Von daher wird die FDP diesem Gesetzentwurf in der Form und auch den Änderungsanträgen nicht zustimmen. Wir werden das an dieser Stelle ablehnen und hoffen, dass es sich hier um einen einmaligen Vorgang handelt. – Vielen Dank und auf Wiederhören.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hafke, ich glaube, Sie debattieren hier in einem Scheingefecht. Denn im Teilhabe- und Integrationsgesetz, einem Artikel
gesetz, unter dem Sie ja mit Ihrer Fraktion, wie ich nach den letzten Wasserstandsmeldungen gehört habe, auch stehen, wird genau nach diesem System verfahren. Da wird zum Beispiel das Schulgesetz geändert, ohne dass die Anhörung im Schulausschuss, die ansonsten immer bei Änderungen des Schulgesetzes stattfinden muss, bei dieser Änderung des Gesetzes stattfindet.
Ich sage nur: Sie sind doch selbst an anderen Dingen beteiligt, wo es Gründe gibt. Ich sage jetzt gar nicht, dass das im Schulausschuss hätte gemacht werden müssen. Ich sage nur: wo es Gründe gibt, dass das gemacht wird.
Im Schulausschuss wurde dazu noch einmal debattiert. Da haben wir uns auf vier Expertinnen und Experten geeinigt.
Das ist aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Schulausschuss. Ich sage es einfach nur einmal. Aber darum geht es gar nicht, sondern es geht darum, dass Ihnen das, was wir heute hier beschließen, überhaupt nicht gefällt.
Sie wollten nämlich keine Gleichstellung der Fachhochschulen mit den Universitäten. Das ist doch der Punkt.
Davon versuchen Sie gerade abzulenken, indem Sie das ganze Verfahren ausreizen wollen. Ich habe gestern schon etwas zum Verfahren gesagt – Frau Kollegin Seidl hat das heute auch getan –: Wir haben zu all diesen Punkten Anhörungen durchgeführt und sie alle debattiert.
Die Gleichstellung von Fachhochschulabsolventinnen und Universitätsabsolventinnen war das eigentliche Ziel der Umstellung auf Bachelor und Master. Da gab es keine Bachelor (FH) und keine Master (FH) , sondern man wollte gerade vermeiden, dass es in Zukunft das und damit Studierende und Examinierte erster und zweiter Klasse gibt. Darum geht es.
Sie werden jetzt gleichgestellt. Das gefällt Ihnen nicht; das ist mir völlig klar. Wir haben das in der Anhörung mit den Hochschulen, dem Hochschullehrerverband und allen anderen debattiert, ob es möglich wäre, die Fachhochschulen bei den Promotionen gleichzustellen; das ist ein FDP-Antrag. Wir haben das lang und breit sowie rauf und runter diskutiert. Genau da ist gesagt worden: Es kann nicht sein, dass jemand deswegen diskriminiert wird, weil er an einer Fachhochschule einen Masterabschluss gemacht hat. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Wenn man Bachelor und Master einführt – egal, was man davon hält –, dann muss man den nächsten Schritt gehen und die Abschlüsse gleichstellen. Denn sonst geht es nicht.
Sie wissen auch, dass unsere Fachhochschulen gute Arbeit leisten. Laut Ihrem eigenen Antrag sollte diese Arbeit der Fachhochschulen gestärkt werden. Was Sie nicht wollten, war die Gleichstellung. Deshalb führen Sie jetzt eine Nebendebatte, um irgendwelche Aufregung zu erzeugen. Sie ist völlig unnötig.
Aber eigentlich haben Sie sich um die Antwort auf die Frage herumgedrückt, wie Sie inhaltlich zu diesem Antrag stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den heute vorgelegten Änderungen werden wir in drei Punkten wirklich große Schritte vorankommen.
Erstens. Die Hochschulen werden geöffnet. Vor allen Dingen werden für diejenigen, die hier studieren wollen und einen Abschluss in ihrem Heimatland haben, der sie dort zum Studium berechtigt, hier aber noch nicht, neue Möglichkeiten geschaffen. Das ist eine Regelung, für die uns der DAAD ausdrücklich gelobt hat. Sie ist bundesweit beispielgebend.
Der zweite Punkt ist die Erleichterung von Promotionen für Fachhochschulabsolventen. In der Diskussion wurde schon darauf hingewiesen: Mit Bologna gilt jetzt, dass, wer einen Masterabschluss hat, nicht diskriminiert werden darf – egal, ob er ihn an einer FH oder an einer Universität gemacht hat. Wir werden das mit dem Gesetzentwurf weiter präzisieren. Das heißt: Für Universitäts- und Fachhochschulabsolventen gelten die gleichen Maßstäbe.
Natürlich dürfen bei einer Promotion fachliche Voraussetzungen gefordert werden. Man muss sie aber für Universitäts- und Fachhochschulabsolventen gleich formulieren. Man darf nicht jemandem andere Auflagen machen, nur weil er von der FH kommt. Das ist gut und richtig so.
ein Miteinander von Hochschulleitung, Personalrat und Ministerium. Dieses Miteinander wird mit dem vorliegenden Gesetzespaket noch einmal gestärkt.
Das ist ein Gesetzespaket mit mehreren guten Punkten, das die Hochschulen wirklich zukunftsorientiert weiterentwickelt.
Ich wünsche mir, dass es für dieses Gesetzespaket eine breite Mehrheit in diesem Parlament gibt. Das ist ein guter Antrag; das ist ein gutes Gesetzespaket. Es hätte breite Unterstützung verdient. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Da keine weitere Ausschussberatung stattgefunden hat, ist Grundlage der Abstimmung die Beschlussempfehlung Drucksache 15/3731 des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur zweiten Lesung, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1875 in der Fassung der Beschlüsse, geändert durch Änderungsantrag Drucksache 15/3856, anzunehmen. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – SPD-Fraktion, die Grünen und die Fraktion Die Lin
ke. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 15/1875 in dritter Lesung verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, 8. Februar 2012, 10 Uhr.