Wie bereits der Evaluierungsbericht der Landesregierung gezeigt hat, hat die Freigabe der Ladenöffnungszeiten zu keinen relevanten Beeinträchtigungen in familienpolitischer, gesundheitlicher oder sonstiger soziologischer Hinsicht geführt. Schließlich haben wir keine Rund-um-die-Uhr-Öffnung der Geschäfte mit regelmäßigen Nachtschichten der Beschäftigten.
Die bestehenden gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen gelten selbstverständlich auch für die Arbeitnehmer im Einzelhandel. Zudem gibt es Tarifverträge, die klare Arbeitszeitregelungen enthalten und sozialverträgliche Lösungen bei späten Öffnungszeiten ermöglichen.
Tatsache ist auch, dass niemand gezwungen wird, spätabends zu arbeiten, ganz im Gegenteil. Bei Stellenausschreibungen für die Spätstunden gibt es etwa bei Rewe doppelt so viele Bewerber wie bei anderen Stellen.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wer von Ihnen am Sonntag „Westpol“ gesehen hat, eigentlich für jeden Landespolitiker ein Muss.
Da kam eine junge Frau zu Wort, Frau Ministerpräsidentin, die ausschließlich in der Spätschicht im Supermarkt arbeitete, während ihr Mann zu Hause die Kinder betreute. Dies sei für sie optimal. Die Alternative wäre, entweder tagsüber zu arbeiten und den Verdienst für die Kinderbetreuung auszugeben oder abends kellnern zu gehen.
An dieser Stelle muss ein für alle Mal die Legende aus der Welt geschaffen werden, die Neuregelung der Ladenöffnungszeiten im Jahr 2006 hätte keine neuen Arbeitsplätze geschaffen und es seien sozialversicherungspflichtige Jobs durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt worden. Beides ist definitiv falsch.
Ich habe hier die aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit. Danach gab es bei allen Beschäftigungsarten deutliche Zuwächse. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 stieg die Zahl der Beschäftigten um insgesamt 38.596 Plätze. Davon sind allein 25.746, also zwei Drittel, sozialversicherungspflichtig.
Hinzu kommt, dass die Zahl der Ausbildungsplätze im Einzelhandel zwischen 2007 und 2011 um 26,2 % gestiegen ist. Einzelhandelskaufmann und Verkäufer sind im vergangenen Jahr wieder die beliebtesten Ausbildungsberufe in Deutschland gewesen. Da sage noch jemand, durch die längeren Öffnungszeiten sei der Beruf unattraktiv geworden.
Die Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen sind heute nicht mehr die gleichen wie vor 50 Jahren. Von den Berufstätigen wird zunehmend mehr Flexibilität verlangt. Viele sind darauf angewiesen, auch einmal in den Abendstunden einkaufen zu können. Das betrifft längst nicht nur Krankenhauspersonal, Polizei und Feuerwehr.
Aber auch diejenigen, die nicht berufsbedingt auf flexible Öffnungszeiten angewiesen sind, haben ihr Kaufverhalten erheblich verändert. Auf Urlaubsreisen, beim Shoppingausflug am Wochenende ins benachbarte Holland und natürlich beim Einkauf im Internet haben die Menschen zeitlich unbegrenzte Einkaufsmöglichkeiten kennen und schätzen gelernt. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die Konsumenten auch in Nordrhein-Westfalen nicht auf die erweiterten Einkaufsmöglichkeiten verzichten wol
Der Samstag ist insbesondere für Familien zu einem besonders beliebten Einkaufstag geworden. Supermärkte erzielen inzwischen über 10 % ihres Wochenumsatzes zwischen 20 und 22 Uhr; zwischen 22 und 24 Uhr kommen nochmals 2 bis 3 % Umsatz bei denen hinzu, die in dieser Zeit öffnen. Es sind keineswegs nur ein paar junge Leute, Herr Kollege Priggen, die abends Bier einkaufen gehen. Es gibt abends einen breiten Kundenmix von Jung bis Alt, der auf das gesamte Sortiment zugreift.
Sehr gut angenommen wurde auch die Möglichkeit, an maximal vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte in der Zeit von 13 bis 18 Uhr, also nach dem Hauptgottesdienst, zu öffnen. Gerade in größeren Städten ist dies für die einzelnen Stadtteile und Stadtbezirke ein wichtiges Instrument, um sich gegenüber der Innenstadt zu profilieren.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Die Pläne von SPD und Grünen, auch hier die Axt anzulegen, sind verheerend. Wenn sich die vier verkaufsoffenen Sonntage künftig nur noch auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken könnten, würde sich alles auf die Innenstadt konzentrieren. Das hätte für entsprechende Aktivitäten in schwächeren Stadtteilen fatale Auswirkungen und somit auf die Gesamtsituation dieser Standorte.
Meine Damen und Herren, deshalb appelliere ich an Sie: Lassen Sie die Finger weg vom Ladenöffnungsgesetz! Beerdigen Sie Ihre Pläne für ein rotgrünes Ladenschlussgesetz! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Ladenöffnung zeigt wieder sehr deutlich, dass überall da, wo Ideologie an der Tagesordnung ist, die Fakten und die Interessen der Menschen und der Unternehmen im Land deutlich zurücktreten.
Diese Landesregierung ist offenbar mit der Überzeugung angetreten, man müsse die Menschen in diesem Land gängeln, man müsse die Menschen in diesem Land drangsalieren, und man müsse die Menschen in diesem Land kujonieren. Das ist der
Warum eigentlich ist die Debatte nicht davon gekennzeichnet, dass man sagt: „Erwachsene Händler und erwachsene Kunden können miteinander vernünftig vereinbaren, wann eingekauft wird und wann nicht“? Stattdessen geht es jetzt wieder darum, den Menschen vorzuschreiben, was eigentlich Sache sein soll.
Wenn man sich die Evaluationsberichte der Landesregierung ansieht, Frau Kollegin Asch, dann ist sachlich einiges festzustellen: Seit der Liberalisierung der Ladenöffnung ist die Beschäftigtenzahl im Einzelhandel um 40.000 gestiegen.
(Bärbel Beuermann [LINKE]: Aber in wel- chen Bereichen? Das ist meist prekäre Be- schäftigung! – Zurufe von der SPD)
Lesen Sie Ihren eigenen Bericht! – Die Verschiebung von Vollzeit zu Teilzeit ist nicht stärker als in den Jahren vorher. Gleiches gilt für die Anzahl der geringfügig Beschäftigten. Auch hier liegt laut dem Bericht der Landesregierung die Entwicklung vollkommen im Trend.
Deswegen ist im Ergebnis festzustellen: Die Liberalisierung der Ladenöffnung hat sich bewährt. In Wahrheit haben sich die Öffnungszeiten den Kundenwünschen angepasst. Deswegen öffnen übrigens auch nur 60 Geschäfte landesweit nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ bis 24 Uhr, diese 60 Geschäfte allerdings deswegen, weil die Kunden vor Ort das wünschen und weil das für die Geschäfte tatsächlich Sinn macht.
Ich bin der Meinung, für diese 60 Geschäfte lohnt sich wirklich kein Gesetz dieses Landtages, um ihnen zu verbieten, was Kunden wünschen.
Wenn man sich dann einmal die Situation in den Zeiten zwischen 20 und 22 Uhr an Werktagen ansieht, ist festzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eine flexible Einkaufszeit auch nach 20 Uhr wünschen. Ich zitiere dazu einmal den Einzelhandelsverband, der durch seinen Vertreter Dr. Achten Folgendes vorgetragen hat:
Eines unsere Mitgliedsunternehmen hat pro Jahr 20 Millionen Kundenkontakte nach 20 Uhr. Hochgerechnet auf den gesamten Einzelhandel gehen wir von über 100 Millionen Kundenkontakten nach 20 Uhr pro Jahr in Nordrhein-Westfalen aus.
Das bedeutet, wer die Ladenöffnung auf 20 Uhr begrenzen will, der unterbindet mehr als 100 Millionen Kundenkontakte, die gewünscht werden von den Händlerinnen und Händlern und von den Kundinnen und Kunden. Deswegen hat der Vorsitzende der Verbraucherzentrale sehr deutlich gesagt, eine Ver
änderung der bestehenden Ladenöffnungsregelungen ist nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen.
Es lohnt sich, doch auch einmal zu sehen, wer diese Öffnungszeiten tatsächlich nutzt. Ich will Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen zitieren:
Ungefähr acht Millionen Menschen, also 45 %, in Nordrhein-Westfalen haben die veränderten Öffnungszeiten genutzt.
Acht Millionen Menschen, 45 % – offenbar meint die Landesregierung, diese 45 % würden unverantwortlich handeln, wenn sie zu Zeiten einkaufen, zu denen sie einkaufen wollen. Das ist Kujonieren und das ist Drangsalieren. Das machen wir nicht mit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist im Übrigen festzustellen, dass ein Ladenschluss um 20 Uhr in erster Linie dem mittelständischen Lebensmitteleinzelhandel Schaden zufügt. Ich verstehe ja, dass die Landesregierung mit Mittelstand sowieso relativ wenig am Hut hat.
Das zeigt auch die übrige Politik dieser Minderheitsregierung. Aber die Wahrheit ist: Wer nach 20 Uhr Öffnungszeiten beschneiden will, der schadet dem mittelständischen Lebensmittelhandel. Wir sind nicht der Auffassung, dass das richtig ist.
Wenn Herr Lovro Mandac, der Vorsitzende der Kaufhof-Geschäftsführung, feststellt, es wäre „ein herber Rückschlag für den Einzelhandel“ in Nordrhein-Westfalen und eine „unzumutbare Gängelung der Konsumenten“, sollte diese liberale Ladenöffnungsregelung wieder zurückgenommen werden, kann ich nur sagen: Lovro Mandac hat völlig recht.
Meine Damen und Herren, wenn man sich das alles einmal in Ruhe anguckt, stellt man fest, dass es sich bei dem hier geltenden Gesetz um einen vernünftigen Kompromiss handelt. Deswegen will ich auch sehr deutlich festhalten: Dieses Gesetz zwingt niemanden, 24 Stunden am Tag seinen Laden offenzuhalten. Dieses Gesetz zwingt niemanden, sonntags seinen Laden zu öffnen. Dieses Gesetz ist vielmehr ein vernünftiger Kompromiss zwischen einer Liberalisierung von Öffnungszeiten in der Woche und einem geschützten Sonntag, der die Ruhebedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in besonderer Weise berücksichtigt.
Dieses Gesetz ist auch ein Vertrauensbeweis für die Kommunalpolitik in diesem Land; denn über die Frage, in welchen Bereichen einer Stadt am Sonntag geöffnet werden kann, wird aus guten Gründen von der Kommunalpolitik im Stadtrat entschieden und nicht von uns hier in Düsseldorf, weil die Kom
Dabei sollte es bleiben. Das ist richtig so. Das ist gut so. Das hat sich bewährt. Schaffen Sie diese bewährte Regelung nicht ab.