Protocol of the Session on December 22, 2011

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Polizistinnen und Polizisten muss höchste Priorität haben. Da stimmen wir mit Ihnen völlig überein. Den Polizeikräften gegenüber, welchen wir unsere Sicherheit verdanken und die wir immer häufiger in höchst problematische Situationen schicken – nicht zuletzt auch problematische Situationen aufgrund sozialer Verwerfungen – gelten unser höchster Respekt, unser Dank und unsere besondere Aufmerksamkeit.

Ich bin sehr froh, dass wir mit Ralf Jäger einen Innenminister haben, der in schwierigen Lagen angemessen und hilfreich für die Polizistinnen und Polizisten handelt, und der vor allem unmittelbar handelt, um den Schutz zu verbessern. So wurden in den vergangenen zwölf Monaten die Einsatzmittel verbessert, die Ausbildung forciert und in Anbetracht des Lagebildes des LKA zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ eine weitere Studie auf den Weg gebracht.

Warum ist diese Studie bedeutsam? – Es ist wichtig, die einzelne Situation, in welcher Gewalt auf Polizeikräfte ausgeübt wurde, in den Blick zu nehmen. Nur hierdurch kann erkennbar werden, wie zukünftig Schädigungen durch Gewalteinwirkungen vermieden werden können. Diese Erkenntnisse liefern die Zahlen der bisherigen Studien nicht.

Gewalt muss bekämpft werden. Das ist überhaupt keine Frage. Wir können uns vermutlich stundenlang darüber unterhalten, ob dies durch Repression, durch Vorbeugung oder durch anderweitige Maßnahmen geschehen muss.

Aber wir müssen für die eingesetzten Kräfte besonders die Folgen von Gewalt minimieren. Gewalt lässt sich nicht ganz beseitigen. Das würden wir gerne, werden wir aber nicht schaffen. Aber die Folgen müssen so gering wie möglich gehalten werden. Es ist beispielsweise wichtig zu erfahren, inwieweit die Durchsetzung von polizeilichen Maßnahmen mittels einfacher körperlicher Einwirkung geschieht, inwieweit Hilfsmittel bei körperlicher Gewalt genutzt werden oder besser: genutzt werden sollten. Auch ist es bedeutsam, die Gewalterfahrungen zu reflektieren, um möglicherweise so zu veränderten Handlungsweisen im polizeilichen Alltagsgeschehen zu gelangen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie klammern sich mit Ihrem Antrag an den Gedanken, dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten durch Strafgesetzänderungen eingedämmt werden könne. Das ist zunächst ein verlockender Gedanke. Die ersten nackten Zahlen der landesweiten Untersuchung deuten jedoch in eine völlig andere Richtung.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Die Masse der Delikte geschieht im Wach- und Wechseldienst, meist in Situationen von Festnah

men oder Identitätsfeststellungen, also in Situationen, in denen es dem Täter um die Entziehung vor einer polizeilichen Maßnahme geht oder er sich gegen eine polizeiliche Maßnahme – auch eine Maßnahme, die mittels einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt werden soll – sträubt. Meist handelt es sich bei der Täterklientel um Jugendliche, Betrunkene oder um Personen, die Drogen konsumiert haben, die also Merkmale aufweisen, aufgrund derer ihnen keine rationalen Einsichten unterstellbar sind.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Auch hinterhältigen Angriffen auf Polizeibeamte ist durch Strafverschärfung leider nicht zu begegnen. Die Täter werden dadurch nicht abgehalten.

Es hört sich gut an, „mehr Strafe“ zu schreien und zu hoffen, dass sich das Problem damit erledigt hat. Endlich mehr Strafe täuscht Handeln vor und bedient die Gemüter. Auch Ihre Beispiele bedienen die Gemüter. Der Vorwurf der erst durch Polizisten hervorgerufenen Eskalation bedient die Gemüter. Eine höhnische Reaktion der Täter bedient die Gemüter. Vertrauensbeweise einzufordern bedient die Gemüter. Gleiche Rechte einzufordern bedient ebenfalls die Gemüter.

Denn Sie wissen, dass Polizistinnen und Polizisten den gleichen Schutzrahmen des Gesetzes haben wie alle anderen auch. Dieser endet nicht bei § 113 des Strafgesetzbuches, sondern umfasst genauso alle anderen Strafrechtsnormen. Ein Gewaltakt gegen Polizeikräfte ist eingebettet in die gesamte Rechtsordnung.

Sie erzielen leider keinerlei Schutz für Polizeibeamtinnen und -beamte durch die Einführung von Mindeststrafen in Strafgesetzen, wenn Alkohol, Drogen oder außergewöhnliche Stresssituationen eine wesentliche Rolle spielen, oder es sich bei den Tätern bzw. Täterinnen um Personen handelt, die weitestgehend der Jugendgerichtsbarkeit unterstellt werden.

Ich sage es noch einmal: Der Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten ist wichtig. Hier Maßnahmen zu ergreifen, ist das Gebot der Stunde. Ich kann Ihnen genauso sagen: Nehmen Sie diese Not der Polizistinnen und Polizisten doch endlich einmal ernst! Denn Ihr Antrag mit Ihrem Ansatz von Strafverschärfung ist doch in diesem Parlament nicht zielführend, weil er ja ausschließlich Bundesgesetze berührt, nämlich das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.

In Anbetracht der Sorge um unsere Polizistinnen und Polizisten muss ich Ihnen leider sehr deutlich sagen: Sie nehmen diese Gefahr für die eingesetzten Kräfte nicht ernst. Sie tun nichts gemäß Ihrer dargestellten Überzeugungen.

Entschuldigen Sie, wenn ich Sie zu unterbrechen versuche. Der Abgeordnete Rickfelder möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Nein, wir werden uns im Ausschuss noch genügend austauschen. Danke.

Sie tun nichts gemäß Ihren dargestellten Überzeugungen. Dazu gehörte es dann nämlich, mit Ihren Kollegen in Berlin zu sprechen. Diesen Antrag müssen Sie in Berlin stellen und Sie müssen ihn Ihrem Landesvorsitzenden mitgeben.

Noch einmal: Sie stellen die Mehrheit im Bundestag. Ihr Landesvorsitzender, Herr Röttgen, sitzt am Kabinettstisch der schwarz-gelben Bundesregierung in Berlin. Dort müssen Sie, wenn Sie es wirklich ernst meinen, handeln.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Tun Sie es nicht, dann wird diese Problematik jedenfalls nicht in Düsseldorf gelöst werden können, weil das hier schlicht und ergreifend die falschen Ansprechpartner sind. Unseren Polizistinnen und Polizisten hilft dies nicht.

Ich komme zum Ende und schließe mit den Worten des Anfangs meiner Rede: Ich bin froh, dass wir mit unserem Innenminister einen Minister haben, der handelt, und zwar an dem Ort, an dem es notwendig ist, um Schutz zu gewähren. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bialas. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hanses das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Ihr Antrag in der grünen Fraktion ankam, waren die Reaktionen von genervt bis gelangweilt. Einige Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Thematik nicht so intensiv beschäftigen, sagten: Das hatten wir doch schon mal. – Ja, das hatten wir in ähnlicher Form nicht nur einmal, sondern mehrfach.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Täglich grüßt das Murmeltier!)

Deshalb noch einmal sehr direkt an die CDU: Für Ihre Forderungen auf Strafrechtsverschärfungen ist der Landtag der falsche Ort. Zum anderen hilft es den Opfern nicht. Und Täterinnen und Täter werden dadurch nicht abgeschreckt. – Das sind im Wesentlichen zusammengefasst unsere Argumente, warum wir solche Maßnahmen ablehnen.

Nun aber gerne noch ins Detail! Der Kollege Bialas hat betont, die Bundesjustizministerin würde solch

einen Unfug niemals mitmachen. Wenden Sie sich an Ihre Bundesregierung und versuchen Sie es da noch einmal! Ich denke, die Bundesjustizministerin ist so klug, auf solche Vorschläge nicht einzugehen.

Aber wir nehmen das Problem durchaus ernst. Die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist gestiegen. Auch wir sind der Ansicht, dass Beamtinnen und Beamte vor Gewaltangriffen zu schützen sind und es eine wichtige Aufgabe des Staates ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese Zahl deutlich gesenkt wird.

Wir teilen aber nicht Ihre Auffassung bezüglich der Maßnahmen, denn die von ihnen vorgeschlagenen sind denkbar ungeeignet: Gewalttaten werden nicht durch Abschreckung, durch eine Mindeststrafe oder durch neue Straftatbestände verhindert. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten erfolgt in der Regel im Affekt: in Stresssituationen, in Krisensituationen, wenn Personen in Ausnahmesituationen überreagieren und nicht angemessen und sachlich handeln können.

An der von Ihnen angeführten Studie, an der sich NRW übrigens nicht beteiligt hat, haben nur 25 % der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten überhaupt teilgenommen. Deshalb möchte ich auch die Aussagekraft dieser Studie infrage stellen. Ich wäre vorsichtig mit der Bewertung, dass das die Stimme der Polizistinnen und Polizisten sei.

Um noch einmal zur Bundesjustizministerin zu kommen, ein schönes Zitat vom Oktober 2010:

„Ein besserer Schutz von Polizisten ist keine Frage von Paragraphen, sondern eines Gesamtkonzeptes. Entscheidend ist, dass ausreichend Personal und eine gute Ausstattung sowie Ausrüstung der Polizei zur Verfügung stehen.“

Dafür werden wir in Nordrhein-Westfalen sorgen. Da helfen Ihre Strafrechtsideen überhaupt nicht weiter. Wir setzen konsequent den Weg der Prävention fort; Abschreckung wäre gänzlich unangebracht. Ich möchte noch einmal sagen: Dass Sie das erneut und immer wieder vorbringen, macht es nicht besser, Herr Giebels.

Dass die Reaktionen in der grünen Fraktion von genervt bis gelangweilt waren, ist überhaupt nicht schlimm. Was uns an Ihrem Antrag wirklich ärgert, ist, dass Sie dabei mit den Gefühlen und Ängsten der Polizistinnen und Polizisten spielen und bei ihnen die Hoffnung wecken, dass sie durch solche Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung wirklich zu einer Verbesserung kommen würden. Dem ist nämlich definitiv nicht so.

(Harald Giebels [CDU]: Sie haben den An- trag nicht verstanden!)

Doch, natürlich, ich kann sehr gut lesen. – Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. Wir haben dort ja auch noch Ihren letzten Antrag, der in eine ähnliche Richtung geht, zu beraten. Selbstver

ständlich stimmen wir gleich der Überweisung zu. Wir sind gespannt, ob im Ausschuss neue Argumente kommen, Herr Giebels. Hier jedenfalls haben wir sie nicht gefunden.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD – Harald Giebels [CDU]: Sie haben zwei Drittel des Antrags nicht gelesen!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hanses. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Orth das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit Sie noch hier sind! Auch uns ist das Wohl der Polizeibeamtinnen und -beamten sehr wichtig. Wir sind auch besorgt, dass immer wieder Respektlosigkeiten vorherrschen und Aggressivität gegenüber Polizeibeamten ausgeübt wird. Das alles gibt Anlass zur Sorge.

Aber es geht auch anderen Einsatzkräften so, meine Damen und Herren. Es gibt Feuerwehrleute, den Rettungsdienst, ja selbst Journalisten, die über Ereignisse berichten, bei denen sie immer wieder aggressiv angegangen werden. Wir glauben deshalb, dass die Regelung, die hier vorgeschlagen wird, im Kern nicht hilft. Denn entweder müsste man ganz viele Gruppen mit erfassen – oder man sollte einmal schauen, was es denn zurzeit schon für Regelungen gibt.

Wir haben erst vor Kurzem § 113 – Entschuldigung, irgendwo habe ich den Paragrafen aufgeschrieben; egal, wir haben in dem Zusammenhang einen Paragrafen im Strafgesetzbuch – verschärft.

(Minister Thomas Kutschaty: § 113!)

§ 113 StGB, danke schön. Der Minister weiß es. – Ich kann nicht erkennen, was sich in der kurzen Zeit da schon wieder geändert haben soll.

Sie wollen einen Mindeststrafrahmen. Jetzt müssen Sie sich einmal Folgendes klarmachen: Jemand leistet Widerstand. Dafür soll ein Mindeststrafrahmen gelten. In dem Moment, in dem er jemandem die Faust aufs Auge setzt, gibt es keinen Mindeststrafrahmen. Da gilt nämlich § 223 StGB ohne Angabe einer Mindestfreiheitsstrafe. – Sie sehen, das passt alles nicht so ganz in die Wirklichkeit des Strafgesetzbuchs.

Dann ist auch die Frage, ob wir als Politik es, wenn die Staatsanwaltschaft nach § 154 StPO einstellt, nicht auch respektieren müssen. Das ist doch eine eigenständige Entscheidung der Staatsanwalt

schaft.

Ich bin allerdings bei Ihnen in der Forderung, dass wir vermehrt dazu kommen müssen, dass Taten gegenüber Polizisten auch angezeigt werden. Inso