Protocol of the Session on January 25, 2012

Aber: Welche gewalttätigen Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung von Abgeordneten der Partei Die Linke sind Ihnen bekannt, die damit deutlich machen, dass sie sich linksextremistischen Einflüssen innerhalb ihrer Partei verbunden fühlen?

(Lachen von den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte schön.

Ich kann mich an eine ganze Reihe von gewalttätigen Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen erinnern, an denen Abgeordnete der Linken, der SPD, der Grünen und, ich glaube, auch der anderen Fraktionen hier teilgenommen haben. Ein Beispiel ist die sehr starke und sehr heftige Auseinandersetzung zwischen Rechts und Links im Zusammenhang mit der Demonstration, die im letzten Jahr in Dortmund im Umfeld des sogenannten Antikriegstages stattfand. Dieses Demonstrationsgeschehen haben auch Abgeordnete des Hauses begleitet. Bei dieser Demonstration kam es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Ich will es vorwegnehmen: Die Beteiligung von Landtagsabgeordneten war nicht ursächlich für die eskalierende Situation. Es gibt eine Vielzahl von Demonstrationen, an denen Abgeordnete – das finde ich übrigens beispielgebend und gut – teilnehmen. Wenn es im Zuge dieser Demonstrationen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam, ist mir nicht bekannt, dass sie durch Abgeordnete dieses Hauses verursacht wurden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Herrn Abgeordneten Atalan.

Vor dem Hintergrund, dass es schon bei der Anreise zu der besagten genehmigten Demonstration in Berlin … Entschuldigung, die

Frage wurde bereits gestellt. – Hält die Landesregierung das Vorgehen der Berliner Polizei – ich war nämlich dabei – bei der angeführten Demonstration für begründet bzw. gerechtfertigt? Könnte sich der Innenminister einen solchen Einsatz bei einer ähnlich gelagerten Demonstration in NRW vorstellen?

Herr Minister.

Ich hatte bereits eingangs erläutert, dass die Landesregierung keine Bewertung von Demonstrationsgeschehen in anderen Bundesländern vornimmt.

Zu einer zweiten Frage hat sich Frau Abgeordnete Beuermann gemeldet. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich habe die Frage von Herrn Engel irritiert zur Kenntnis genommen. Ich weiß nicht, ob dem Fragesteller bekannt ist, dass das Europäische Parlament schon wesentlich weiter ist als er. Vor diesem Hintergrund frage ich den Minister: Ist Ihnen bekannt, dass es im Europäischen Parlament eine offizielle kurdische Freundschaftsgruppe gibt, dass diese dort auch regelmäßig tagt, konstruktiv arbeitet und nicht in die PKK-Ecke gestellt wird, wie es von Herrn Engel versucht wird?

Herr Minister Jäger.

So, wie ich keine Bewertung des Verhaltens von Abgeordneten dieses Hauses vornehme, bewerte ich auch nicht das Verhalten von Abgeordneten des Europäischen Parlamentes.

Lassen Sie mich aber noch einmal sagen: Das Betätigungsverbot der PKK ist 1993 durch den damaligen Bundesinnenminister aufgrund von bestimmten Verhaltensweisen der PKK verfügt worden. Hätten die sich grundsätzlich verändert, würde dieses Betätigungsverbot auch nicht mehr bestehen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine zweite Frage des Herrn Abgeordneten Engel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen in dem Zusammenhang über die Demo in Berlin, die von der dortigen Ordnungsverwaltung verboten wurde.

(Ali Atalan [LINKE]: Nein!)

Am Ende wurde dieses Verbot in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. In der Begründung hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass die Demo wohl auf den Gründungstag der PKK, den 27. November 1978, abzielte, also einen Hinweis auf den Gründungstag geben sollte. Deshalb wurde diese Veranstaltung bzw. diese Demo verboten. Es gab dann diese Ersatz-Demo und die Bilder, die wir dann auch im Internet sehen konnten – mit Herrn Atalan in der ersten Reihe, untergehakt. Deshalb meine erste und auch meine zweite Frage: Wie bewertet die Landesregierung die Teilnahme an dieser Ersatz-Demo rechtlich? – Vielen Dank.

Herr Minister, bitte schön.

Die Meinungsfreiheit und das Recht auf Demonstration sind in unserer Verfassung hohe Güter. Ich habe keine Kenntnisse darüber, dass zum Zeitpunkt der Demonstration dieses Demonstrationsgeschehen untersagt oder verboten gewesen wäre. Deshalb scheint es aus meiner Sicht rechtlich so zu sein, dass diese Demonstration rechtlich einwandfrei stattgefunden hat.

(Ali Atalan [LINKE]: Genau!)

Darüber hinaus bewertet die Landesregierung das Verhalten von einzelnen Abgeordneten nicht.

Vielen Dank. – Es gibt eine erste Frage des Herrn Abgeordneten Sagel.

Herr Minister, Sie haben heute Morgen schon einige Ausführungen über die Kosten gemacht, die bei Überwachungsmaßnahmen bzw. beim Personaleinsatz entstehen. Ich frage Sie: Was hat denn die Überwachung der kurdischen Organisationen seit dem PKK-Verbot 1993 im vergangenen Jahr – seitdem Sie die Landesregierung führen – gekostet? Konkret: Welche finanziellen Mittel wurden eingesetzt? Und welche Personalkosten sind für die Überwachung kurdischer Organisationen seit Ihrer Regierungsübernahme entstanden?

Herr Minister Jäger.

Herr Sagel, Sie haben die letzte Frage in sich wiederholt und zwei unterschiedliche Fragestellungen aufgeworfen: Zum einen – ich zitiere Sie – „Kosten und Personal bei der Überwachung des Verbots der PKK“. Dann haben Sie die Frage gedreht: „Kosten und Personal im Hinblick auf die Beobachtung und

Überwachung von kurdischen Organisationen“! – Das widerspricht sich ein wenig.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Nee, nee!)

Doch, weil das zwei unterschiedliche Fragestellungen sind.

Zum Umfang des Ressourceneinsatzes und dem Einsatz finanzieller Mittel berichten die Landesregierung und der Verfassungsschutz regelmäßig dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Entsprechende Aussagen können nur dort gemacht werden.

Vielen Dank. – Es gibt eine Frage der Frau Abgeordneten Akbayir.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, macht es nach Einschätzungen der Landesregierung Sinn, dass die Bundesrepublik am Verbot der kurdischen Organisationen festhält, während in der Türkei zeitweilig – „zeitweilig“, sage ich – Verhandlungen mit der kurdischen Seite geführt werden, um die Kurdenfrage durch Dialog zu lösen?

Frau Abgeordnete, Sie setzen in Ihrer Frage „kurdischen Dialog“ mit der „PKK“ gleich oder umgekehrt: dass die PKK ein ausschließliches Vertretungsrecht für die kurdische Bevölkerung hat. – Ich bin zwar kein außenpolitischer Experte, wage aber zumindest zu hinterfragen, ob diese Gleichstellung richtig ist.

Entscheidend ist, dass das Betätigungsverbot gegenüber der PKK 1993 ausgesprochen worden ist, weil es nicht nur Anhaltspunkte, sondern Nachweise einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Betätigung gegeben hat.

Ein solches Betätigungsverbot wäre aufzuheben, wenn ein solcher Hinderungsgrund nicht mehr bestünde. Zumindest dann, wenn ich für meinen Verfassungsschutz sprechen darf, glaube ich, dass solche Betätigungsverbote nicht politisch motiviert ausgesprochen werden,

(Ali Atalan [LINKE]: Doch! Eindeutig!)

sondern auf der Grundlage tatsächlicher Gegebenheiten, die ein gesetzliches Handeln erfordern.

Der Abgeordnete Aggelidis hat sich noch gemeldet.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Ist dem Innenminister bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz und der Staatsschutz in letzter Zeit die politisch aktiven, kurdischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürger zunehmend als V-Leute anzuwerben versuchen?

Ist dies nach Einschätzung der Landesregierung zulässig?

Danke schön. – Herr Minister.

Zunächst einmal: Dass das Landesamt und der Staatsschutz gleichermaßen eine Gruppierung in einer – wie es Ihre Frage vermuten lässt – konzertierten Aktion ansprechen, halte ich für mehr oder weniger unmöglich, weil in Nordrhein-Westfalen das Trennungsgebot zwischen dem Verfassungsschutz, der eine ausschließlich beobachtende und aufklärende Funktion ohne eigene Ermittlungskompetenz hat, und dem Staatsschutz als Teil der Polizei gilt. Dieses Trennungsgebot wird sehr ernst genommen. Es gibt ganz klare Regularien, wie Informationen auszutauschen sind, die immer dem Trennungsgebot zu folgen haben. Das als meine einführende Bemerkung.

Deshalb halte ich es für nahezu ausgeschlossen, dass es solche konzertierten Aktionen gegeben hat.

Zweitens. Es gibt in Nordrhein-Westfalen klare Richtlinien zum Anwerben und zum Führen sogenannter V-Leute, die ja nicht Mitarbeiter einer Behörde sind, sondern den Institutionen in der Regel gegen Geld oder gegen Kostenerstattung Informationen zur Verfügung stellen.

Wer diese Regeln, über die wir auch schon in verschiedenen Sitzungen des Innenausschusses berichtet haben, kennt, weiß um die grundsätzliche Vorgehensweise: In der Regel werden nicht Informanten, die sich anbieten, genutzt, sondern was Glaubwürdigkeit und ein entsprechendes Verhalten möglicher V-Leute angeht, sprechen die Sicherheitsbehörden selber Personen an.

Deshalb mag ich Ihre Frage zwar nicht verneinen, halte das aber für grundsätzlich ausgeschlossen.

Herr Minister, vielen Dank. – Ich habe die herzliche Bitte, dass bei der Fragestellung auf das Thema der Frage Bezug genommen wird: „Beteiligung von Abgeordneten der Linken an der gewalttätigen Kurdendemonstration am 26. November 2011 in Berlin – Unterstützen Partei und Fraktion der LINKEN aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen?“ Ich habe die herzliche Bitte, dass man sich an dieser Frage orientiert und das nicht auf alle möglichen Themen ausweitet,

(Beifall von Manfred Palmen [CDU])

die einem in diesem Zusammenhang diskussionswürdig erscheinen.

Als Nächster hat sich Herr Kollege Witzel gemeldet.