Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bäuerinnen und Bauern oben auf den Besucherrängen! Wir diskutieren mit der Hofabgabeklausel über eine gesetzliche Regelung, die seit Jahren in der Kritik steht, weil sie – Kollege Sundermann hat es gesagt – noch nie grundreformiert wurde.
Dass wir heute über diesen Antrag beraten, hat aber auch eine Menge mit der Aktivität der betroffenen Altbäuerinnen und Altbauern zu tun, die dort oben sitzen. Sie haben beharrlich und immer wieder auf die Ungerechtigkeiten dieser mehr als 50 Jahre alten Regelung hingewiesen. Wenn ich heute sehe, wie viele von Ihnen hierhergekommen sind, frage ich mich auf der anderen Seite: Wo sind die anderen, wo sind die, die angeblich unbedingt an der Hofabgabeklausel festhalten wollen?
Ich habe mir vom Bauernverband sagen lassen, 95 % der Mitglieder seien für die Beibehaltung der Hofabgabeklausel.
Wenn ich das ins Verhältnis setze zu der Zahl der heute Anwesenden, die sie abschaffen wollen, müssten wir hier eigentlich 600 Bauern haben, die dafür stimmen, dass die Hofabgabeklausel unbedingt bleiben muss. Wir müssten eine Treckerdemonstration vor den Türen haben, wenn das so wichtig wäre und die Bauern wirklich noch hinter diesem Uraltgesetz stünden.
Die Wirklichkeit – das wissen wir – sieht aber ganz anders aus. Es gibt eine Onlineumfrage der „top agrar“ mit über 1.000 Beteiligten. Bei Onlineumfragen kann man davon ausgehen, dass sich nicht nur Altbauern beteiligt haben, sondern auch viele Jungbauern, die Onlinezugang haben. Wenn man hineinschaut, kann man feststellen: 73 % derjenigen, die sich beteiligt haben, wollen eine Veränderung der Hofabgabeklausel. Und von diesen 73 % haben sich zwei Drittel dafür ausgesprochen, sie eigentlich gleich ganz und gar abzuschaffen.
Nicht einmal mehr ein Viertel, Herr Witzel, hat sich dafür ausgesprochen, die Hofabgabeklausel im jetzigen Status quo beizubehalten.
Aber worum geht es bei der Hofabgabeklausel eigentlich im Kern? – Es geht darum, dass Bauern ihren Hof zwingend abgeben müssen, wenn sie eine Rente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse
beziehen wollen. Diese Regelung, von der ich persönlich sage: „Ja, sie mag vor 50 Jahren richtig gewesen sein“, müssen wir heute doch kritisch hinterfragen.
Und eines steht fest, wenn man sich das Geschehen im Land anschaut: Die früher so schwierige Hofabgabe, die wirklich Generationenkonflikte ausgelöst hat, ist längst nicht mehr das Problem, wenn die Nachfolger rechtzeitig in die Verantwortung eingebunden werden, und genau das passiert im Regelfall auch. Wo es einen Hofnachfolger gibt, wird er über GbR-Verträge, über Pachtverträge usw. rechtzeitig beteiligt, und genau aus dem Grund erleben wir heute keine aufgebrachten Jungbauern, die sich durch unseren Antrag irgendwie um ihre Chance gebracht sehen. Nein, das ist überhaupt nicht der Fall, und das wissen sie auch.
Schwierig ist die Hofabgabeklausel eigentlich nur in einem Fall: Sie ist dann schwierig, wenn die Nachfolge ungesichert ist. Dann beginnt die Suche nach Auswegen. Dann beginnt das Spiel mit den Scheinpachtverträgen, wie Herr Sundermann ausgeführt hat. Dann werden die Höfe auf dem Papier übertragen, aber in Wirklichkeit ist der Bewirtschafter immer noch derselbe.
So, wie die Hofabgabeklausel aktuell ist, unterstützt sie nicht die Hofnachfolger. Die brauchen die Unterstützung an der Stelle nicht. Das klappt auch so. Vielmehr drangsaliert und bevormundet sie die Altbauern.
Dieses Problem, meine Damen und Herren, wird sich in Zukunft noch verschärfen. Im Jahr 2010 gab es eine Untersuchung, wonach die Hofnachfolge bei Betriebsleitern, älter als 45 Jahre, nur noch bei einem knappen Drittel geregelt war. Nun kann man sagen: Wenn man 45 Jahre alt ist, hat man noch 20 Jahre Zeit. – Aber wenn man weiß, wie lange Stallbautenabschreibungen laufen, dann muss man mit 45, spätestens Anfang 50 wissen, wohin die Reise gehen soll.
Natürlich hängt diese Unsicherheit – und das hat sich gegenüber früheren Umfragen verstärkt – auch mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage zusammen. Es hängt aber auch damit zusammen, dass die Lebensläufe auf dem Land andere geworden sind. Auch auf dem Land gibt es mittlerweile vielfältigere, flexiblere Lebensformen, aber diese Lebensformen stoßen auf eine starre, altertümliche Regelung aus dem letzten Jahrhundert.
Wir wollen deshalb mit unserem Antrag eine tiefgreifende, eine umfassende Reform anstoßen. An den bislang zugestandenen Änderungen kann man erkennen, dass Änderungen möglich sind. Beispielsweise soll den Altbauern auf einmal die gewerbliche Tierhaltung erlaubt werden. Ich frage mich, wofür wir das brauchen.
Wir wollen darüber hinaus weitreichende Veränderungen. Wir wollen keine Korrektur von Marginalien; das reicht nicht. Wir wollen, dass die Hofabgabe so geregelt wird, dass die Interessen der alten Generation mit denen der jungen Generation wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden.
Wir sind auch der Meinung – das sage ich ganz bewusst in Richtung CDU-Fraktion –, dass wir Ihnen hier heute einen Antrag vorgelegt haben, der sehr große Kompromissbereitschaft signalisiert. Wir haben nicht die restlose Abschaffung gefordert. Wir fordern aber Korrekturen. Ich finde, an der Stelle könnten Sie mit uns gehen. Wir wollen die derzeitige Bevormundung der älteren Generation beenden, und ich glaube, es ist richtig, das jetzt in einer modernen Gesellschaft zu tun, die Freiheit und Eigentumsbegriffe hochhält. Ich glaube, es ist richtig, sich endlich auf den Weg zu machen und die Änderung einzuleiten. Ich bitte CDU und FDP noch einmal eindringlich um Zustimmung. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Im vorliegenden Antrag fordern wir gemeinsam mit der Regierungskoalition eine Reform der Hofabgabeklausel, die den Bezug der Altersrente für Landwirtinnen und Landwirte zukunftsfähig machen soll.
Immer mehr Landwirte bemängeln, dass die Hofabgabeklausel nicht mehr zeitgemäß sei. Denn viele von ihnen finden keinen Nachfolger für ihren Hof. In der Vergangenheit hatte die Hofabgabeklausel ein strukturpolitisches Element. Auch die jüngeren Landwirtinnen und Landwirte sollten zum Zuge kommen können. Die ursprüngliche Intention, dass junge Landwirte dadurch eher Höfe übernehmen, wird schon lange nicht mehr erreicht.
Die Konsequenz, meine Damen und Herren, ist, dass viele ihren Hof pro forma an Kinder oder Verwandte abgeben, wenn sie ihre Rente ausgezahlt bekommen wollen, aber ihn selbst weiter bewirtschaften. Es werden Scheinverträge mit entfernten Verwandten zur Übernahme oder langfristigen Pacht geschlossen, damit die Rente ausgezahlt wird. Solche Entwicklungen, meine Damen und Herren, müssen wir zur Kenntnis nehmen und daraus Konsequenzen ableiten.
Auch der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel, der dafür extra gegründet wurde, fordert, auf neue Entwicklungen einzugehen und die Klausel abzuschaffen. Auch mehrere Petitionen bei verschiedenen Landtagen und im Deutschen Bundestag wurden bisher eingebracht. Denn die Klau
sel bewirkt, dass diejenigen, die keinen Nachfolger haben, ihre Rente nicht erhalten, obwohl diese Landwirte jahrzehntelang eingezahlt haben und ihnen diese Rente zusteht. Wer aber den Hof nicht abgibt oder mindestens für neun Jahre verpachtet, erhält keine Rente.
Die Behauptung, dass bei Wegfall der Klausel die Rentenzahl steigen und das Verhältnis zu jungen Beitragszahlern gefährdet werde, ist falsch; diese Entwicklung zeichnet sich bereits trotz Bestehens der Hofabgabeklausel ab. Einerseits wächst die Anzahl der Nebenerwerbslandwirte, die keine Beiträge in die Alterskasse zahlen. Andererseits werden die Betriebe immer größer, und damit sinkt die Zahl der Beitragszahler.
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Hofabgabeklausel zu reformieren. In diese Richtung geht der heutige Antrag der Landesregierung und meiner Fraktion, Die Linke.
Die Klausel soll ein strukturpolitisches Instrument sein, das die Flächengrundlage für die Betriebe erhält und gleichzeitig verbessert. Damit sollte ursprünglich ein rechtzeitiger Generationswechsel ermöglicht und einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmen entgegengewirkt
werden. So ist es der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zu entnehmen. Das ist der Grund, warum an der jetzigen Klausel festgehalten werden soll. Die Anzahl der Höfe, deren Fläche unter bestehenden Landwirten aufgeteilt wird, wird immer größer.
Die Hofabgabeklausel soll den verbleibenden Höfen eine Ausweitung der Betriebsflächen ermöglichen. Immer weniger Höfe, dafür aber immer größere. Und das ist das, meine Damen und Herren, was gewollt ist. Aber das führt zu dem, was wir nicht wollen: Massentierhaltung bzw. riesige Monokulturen.
Ohne Hofabgabeklausel geht die Landwirtschaft nicht unter, was wir an den Österreichern sehen. Diese haben bereits in den 90er-Jahren solche Klauseln abgeschafft. Es ist höchste Zeit, die Hofabgabeklausel zu reformieren, wie wir es heute in dem Antrag fordern. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für diesen Antrag hat sich eine ungewöhnliche Koalition zusammengefunden – eine ungewöhnliche Koalition zu einem Thema, das im Übrigen in den Deutschen Bundestag gehört.
Wir haben zum einen die SPD, der der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, mit auf den Weg gibt – Zitat –:
„Ich kann meiner Partei nur dringend empfehlen, das Thema ‚Landwirtschaft und ländliche Räume‘ ernster zu nehmen.“
Zum anderen haben wir die Nachfolger einer ehemaligen Staatspartei, die in den 50er- und 60erJahren eine Landwirtschaft verstaatlicht und viele Bauern von ihren Höfen vertrieben hat.
„Land- und Bodenreform stellen wichtige Schritte zur Sicherung der Ernährungssouveränität und des Rechts auf Nahrung dar.“
Vor diesem Hintergrund und ihrer Geschichte gewinnt das Wort „Hofabgabe“ eine ganz andere Bedeutung.
Das ist schon ein Ding, meine Damen und Herren von SPD und Grünen: Mit diesen Kräften machen Sie zusammen einen solchen Antrag?