Protocol of the Session on January 25, 2012

und nicht immer so zu tun, als hätte die Landesregierung zusammen mit der CDU etwas völlig Neues erfunden.

Ich habe aber noch ein paar Fragen, will aber jetzt nicht ins Detail gehen, weil ich fürchte, dass die allermeisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier damit überfordert wären und unserer Debatte dann nicht mehr folgen könnten.

(Widerspruch von der CDU)

Wir haben in den Schulen einerseits das Problem der Klassenrichtwerte und andererseits das Problem der Schüler-Lehrer-Relation. Zum Problem der Klassenrichtwerte: Wenn Sie einerseits kleine Klassen und andererseits große Klassen bilden, und zwar nicht als Teilstandorte ein und derselben Schule, steht die Kommune vor dem Problem, dass die kleinen Klassen genauso viel Unterricht brauchen wie die großen Klassen. Allerdings ist die Lehrerinnenzuweisung unterschiedlich.

Ich wüsste gerne, welche Lösung Sie insofern anstreben, um massive Probleme zu vermeiden, die ansonsten zu Unterrichtskürzungen in den kleinen Klassen führen könnten.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: So ist es heu- te!)

Ja, so ist es heute; das ist mir bekannt. Aber wir diskutieren ja über das kommende neue Konzept. Frau Ministerin, ich weiß, Sie wissen, dass das heute so ist. Ich weiß das auch. Die Frage ist nur: Was machen Sie? Sie haben gesagt: Es soll keine Ungleichheit geben. – Also soll es wahrscheinlich auch keine im Unterricht geben. Insofern würde mich noch sehr interessieren, wie Sie das lösen wollen.

Das können wir natürlich irgendwann am vorliegenden Gesetzentwurf diskutieren. Im Fachausschuss

werden wir das sowieso tun. Insofern sage ich erst einmal: Es gibt wohl in diesem Parlament überhaupt keine Debatte über die Ziele „kleine Grundschulstandorte“ und „Belassung der demografischen Effekte im Schulsystem“; das ist uns allen gemein. Deshalb – ich wiederhole es noch einmal – finde ich die Debatte ein bisschen putzig.

(Beifall von der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin Böth. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kaiser das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Befassung mit diesem Thema stehen für uns drei Fragestellungen im Vordergrund:

Erstens. Ist diese Initiative zum Erhalt kleiner, wohnortnaher Grundschulen die Rückkehr einer nostalgischen Zwergschule, oder ist diese Planung ein moderner pädagogischer Ansatz?

Zweitens. In diesem Zusammenhang ist spannend: Bedeutet das eine Zentralisierung auf Raten, oder kann durch diesen Ansatz ein beständiges, zukunftssicheres Grundschulsystem organisiert werden?

Drittens. Ist die weitere Bestärkung der staatlichkommunalen Verantwortungsgemeinschaft – also des gemeinsamen Handelns von kommunalem Schulträger und staatlicher Handlungsebene – zum Wohl der Kinder, und unter welchen Gelingensbedingungen kann das funktionieren?

Zunächst ist deshalb folgende Frage zu stellen: Können nach den Erkenntnissen der Bildungsforschung in Deutschland und der internationalen Bildungsforschung kleine Systeme die gleiche Qualität bieten wie größere?

Wie wir alle wissen, sind die Herausforderungen der demografischen Entwicklung Bedrohung und Chance in gleicher Weise. Entscheidend ist, ob und wie wir uns aufmachen, um diese Herausforderungen zu gestalten. Deshalb ist die Absicherung der Qualität ein ganz entscheidender Punkt.

Die Forschung zu kleinen Schulen hat in Deutschland insbesondere in den 90er-Jahren in den Ländern der ehemaligen DDR stattgefunden.

Spätestens mit Blick auf Sachsen wird deutlich, dass kleine Schulen sehr erfolgreich sein können; denn Sachsen ist eines der PISA-Siegerländer.

Ein grundlegendes Werk zu den kleinen Grundschulen kommt zu dem Ergebnis – ich zitiere –:

„Kleine Grundschulen – als selbstständige Schule oder als Teil eines Schulverbundes – stellen unter pädagogischen, schulplanerischen und

ökonomischen Gesichtspunkten zweckmäßige Lösungen dar.“

Weiter heißt es darin – ich zitiere noch einmal –:

„Die mittel- und langfristige Akzeptanz der Kleinen Grundschule ist daran geknüpft, dass sie in ihrer pädagogischen Leistungsfähigkeit der jahrgangsdifferenzierten Grundschule gleichwertig sind. Voraussetzung dafür ist aufseiten der Lehrer die Fähigkeit, die Bandbreite von Möglichkeiten der Unterrichtsdifferenzierung in altersgemischten Lerngruppen einzusetzen.“

Nach den heutigen Erkenntnissen der pädagogischen Forschung legt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler nahe, dass der jahrgangsübergreifende Unterricht häufig der modernere Ansatz ist. Daher können gerade die kleinen Grundschulen einen entscheidenden Beitrag zur pädagogischen Innovation des Unterrichts leisten.

Schon allein aus diesem Grunde ist diese Initiative, die Teil des historischen Schulkompromisses ist, ein wissenschaftlichen Erkenntnissen folgender richtiger Schritt. Er nimmt die Erkenntnis auf – die wir auch aus Wales kennen, wo man mit ähnlichen Herausforderungen zu tun hat –, dass die Schulgröße kein Qualitätsfaktor ist. Wir wissen: Schulen aller Größen können hohe Qualität garantieren. Entscheidend dafür, ob Schülerinnen und Schüler das Ziel erreichen können, ist, wie sie organisiert sind

Deshalb sind, wie der Wuppertaler Bildungsforscher Horst Weishaupt sagt, kleine Grundschulen kein „Defizitmodell“. Offen ist aber bisher, ob die Erfolgsfaktoren für die kleinen Systeme eher in der Persönlichkeit des Lehrers bzw. der Lehrerin zu suchen sind – was für mich naheliegt – oder innerhalb der Struktur begründet liegen. Ich halte es für sinnvoll, hier eine wissenschaftliche Begleitung vorzunehmen.

Daher greift das heute vorgestellte Modell manche Fragestellung auf, die zu einem dauerhaften Gelingen beitragen kann; denn künftig wird den einzelnen Standorten der Grundschulen im Verbund mehr Leitungszeit gegeben. Das ist absolut richtig, weil so erreicht wird, dass gerade im Bereich von Organisation und Management der Schule zusätzliche Ressourcen in die Teilstandorte kommen.

Damit besteht auch der Anreiz, einen Teilstandort auf Dauer vorzuhalten. In der Vergangenheit und heute tendiert das Mutterhaus eher dazu, die Dependance zu vereinnahmen. Dem wird durch diese Steuerung genau entgegengewirkt. Deshalb besteht für die Kommunen auch Zuverlässigkeit dahin gehend, dass sie Teilstandorte auf Dauer planen können, weil sie wissen, dass es kein Verschieben und keinen Abbau auf Raten geben wird. Das halte ich für ganz wichtig.

Wichtig finde ich außerdem, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Teilstandorten tätig sind und dort in der Regel jahrgangsübergreifend arbeiten müssen, dies auch wollen. Frau Beer ist ähnlich wie ich gerne unterwegs. Reisen bildet nämlich; das wissen wir beide. Insbesondere gilt dies natürlich im Hochsauerlandkreis, weil wir Tourismusregion sind und auch gute Schulen vor Ort haben.

Ich erwähne das, weil man vor Ort hier und da erlebt, dass Schulen oder Schulträger, die mehr Geld ausgeben, um einen Standort zu erhalten, plötzlich Probleme bekommen, weil die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort erklären, jahrgangsübergreifender Unterricht sei mit ihnen nicht zu machen. Seitens der Verwaltung muss man einen Weg finden, damit Lehrerinnen und Lehrer, für die das nicht infrage kommt, an einer der zahlreichen Schulen Platz finden, an denen sie jahrgangsbezogen arbeiten können. Auf der anderen Seite müssen die ebenso vorhandenen Lehrerinnen und Lehrer, die gerne und engagiert jahrgangsübergreifend arbeiten, die Möglichkeit haben, an entsprechende Standorte zu wechseln. Wenn deren Bestand auf Dauer gesichert ist, ist es auch attraktiv, dort in den kleinen Einheiten zu arbeiten.

Die neue Regelung, dass die Stammschule Bekenntnisschule sein kann, ist schon im letzten Schulrechtsänderungsgesetz nachvollzogen worden und eröffnet manche Möglichkeit genauso wie die Idee, dass Stammschule und Dependance mit unterschiedlichen Konzepten arbeiten können: eine jahrgangsübergreifend, eine jahrgangsbezogen.

Das eröffnet mehr Möglichkeiten und kann dazu führen, dass der Teilstandort das Schnellboot ist, das den Tanker bei der Navigation auf Dauer ein Stück weit unterstützen kann. Ich glaube, dass das schon richtig ist.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Durch dieses Verfahren wird insgesamt mehr Gerechtigkeit zwischen den Kommunen geschaffen. An dieser Stelle geht es um die kommunale Klassenrichtzahl, die die Vorredner angesprochen haben; auch die Ministerin ist darauf eingegangen. Das wird dafür sorgen, dass es insgesamt zu mehr Gerechtigkeit kommt.

Die Kommune kann die Größe der Klassen aber auch selber ein Stück weit steuern. Daran sieht man, dass die Kommune mehr Verantwortung übernehmen will und auch mehr Freiräume hat. Deshalb werden wir vonseiten der Landesebene keine Kommune zwingen, einen Standort dichtzumachen. Wir werden die Kommunen auch nicht zwingen, Standorte zusammenzulegen.

Daher ist es richtig – das ist wiederholt gesagt worden –, dass die Mindestzahl für eine selbstständige Schule auf 92 Schülerinnen und Schüler festgelegt worden ist. Eine selbstständige einzügige Grundschule mit 92 Schülerinnen und Schülern hat also

Bestand. Das gibt große Sicherheit für viele Grundschulen, die bisher eher im Tolerierungsbereich lagen.

Der Teiler 23 ist als Rechnungsgröße hier und da sicherlich groß.

Eine Zahl, die ebenfalls genannt worden ist und über die wir uns mit Blick auf Ausnahmesituationen noch einmal im Detail unterhalten sollten, sind die 46 Schülerinnen und Schüler als Mindestgröße für den Teilstandort. Diese Zahl stand so nicht im Eckpunktepapier. Für meine Fraktion kann diese Zahl nicht in Stein gemeißelt werden, weil wir heute schon sehr gut funktionierende Teilstandorte zum Beispiel in Südwestfalen oder im Münsterland haben. Dort laufen Schulen mit 36. Wir müssen uns das genau ansehen. Für diese Ausnahmen müssen wir auch eine Lösung finden.

Dass dies ein besonderes Anliegen des Redners und seines Vorsitzenden ist, das ist kein Geheimnis.

(Beifall von der CDU)

Allerdings bin ich auch sicher, dass wir da zu einer Lösung kommen.

(Beifall von der CDU)

Abschließend ein herzliches Dankeschön an Frau Ministerin Löhrmann und die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium für ihre zügige Arbeit. Die CDUFraktion ist zuversichtlich, dass wir schnell Rechtssicherheit für die kleinen Schulen im Land schaffen und dass wir nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ ein qualitativ gleichwertiges Angebot und ein demografiefestes Grundschulsystem schaffen, das sogar in Gänze noch für mehr Gerechtigkeit für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen sorgen wird. Das ist nicht wenig.

Deshalb, Sigrid Beer, zum Abschluss: Reisen bildet – auch in die Provinz. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Hendricks.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel ist ein wohnortnahes und vor allen Dingen hochwertiges qualitatives Schulangebot in Nordrhein-Westfalen. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept, das in den drei Fraktionen von CDU, SPD und Grünen angelegt worden ist und das auch ein Ausfluss aus dem Schulkonsens ist, sind wir dem heute ein ganzes Stück nähergekommen. Ich finde sehr schön, dass die Fraktion der FDP und die Fraktion der Linken dieses Konzept im Grundsatz gut finden und ihm auch zustimmen wollen. Das zeugt davon, dass wir

mit einer hohen Einigkeit die Situation für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen verbessern.

Die gefundenen Lösungen haben auch etwas damit zu tun, dass wir in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit sehr starken urbanen Gegenden und einem Stadt-Land-Gefälle große Schwierigkeiten haben, sodass wir vor Ort unterschiedliche Lösungen anbieten müssen. Das hat Frau Ministerin Löhrmann noch einmal sehr deutlich gemacht, aber auch der Kollege Kaiser, der auch noch weitergehende Lösungen einfordert. Dabei müssen wir aber sehen, Herr Kollege Kaiser – das gilt auch für den Flächenindex, den Ihr Kollege Sternberg eben gefordert hat –, dass die Personalressourcen in Nordrhein-Westfalen nicht unendlich, sondern endlich sind. Auch die Kriterien Finanzierbarkeit und Effizienz, die wir beim Einsatz der Personalressourcen beachten, sind eben von Bedeutung.