Auf das, was in den 20 Paragrafen zwischen den Zeilen zu lesen ist und was sonst bis jetzt gesagt worden ist, will ich kurz eingehen. Ich werde dabei nicht reflexartig auf die Frauenförderung eingehen. Frauenförderung ist ein wichtiges Thema, Frauengleichstellung bei den Gehältern ist ein wichtiges Thema. Aber dazu komme ich später noch.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, gehen Sie definitiv zu weit. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.
Schauen wir uns doch einmal den primären Zweck des Vergaberechts an. Da geht es um öffentliche Beschaffung. Es ist Preisrecht. Es soll Korruption vermieden und ein wirtschaftlicher Preis ermittelt werden, um Vergabe zu gewährleisten. Das hat in den vergangenen Jahren auch sehr gut funktioniert.
Nur: Was jetzt mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt ist, wird die ursprüngliche Form der Vergabe nicht mehr gewährleisten, und wir werden vergabefremde Kriterien in die Vergabe hineinbekommen, die dort nichts zu suchen haben.
Ich will auf einige Beispiele eingehen: § 10 – Wertung unangemessen niedriger Angebote; das kennen wir unter dem Begriff der Auskömmlichkeit. Ein Angebot, das 20 % unter der Kostenschätzung liegt oder 10 % günstiger ist als der zweitgünstigste Anbieter, führt jetzt dazu, dass der Bieter darlegen muss, dass er diesen Preis halten kann, ohne gegen Ihre Ziele zu verstoßen.
Wissen Sie, wie oft das vorkommt? Die Kostenschätzung wird oftmals aufgrund bloßer Computerprogramme erstellt. Das sind grobe Schätzungen, die nicht valide sind, die unter Umständen auch lange, bevor es zu der tatsächlichen Ausschreibung kommt, gemacht werden. So kann es allein aufgrund von Rohstoffpreisänderungen günstiger werden. Das führt nun dazu, dass in Zukunft der Bieter tatsächlich in Textform darlegen muss, dass er den Preis auch bei Zahlung von Mindestlöhnen etc. halten kann. Das ist ein bürokratischer Aufwand, den kein Mensch tatsächlich will.
Oder aber: Ein Unternehmer ist nicht wirklich an einem Auftrag interessiert, weil er keine freien Kapazitäten hat. Er nennt deswegen einen Preis, der nicht besonders günstig, nicht scharf kalkuliert ist. Wenn dann einer mehr als 10 % günstiger ist, wird er einen Riesenmoloch von Unterlagen vorlegen müssen, nur um den Auftrag zu bekommen. Das ist wirtschaftsfeindlich, und das wollen wir nicht.
§ 14 – Bietergemeinschaften – ist der nächste praxisferne Punkt, den Sie regeln wollen. Gerade größere Baustellen werden durch Bietergemeinschaften, durch Argenn bewerkstelligt. Oft sind Abschnitte bei Bahntrassen, Autobahnen kilometerweise so geregelt. Da gibt es sehr viel Misstrauen der Unter
nehmer untereinander, weil sich eigentlich Konkurrenten zusammentun, um eine Bietergemeinschaft zu gründen. Da spielt die Frage der Insolvenz, die Frage der Haftung eine Rolle. Und jetzt soll sich derjenige Unternehmer auch noch Gedanken darüber machen, ob der andere den Frauenförderplan einhält? Es kann nicht im Sinne der Sache liegen, dass solche vergabewidrigen Aspekte demnächst Gegenstand eines Vergabeverfahrens sein sollen.
Nun noch ein paar Worte zum Frauenförderplan. Ich will das Beispiel des Gerüstbauers noch einmal anführen. Es gibt viele Gerüstbauer mit über 20 Mitarbeitern, die demnächst im Vergabeverfahren nicht mehr so einfach kalkulieren können, wie viel sie fürs Material benötigen, wie viel Lohn draufkommt, wie hoch Wagnis und Gewinn sind. Um einen Preis zu finden, werden sie sich künftig auch noch Gedanken darüber machen müssen, ob sie einen Frauenförderplan haben und ob das alles dem neuen Gesetz entspricht.
Auch in anderen Gewerken kann man Frauenförderpläne und entsprechende Regelungen treffen, so viel man will – es gibt in dem Bereich einfach keine Frauen, die da arbeiten wollen. Zum Beispiel arbeiten im Hoch- und Tiefbau in Nordrhein-Westfalen gerade einmal 10 % Frauen. Es bringt also nichts,
Frau Schneckenburger, wenn Sie die Eine-WeltLäden anführen, frage ich mich, über wie viel Umsatz im Bereich der Eine-Welt-Läden wir eigentlich reden und wie viel Umsatz in der Baubranche dadurch vernichtet wird, dass jetzt solche Aspekte in ein Vergabeverfahren einfließen.
Es geht hier um einen sehr wichtigen Bereich. Wir entscheiden hier im Moment im Wesentlichen nach der Vergabeordnung. Es ist lediglich eine Verordnung. Sie schaffen hier aber ein Gesetz. Das heißt, zuvorderst wird dieses Gesetz anzuwenden sein, und danach kommt erst die Vergabeordnung zum Tragen. Vor dem Hintergrund haben wir hier eine sehr ernste Sache zu entscheiden.
Ich bitte Sie deshalb noch einmal ganz eindringlich: Nehmen Sie die Zitate aus der Anhörung ernst! Zum Beispiel Markus Moraing vom Verband kommunaler Unternehmen: Wettbewerbsnachteil für die Stadtwerke, die diese Regelung anwenden müssen,
für andere Unternehmer aber nicht! – Da frage ich mich: Sie haben doch den § 107 Gemeindeordnung geändert und wollten es für die kommunalen Unternehmer leichter machen. Warum kassieren Sie diesen Vorteil wieder, indem Sie dieses Gesetz auf den Weg bringen? Ich kann es nicht verstehen.
Bürokratieabbau war einmal ein hehres Ziel in diesem Land. Davon kann spätestens jetzt keine Rede mehr sein. Wir haben hier ein Bürokratiemonster, wie ich es noch nicht gesehen habe. Kommen Sie an den Verhandlungstisch zurück, machen Sie endlich mittelstandsfreundliche Politik und nicht so was hier!
Aber auch die andere Seite, die Kommunen, stehen diesem Gesetz sehr kritisch gegenüber. Ich bin selbst seit vielen Jahren im Vergabeausschuss meiner Heimatstadt Siegen tätig und weiß sehr genau, wie das Vergabeverfahren bei der öffentlichen Hand läuft. Wir erhalten regelmäßig Vorlagen, die die formellen Aspekte nicht berücksichtigen, sodass wir die Unternehmen ausschließen müssen. Es müssen Sicherungskopien beigefügt, Unterschriften geleistet werden. Herr Minister Voigtsberger, da werden Sie sehr viele schulen müssen; das kann ich Ihnen sagen. Wir haben als Stadt sehr viele Fortbildungsveranstaltungen gerade für die Handwerker angeboten, damit sie zumindest formell saubere Angebote abliefern. Immer und immer wieder kommen Fehler vor. Vor dem Hintergrund bin ich überzeugt davon, dass unsere Handwerker und unsere kleinen mittelständischen Unternehmen dieses schlechte Gesetz nicht gut anwenden können.
Ausschreibungen werden viel komplizierter, es kommt mehr Papier herein, wir brauchen mehr Mitarbeiter, die mehr Zeit damit verbringen werden, das alles zu werten.
Ich zitiere Lutz Pollmann, Baugewerbliche Verbände, oder Herrn Graaff vom Städte- und Gemeindebund: Wir erwarten große Streitigkeiten im Vergabeverfahren. Das Vergabeverfahren wird sich wesentlich verkomplizieren.
Deswegen: Keiner will das Gesetz – weder der Mittelstand noch die Handwerker noch die öffentliche Hand. Es sind vor allen Dingen die Arbeitnehmer, die dieses Gesetz wollen.
Das ist für sich genommen in Ordnung, wenn wir über Mindestlohn sprechen. Wir können auch über Frauengleichstellung sprechen. Die Bundesregierung hat sich dieser Themen sehr verantwortlich angenommen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kamieth. – Meine Damen und Herren, als nächste Wortmeldung habe ich für die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Aggelidis.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann diesen Vorwurf der unnötigen Demokratie, Kollegen Kamieth und Brockes, bald wirklich nicht mehr hören. Es geht doch um die Inhalte, die mit diesem Gesetz befördert werden sollen. Wenn diese Inhalte sachgerecht sind, sei es in Sachen Klimaschutz, sei es in Sachen Mindestlohn, dann ist natürlich Bürokratie in diesem Maße gerechtfertigt, um diese Dinge zu überprüfen.
Ich habe hier das Schreiben von Gabriele Schmidt, der Landesbezirksleiterin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Nordrhein-Westfalen an unseren Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger zum Thema Tariftreue- und Vergabegesetz. Ich will heute Briefträger spielen, Herr Minister, und Ihnen dieses Schreiben noch einmal öffentlich zur Kenntnis geben. Denn entweder hat Sie dieses Schreiben nicht erreicht, oder es ist aus Versehen in der beliebten Grundablage, populär auch Papierkorb genannt, gelandet, oder Sie haben nach dem ersten Absatz aufgehört, zu lesen.
Kollegin Schmidt schreibt darin nämlich – so sehen wir Linke das ja auch –, dass ver.di Ihren Gesetzentwurf grundsätzlich befürwortet. Ich unterstreiche: grundsätzlich. Dann kommen aber eine ganze Reihe von Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen. Wir Linken sind die einzige Fraktion in diesem Hause, die diese Vorschläge der Gewerkschaften aufgreift und in Anträge umsetzt.
Was haben Sie davon aufgegriffen, Herr Voigtsberger? – Nichts oder so gut wie nichts. Tun Sie etwas dafür, das Verhältnis der Sozialdemokratie zu den Gewerkschaften des DGB halbwegs wieder ins Lot zu bringen. Hören Sie endlich auf, in den Wind zu schlagen, was Ihnen die Organisationen der Beschäftigten vorschlagen.
Machen Sie hier und heute dazu einen ersten Schritt und stimmen Sie für die Änderungsvorschläge der Linken! Wir Linken artikulieren nämlich die Interessen der Beschäftigten wie auch der Erwerbslosen, der Frauen und der Umweltbewegten in der Sphäre der Politik. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aggelidis. Gibt es weitere Wortmeldungen? Uns liegen keine mehr vor. Das bleibt beim Blick in die Runde auch so. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3579. Hierzu ist, wenn ich das richtig verstanden habe, Einzelabstimmung zu den drei Punkten beantragt worden, sodass ich zunächst über die Ziffer 1 des Änderungsantrags abstimmen lasse. Wer dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der übrigen vier Fraktionen. Abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Ziffer 2. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen?
Selbstverständlich der Anwesenden, weil die nicht Anwesenden gar nicht abstimmen können. Damit hat auch die Ziffer 2 des Änderungsantrags keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
Ich lasse nun abstimmen über die Ziffer 3. Wer dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat auch die Ziffer 3 des Änderungsantrags keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
Ich lasse nun abstimmen über den Änderungsantrag Drucksache 15/3579 insgesamt. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? – Alle Abgeordneten des Hauses von den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Kein Abgeordneter möchte sich enthalten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.