FDP stellen? Enthaltung?
Bei Enthaltung auch der Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3913, in die mit Vorlage 15/1153 beantragte Veräußerung einzuwilligen. Darf ich fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion Die Linke. – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Einwilligung zur Veräußerung erteilt.
Die Übersicht 18 enthält vier Anträge, die vom Plenum nach § 79 Abs. 2 Buchstabe c an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus dieser Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht 18 Drucksache 15/3914 – Neudruck. Darf ich diejenigen um das Handzeichen bitten, die das Abstimmungsverhalten bestätigen möchten? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit haben alle Fraktionen die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt.
Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Auch das ist nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass damit die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 15/21 bestätigt sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Plenarsitzung.