Protocol of the Session on January 25, 2012

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Atalan. – Für die Landesregie

rung hat nun Herr Minister Jäger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag, den die Fraktion Die Linke am 5. April letzten Jahres eingebracht hat, hat in diesem Parlament einen langen Weg genommen. Ich glaube aber, Herr Zimmermann, dass dieser Weg sinnvoll war, weil nicht nur eine Anhörung dazu stattgefunden hat, sondern es auch intensive Beratungen im Innen- und auch Rechtsausschuss gegeben hat. Wir sind, glaube ich, dieser Personengruppe auch schuldig, dass sich dieses Parlament ausführlichst mit der Situation von Menschen in Abschiebehaft befasst. Es sollte sich auch in Zukunft weiter damit befassen.

Ich sage ganz ehrlich für mich persönlich: Ich würde es begrüßen, wenn unsere Gesellschaft auf das Instrument der Abschiebehaft gänzlich verzichten könnte.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, es gibt aber die Tatsache, dass es sich erstens um ein Bundesgesetz handelt und dass diese Abschiebung zweitens nach richterlicher Anordnung verfügt werden kann. Die Rolle des Landes Nordrhein-Westfalen besteht darin, die Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung zu stellen. Es ist unsere Aufgabe – darauf will ich gleich noch einmal kommen –, dass wir in besonderer Weise im Sinne der von hier Abzuschiebenden auch deren Interessen dabei ganz außerordentlich nachkommen.

Dass wir nicht ganz darauf verzichten können, dass der Staat darauf nicht ganz verzichten kann, ist leider der Fall. Trotzdem sage ich, dass die Anordnung auf Abschiebehaft zu den sensibelsten Entscheidungen gehört, die im Rahmen von ausländerbehördlichem Handeln überhaupt getroffen werden, weil nämlich eine Haftanordnung massiv in die Freiheitsrechte, in die Persönlichkeitsrechte eines Abzuschiebenden eingreift. Das ist insbesondere auch mit besonderen Härten für die betroffenen Familien verbunden. Daher muss es immer eine besondere Prüfung geben, ob eine solche Abschiebehaft tatsächlich anzuordnen ist.

Im Übrigen tun wir, was wir können, um die notwendigerweise wenigen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen in Abschiebungshaft gelangen, insoweit zu unterstützen, als wir im Haushalt 240.000 € allein für die soziale Betreuung dieser Häftlinge zur Verfügung stellen.

Die Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen muss immer das allerletzte Mittel sein. Keine anderen Mittel dürfen mehr in Betracht kommen.

Sie kennen, meine Damen und Herren, aus Ihrer Tätigkeit selbst die strengen Vorgaben, die die Abschiebungsrichtlinien meines Ministeriums treffen. Diese Richtlinien stellen die Praxis in NRW sicher, dass eine Inhaftierung immer nur die Ultima Ratio ist, wenn kein anderes Mittel mehr zur Verfügung steht. Dabei nehmen wir besondere Rücksicht auf schutzbedürftige Personen, die in Abschiebehaft gelangen sollen.

Ich glaube, wir haben in Nordrhein-Westfalen ein Stück weit etwas geleistet, was nicht nur dem Standard der EU-Richtlinie vom 26.11.2011 entspricht, sondern noch darüber hinausgeht.

Abschiebehaft – darauf will ich jetzt kommen – kann im Einzelfall zur Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen dennoch manchmal unumgänglich sein, weil es sich bei den Abzuschiebenden nicht nur um abgelehnte Asylbewerber handelt, sondern beispielsweise auch um nicht mehr in Strafhaft befindliche Straftäter. Es handelt sich zum Teil auch um Gefährder, teilweise auch um Personen, die durch ständiges Abtauchen ihrer Abschiebung entgegenwirken wollen. Dennoch sage ich, dass von diesem Mittel immer sehr sparsam Gebrauch gemacht wird.

Dass das in Nordrhein-Westfalen der Fall ist, kann man auch statistisch belegen. Im Durchschnitt waren im Jahre 2010 175 Personen in NordrheinWestfalen in Abschiebehaft. Im letzten Jahr waren es noch 154 Personen. Wir sollten, denke ich, gemeinsam darauf hinarbeiten, dass diese Zahl weiter sinkt.

Im Übrigen, Frau Düker, lässt der gesetzliche Rahmen in der Tat eine Abschiebehaft bis zu 18 Monaten zu. Das ist ein unerträglich langer Zeitraum. Ich glaube, dass das in der Tat im Gesetz geändert werden sollte.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die Praxis in Nordrhein-Westfalen ist da auch eine andere. Die durchschnittliche Abschiebehaft betrug 2010 noch 48,5 Tage. Sie sank im Jahre 2011 auf 39 Tage. Nie ist die rechtlich zulässige Höchstdauer von 18 Monaten ausgeschöpft worden. Nur in 1,2 % der Fälle gab es eine Abschiebehaft von länger als sechs Monaten. Das ist immer noch viel. Wir sollten weiter daran arbeiten, dass diese Zahl sinkt. Sie ist aber im Verhältnis dazu, was in anderen Bundesländern durchaus üblich ist, sehr gering.

Wir sollten besonders die Situation von Frauen in Abschiebehaft im Blick haben. Es waren im letzten Jahr nur noch 16 mit einer durchschnittlichen Verweildauer von unter 27 Tagen.

Auch bei Minderjährigen haben wir mit dem konsequenten Vorrang von Inobhutnahme nach dem Jugendhilfegesetz statt Abschiebehaft in NordrheinWestfalen Erfolge erzielen können. Im letzten Jahr

gab es nur noch für ganz kurze Zeit zwei männliche und eine weibliche Minderjährige, die aus unterschiedlichen Gründen in Abschiebehaft genommen wurden. Das war aber dort geboten.

Insgesamt glaube ich, dass wir mit unserer Linie in Nordrhein-Westfalen bei der Anwendung von Abschiebehaft, die wir nicht unmittelbar selbst in der Hand haben, eine gebotene Zurückhaltung fördern. Ich glaube, dass wir den Abschiebehäftlingen zu Recht in den Anstalten Bedingungen gewähren, die ihrer schwierigen persönlichen Situation angemessen sind. Diesen Weg sollten wir weiter verfolgen und ansonsten daran arbeiten, dass Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen noch mehr als in der Vergangenheit immer nur die Ultima Ratio sein kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir nun am Schluss der Beratung sind.

Wir können zur Abstimmung kommen. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3739, den Antrag Drucksache 15/1683 abzulehnen. Ich darf diejenigen um das Handzeichen bitten, die dieser Empfehlung des Innenausschusses folgen möchten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Empfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

11 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

und des Kunsthochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1875

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3856

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 15/3731

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung. Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Dr. Brinkmeier das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Brinkmeier.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter diesem Tagesordnungspunkt – was die parlamentarischen Vorgänge betrifft – einen außerordentlich unerfreulichen Vorgang. Eingangs möchte ich einiges zur Historie des Gesetzentwurfes, wie wir ihn in der jetzt vorliegenden Form behandeln, erläutern und dann auch die Position der CDU-Fraktion darstellen:

Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs in seiner ursprünglichen Fassung erfolgte am 18. Mai 2011 durch die Landesregierung. In der ursprünglichen Fassung ging es einzig und allein um das Thema „Zugang von ausländischen Studienbewerbern an unsere Hochschulen“. Wir haben dazu am

16. September eine Anhörung durchgeführt. – Das ist der eine Block.

Parallel lief in unserem Ausschuss im letzten Jahr eine zweite große inhaltliche Diskussionslinie, bei der es um das Thema „Promotionen an Fachhochschulen im Rahmen von Kooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitäten“ ging. Die FDPFraktion hatte seinerzeit einen Antrag zur Überprüfung eingereicht, inwieweit Kooperationen verstärkt eingegangen werden können. Dazu hat es im Frühjahr letzten Jahres eine Anhörung gegeben, in der dieses Thema behandelt worden ist.

Nach Auswertung der Anhörung hatten die antragstellende Fraktion der FDP, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und wir von der CDU vereinbart, dass wir versuchen sollten, eine gemeinsam getragene Gesetzesänderung anzustreben.

Die Position der CDU – seinerzeit und auch jetzt – lautet: Wir wollen kein eigenständiges Promotionsrecht für die Fachhochschulen, aber wir wollen eine gesetzliche Untermauerung von Kooperationen haben. In der Folgezeit sind erste Gesetzestextentwürfe erstellt worden. Sie wurden sowohl in Obleutegesprächen als auch im Ausschuss konstruktiv diskutiert.

Wieder zurück zur ersten Linie: Wir hatten als CDUFraktion – ich betone, dass wir als CDU es gewesen sind – für die Ausschusssitzung am

16. Dezember einen Tagesordnungspunkt beantragt, der die Auswertung der Anhörung vom 16. September zum eigentlichen Gesetzentwurf der Landesregierung beinhalten sollte, und zwar übrigens auch im Hinblick auf die Frage, ob man zur „Stiftung für Hochschulzulassung“ eine kleine Änderung in das Gesetz einbringen könne. Das wollten wir im Verfahren beschleunigen. Das war der Grund, warum wir das eingebracht haben, damit es in dem Bereich weitergeht.

Einige Tage vorher hatten wir von Bündnis 90/Die Grünen und SPD die Ansage bekommen, man wolle die Promotionskooperationen sehr zügig und schnell im Gesetz verankern. Nach dem Motto „Vogel, friss oder stirb!“ sollten wir uns dazu verhalten. Wir haben gesagt, dass wir grundsätzlich konstruktiv dabei sind, das aber rechtlich sauber abgeklopft habe wollen. Auch wichtig war uns, dass uns sowohl die Fachhochschulen als auch die Universitäten im Vorfeld grünes Licht geben, damit im Nachhinein kein Streit um die Sache entsteht.

Das wurde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr als notwendig angesehen. Außerordentlich unerfreulich finde ich, dass man in der Sitzung am 16. Dezember diese Artikel mit der Brechstange hinzugefügt hat. Man hat also an einen kleinen Gesetzentwurf etwas Großes, politisch Wichtiges angehängt, zusätzlich einen dritten Artikel und den vierten Artikel, den ich eben kurz erwähnt habe.

Dieses Verfahren missbillige ich außerordentlich. Die Missbilligung erfolgt durch die gesamte CDUFraktion: Es kann nicht sein, dass man – obwohl wir ausdrücklich guten Willens waren, die Sache sauber abzuarbeiten – das sozusagen als Weihnachtsgeschenk hoppla hopp unterbreiten wollte. Das missbilligen wir sehr. In der Folge haben wir im Ausschuss gesagt, wir würden das nicht mittragen. Wir als CDU-Fraktion haben uns an der Abstimmung nicht beteiligt.

Wir werden diesem Gesetzentwurf auch heute nicht zustimmen, sondern ich sage es noch einmal: Auch wenn wir uns eine gemeinsame Position, die möglich gewesen wäre, zur Promotionsmöglichkeit für Fachhochschulabsolventen sehr gewünscht hätten, geschieht das jetzt leider nicht. Das finde ich sehr schade. Das ist ein schlechtes Zeichen und ein schlechtes Signal an unsere Hochschulen.

Daraus werden wir unsere Konsequenzen ziehen. Es kann nicht sein dass man, wenn es einem passt, mit Ausschussmehrheit hoppla hopp sagt: Wir brauchen keine weitere Anhörung, wir wollen das nicht in Ruhe machen. – So geht es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das ist unkollegial. Das verurteilen wir. Solche Spiele wollen wir in Zukunft auch nicht mehr sehen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Brinkmeier. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnete Schultheis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Brinkmeier, den Ablauf des Verfahrens haben Sie nicht in Gänze dargestellt. Eine gewisse Verärgerung kann ich verstehen, alldieweil es

zu dem Punkt „Promotionsmöglichkeiten an Fachhochschulen“ im Prinzip eine große Einigkeit gibt.

Nur sind das Thema „Promotionsmöglichkeiten an Fachhochschulen“ und die übrigen Themen, die wir in diesem Gesetzentwurf zusammengefasst haben, keine Themen, die wir noch nie im Landtag behandelt hätten. Das kann anhand der Protokolle nachgewiesen werden. Im Übrigen sind diese Themen in fast jeder Wahlperiode zwischen den politischen Fraktionen diskutiert worden. Die Einzelthemen – sowohl die Frage der Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als auch die des Landespersonalvertretungsgesetzes mit dem Punkt, welches das verfassungsgemäß oberste Organ ist, das im Personalrecht entscheidet, wie auch die Frage der Zugangsprüfungen – sind hier im Landtag in gesonderten Anhörungen behandelt worden.

(Beifall von Dietmar Bell [SPD])

Von daher kann niemand sagen, dass sei hier hoppla hopp gegangen. Ganz im Gegenteil: Wir haben sehr viel Zeit darauf verwandt. Ich persönlich übrigens auch – ich habe zum Beispiel eine Synopse zum Thema „Promotionsmöglichkeiten“ erarbeitet. Dazu habe ich eine Rückmeldung von der Fraktion Die Linke erhalten. Aber eine Rückmeldung von Ihnen und von der FDP zur Synopse habe ich nicht erhalten.