Protocol of the Session on December 21, 2011

(Beifall von der SPD, von der CDU und von den GRÜNEN)

Ich bin sehr zuversichtlich, dass das gelingen kann. Die Debatte der letzten Wochen hat mich davon überzeugt, dass dieses Mal alle verantwortungsbewusst an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen. Das unterscheidet unseren Prozess von denen der letzten 40 Jahre. SPD, CDU und Grüne haben erneut gezeigt, dass sie gewillt sind, sensible und zentrale Politikfelder im Bereich Schule um der Sache willen gemeinsam zu bearbeiten und Lösungen zu finden. Auch dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken.

Ich komme zum Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist klar befristet. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir das Gesetz nach dem Jahr 2019 nicht mehr brauchen. Ich habe zumindest die gute Hoffnung, dass wir es nach 2019 nicht mehr brauchen, weil die Frage der Religionsgemeinschaften bis dahin geklärt sein dürfte oder hoffentlich geklärt sein wird. Weil sie derzeit aber noch nicht geklärt ist, brauchen wir eine Übergangslösung, um das schulpolitisch Gewollte mit dem rechtlich Machbaren in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verfassung.

Wir haben uns im Landtag nicht erst seit Beginn dieser Legislaturperiode ausgiebig und intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dies geschah sehr seriös und sehr ernsthaft, wie Herr Solf schon sagte. Das war wohltuend. Wir haben eine sehr intensive, umfangreiche und beeindruckende Anhörung erlebt, aus der SPD, CDU und Grüne Konsequenzen gezogen haben. Der eingebrachte Gesetzentwurf ist nicht der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden werden. Wir haben ihn ergänzt und verändert.

Wie uns in der Anhörung nahezu alle Verfassungsrechtler und vor allen Dingen Staatskirchenrechtler bestätigt haben, ist das von uns gewählte Konstrukt eines Beirates eine verfassungskonforme Übergangslösung. Deswegen ist es gut, dass wir auf dieses Pferd gesetzt haben.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Klar ist, durch unseren Gesetzentwurf, durch unser Konstrukt sind Nebenwirkungen für die Kirchen nicht zu befürchten. Auch darauf hat Herr Solf gerade hingewiesen. Die rechtliche Position der Kirchen bleibt selbstverständlich unangetastet. Das hat die Anhörung ergeben. Das haben auch die Debatten zwischen SPD, Grünen und CDU ganz deutlich gemacht. Deswegen macht auch unser Entschließungsantrag das heute noch einmal ganz deutlich. Die rechtliche Position der Kirchen bleibt unangetastet. Bis es Klarheit gibt, schaffen wir ein Übergangskonstrukt, eine Brücke, über die wir nun alle gehen können.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Kernstück des vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Beirat, der übergangsweise die Funktion einer Religionsgemeinschaft übernimmt. Er ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne, der Lehrbücher und an der Bevollmächtigung der Lehrkräfte zu beteiligen. Dabei gilt – das ist mir wichtig –: Der Beirat ist staatsunabhängig. Seine Mitglieder sind das auch. Eine Einflussnahme ausländischer Staaten oder Behörden ist nicht zulässig. Das ist auch gut so.

(Zuruf: Ist aber gegeben!)

Die Auswahl der acht Mitglieder des Beirates erfolgt nach klaren gesetzlich normierten Vorgaben. Sie müssen beispielsweise religionspädagogisch qualifiziert sein. Vier dieser acht Mitglieder werden von islamischen Organisationen entsandt, weitere vier vom Schulministerium im Einvernehmen mit den Organisationen.

Im Konfliktfall, der bei einer solchen Benennung auftreten kann – auch das ist eine Erkenntnis aus der Anhörung –, muss unter Beachtung der notwendigen vertrauensvollen Zusammenarbeit und angesichts der Verantwortung, die die Organisationen einerseits und das Ministerium andererseits tragen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.

Für die SPD-Fraktion sage ich das hier ganz deutlich: Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Konfliktfall – ich hoffe, wir werden diesen Konfliktfall nicht erleben – ein Verfahren zum Einsatz kommt, das unter anderem Herr Prof. Oebbecke in der Anhörung vorgestellt hat und welches sich beispielsweise an der Universität in Münster bereits bewährt hat.

Die Werte und die Prinzipien unserer Verfassung sind vom Beirat zu beachten, sind zu achten. Die Beratungen und Beschlüsse erfolgen auf Deutsch, ebenso wie der Unterricht selbstverständlich auf Deutsch erfolgt und die Lehrkräfte selbstverständlich an deutschen Universitäten ausgebildet werden. – Es wäre für die künftigen Debatten übrigens schön, wenn solche Selbstverständlichkeiten auch gar nicht mehr erwähnt werden müssten, weil sie nämlich selbstverständlich sind.

In Nordrhein-Westfalen leben weit über eine Million Menschen muslimischen Glaubens. Viele unserer Kinder in den Schulen sind muslimischen Glaubens. Mit der heutigen Gesetzesverabschiedung legen wir den Grundstein dafür, dass auch sie Religionsunterricht erhalten können, wie er für viele evangelische und katholische Kinder beispielsweise selbstverständlich ist. Sie sind künftig eben nichts Besonderes mehr. Sie sind künftig ein ganz normaler Bestandteil unseres Landes, nicht mehr und nicht weniger. Das ist die eigentliche positive Botschaft des heutigen Tages.

Deshalb bitte ich aus voller Überzeugung um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Zustimmung zum Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank und Glück auf.

(Beifall von der SPD, von der CDU, von den GRÜNEN und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Link. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Ünal.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für NRW und für alle Musliminnen und Muslime, die hier in NRW leben. Um die Hintergründe besser nachvollziehen zu können, gilt es, diese historische Entwicklung sehr kurz noch einmal Revue passieren zu lassen.

Am 11. Dezember 1979 ordnete das Schulministerium NRW an, einen Lehrplan für islamischen Religionsunterricht zu erstellen. Das damit beauftragte Landesinstitut für Schule bildete eine Kommission aus insgesamt 23 Personen, die 1981 von der Kultusministerkonferenz beauftragt wurden, ein Modellcurriculum zu erstellen.

Aber warum wurde damals vor 30 Jahren kein islamischer Religionsunterricht eingeführt? Es lag vor allem daran, dass es an der notwendigen Unterstützung fehlte.

Heute, 30 Jahre weiter, hat sich sehr vieles verändert. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich bereits vor zehn Jahren für die flächendeckende Einführung islamischen Religionsunterrichts ausgesprochen. Die muslimischen Verbände haben einen Entwicklungsprozess vollzogen und

können heute ihre Interessen und die Interessen der Moscheegemeinden mit einer Stimme artikulieren. Nicht zuletzt unterstützen die Kirchen die Einführung islamischen Religionsunterrichts im Grundsatz.

Ich denke, dass sowohl die Anhörung als auch die folgenden Gespräche letzte rechtliche Zweifel haben beseitigen können und wir dadurch heute vor einer historischen Zäsur stehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung islamischen Religionsunterrichts werden der Staat und muslimische Organisationen erstmals freiwillig in eine strukturelle Zusammenarbeit eintreten, durch die ein Angebot ausschließlich für die muslimischen Menschen in unserem Land geschaffen wird.

Eine solche Kooperation, bei der der Staat den organisatorischen Rahmen gewährleistet und islamwissenschaftlich qualifizierte Musliminnen und Muslime den Inhalt des Religionsunterrichts feststellen werden, gab es bisher nur im Bereich der christlichjüdischen Bekenntnisse.

Anfang des Jahres berichtete ein muslimischer Schüler in einer Veranstaltung der Grünen

Landtagsfraktion hier im Saal, dass, wenn die Kinder seiner Schule in ihren christlichen Religionsunterricht gehen, er mit den anderen muslimischen Schülern das Geschirr der Lehrer spülen müsse. Das ist eine Ungleichbehandlung. Es wird auch als ungerecht empfunden. Mit der Einführung islamischen Religionsunterrichts kann dem abgeholfen werden.

Die Position der Linkspartei, doch jede Art von Religionsunterricht abzuschaffen, ist ebenfalls eine Gleichbehandlung, aber nur in der Theorie. In der Praxis wird es aber bei christlichem, jüdischem und alevitischem Religionsunterricht bleiben. Durch Ihre angekündigte Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Einführung islamischen Religionsunterrichts sprechen Sie sich indirekt für eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung christlich-jüdischer und muslimischer Schülerinnen und Schüler aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt leben in NRW anderthalb Millionen Musliminnen und Muslime. Sie stellen damit knapp 10 % aller Bürgerinnen und Bürger in NRW dar. Dies verdeutlicht, dass wir lediglich etwas nachholen, was schon längst fällig war. Das stellt einen Paradigmenwechsel in Richtung völliger Gleichstellung des Islams in NRW dar. Zum Schluss erfüllen wir auch den Wunsch der Eltern, die sich zu über 80 % islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach für ihre Kinder wünschen.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle bei unserer Schulministerin Sylvia Löhrmann und dem Koordinierungsrat der Muslime KRM dafür bedanken, dass sie mit ihrer gemeinsamen Vereinbarung vom Februar 2011 dies ermöglicht haben, und bei allen Kolleginnen und Kollegen, die

diesen Entstehungsprozess konstruktiv begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.

Mich würde es freuen, wenn wir zu einem gemeinsamen Votum kommen und damit ein deutliches Zeichen geben könnten, dass wir alle im Islam einen Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens sehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die Fraktion der FDP spricht Frau Kollegin Pieper-von Heiden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen greift ein hoch wichtiges gesellschaftliches Anliegen auf, dass wir im Ziel und in der Sache uneingeschränkt teilen.

Dennoch können wir diesem Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Fassung unsere Zustimmung nicht geben. Wir werden uns enthalten, weil wir weiterhin verfassungsrechtliche und rechtliche Bauchschmerzen bei der angedachten Konstruktion des Beirats haben. Um es aber deutlich zu machen: Die FDP will für die 320.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auf Dauer einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht installieren.

Leider konnten die rechtlichen Bedenken auch durch die Anhörung und den Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen nicht ausgeräumt werden. Hierzu werde ich nachher noch ausführlicher Stellung nehmen. Weil wir das inhaltliche Ziel unterstützen, den rechtlichen Weg aber für verfassungsrechtlich bedenklich halten, haben wir einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt.

Meine Damen und Herren, es ist Beschlusslage der FDP, dass wir jungen Musliminnen und Muslimen die Teilnahme an einem regulären islamischen Religionsunterricht ermöglichen wollen. Wir halten uneingeschränkt an diesem Ziel fest, einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht einzuführen, erteilt von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern, in deutscher Sprache und unter deutscher Schulaufsicht.

Es geht bei diesem Unterricht auch um die Anerkennung der religiösen Vielfalt der Gesellschaft und um Fragen der gleichberechtigten Behandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften. Kinder

und Jugendliche muslimischen Glaubens sollen und müssen das Gefühl erhalten, dass sie von der Gesellschaft und vom Staat gleichberechtigt angenommen werden und teilhaben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, über das Ziel der Einführung sind wir uns also einig. Uns trennt je

doch die Einschätzung des rechtlichen Weges, der nun beschritten werden soll. Das Grundgesetz und die Landesverfassung legen hohe Maßstäbe an die Einrichtung eines bekenntnisorientierten Unterrichts an staatlichen Schulen an. Es bedarf einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Diese Vorgaben entspringen nicht einem willkürlichen Ausschlussprinzip, sondern nehmen auch eine Schutzfunktion wahr. Und verfassungsrechtliche Vorgaben sind ein hohes Gut und unbedingt zu beachten.

Bis heute hat sich keine islamische Organisation im Sinne des Grundgesetzes als Religionsgemeinschaft gebildet. Dies ist bedauerlich, und wir würden uns freuen, wenn sich dies mittelfristig ändern würde. Dass nun aber ein Beirat diese Aufgabe einer nicht vorhandenen Religionsgemeinschaft übernehmen soll, halten wir verfassungsrechtlich für höchst bedenklich.

(Beifall von der FDP und von der LINKEN)

Wir haben die Anhörung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, die Stellungnahmen und den Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen umfassend juristisch ausgewertet. Mit dem Änderungsantrag sind ohne Zweifel einige dringende verfassungsrechtliche Probleme beseitigt worden. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Es ist richtig, dass festgestellt werden soll, ob der Religionsunterricht den Grundsätzen im Sinne des Artikels 7 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz entspricht. Den Anpassungen bei Glaubensgemeinschaften, Unterrichtsvorgaben usw. an die innere Logik des Gesetzentwurfs ist ebenfalls zuzustimmen. Die veränderte Formulierung „in der Zusammenarbeit staatsunabhängig“ unterstreicht den Willen, keinem ausländischen Staat eine Definitionshoheit über die religiösen Inhalte zuzugestehen. Unverzichtbar, wenn man wie CDU, SPD und Grüne die gesamte Rechtskonstruktion überhaupt für tragbar hält, ist die Einführung einer zeitlichen Befristung des Gesetzes.

Meine Damen und Herren, dennoch, trotz dieser positiven Änderungen, bestehen unsererseits nach wie vor große rechtliche Bedenken. Wahlcharakter des Faches selbst, Fragen der Binnendifferenzierung oder auch die Frage der Bevollmächtigung der Lehrerinnen und Lehrer können aus unserer Sicht im Falle von Klagen durchaus zu einem gerichtlichen Scheitern der gewählten Rechtskonstruktion führen. Auch die Frage der Zusammenarbeit mit einzelnen muslimischen Verbänden, die eben keine Religionsgemeinschaften sind, kann in ein Spannungsverhältnis zur Neutralitätspflicht des Staates münden. Entscheidend sind aus unserer Sicht daher die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Wir sind nach umfangreicher Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der von Ihnen gewählte Weg zur Einführung eines Islamunterrichts rechtlich

zu riskant ist. Um es ganz deutlich zu sagen: Es ist zu hoffen, dass es nicht zu juristisch erfolgreichen Klagen kommt. Gerade für die betroffenen Kinder und Jugendlichen wäre dies eine zutiefst traurige Situation. Und: Ein Scheitern vor Gericht könnte dem gesamten Anliegen einer Einführung eines wirklich bekenntnisorientierten und verfassungskonformen Islamunterrichts enormen Schaden zufügen. Im schlimmsten Fall könnte auch die verfassungsrechtlich gebotene Entwicklung islamischer Organisationen zu anerkannten Religionsgemeinschaften gehemmt werden.

Wir halten die Konstruktion der Beiratslösung also nicht für rechtssicher. Im Interesse des Verfassungsstaats ist es aber geboten, einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg zu gehen. Um einen flächendeckenden Islamunterricht einrichten zu können, brauchen wir anerkannte Religionsgemeinschaften. Wir wissen, dass es nicht leicht ist, dahinzukommen.

Im Ziel sind wir uns einig. Die FDP will islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen