Protocol of the Session on December 22, 2011

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Wichtig ist aber, dass wir jetzt nicht an einer Stelle etwas verändern, ohne dabei den Gesamtprozess zu sehen. Denn die Veröffentlichung eines einzigen Punktes wird von der Rechtsauffassung als unverhältnismäßig angesehen. Wenn wir vor dem Hintergrund, dass wir ein neues WTG auf den Weg bringen wollen, versuchen, die komplette Veröffentlichung zu erzwingen, werden wir ein massives Problem bekommen, nämlich das, was wir mit den MDKPrüfberichten haben. Es wäre sinnvoll, im Ausschuss zunächst mit den Akteuren darüber zu reden, welcher Schritt als Erstes kommen sollte. Wir sind in dem Prozess zu dem Ergebnis gekommen, das Landespflegegesetz und die übrigen Maßnahmen in einem Schritt anzugehen, um für die Betroffenen wirklich Transparenz herzustellen. Ich fände es gut, wenn wir diesen Weg qualitativ gemeinsam gehen und so in der Substanz etwas verändern könnten.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion der CDU hat noch einmal der Abgeordnete Kleff das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Steffens, zu drei Punkten muss ich noch ein paar Worte sagen.

Erstens. Sie haben eben gesagt: keinen Dissens aufbauen. Ich muss feststellen: Es ist kein Dissens aufgebaut worden, sondern wir haben aus der Praxis berichtet. In den Heimen, mit denen wir Kontakt aufgenommen haben, wird zunächst einmal geprüft, ob es Maßnahmen gibt, die ohne Freiheitsentzug oder freiheitseinschränkende Maßnahmen durchgeführt werden können. Die Heime gehen insoweit schon entsprechend mit den Maßnahmen um.

(Ministerin Barbara Steffens: Ja!)

Zweitens zu den Vorhaltungen von Frau Veldhues und von Ihnen, die schwarz-gelbe Landesregierung hätte in diesem Punkt anderthalb Jahre nichts getan: Erst einmal muss man feststellen, dass nach einem Gesetz ein Jahr vergehen muss, ehe man überhaupt über Erfahrungen berichten kann. Dieses Jahr können Sie nicht mitzählen.

(Beifall von der CDU)

Drittens. Wenn Sie in dem Punkt eine andere Rechtsauffassung haben als früher Herr Laumann, dann hatten Sie schon anderthalb Jahre Zeit, diese Rechtsauffassung zu ändern und sich entsprechend gegenüber den Heimaufsichten zu äußern.

(Ministerin Barbara Steffens: Eine Rechts- auffassung kann man nicht ändern!)

In anderen Bereichen, wenn es um die Abschaffung von Studienbeiträgen usw. ging, sind Sie sehr viel schneller gewesen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kleff. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage noch einmal in die Runde. Weitere Wortmeldungen liegen mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. – Das bleibt auch so.

Dann sind wir am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns empfiehlt, den Antrag Drucksache 15/3527 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Dort soll dann die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann findet das die Zustimmung aller Fraktionen.

Ich rufe auf:

5 Halbjahresbericht des Petitionsausschusses

Gemäß § 103 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens einmal jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis erteile ich der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kollegin Howe, zu einem Halbjahresbericht das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Howe.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte Ihnen heute über die Arbeit des Petitionsausschusses im ersten Halbjahr 2011. Das tue ich auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses. Wir alle tragen die Arbeit des Petitionsausschusses seit Jahren überparteilich und gemeinsam. Diese Überparteilichkeit ist ein hohes

Gut, an dem wir festhalten, denn sie ermöglicht uns, unseren Blick ganz auf die Einzelfälle, auf die Bitten und Beschwerden der Petentinnen und Petenten zu richten – jenseits aller Parteipolitik.

„Kummerkasten der Gesellschaft“ und „Notrufsäule des kleinen Mannes“ sind Formulierungen, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit fallen. In der Bevölkerung hat die Arbeit des Ausschusses inzwischen einen guten Bekanntheitsgrad.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Allerdings ist das Petitionsrecht fast jedem Dritten leider noch nicht bekannt. Das wollen wir ändern. Denn der Bedarf an Schlichtern oder Mediatoren zwischen Bürgern und staatlichen Stellen wird offenbar größer. In letzter Zeit werden oft Begriffe genannt, die den Eindruck erwecken, die Parlamente hätten kein Ohr mehr für die Anliegen der Bevölkerung oder die eigentlichen Debatten liefen außerhalb des Parlaments ab. Es sind Begriffe wie „Wutbürger“ oder „Zeitalter des Postdemokratismus“. Dies zeigt, dass ein Parlament gut daran tut, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern intensiv zu pflegen.

Wir Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss tun das – nicht nur für unsere Wahlkreise, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen, nicht nur als Fachpolitiker, sondern übergeordnet für die verschiedensten Themengebiete, und nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret als Einzelfall, mitunter sogar als persönliches Schicksal.

Darüber berichte ich Ihnen nun im Einzelnen. Zunächst eine kurze Rückschau in Zahlen.

Im ersten Halbjahr 2011 haben den Ausschuss 1.671 Eingaben erreicht. Erledigt wurden in dieser Zeit 1.591 Petitionen. Davon hat der Ausschuss 329 Eingaben im Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung durch Erörterungstermine behandelt.

Der Ausgang der Petitionen war Folgender: Rund 26 % endeten mit einem positiven Ergebnis. In 42 % der Fälle konnten wir nichts für die Petentinnen und Petenten tun. 32 % endeten auf sonstige Weise, etwa durch Rücknahme der Petition.

Im 41a-Verfahren war die Erfolgsbilanz des Ausschusses wie gewohnt höher. In 50 % der Fälle war der Ausgang positiv. In 31 % der Fälle gab es keinen Erfolg. 18 % endeten auf andere Weise.

Ein Schwerpunkt der Eingaben ist seit Jahren unverändert das Sozialrecht. Fast 400 Petitionen und damit 23 % sind diesem Bereich zuzuordnen. Leicht angestiegen ist der Anteil der Eingaben im Bereich der Rechtspflege und Betreuung auf inzwischen 13 %. Mit jeweils fast 10 % sind die Bereiche Bauen/Wohnen/Verkehr, Schule/Hochschule und das Ausländerrecht vertreten. Die ausführliche Statistik finden Sie als Anlage zu diesem Bericht.

Seine Öffentlichkeitsarbeit setzt der Petitionsausschuss in gewohnter Weise fort. Mit Bürgersprechstunden hier in Düsseldorf, aber auch in Kommunen vor Ort sind wir als Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Menschen unterwegs.

Besonders erwähnen möchte ich den NRW-Tag in Bonn. Dort haben wir mit unserem Informationsstand viele Bürgerinnen und Bürger erreichen können. In Gesprächen haben wir erfahren, dass viele die Arbeit des Ausschusses schon kannten, auch wenn sie selbst noch keine Petition eingereicht hatten. Diese für uns erfreuliche Entwicklung wollen wir weiter fördern.

Ich komme zu den Schwerpunkten der Arbeit: Meine Damen und Herren, in den vielen Einzelpetitionen, die wir als Ausschuss behandeln, bilden sich immer Schwerpunkte heraus. Sie werden durch Gesetzesänderungen hervorgerufen, aber auch durch gesellschaftliche Entwicklungen. Themen geraten in den Medien in den Vordergrund, Diskussionen entstehen, die Bürgerinnen und Bürger reagieren sensibler und melden sich bei uns, wenn sie staatliches Handeln als ungerecht empfinden. So wird der Petitionsausschuss tatsächlich zum Seismografen. Hier nehmen wir schon sehr früh wahr, wenn es in der Bevölkerung brodelt.

Es wird Sie daher nicht verwundern, dass die Frage der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen auch ein Thema zahlreicher Petitionen geworden ist. Dabei geht es um die Frage, ob und wie jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seine Entwässerungsanlage ordnungsgemäß zu betreiben. Dies schließt eine regelmäßige Überprüfung, Wartung und erforderlichenfalls Sanierung ein, was natürlich mit Kosten verbunden ist.

Obwohl sich zwischenzeitlich eine andere Beschlusslage ergeben hat, möchte ich einen besonderen Einzelfall doch erwähnen:

So schrieb uns ein älteres Ehepaar, das Eigentümer eines kleinen, älteren Einfamilienhauses ist, dass es den notwendigen Geldbetrag für die Dichtheitsprüfung nicht sofort aufbringen konnte und die Banken ihm aufgrund ihres hohen Alters den Kredit für die Finanzierung verweigert hätten. Die Kommune wiederum hatte nur mitgeteilt: Dann müssen Sie eben Ihr Haus verkaufen. – Auf mögliche Finanzierungshilfen oder alternative Kreditmöglichkeiten wurden sie nicht hingewiesen. So geht es nicht!

Nun ist beabsichtigt, Anfang des Jahres 2012 einen neuen Gesetzentwurf einzubringen. Wir gehen davon aus, dass die durch die Petitionsarbeit gewonnenen Erkenntnisse in dem neuen Gesetz berücksichtigt werden.

Im Sozialrecht hatten wir eine Häufung von Petitionen von Menschen mit Gehbehinderungen. Dem liegt Folgendes zugrunde: Es geht um das Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert – aG“, das zur Nutzung der Behindertenparkplätze berechtigt.

Seit dem Jahr 2009 gibt es einen bundeseinheitlichen Parkausweis für Menschen mit schwerer Gehbehinderung außerhalb der aG-Reglung. Die länderbezogenen Ausnahmeregelungen sind durch diese bundeseinheitliche Neuerung ersetzt worden. Für die Betroffenen in unserem Land ist das von Nachteil. Denn NRW sah eine einfache, aber effektive Regelung vor, die unter der Bezeichnung „aGlight-Parkerleichterung“ lief und wesentlich günstiger war. Mit der aG-light-Regelung konnte vielen behinderten Menschen geholfen werden, die die aGVoraussetzungen nur knapp verfehlten. Zwar konnten sie die Behindertenparkplätze weiterhin nicht nutzen, allerdings bestand für sie beispielsweise die Möglichkeit, ihr Fahrzeug bis zu drei Stunden auf Anwohnerparkplätzen abzustellen. Das reichte in der Regel für Arzt- und Apothekenbesuche aus.

Die befristeten Parkerleichterungen nach der alten Landesregelung laufen nun nach und nach aus. Verlängerungsanträgen kann nicht mehr entsprochen werden. Dies können die Betroffenen nicht nachvollziehen. Viele Petenten weisen darauf hin, dass sich je nach Behinderung oder Krankheit ihre Gehfähigkeit ja nicht verbessert, sondern meist sogar verschlechtert hat.

So auch eine Frau, die neben einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit an der sogenannten Peters’schen Anomalie leidet. Diese sehr seltene Erkrankung führte bei ihr bereits zu schweren Gelenkfehlstellungen und einer erheblichen Sehschwäche. Hinzu kommt eine angeborene Fettverteilungsstörung – das sogenannte Lipödem – an beiden Armen und Beinen.

Der Petitionsausschuss führte mit der Frau und den beteiligten Ämtern einen Ortstermin durch. Das Gespräch war zum einen wichtig, um der Frau die nun geltenden Voraussetzungen zu erklären; sie ging nämlich noch immer von der alten „aG-lightRegelung“ aus. Zum anderen hatte die Petentin so die Möglichkeit, ihre Erkrankungen und deren Auswirkungen zu schildern.

Der Erörterungstermin mit der Petentin und den Behörden ergab, dass die Behörde nochmals überprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder jedenfalls für die allgemeinen Parkerleichterungen für diese Bürgerin vorliegen.

Das gesamte Ausmaß der Erkrankung der Petentin wurde allen Beteiligten bei der Verabschiedung nach dem Erörterungstermin deutlich. Sie konnte auf dem ebenen Büroboden kaum laufen und drohte mehrfach zu stürzen, da sie zusätzlich durch ihr Augenleiden eingeschränkt war. Ohne fremde Hilfe hätte sie nicht einmal den Ausgang gefunden.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig die persönlichen Petitionsgespräche mit den Menschen und Behörden vor Ort sind; denn umfangreiche Verwal

tungsakte mit zahlreichen medizinischen Befunden können einen persönlichen Eindruck nicht ersetzen.

Nun kommen wir zu einem anderen Schwerpunkt innerhalb des Sozialrechts. Immer wieder erreichen den Petitionsausschuss Eingaben aus dem Bereich des sozialen Entschädigungsrechts. Es sind Petitionen von Kriegsopfern, Opfern von Gewalttaten, Menschen mit Impfschäden und Opfern des SEDUnrechts. In einer beispielhaften Petition aus diesem Bereich konnte der Ausschuss helfen.

So bat ein Mann in seiner Versorgungsangelegenheit um Unterstützung. Er war Anfang der 80erJahre zu Unrecht in der ehemaligen DDR inhaftiert worden. Durch gerichtlichen Beschluss wurde er 2001 für die Haftzeit rehabilitiert. Da er durch die Haft eine psychische Erkrankung erlitten hatte, erhält er Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.

Ziel der Petition war eine höhere Rente, weil sich sein gesundheitlicher Zustand erheblich verschlechtert hatte. Einen entsprechenden Verschlimmerungsantrag hatte der zuständige Landschaftsverband zuvor abgelehnt.

Der Mann fügte seiner Petition zahlreiche Unterlagen bei, die dem Sozialministerium und dem Landschaftsverband nur teilweise bekannt waren. Unter Berücksichtigung der neuen Unterlagen erfolgte eine nochmalige Prüfung, und im anschließenden Erörterungstermin wurde eine Lösung gefunden.

Wie das Sozialministerium Anfang November mitteilte, wurden zwischenzeitlich eine höhere Grundrente sowie eine Ausgleichsrente ab 2006 bewilligt. Der Mann erhielt eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 17.000 €.

Zu einem anderen Thema: Auch bei Petitionen aus dem Bereich des Ausländerrechts kann der Petitionsausschuss oft helfen. Das liegt an der guten Zusammenarbeit mit vielen Ausländerbehörden, die sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])