Protocol of the Session on January 25, 2012

Vielen Dank, Frau Akbayir. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Debattenbeiträgen ist deutlich geworden, dass es in der Zielausrichtung an vielen Stellen Einigkeit gibt. Das dürfte schon einmal eine gute Grundlage für eine Diskussion im Ausschuss bilden. Es besteht insoweit Einigkeit, dass Zwangsverheiratung eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam in der Pflicht sind, Zwangsheirat zu ächten und Zwangsehen zu verhindern, dass Opfer geschützt werden sollen und geschützt werden müssen und dass wir den Ausstieg aus Zwangsehen ermöglichen müssen. In den allgemeinen Überschriften gibt es also viel Übereinstimmung. Vielleicht kommt man auch zu Übereinstimmungen in dem einen oder anderen Detailpunkt.

Aber einige Redner und Rednerinnen haben schon deutlich gesagt, der vorliegende CDU-Antrag ist an vielen Stellen nur allgemein gehalten, und es sind in diesem Antrag auch einige Punkte, die einfach mit der beim Bundesministerium vorliegenden Studie nicht übereinstimmen, und somit ist die Darstellung im Antrag nicht ganz korrekt. Und: Viele Punkte sind einfach sehr allgemein gehalten. Das heißt, der Antrag ist aus Sicht des Ministeriums an vielen Stellen ohne Zielvorgaben, greift zu kurz, und das, was wir an Inhalten bräuchten und was auf Bundesebene in den Anhörungen diskutiert worden ist, findet sich in dem Antrag nicht wieder. In ihm wird nur geredet über Punkte wie Weiterförderung und Weiterentwicklung der Infrastruktur, die Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Sensibilisierung gerade auch von Lehrkräften. Geredet wird also über das, was im Grunde derzeit sowieso alles gemacht wird.

Aber mit dem, was letztendlich entscheidend ist, was auf Bundesebene intensiv diskutiert worden ist und was sich auch in der Studie zum Teil wiederfindet, gibt es keine kritische Auseinandersetzung. Vor allen Dingen gibt es in dem Antrag keine kritische Auseinandersetzung mit dem Zwangsheirat

Bekämpfungsgesetz des Bundes, so wie es vorliegt. Es enthält zwar in einigen kleinen Teilen Verbesserungen. So gibt es nicht mehr den Verfall der Auf

enthaltserlaubnis nach sechs Monaten gemäß § 51 Aufenthaltsgesetz. Aber wir haben durch dieses Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz, wie auch einige der Vorredner gesagt haben, andere Hürden wie im § 37 des Aufenthaltsgesetzes durch die KannBestimmung und die Integrationsprognose.

Ein wesentlicher Punkt, der gerade auch von SPD und Grünen genannt wurde, ist aber die Erhöhung der Ehebestandszeit, was ein massives Problem darstellt. Somit sind in dem CDU-Antrag einige Punkte überhaupt nicht vorhanden. Außerdem sind einige Zahlen und Darstellungen, die, wie gesagt, die Grundlage des Antrages bilden, nicht korrekt. Die genannte Zahl von 3.443 Beratungsfällen, von 2008 an erhoben und in der Studie genannt, ist nicht die Zahl der Zwangsverheiratungen. Das muss man klar festhalten. In Wirklichkeit sind es 60 % Bedrohte, die beraten worden sind, und 40 % sind definitiv Betroffene. Dabei ist klar, dass bei den Bedrohten auch Mehrfachzählungen sein können. Man geht je nach Beratungsstelle davon aus, dass es 14 bis 43 % Mehrfachbenennungen sind. Also ist die Anzahl geringer als die genannte Zahl. Das heißt aber nicht, dass deswegen das Problem geringer ist. Aber die Zahl ist einfach eine andere.

Das Problem ist auch an vielen Stellen sehr verkürzt dargestellt worden. Darauf sind einige der Vorrednerinnen auch eingegangen. Zwangsehen sind nämlich kein islamisches Problem, sondern sie sind in allen Religionen und Kulturen vorhanden. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass dies ein Resultat mehrerer Faktoren ist wie geringer Bildungsstand und soziale Benachteiligung. Also: Diese Eindimensionalität – das zeigt die Studie deutlich – ist nicht der Fakt, über den wir hier reden müssen. Das ist wohl auch wichtig. Wenn man nämlich über Bekämpfung, über Sensibilisierung und Verhinderung sprechen will, dann muss man die Dimension dessen, wer betroffen ist und wer die Zielgruppe ist, die man ansprechen muss, sehr viel differenzierter betrachten.

Aus meiner Sicht ist ganz wichtig, dass wir dann, wenn wir darüber reden, was wir ändern können und ändern müssen, über die Handlungsfelder reden, die auf Bundesebene eine massive Rolle spielen. Das heißt, es geht darum, was die Hürden im Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz sind, die angegangen werden müssen. Dazu ist schon genannt worden die Rücknahme der Erhöhung der Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von zwei auf drei Jahre. Das muss dringend wieder zurückgenommen werden.

Darüber ist damals auf Landesebene intensiv diskutiert worden. Die Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestag haben bestätigt, was damals hier von den Fraktionen von SPD und Grünen vertreten worden ist, dass es nämlich völlig falsch ist, die Ehebestandszeit auf drei Jahre heraufzusetzen. Das ist von zwölf der 13 Sachverständigen bei der

Bundestagsanhörung bestätigt worden. Von daher sollten wir in Nordrhein-Westfalen ein klares Signal an den Bund senden, dass wir zurück zu den zwei Jahren müssen. Denn es kann nicht sein, dass Frauen, die in einer Zwangsehe einer Gewaltsituation ausgesetzt sind, auch noch im dritten Jahr in dieser Situation bleiben, bloß weil sie sonst keinen Aufenthaltsstatus haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist auch bei der Anhörung deutlich geworden, dass das, was damals als Argument vorgeschoben worden ist, nämlich damit würden Scheinehen verhindert, überhaupt nicht der Fall ist. Es ist auch kein Indiz in der Anhörung benannt worden, dass dadurch erfolgreich Zwangsehen verhindert werden könnten.

Es ist nach wie vor der Fall, dass die Ausnahmeregelungen zwar möglich sind, es hier jedoch massive Nachweisprobleme für die Härtefälle gibt. Das heißt, man kann im Einzelfall diese Nachweise nicht so leicht erbringen, und die Frauen müssen dieses Ehemartyrium weiter aushalten. Ich denke, dass da ein klares und deutliches Signal notwendig ist.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wichtig ist auch der Hürdenabbau beim Recht auf Wiederkehr, und wir müssen diesen gemeinsam angehen. Hier gibt es in bestimmten Fällen zwar das Recht auf Wiederkehr als Kann-Bestimmung, aber das geht so nicht. Wir müssen uns auch da – dazu wird dem Ausschuss sicherlich genug Zeit bleiben – ein paar Beispiele vor Augen führen, was das in welchen Fällen für Mädchen heißt, die mit guten Integrationsprognosen in Nordrhein-Westfalen zur Schule gegangen sind, die dann aber nicht die Möglichkeit haben, zurückkehren zu können. Von daher werden wir auch hier eine intensive Debatte führen müssen. Ich glaube, dass es auch an dieser Stelle ein deutliches Signal geben muss.

Klar ist, dass wir in Nordrhein-Westfalen Schutzplätze nicht nur bereitstellen, sondern über das hinaus, was wir bisher haben, neue Plätze in einer weiteren Mädcheneinrichtung als zweiten Standort neben dem Standort Bielefeld brauchen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir müssen die Diskussion weiterführen, wie viele Schutzbedarfe es wirklich gibt. Es ist in der Debatte schon gesagt worden, dass eine der wichtigen Gruppen die 18- bis 21-Jährigen sind. Wenn wir uns die Zahlen getrennt nach Altersverteilung ansehen, ist zu erkennen, dass knapp 30 % der Betroffenen bis einschließlich 17 Jahre und rund 40 % der Betroffenen zwischen 18 und 21 Jahre alt sind. Das sind von ihrem Entwicklungsstand und von ihrem Bedarf her junge Frauen, die einen Schutzbedarf wie Mädchen haben und von den Frauenhäusern nicht adäquat begleitet und aufgefangen werden können. Laut der Bundesstudie war die jüngste Be

troffene – das muss man sich einmal vor Augen führen – neun Jahre, die älteste 55 Jahre alt. Da sehen wir, wie die Altersverteilung ist. Das heißt, wir müssen gerade für die im Alter bis 21 Jahre dringend Angebote haben und entsprechend der Reife der jungen Frauen die Angebote schaffen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will jetzt nicht in die aktuellen Beispiele und Fälle einsteigen. Denn es ist uns allen klar, dass wir eine Weiterentwicklung brauchen. Ich möchte aber deutlich darauf hinweisen, dass wir, wenn wir über das Thema „Zwangsverheiratung“ reden und es im Frauenausschuss thematisieren, nicht nur über Frauen und Mädchen reden, sondern Zwangsverheiratung auch ein Thema der jungen Männer ist. Es sind nicht nur Männer, die sich davon bedroht fühlen, sondern es sind auch Männer, die sich im Rahmen der Bundesstudie an Beratungsstellen wenden. Laut bundesweiter Befragung von Beratungsstellen gab es 211 Fälle von jungen Männern. Es gab bei den Dokumentationsbögen Fälle von jungen Männern, es gab auch in der Schule Fälle von jungen Männern.

Es gibt immer wieder Zuschriften von jungen Männern, die sagen, sie wollen nicht zwangsverheiratet werden, sondern möchten sich ihre Partnerin selbst aussuchen. Es gibt auch junge Männer, die sagen, sie möchten einen Partner und keine Partnerin und bei deren Hintergrund es sehr schwierig ist, offen ihr Coming-out zu haben.

Ich finde wichtig, dass wir auch darüber diskutieren, dass es ein Problem ist, das beide Geschlechter betrifft, sowohl diejenigen, die Opfer sind, als auch diejenigen, die zwangsverheiratet werden und es nicht aus der Opferperspektive sehen. Wir müssen also nicht nur junge Frauen und nicht nur Eltern auf die Mädchen ansprechen, sondern das Thema hat beide Geschlechterdimensionen.

Wenn wir uns die Zahlen für Nordrhein-Westfalen ansehen, dann wissen wir nicht definitiv, wie viele es sind. Aber wir sehen, dass es eine Dimension und ein Problem ist, dessen wir uns weiter ernsthaft annehmen müssen.

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und denke, dass es viele Punkte und Bereiche gibt, die wir gemeinsam tragen können. Ich würde mir wünschen, dass gerade in den wesentlichen substanziellen Punkten ein gemeinsames geschlossenes Signal nach Berlin geht, damit wir für die betroffenen Frauen in der Substanz etwas ändern können. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Für die CDU-Fraktion hat nun Frau von Boeselager das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, Frau Ministerin, wenn Sie den Eindruck haben, dass wir in dem Ziel verbunden sind, Zwangsheirat zu unterbinden und alles dafür zu tun, dass Opfer wirklich geschützt werden. Das will ich unterstreichen.

Ich denke, es ist in unserem Kulturkreis eine Selbstverständlichkeit. Es ist erschreckend, dass in Deutschland überhaupt so viele Fälle möglich sind, dass man hier zur Zwangsheirat kommen kann. Wir müssen die Strukturen verändern. Da sind wir uns alle einig.

Sie haben erwähnt, dass es nicht nur das muslimische Umfeld ist, sondern es in allen Gruppen passieren kann. Da stimme ich Ihnen zu. Nur: Wenn wir uns in einer Zwangsehe befinden würden, dann fänden wir ein positives Umfeld in der Verwandtschaft vor. Das ist im muslimischen Bereich leider nicht so selbstverständlich, sondern man ist ziemlich auf sich allein gestellt. Das sollte man berücksichtigen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Ich finde, wenn es nicht auf freiwilliger Basis möglich ist, dass man das mit den vielen unterstützenden Maßnahmen hinbekommt, dann muss man, Herr Minister Kutschaty, auch rechtliche Überlegungen anstellen, damit eindeutig wird, dass das bei uns in Deutschland nicht möglich sein darf.

Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz verabschiedet, das Sie kritisieren und heute mit Ihrem Antrag zum Thema machen. Ihr Kritikpunkt ist die erhöhte Mindestehebestandszeit, an die das Aufenthaltsrecht im Falle des Scheiterns einer Ehe geknüpft ist. Sie bestreiten, dass das den Anreiz mindert, eine Scheinehe einzugehen und machen negative Folgen geltend.

Ich habe mir Ihre Argumentation genau angesehen. Es geht hier um Menschenleben. Wenn etwas besser gemacht werden kann, dann müssen wir dies auch machen. Wenn die Faktenlage es hergibt, dass die Veränderung vor allem den Effekt hat, dass die schlimme Situation noch dramatischer wird, dann müsste man auch zur Korrektur bereit sein. Die Faktenlage aber sieht anders aus, zumindest die, die mir vorgelegt wurde. Das ergibt sich aus den Rückmeldungen derer, die tatsächlich betroffen sind.

In der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht in Band I zur Problematik der Zwangsverheiratung in Deutschland, dass es genau umgekehrt ist, nämlich dass dadurch die Zahl der Fälle hier zurückgegangen ist.

Die Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin Ates Seyran hat das in ihrer Beratungspraxis hautnah erlebt und ist Kronzeugin dafür. Sie wissen alle, dass sie in Istanbul geboren ist, seit 1969 in Berlin

lebt, sich sehr für Frauenrechte eingesetzt hat, dass ihr Leben bedroht wurde und dass sie von Bundespräsident Horst Köhler das Bundesverdienstkreuz bekommen hat.

Aufgrund ihrer Erfahrung fordert Frau Seyran ausdrücklich, dass auch die deutschen Standesbeamten in die Lage versetzt werden sollten, Nachforschungen anzustellen, um feststellen zu können, ob hier tatsächlich eine Scheinehe vorliegt oder nicht. Nur so könne man verhindern, dass es zu diesen vielen Zwangsverheiratungen kommt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das für deutsche Staatsbeamte ungleich schwieriger ist als für türkische. In der Türkei wird das sehr viel häufiger praktiziert: dass man genau hingeschaut, ob eine Zwangsheirat vorliegt. Bei uns ist das für Standesbeamte sehr ungewohnt. Aber man müsste auch hier zu dieser Lösung kommen.

In der Bundesrepublik ist durch das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. Mai 1998 die Durchsetzung der Eheschließungsfreiheit erleichtert worden. Seither muss der deutsche Standesbeamte seine Mitwirkung an der Eheschließung verweigern, wenn zutage liegt, dass die Ehe auf einer falschen Grundlage zustande kommen soll. Im Nachhinein kann diese Ehe auch aufgehoben werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Frauen, die in einer Zwangsehe waren, auch größten Wert darauf legen, dass ihre Ehe nie bestanden hat. Es ist für sie sehr wichtig, dass sie wieder völlig frei sind.

In diesem Zusammenhang habe ich mir einmal die Rechtslage auf europäischer Ebene angeguckt und festgestellt: Das europäische Recht lässt nicht nur drei Jahre, sondern genau fünf Jahre zu. Es gibt aus meiner Sicht also keinen Grund zu der Annahme, dass das Gefängnis „Zwangsehe“ das Leben der betroffenen Personen noch stärker bedroht, weil die Ehebestandszeit im Bundesgesetz um ein Jahr verlängert wurde.

Ich meine, wir müssten uns das parteiübergreifend noch mal sehr intensiv anschauen und Überlegungen anstellen, was wirklich zu tun ist. Fangen wir doch bei uns in Nordrhein-Westfalen, in diesem großen Bundesland, an. – Frau Ministerin, liegen Ihnen die Zahlen für dieses Land vor? Ich meine, die müssten Ihnen vorliegen. – Wenn wir die zig Fälle, die bei uns vorkommen, besser lösen könnten, wären wir schon ein Stück weiter und könnten vielleicht vorbildlich für andere Bundesländer wirken. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Boeselager. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu die

sem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, die Anträge Drucksachen 15/3404 und 15/3768 an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich hier die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

10 Abschiebehaft abschaffen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1683

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 15/3739