Protocol of the Session on February 8, 2012

Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist direkt abzustimmen. Deshalb stimmen wir über den Inhalt des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 15/3956 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Wir kommen nun zu:

7 Fragestunde

Drucksache 15/3915

Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 62, 63 und 64 vor.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 62

des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP auf.

Netzneutralität als Voraussetzung für den diskriminierungsfreien Zugang zu wichtigen Inhalten des Rundfunks – Wie verhält sich Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren in der aktuellen Debatte über einen fairen Wettbewerb des Datenverkehrs bei der bald bevorstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)?

Die Bundesregierung hat bereits am 2. März 2011 den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen und Bundestag sowie Bundesrat zur weiteren Befassung zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in innerstaatliches Recht umsetzen. Ziel der Neuregelungen ist es dabei unter anderem, den wettbewerbskonformen Ausbau von Telekommunikationsnetzen der Spitzentechnologie voranzutreiben und zugleich die Rechte der Bürger und Verbraucher zu stärken. Frequenzvergabe und –nutzung sollen in einem modernen Rechtsrahmen erfolgen und ferner der ländliche Raum schnellstmöglich mit neuen, leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden.

Für die Rundfunkveranstalter ist es in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, neben den berechtigten ökonomischen und technologischen Gesichtspunkten auch die medienpoliti

schen wie kulturellen Auswirkungen der Novellierung in angemessener Weise zu betrachten.

Da der Bundesrat am 25. November 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen hat, besteht nun die Möglichkeit der Länder, in das laufende Gesetzgebungsverfahren ihre spezifischen Belange einzubringen und eine im Ergebnis breit getragene Modernisierung des deutschen Telekommunikationsrechts zu erreichen.

Für die Sender ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Inhalten des Rundfunks ohne Wettbewerbsverzerrungen oder –beschränkung wichtig. Die Ausgestaltung der Netzpolitik darf dabei keinen Einfluss auf die journalistischen Inhalte haben. Die Notwendigkeiten des Rundfunks und vergleichbarer Telemedien sollten bei der Novellierung ebenso gewahrt bleiben wie die Länderinteressen an den Stellen, an denen ihre rundfunkrechtliche Kompetenz betroffen ist.

Im neuen § 41a TKG ist nun eine Ermächtigung zur Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat explizit aufgeführt. Darüber können die Anforderungen für eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und des Zugangs zu Inhalten und Anwendungen festgelegt werden. Zur konkreten Umsetzung der Rechtsverordnung kann dann die Bundesnetzagentur nach § 41a in Form einer technischen Richtlinie weitere Details ausführen.

Private wie öffentlich-rechtliche Anbieter von Rundfunk haben ein Interesse daran, dass zeitnah dauerhaft tragfähige Regelungen für die Übertragungsinfrastruktur beschlossen werden.

Für den Landtag ist es von Interesse, von Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren zu erfahren, welche genauen inhaltlichen Positionen das Land Nordrhein-Westfalen zu den Einzelheiten der TKG-Novellierung auf Bundesebene einnimmt und wie sich unser Land prozedural in die weiteren und abschließenden Verhandlungen von Ländern und Bund einbringt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, wann und unter welchen Voraussetzungen die Landesregierung an einer Beschlussfassung des neuen TKG positiv mitwirkt, diese Modernisierung unterstützt und damit auch das Inkrafttreten zahlreicher Verbesserungen für nordrhein-westfälische Verbraucher ermöglicht.

Wie verhält sich Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren in der aktuellen Debatte über einen fairen Wettbewerb des Datenverkehrs bei der bald bevorstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)?

Ich bitte Herrn Minister Jäger – in Vertretung für Frau Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren – um Beantwortung dieser Anfrage des Kollegen Witzel. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel, Sie fragen, wie sich die Kollegin Schwall-Düren in dieser Sache verhält. Frau Schwall-Düren ist entschuldigt, weil sie zurzeit in diesem Zusammenhang in Berlin zur Vorbereitung der Bundesratssitzung, die am Freitag stattfindet, Gespräche führt. Ich will, soweit es möglich ist, von meiner Seite aus gerne Auskunft erteilen.

Die Landesregierung hält die Netzneutralität für eine der tragenden Säulen für ein diskriminierungsfreies Internet. Für den Erhalt des Internets als freies und offenes Medium ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder auch Ziel grundsätzlich gleichbehandelt wird. Das Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten oder Diensteanbietern muss verhindert werden. Nur so kann die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an der Informationsgesellschaft sichergestellt werden. Das „Best-Effort-Prinzip“ – sozusagen das Windhundprinzip im Internet –, nach dem ein Datenpaket nach dem anderen weitergeleitet wird, muss erhalten bleiben. Es darf nicht durch eine Priorisierung von Diensten schrittweise verdrängt werden.

Aus Sicht der Landesregierung muss dafür Sorge getragen werden, dass die Netzneutralität als Wesenskern des Internets auch in Zukunft gewährleistet ist.

Leider wird es in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht gelingen, eine entsprechende Definition von Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Der vom Bundestag am 27. Oktober 2011 beschlossene Gesetzentwurf enthält hierzu eine sehr allgemeine Regelung. Die inhaltliche Ausgestaltung soll im Wege einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung erfolgen. In dieser Rechtsverordnung sollen die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festgelegt werden. Ziel dabei ist es, eine Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern. Weitere inhaltliche Festlegungen werden im Gesetz nicht vorgenommen.

Für die Landesregierung ist die Regelung unzureichend. Das Gesetz enthält lediglich eine Ermächtigung, aber keine Verpflichtung der Bundesregierung, hier klare Vorgaben zur dauerhaften Sicherung der Netzneutralität einzubringen. Wir wollten mehr als diese laue Option auf ein Irgendwann. Wir wollten klare und verbindliche Regelungen zur Netzneutralität, und zwar hier und jetzt. Dies wurde aber von einer Mehrheit aus CDU und FDP des Bundestages und der Länder – schade, Herr Witzel! – anders gesehen.

Ich glaube, dass Ihre Parteifreunde aus der FDP beim Bund, in Niedersachen und in Bayern diese

guten Ratschläge, die hier im Landtag zu Protokoll gegeben worden sind, hätten annehmen sollen. Das wäre, glaube ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch überzeugender gewesen.

Die Landesregierung kann im laufenden Vermittlungsverfahren das hier skizzierte Verständnis von Netzneutralität nicht einbringen, weil das Thema nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.

Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens liegt das Heft des Handelns zunächst bei der Bundesregierung. Die Landesregierung wird in einem solchen Verfahren ihre Vorstellung von Netzneutralität einbringen. Dort wird NRW einem Vorschlag der Bundesregierung nur zustimmen, wenn diese Verordnung mit dem hier skizzierten Verständnis von Netzneutralität zu vereinbaren ist. – So weit zur Beantwortung.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Kollegen Brockes.

Vielen Dank, Herr Minister. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sehen Sie in der Priorisierung von bestimmten Diensteklassen einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Könnten Sie uns vielleicht die Gründe dafür nennen? Also: Warum stellt dies aus Ihrer Sicht einen Verstoß dar?

Herr Minister, bitte schön.

Es ist kein Verstoß, es widerspricht der Auffassung der Landesregierung, dass jeder Mann, jede Frau, jede Institution, jedes Unternehmen einen ungehinderten und nicht zu priorisierenden Zugang zum Internet haben sollte. Sie wissen, es werden zurzeit Geschäftsmodelle diskutiert, dass es auf käuflicher Grundlage Priorisierungen geben könnte, die Daten, insbesondere in der Breitbandtechnik, umso schneller zu befördern, je zahlungskräftiger derjenige, der die Daten verschicken will, ist. Da das Internet inzwischen alle gesellschaftlichen Bereiche erreicht hat, sei es unsere Wirtschaft, sei es unser Privatleben, ist das aus Sicht der Landesregierung mit dem Verständnis eines freien Zugangs zum Internet, der nicht behindert werden darf, nicht zu vereinbaren.

Herr Kollege Witzel hat sich zu einer Frage gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage an Herrn Innenminister Jäger, der freundlicherweise die Beantwortung für Frau Dr. Schwall-Düren übernimmt und hier

schon in guter Tradition als stellvertretender Medienminister bekannt ist.

(Lachen von Minister Ralf Jäger)

Insofern darf ich zu dem Aspekt, den Sie gerade angesprochen haben, noch mal eine Nachfrage stellen, nämlich zu dem Abstimmungsverhalten zwischen den Bundesländern in dieser Frage. Denn Sie haben auch deutlich gemacht, dass auf Bundesratsebene logischerweise unterschiedliche Interessen vorliegen. Meine Frage an Sie lautet: Mit welchen anderen Ländern als Partner im Vorgehen ist NRW im Geschäft? Mit wem bestehen Allianzen, und wo verlaufen die Linien? Gibt es nicht anders herum auch gemeinsame länderübergreifende Interessen mit der Ebene Bund?

Herr Minister, bitte schön.

Auch wenn es zufälligerweise so ist, Herr Witzel, erhebe ich für mein Ressort keinerlei Anspruch auf die Medienpolitik. Ich bin eher zufällig öfter mal stellvertretend bei diesem Thema in der Fragestunde tätig.

Ich weiß nicht genau, auf welchen Sachverhalt sich Ihre Frage bezieht. Wenn Sie sich auf die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs zum Internet bezieht, hatte ich bereits erläutert, das Gesetz ist bedauerlicherweise so formuliert, dass es vorsieht, dies ist über eine weitere Rechtsverordnung durch die Bundesregierung zu konkretisieren. Hieran sind die Länderparlamente und der Bundesrat nicht zu beteiligen. Das heißt, unsere Auffassung hierzu kann nicht weiter in das Verfahren eingebracht werden.

Sofern sich Ihre Frage auf das anstehende Telekommunikationsgesetz bezieht, kann ich Ihnen Frohes verkünden: Es scheint sich ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss abzuzeichnen. Die Gespräche laufen aktuell in Berlin, sodass ich Ihnen den inhaltlichen Stand nicht wiedergeben kann. Nordrhein-Westfalen und die zuständige Medienministerin sind aber hoffnungsfroh, dass es im Laufe des heutigen Tages oder Abends tatsächlich zu einem endgültigen Kompromiss im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes kommen könnte, den wir Ihnen, wenn es gewünscht ist, gerne mitteilen werden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister Jäger, dass Sie angeboten haben, zu dem ganz aktuellen Thema dieser

Fragestunde, bei dem in der Tat mit allen wesentlichen Entscheidungen in dieser Woche im Bund zu rechnen ist, umgehend das Parlament und die Abgeordneten zu informieren, wenn die Ergebnisse vorliegen und damit auch die konkrete Haltung der Landesregierung feststeht.

Ich habe eine Nachfrage zu den Ausführungen, die Sie eingangs zu den Bestimmungen von § 41a TKG gemacht haben. Ihnen wird bekannt sein, dass § 41a TKG im Nachhinein mit aufgenommen worden ist, um die spezifischen Länderinteressen mit abzubilden und ihnen Rechnung zu tragen. Ist die Regelung von § 41a TKG für die nordrheinwestfälische Landesregierung ein gangbarer Weg, die Landesinteressen mit abzubilden, um auf der Basis zeitnah zu einem Abschluss des TKG zu kommen?

Herr Minister Jäger, bitte schön.

Ich bitte um Verständnis, Herr Witzel. Ich habe nur die Nachricht bekommen, dass man wahrscheinlich im Laufe des heutigen Nachmittags oder frühen Abends einen Kompromiss in Aussicht hat. Auf welcher Grundlage und mit welchen Details dieser Kompromiss erreicht werden kann, kann ich zurzeit nicht sagen. Deshalb bitte ich um Verständnis, Ihnen nicht mitteilen zu können, ob die ursprüngliche Formulierung von § 41a TKG erhalten geblieben ist oder ob es hier Veränderungen gegeben haben könnte.

Ich biete allerdings an, wenn dieser Kompromiss heute beschlossen werden sollte, dass die Landesregierung das Parlament über das Ergebnis unterrichtet. Ich bitte um Verständnis – ich bin jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage hier und nicht in Berlin –, dass ich zu den gegenwärtigen und sehr aktuellen Diskussionen in Berlin wenig sagen kann.

Es gibt eine weitere und letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Sie haben gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass man selten einen so aktuellen Sachverhalt hat, der fast schon parallel zur Fragestunde auch noch in der Bundespolitik eine gewichtige Rolle spielt.