Protocol of the Session on January 25, 2012

In der Zielrichtung Ihres Antrags, Frau Milz, sind wir uns einig. Die finden wir durchaus richtig, aber der Antragstext und die Forderung als solche gehen uns als Grüne – ich denke, hier kann ich auch für die SPD sprechen – nicht weit genug. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt, den wir mit in die Debatte einbringen.

Wir haben bei diesem Antrag den Schwerpunkt nicht auf aufenthaltsrechtliche Bestimmungen gelegt. Hier hat es im letzten Jahr Veränderungen gegeben, die nicht alle nur zum Vorteil der Betroffenen waren. Ich darf an die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre erinnern. Es hat massive Proteste von Frauenorganisationen, von Menschenrechtsorganisationen gegen die Erhöhung der Mindestehebestandszeit gegeben, und trotzdem hat die Bundesregierung das so durchgeführt.

Nordrhein-Westfalen hat noch versucht, im Bundesrat ein anderes Ergebnis herbeizuführen, und mit anderen Bundesländern dagegen gestimmt. Allerdings haben die unionsgeführten Länder im Bundesrat das durchgebracht. Hier hat die CDU im Bund – das gehört einfach zur Wahrheit dazu, wenn wir über das Thema „Zwangsheirat“ reden – eine massive Verschlechterung für die Betroffenen herbeigeführt.

Wir wollen uns mit unserem Antrag und der folgenden Diskussion in den Fachausschüssen dieses Mal insbesondere darauf konzentrieren, was wir in Nordrhein-Westfalen für die Betroffenen machen können, um ihnen zu helfen. Frau Kieninger hat schon angesprochen, dass wir auch das Thema „Zwangsheirat“ in den Prozess des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Mädchen und Frauen mit hineingeben wollen, weil wir glauben, dass das ein Themenschwerpunkt ist, der in den Prozess zur Erstellung des Aktionsplans mit hineingehört. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass es in Nordrhein-Westfalen derzeit nur eine spezialisierte Zufluchtsstätte für betroffene Mädchen und junge Frauen gibt, das Mädchenhaus in Bielefeld, das auch die vom Land geförderte Onlinebetreuung betreibt.

Die Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung im Mädchenbereich im Jahre 2005/2006 haben leider auch im Bereich Zwangsheirat einiges zerschlagen. Ganz im Gegenteil dazu haben wir, die Fraktion der SPD und die Fraktion der Grünen, im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir neben Bielefeld eine weitere spezialisierte Zufluchtsstätte brauchen, weil die Frauenhäuser eben nicht für die unter 18-jährigen Mädchen zuständig sind. Auch bei jungen Volljährigen fehlt es häufig an passenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten in den Frauenhäusern, weil die Frauenhäuser diese Angebote schon allein aus Kapazitätsgründen im Personalbereich nicht leisten können.

Informationskampagnen, Hilfetelefone – wir warten darauf, dass die Bundesregierung das Hilfetelefon einrichtet – und die Sensibilisierung von Lehrerinnen und Lehrern sind ohne Frage wichtig. Aber ich sage immer, mit Hochglanzbroschüren alleine kann man den Betroffenen nicht helfen, wenn die Strukturen fehlen. Wir können nicht nur sensibilisieren und aufklären, obwohl das wichtig ist – keine Frage. Das sagen wir auch in unserem Antrag. Der Punkt, über den wir eigentlich diskutieren und den wir angehen müssen, ist jedoch die Veränderung und die Anpassung von Strukturen und von Unterstützungsnetzwerken, von denen die Betroffenen auch wirklich profitieren, von denen sie aufgefangen werden und von denen sie Hilfe erfahren.

Nicht zuletzt müssen wir uns auch der Frage stellen, welche Rolle die Jungen und Männer beim Thema „Zwangsheirat“ spielen. Das ist ein neuer Ansatz in diesem Themenbereich, der aus meiner Sicht noch zu wenig diskutiert wird. Denn da, wo eine Frau zwangsverheiratet wird, gibt es logischerweise auch immer einen Mann, mit dem die Ehe geschlossen werden soll. Wie viele Männer lassen sich freiwillig auf diese Ehe ein? Wir wissen es nicht.

Wir wissen aber, dass bei der Studie des Bundesfamilienministeriums 7 % der 3.443 beratenen Personen männlich waren. Sehr wahrscheinlich liegt die Dunkelziffer noch viel höher, weil es an speziali

sierten Beratungsstrukturen für Jungen und Männer fehlt und weil diese in der Studie nicht erfasst werden konnten.

Wir müssen auch in der Präventionsarbeit schauen, wie wir an Männer als Väter und als Brüder der Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, herankommen. Ich weiß zum Beispiel von einem Projekt in Berlin mit dem Ziel, dass sich junge Männer für Gleichberechtigung und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen starkmachen. Das ist ein Ansatz, der sehr gut ist, der nachhaltig wirkt, der erfolgreich ist und den wir weiter verfolgen müssen.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir haben zwei Anträge vorliegen, die wir diskutieren werden. In der Zielrichtung an sich sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Ich hoffe, dass wir im Sinne der von Zwangsheirat Betroffenen etwas daraus machen können. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Pieper-von Heiden.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ muss auch weiterhin im Fokus der Politik und der Öffentlichkeit insgesamt bleiben. Deshalb haben wir uns kürzlich im Ausschuss auf eine gemeinsame Linie beim Thema „Aktionsplan gegen Gewalt“ geeinigt. Wir unterstützen den Gedanken, dass die im Antrag angesprochene Zwangsverheiratung in diesem Rahmen behandelt werden sollte, ausdrücklich. Offenbar ist das fatale Vergehen der Zwangsverheiratung aus einigen Familien einfach nicht herauszubekommen, obwohl lange hier lebend und sogar in Deutschland geboren.

Auch die Weiterentwicklung des Zehn-PunktePapiers, die Ausweitung des Konzepts um Hinweise für Hilfsangebote für Jungen und Männer sowie die Einbindung von Jungen und Männern in die Präventionsarbeit werden von der FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Freiheit ist ein hohes Gut, und wir müssen alle gemeinsam dafür kämpfen, dass dieses Gut geschützt wird, insbesondere für diejenigen, die sich selber nicht wehren können.

Durch die Bemerkungen, die SPD und Grüne in ihrem Antrag in Richtung Berlin äußern, verschärfen sie den Ton wissentlich und unnötigerweise. Das bedaure ich. Dieses sensible Thema erfordert eine sachliche Auseinandersetzung und einen möglichst breiten Konsens, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Der FDP-Fraktion war die Bekämpfung der

Zwangsehe schon immer ein besonderes Anliegen.

In unserer Regierungszeit haben wir uns, wie Sie wissen, mit der Problematik auseinandergesetzt und auch gemeinsam einige wichtige Akzente in Nordrhein-Westfalen gesetzt.

Wenn Sie bei einer Studie, die sich mit Zwangsverheiratung befasst, kritisieren, dass Betroffene von Zwangsverheiratung nicht direkt befragt worden sind, so erinnere ich an Ihre eigenen wiederholten Äußerungen zur Ermittlung des Bedarfs an Frauenhausplätzen, was auch Thema in diesem Hause war und wonach wir konkret gefragt haben. Die Antwort lautete, Transparenz würde sich nur ergeben, wenn jede Frau in einer Gewaltsituation sich auch noch einer Befragung unterziehen müsse; das sei nicht umsetzbar, nicht sinnvoll und auch nicht akzeptabel.

(Dietmar Brockes [FDP]: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, für den Antrag der CDU kann ich mich aussprechen. Er ist relativ allgemein gehalten. Wir können uns dem anschließen. Aber auch der Antrag von SPD und Grünen enthält einige Punkte, die wir begrüßen.

Ursprünglich lag der Antrag der CDU zur direkten Abstimmung vor, sodass wir beide Anträge nicht mehr im Ausschuss auf Gemeinsamkeiten hätten überprüfen können. Nun können wir das. Beide Anträge werden überwiesen. Wir stimmen natürlich der Überweisung in die Fachausschüsse zu. In den vergangenen Jahren haben wir bereits gesehen, dass wir in diesem Bereich zu gemeinsamen Ergebnissen kommen können. Vielleicht gelingt das ja auch hier.

Ich denke, dass wir die Fachdiskussion dann in den Fachausschüssen führen sollten. Dafür möchte ich an dieser Stelle plädieren. – Damit bin ich am Ende meines Wortbeitrages und bedanke mich.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Akbayir.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Punkte sind mir von den Kolleginnen von SPD und Grünen vorweggenommen worden. Trotzdem

möchte ich meine Rede hier noch halten. Vielleicht gibt es einige Stellen, an denen noch Verbesserungsbedarf vorliegt.

Zwangsehen sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Dem können wir nur zustimmen. Der vorliegende CDU-Antrag ist aber aus mehreren Gründen ärgerlich.

Ihre Interpretation der Ergebnisse der Studie ist wissenschaftlich ähnlich fragwürdig wie die der Bundesfamilienministerin, Frau Schröder. Darauf ist

auch Frau Kieninger intensiv eingegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir nehmen an, dass Sie entweder die Studie nicht vollständig gelesen haben oder dass deren Inhalte, vor allem die Ausführungen des Fachbeirats, für Sie von geringem Interesse sind. Sie hätten gut daran getan, den Antrag hinsichtlich der undifferenzierten Auslegung von Herkunft, Kultur und Religionszugehörigkeit der Betroffenen zu überarbeiten, und diese Passagen besser herausgenommen. Schließlich waren die Empörung seitens des Fachbeirats und der Studienverantwortlichen in den letzten Wochen groß und das mediale Echo unüberhörbar.

Die Verfasserinnen und Verfasser der Studie warnen unmissverständlich davor, aus den absoluten Zahlen konkrete Rückschlüsse auf das Ausmaß des Problems „Zwangsverheiratung“ zu ziehen. Die Zahl gibt allein die Anzahl der Beratungen in den Beratungsstellen wieder, die sich an der Studie beteiligt haben. Dabei können aber Mehrfachzählungen nicht ausgeschlossen werden. Zudem handelt es sich teils um von Zwangsehen bedrohte, teils um bereits zwangsverheiratete Personen.

In ihrem Antrag trifft die CDU folgende Aussage:

„Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend: Allein im Jahr 2008 wurden in Deutschland 3.443 von Zwangsverheiratung Bedrohte registriert; …“

Diese Aussage ist für uns so nicht haltbar. Der CDU-Antrag stützt sich anscheinend auf die sehr eigenwilligen Schlüsse, die die Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder, daraus zieht. Von diesen Schlussfolgerungen hat sich der wissenschaftliche Beirat der Studie deutlich distanziert. Frau Schröder „kulturalisiert“ nämlich die Problematik der Zwangsverheiratung, was wissenschaftlich unzulässig und politisch fatal ist. Leider zielt der vorliegende Antrag der CDU in dieselbe Richtung.

Unserer Auffassung nach ist es unerheblich, aus welcher Kultur die von Zwangsheirat Betroffenen stammen und welcher Religion sie angehören könnten; denn die Probleme sind durch die patriarchalen und autoritären Familien sowie Sozialstrukturen bedingt. Erheblich kann für uns daher nur sein, wie viele der Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, in wievielter Generation die Menschen hier leben und wie viele von ihnen in Deutschland geboren sind. Die Ergebnisse müssen anschließend in Maßnahmen zu Prävention, Hilfe und Beratung einfließen.

Rückschlüsse auf kulturelle oder religiöse Zusammenhänge sind nicht zielführend und schüren nur rassistisches Gedankengut, meine Damen und Herren.

(Beifall von der LINKEN)

Wir plädieren daher dafür, den Blick auf die Bedingungen zu richten, in denen die Menschen hier le

ben, statt sich über zugeschriebene kulturelle Hintergründe den Kopf zu zerbrechen.

(Beifall von der LINKEN)

Wenn die Kolleginnen und Kollegen der CDU außerdem die Bundesstudie zu Zwangsehen zum Anlass nehmen, für den auf Bundesebene geschaffenen Straftatbestand zu werben, sehe ich mich gezwungen, Folgendes zu ergänzen: Sie sind in Ihrer Haltung nicht überzeugend, da Ihre Partei im Bund durchgesetzt hat, das Aufenthaltsrecht von nachgezogenen Ehepartnern zu verschärfen. Nun müssen Frauen, die von Gewalt, Zwängen und Ausbeutung bedroht sind, ein Jahr länger im Gefängnis Ehe ausharren, bevor sie ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen und sich ohne Furcht vom Ehepartner trennen können.

Trotz alledem sind wir uns einig, dass die politische Schlussfolgerung lauten muss, junge Mädchen und Frauen – und durchaus auch junge Männer – zu stärken und zu unterstützen. Hier müssen wir anknüpfen.

An dieser Stelle knüpft auch der Antrag von SPD und Grünen an. In der Stoßrichtung sind wir mit diesem Antrag vollkommen einverstanden. Wir tragen die einleitenden Ausführungen mit.

Besonders passend ist, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, den Bedarf nach einem Landesgesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser ansprechen, den Sie schon in der letzten Legislaturperiode erkannt hatten, den Sie dann im Koalitionsvertrag versprochen haben und an den wir erst in der letzten Woche mit unserer Kleinen Anfrage Drucksache 15/3759 mit der Überschrift „Verliert die Landesregierung das Ziel eines ,Frauenhausfinanzierungsgesetzes‘ für Nordrhein-Westfalen... aus den Augen?“ erinnert haben.

Wie auch immer, auch das können wir mittragen. Allerdings enthält der Antrag im Forderungskatalog gravierende Fehler, weshalb wir ihn in dieser Form im Ausschuss definitiv noch nicht absegnen können. So fragen wir uns, weshalb die Verlängerung der Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nur dann abzulehnen ist, wenn die zwangsverheiratete Person aus dem Ausland zuzieht. Denn auch wer ohne festen Aufenthalt in Deutschland lebt, hier verheiratet ist und dann aufenthaltsrechtlich vom Ehepartner abhängt, findet sich in einer Abhängigkeit, die im Falle eines Gewaltverhältnisses in der Ehe unerträglich wird.

Im Übrigen muss die Erhöhung der Ehebestandszeit um ein Jahr grundsätzlich zurückgenommen werden und nicht nur dann, wenn es sich nachweislich um eine Zwangsehe handelt. Denn auch wer vollkommen freiwillig heiratet, kann sich plötzlich in einer Ehehölle wiederfinden, wo ohnehin ein zweijähriges Ausharren in jedem Fall zu viel verlangt ist.

(Beifall von der LINKEN)

Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, unterstützen wir vieles in Ihrem Antrag. Wir fordern seit Langem eine Spezialisierung der Einrichtungen auf Mädchen oder die interkulturelle Öffnung der Hilfseinrichtungen. Insofern sind wir zuversichtlich, dass wir im Frauenausschuss zu einer Verständigung und zu einem guten Beschluss für alle Frauen in diesem Lande kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Akbayir. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Steffens.