Protocol of the Session on December 22, 2011

gungszwang, strenge Geheimschutzvorschriften

und große Datensicherheit, die das V-Leute-System kennzeichnen, dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass V-Leute im Ergebnis außerhalb unseres Rechtssystems stehen und sogar gezielt vor polizeilichen Maßnahmen warnen können.

Nachdenklich macht mich schließlich eine Äußerung des Leiters des Bielefelder Staatsschutzes – das ist die Schnittstelle zwischen Polizei und Verfassungsschutz – vom 16. November 2011 über Kontakte der Zwickauer Zelle nach NRW:

„Ich traue unserer Klientel“

der in Ostwestfalen-Lippe –

„das nicht zu.“

Und er schiebt nach:

„Die aktuelle Entwicklung hat mich nicht beunruhigt, weil ich ihr die hiesige Szene nicht zurechne.“

Was? Nicht beunruhigt, nicht zutrauen? – Ich glaube, nach den Ereignissen müssen wir Einzelnen der rechten Szene wohl grundsätzlich einiges zutrauen und sollten auf der Hut sein; denn ob nun Kontakte nach Zwickau bestehen oder nicht: Es hat sich ein neues Potenzial der rechten Szene offenbart, das anderen vielleicht auch innewohnt oder Verblendete zur Nachahmung animiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu dem Thema „Verbot der NPD und anderer Gruppierungen“. Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei, die zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus beiträgt, das schwerste

Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist. Wo es rechtssicher möglich ist, müssen rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld der gesellschaftliche und der finanzielle Boden entzogen werden.

Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Die hohen Anforderungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes – wie hier bereits angesprochen – sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an ein Parteienverbot gilt es sorgfältig zu berücksichtigen.

Es ist schlimm, dass im Jahre 2010 in Deutschland dem Rechtsextremismus rund 25.000 Personen, davon 4.020 in NRW, zuzurechnen sind – wobei das Innenministerium Nordrhein-Westfalen von einer sinkenden Tendenz spricht, Gott sei Dank. Davon gelten 9.500, 810 davon in NRW, als gewaltbereit.

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist ein überragend wichtiges Ziel für die FDP. Die 17 Bundes- und Landesverfassungsschutzbehörden haben dafür derzeit 5.800 Mitarbeiter zur Verfügung. Das ist eine beachtliche Menge.

Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus darf aber nicht auf eine NPD-Verbotsdebatte verengt werden. Der Ruf nach einem NPDVerbotsverfahren darf kein üblicher Reflex sein, der alle drei Monate ertönt, wenn der Verbotsantrag dann doch nicht gestellt wird.

Bevor ein solches Verfahren in Gang gesetzt wird – der Kollege Biesenbach hat Herrn Papier zitiert –, muss die Sachlage analysiert sein, insbesondere welche verfassungsfeindlichen Aussagen wirklich von NPD-Mitgliedern stammen und welche Rolle VLeute in der Partei der NPD spielen.

Bevor wir über ein neues NPD-Verbotsverfahren nachdenken, muss klar sein, dass eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen muss. Ein erneutes Scheitern an vorhersehbaren Punkten wäre meines Erachtens eine Katastrophe.

Art. 9 und Art. 21 des Grundgesetzes enthalten hohe Hürden für Verbote verfassungswidriger Parteien und Vereine. Art. 18 des Grundgesetzes ermöglicht die Aberkennung von Grundrechten. Der Verfassungsschutz darf mit seinen V-Leuten aber nicht zum Bestandsschutz der rechtsextremen NPD führen. Der Verfassungsschutz darf zukünftig nicht selbst Hindernis bei einem NPD-Verbotsverfahren sein.

So viel zur NPD.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es reicht nicht aus, dass die Sicherheitsbehörden sich rechtfertigen, die drei Täter der NSU hätten in kein Raster gepasst, weil die Taten weder unmittelbar für sich selbst gesprochen hätten noch ein Bekenner

schreiben aufgefunden bzw. damit geprahlt worden sei. Dazu sind zu viele Pannen passiert.

Wie hat man ungeklärte Verbrechen, bei denen sich kein schlüssiges Tatmotiv finden ließ und rechtsextremistische Motive denkbar waren, bislang überprüft? Wie hat man dabei mit anderen Landes- und Bundesbehörden zusammengearbeitet? Erkannte Defizite in der Arbeit und Zusammenarbeit der Behörden gilt es insoweit schonungslos zu benennen – und abzustellen.

Es sei damals ein Team nach Nürnberg gereist, um zu prüfen, ob es Zusammenhänge mit den Morden an türkischstämmigen Ladenbesitzern gebe, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Josef Rainer Wolf, der zum „Fall Keupstraße“ in Köln ermittelte. Die Ermittler hätten aber keinerlei Zusammenhang feststellen können. So sei diese Spur wie mehrere 100 andere im Sande verlaufen. Wolf räumte ein, dass die Fahndungsbilder von den Verdächtigen in Köln vermutlich nicht mit denen von Rechtsextremisten in bundesweiten Bilddateien verglichen worden seien. Schuld sei ein falsches Täterprofil gewesen. Zitat: „Die Experten haben damals den Täter im regionalen Umfeld vermutet“, sagte Wolf. Aufgrund der Tatumstände, etwa der Nutzung von Fahrrädern, seien nur Rechtsextremisten aus dem Kölner Raum ins Visier genommen worden.

Nun ist es natürlich einfach, das Ganze in der Rückschau aufzuhellen. Aber polizeiliche Arbeit muss sich auch mit solchen Phänomenen auseinandersetzen. Als ob man Fahrräder nicht transportieren könnte! Das muss man heute, so banal das klingt, auch benennen.

Auch sind keine Hinweise der Thüringer Sicherheitsbehörden erfolgt, dass untergetauchte Neonazis dort bereits mit Bomben vergleichbarer Bauart hantiert hatten.

Herr Innenminister Jäger, wir wollen über die Zusammenarbeit und die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden reden. Da passt zwischen uns kein Blatt; da haben Sie uns an Ihrer Seite. Es geht um die Aufklärung und Bekämpfung rechtsterroristischer Straftaten. Sie sind Verfassungsminister. Wenn die Innenminister nun eine umfassende zentrale „Nazigroßdatei“ planen, muss dies rechtlich sauber geschehen; das wissen Sie. Das gilt genauso für das NPD-Verbotsverfahren. Gerichtliche Niederlagen – ich wiederhole mich – sowohl bei der Datei als auch bei dem Verbot wären blamabel.

Man war aus unerfindlichen Gründen nicht dazu in der Lage, bei 17 Behörden die vorhandenen Daten zu Nazis abzufragen. Wenn man nun eine umfassende „Naziverbunddatei“ plant, in die Polizei und Verfassungsschutzbehörden Daten einpflegen sollen, dann muss das rechtlich einwandfrei erfolgen.

Ich möchte an dieser Stelle an Folgendes erinnern: Beim GTAZ ging es seinerzeit um die Beachtung des strikten Trennungsgebotes von Polizei und

Diensten. Wir sprechen da von einer bewertenden Verknüpfung auf der oberen Netzwerkebene. Ich rate dringend dazu, dieses erfolgreiche System hier zu übernehmen: die bewertende Verknüpfung auf der oberen Netzwerkebene – nicht früher; denn das könnte ins rechtliche Abseits führen. Wenn das so gelingt, dann – ich hatte es gesagt – haben Sie uns an Ihrer Seite.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von Christian Möbi- us [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion der CDU hat Herr Kollege Kruse das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und verehrte Kollegen! Extremistische Gewalttaten und extremistische Bestrebungen sind eine Bedrohung für den Einzelnen, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung insgesamt

und auch für das Ansehen Deutschlands in der Welt. Dem Extremismus muss entschieden entgegengetreten werden. Wir alle sind gefordert, überall dort zu handeln und einzugreifen, wo Rechts- und Linksextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen.

Von daher danke ich Ihnen, Herr Minister Jäger, dass Sie als federführender Minister für die Landesregierung verdeutlicht haben, wie Sie rechtsterroristische Straftaten aufklären und bekämpfen wollen. Auch die Aussprache zu Ihrer Unterrichtung, die bisher in weiten Teilen von einer inhaltlichen Übereinstimmung geprägt ist, ist eine solide Basis für eine weitere notwendige, gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit den Feinden und Gegnern der Demokratie in unserem Land.

Deutschland wird ernsthaft weder von rechts noch von links bedroht. Wir leben in einer gefestigten, in einer stabilen, aber auch in einer streitbaren und wehrhaften Demokratie, in der menschenverachtende Vorurteile, Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit und Gewalt keine Chance haben dürfen.

(Beifall von der CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu einer wehrhaften Demokratie, zu einer Bekämpfung des Rechts- und des Linksterrorismus gehören aus unserer Sicht langfristige, aber auch kurzfristige Strategien. Herr Minister Jäger, Sie haben zu Recht davon gesprochen, wir müssen das Übel an der Wurzel packen und den Sumpf mit allen rechtlichen Mitteln trockenlegen. Einverstanden. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einer langfristig angelegten Prävention. Da wir aber die Täter und Schläger von

heute hierdurch nicht erreichen, brauchen wir ebenfalls die kurzfristige Repression.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass für die Bekämpfung politisch motivierter Straftaten und des Terrorismus mit den unterschiedlichen Ausrichtungen neben den Verfassungsschutzbehörden im operativen Bereich insbesondere die Staatsschutzdienststellen des Bundes, der Länder und der Kriminalhauptstellen zuständig sind. Die aktuellen Umstände machen eine Konzentration dieser Dienststellen auf ihre Kernaufgaben zwingend notwendig. Die Wahrnehmung dieser Kernaufgaben muss durchgängig auf allen Ebenen von einem ganzheitlichen Aufgabenverständnis geprägt werden.

Der Rechtsstaat darf es im Übrigen nicht hinnehmen und es muss bestmöglich verhindert werden, dass Mitbürger aufgrund ihrer Herkunft ermordet werden und dass von rechts verblendeten Einzelpersonen Listen über mutmaßliche Ziele geführt werden, zu denen auch Politiker gehören.

Zu den langfristig angelegten Strategien gehört aus unserer Sicht aber auch – das betone ich ausdrücklich – die verbindliche Vermittlung des Aufbaus unseres Staates, unserer Institutionen, unserer

Rechtsordnung und die verbindliche Vermittlung der Notwendigkeit der Beachtung von Recht und Gesetz. Die Befassung mit dem Aufbau unserer freiheitlichen Rechtsordnung muss in allen Schulen und in allen Lehrplänen zumindest der weiterführenden Schulen Verbindlichkeitscharakter erfahren; denn ohne die Einsicht, dass zum Erhalt der Demokratie die Beachtung von Recht und Gesetz erforderlich ist, kann unsere Demokratie nicht fortgeschrieben und stabilisiert werden.

Ich hoffe, wir sind uns auch darüber einig: Es gibt in unserer Gesellschaft ebenso Bürger mit neonazistischer Gesinnung wie Bürger mit kommunistischer, mit islamistischer, mit militaristischer, mit pazifistischer und mit allen anderen möglichen Gesinnungen. Wir sollten die Gesinnungen nicht verbieten. Sie haben das auch in den letzten Wochen betont. Wir leben in einer freiheitlichen, in einer streitbaren Demokratie. Wir müssen alle Kraft daransetzen und verhindern, dass demokratiefeindliche Gesinnungen politisch wirksam werden. Das ist Aufgabe aller Fraktionen hier im Landtag, aller Parteien und insgesamt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Herr Kollege Kruse, entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung. Wollen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Zimkeit zulassen?

Frau Gödecke, meine Redezeit ist in Kürze abgelaufen. Herr Zimkeit, sehr gerne, wenn mir die Redezeit nicht angerechnet wird. Bitte sehr.

Herr Zimkeit, jetzt müsste das Mikrofon freigeschaltet sein.

Schönen Dank. – Ihre Ausführungen zu verschiedenen Formen des Extremismus veranlassen mich zu der Frage, ob Sie die Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU, Herrn Laschet, teilen, der in der letzten Debatte festgestellt hat: Der Feind steht rechts.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Ich möchte noch einmal betonen, Armin Laschet ist genauso wie ich der Auffassung, dass wir eine politische Auseinandersetzung über Gesinnungen führen müssen, ob die Feinde von rechts oder von links kommen. Zur Stärke unserer Demokratie gehört die offene Auseinandersetzung über die Vorteile unseres Rechtsstaates. Man kann Gesinnungen nicht verbieten. Herr Zimkeit, ich sage nochmals: Wir müssen gemeinsam alle Kraft daransetzen und verhindern, dass extremistische Gesinnungen, dass rechte Gesinnungen in unserer Mehrheit politisch wirksam werden. – Dazu möchte ich uns alle auffordern. Ich denke, da sind wir Demokraten auch einer Meinung.

Herr Zimkeit, weil das wahrscheinlich in Ihre Fragerichtung geht, lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen: Unser Staat ist nach meiner Einschätzung weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind. Wir als CDU bekämpfen jede Art und jede Form von Gewalt. Wir verurteilen terroristische Anschläge jedweder Form und Gewaltexzesse.