Protocol of the Session on December 21, 2011

Wir haben einen Demografiefaktor einführt, weil die Einwohnerveränderungen in Gemeinden unseres Landes zum Teil drastisch sind. Die Anpassung der kommunalen Infrastruktur an eine solche Bevölkerungsentwicklung braucht aber Zeit. Wir wollen dies finanziell durch die Einführung eines Demografiefaktors unterfüttern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte bereits erwähnt, das Ganze wird mit rund 70 Millionen € abgefedert. Wir wollen mit aktuellen Daten die Wirklichkeit darstellen, insbesondere was die Soziallasten angeht. Wir wollen aber auch systematische Veränderungen vornehmen, um das GFG und die Verteilung der 8,4 Milliarden € zwischen den Kommunen gerechter zu gestalten. Dies zieht Verwerfungen und Veränderungen nach sich, die wir in einer Größenordnung von 69 Millionen € erheblich begleiten und abmildern wollen. Das heißt, keine Stadt wird systematisch mehr als 16 % der Schlüsselzuweisungen durch das GFG verlieren.

Insgesamt kann ich nur sagen: Wir legen ein GFG vor mit der höchsten Finanzausgleichsmasse aller Zeiten: 8,4 Milliarden €. Das sind 500 Millionen € oder 6,31 % mehr als im letzten GFG.

Im Übrigen: In diesem GFG sind 85 % der Mittel, die an die Kommunen ausgeschüttet werden, frei. Das heißt, sie können konsumtiv eingesetzt werden, ohne dass sie mit Aufgabenzuweisungen befrachtet sind. Es ist für die Kommunen wichtig, einen so hohen Grad an freier Verfügung über das Geld zu haben, das vom Land an sie fließt, weil sie damit in der Tat auch kommunale Selbstverwaltung am besten sicherstellen können. Nur 15 % der Zuweisungen sind mit Zweckbindungen belegt, um das, was landespolitisch gewollt und sinnvoll ist, auch steuernd über die jeweiligen Geldbeträge zu begleiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es noch mal deutlich zu sagen: Dieses GFG berücksichtigt die Belastungen aller Kommunalarten. Es wird nicht nach Regionen, nicht nach Größe und auch nicht danach unterschieden, ob die Kommunen kreisfrei oder kreisangehörig sind. Wir wollen ein gerechtes Gemeindefinanzierungsgesetz haben, das die jeweiligen Belastungen möglichst fair abbildet und versucht, fair auszugleichen. Das ist die Orientierung für uns.

Ich lege Wert auf die Feststellung: Damit ist keinesfalls eine irgendwie geartete Begünstigung von einzelnen Kommunalarten beabsichtigt oder vorgenommen worden. Im Gegenteil: Ich glaube, dass zum einen der Prozess, den wir alle miteinander über die Fraktionen in der ifo-Kommission geführt haben, und zum anderen die Aktualisierung der Daten, um die Wirklichkeit abzubilden, tatsächlich zu einem sehr gerechten Ausgleich zwischen den Kommunen führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem GFG leisten wir einen erheblichen Beitrag, die Kommunen mit einem Mehr an finanziellen Massen auszustatten, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Der Betrag von 8,4 Milliarden € ist der höchste, der jemals zur Auszahlung gekommen ist.

Wir wollen aber auch klarstellen: Dieses GFG ist anders als bei der Vorgängerregierung kein Stillstand, sondern eine Weiterentwicklung. Das ist für uns ein Prozess – der im Übrigen durch den Verfassungsgerichtshof klar vorgegeben ist. Immer dann, wenn eine Landesregierung aktuelle Entwicklungen beobachtet, müssen die auch in den kommunalen Finanzausgleich einfließen. Das ist in diesem Land fünf Jahre lang nicht so gehandhabt worden und hat zu den Verwerfungen geführt, die ich gerade geschildert habe.

Alles zusammengenommen, meine Damen und Herren, auf das GFG und auf das Stärkungspaktfondsgesetz bezogen: Das ist aus Sicht der Landesregierung ein guter Tag für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, weil sie insgesamt deutlich mehr

Finanzmasse zur Erledigung ihrer Aufgaben erhalten werden.

Ich empfehle den Fraktionen hier im Landtag im Beratungsverfahren die Zustimmung zu diesem GFG. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Löttgen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Landesregierung legt mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ein Gesetz vor, in dem sie unter Punkt F „Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung“ behauptet – ich zitiere –, „dass der kommunale Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung im Haushaltsjahr 2012 erfüllt ist.“ Zeitgleich legt sie in dem ebenfalls heute zu beratenden Stärkungspaktfondsgesetz unter Punkt A „Problem“ fest – ich zitiere –: „Die Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist alarmierend.“ Wie soll das Mitglied im Stadt- oder Gemeinderat mit diesen widersprüchlichen Aussagen der Landesregierung umgehen?

Wenn der kommunale Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen erfüllt ist, dann kann es ja wohl keine alarmierende Finanzlage der Kommunen geben. Umgekehrt: Ist die Finanzlage der Kommunen alarmierend, dann muss sich der Gesetzgeber doch wohl fragen, ob die Finanzausstattung tatsächlich angemessen ist.

Fakt ist: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hatten Ende 2010 Gesamtschulden in Höhe von 57 Milliarden €. Das sind 9,9 % des Bruttoinlandsproduktes Nordrhein-Westfalens. Ende 2005 übrigens lag die Gesamtverschuldung bei 45 Milliarden €; das waren 9,8 % des Bruttoinlandsproduktes.

Um auf die Mär – die heute bereits mehrfach angesprochen worden ist – des Raubzugs durch die kommunalen Kassen einmal zu erwidern: Jetzt, bei kollektivem Gedächtnisverlust von Rot-Grün, alle kommunalen Finanzprobleme auf die fünf Regierungsjahre der Vorgängerregierung zu schieben, meine Damen und Herren, ist erstens nicht richtig und berechtigt Sie und die Landesregierung zweitens noch lange nicht, ein schlechtes und den Problemen des Landes nicht angemessenes Gesetz vorzulegen.

(Beifall von der CDU)

Fakt ist: Die Kassenkredite als Spiegelbild einer dramatisch steigenden kommunalen Sozialbelastung, verursacht durch strukturelle Lücken in den kommunalen Haushalten, steigen ungebremst. Mitte des Jahres betrug der Anteil der Kassenkredite an

der Gesamtverschuldung rund 21,5 Milliarden €. In nur drei Jahren – bis Ende 2014 – wird sich dieser Betrag annähernd verdoppelt haben.

Fazit: Die Kassenlage der Kommunen in NRW ist mehr als alarmierend. Von einer angemessenen Finanzausstattung in Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung, wie Herr Minister Jäger das gerade vorgetragen hat, kann also keine Rede sein.

Bereits mit dem Vorgängergesetz wurde ein falscher Weg beschritten, ein Weg, der einen Keil in die kommunale Familie treibt, ohne Rücksicht auf die Klagen der Städte und Gemeinden. Mit Ignoranz und Arroganz gegenüber der Meinung vieler Experten betreibt das Regime Kraft/Jäger eiskalte SPDKlientelpolitik vor allen Dingen auf dem Rücken der kreisangehörigen Kommunen.

(Beifall von der CDU)

Die finanziellen Verwerfungen durch die einseitige Anhebung des Soziallastenansatzes stellen gerade die kleineren und mittleren Kommunen im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens vor unlösbare Probleme. Die Schlüsselzuweisungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz sinken im Münsterland pro Einwohner alleine in der Zeit zwischen 2010 und 2012 von 170 € in 2010 auf 115 € in 2012. Im gleichen Zeitraum steigen die Pro-KopfZuweisungen für die kreisfreien Städte des Ruhrgebietes von 579 auf 680 €, und das – jetzt kommt es –, obwohl sich die Steuerkraft in beiden Regionen annähernd gleich positiv entwickelt hat. 80 Millionen € Verlust für das Münsterland steht also ein Zugewinn von 277 Millionen € für die kreisfreien Städte des Ruhrgebiets allein bei den Schlüsselzuweisungen seit 2010 gegenüber.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: So seid Ihr zum Münsterland!)

Mit einem sechsfach geringeren Betrag soll also die kommunale Daseinsvorsorge in gleicher Qualität betrieben werden, obwohl die Steuerkraft pro Kopf nur um 17 % höher ausfällt.

Im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erhalten die Gemeinden über den Soziallastenansatz für eine Bedarfsgemeinschaft Schlüsselzuweisungen von 5.680 €. Mit dem neuen Gesetz wollen Sie diesen Betrag auf 7.779 € erhöhen, und das obwohl Sie wissen, dass bereits mit rund 4.200 € eine vollständige Kostenabdeckung für die direkten und indirekten sozialen Kosten für eine Bedarfsgemeinschaft gewährleistet ist.

Die überproportional gestiegenen Soziallasten, das Aufgabenfeld der Kreise mit dem höchsten Aufwandsvolumen, und die nicht entsprechend mitgewachsenen Schlüsselzuweisungen haben zu einer steigenden Abhängigkeit der Kreise von der Kreisumlage geführt. Dies hat den Verteilungskonflikt zwischen Kreisen und kreisangehörigen Ge

meinden über die Höhe der Kreisumlage in extremer Weise verstärkt.

Das alles nimmt die Landesregierung in Kauf, obwohl feststeht, dass die mit dem Soziallastenansatz verursachten Umverteilungen das Problem der strukturellen Unterfinanzierung in den Kommunen nicht lösen können. Rot-Grün sät also bewusst und gewollt Unfrieden in der kommunalen Familie.

Meine Damen und Herren, in einer Zeit guter Steuereinnahmen geht das Land mit schlechtem Beispiel voran. Den Stärkungspaktkommunen verkündet Herr Jäger mit seinem Erdrosselungsspardiktat das Ende der kommunalen Selbstverwaltung.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Oh!)

Mit Recht befürchten die Gewerkschaften, beispielsweise ver.di, trotz aller Beteuerungen der Landesregierung, dass der verlangte Eigenbeitrag der Kommunen ohne massive Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger und ohne Personalreduzierung nicht erbracht werden kann.

Und was macht die selbsternannte MoralapostelLandesregierung? Statt zu sparen, wird munter Personal eingestellt; rot-grüne Wahlgeschenke

werden notfalls noch auf Kosten der Kommunen umgesetzt. Meine Damen und Herren, den Kommunen Wasser predigen, aber selbst Wein saufen – so verspielt man notwendiges Vertrauen der Kommunen.

Auch wenn sozialpolitisch vielleicht gute Gründe dafür sprechen mögen, Kindergartenbesuche beitragsfrei zu stellen, Sozialtickets einzuführen

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Oh, Erkenntnis- gewinn!)

oder Studienbeiträge zu erlassen – im Vergleich zur Rettung der Kommunen ist all das zweitrangig.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Denn was haben die Eltern von einem beitragsfreien Kindergarten, wenn im Falle einer Pleite der Stadt dieser geschlossen werden müsste?

(Beifall von der CDU)

Im Gegensatz zu SPD und Grünen hat sich die CDU-Landtagsfraktion festgelegt. Mit einem einstimmigen Beschluss wurde die Entschuldung nordrhein-westfälischer Kommunen neben den Ausgaben für Schule und Bildung als eine von zwei vordringlichen Prioritäten festgeschrieben. Damit nehmen wir das ernst, was wir gemeinsam am 29. Oktober 2010 in diesem Landtag vereinbart haben: Hilfe für alle finanzschwachen Städte in Nordrhein-Westfalen.

Diesen Weg hat die Landesregierung mit dem Stärkungspaktgesetz verlassen. Das Stärkungspaktgesetz ist intransparent, nicht nachvollziehbar,

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

selektiv und beschädigt das Vertrauen der Städte und Gemeinden in die Landespolitik, indem es eine Zweiklassengesellschaft schafft. Gerade denjenigen, die mit erheblichem Aufwand aus eigenem Antrieb und ohne Landesunterstützung bereits ordentlich gewirtschaftet und gespart haben, verweigert die Landesregierung die Hilfe, weil in ihrem beschränkten Denken nur überschuldete Kommunen arme Kommunen sind.

(Bernhard Schemmer [CDU]: Das ist nicht nur das Denken!)

Schlimmer noch: Durch die Änderungen im GFG 2012 werden gerade diese Kommunen erneut in schweres Fahrwasser gebracht. Welchen Sinn hat ein Gesetz, wenn es durch in der mittelfristigen Finanzplanung überhaupt nicht vorhersehbare Ausfälle von Schlüsselzuweisungen Kommunen in den Nothaushalt treibt?

Meine Damen und Herren, mit Frau Kraft am Steuer und Kommunal-Jäger auf dem Beifahrersitz fahren die nordrhein-westfälischen Kommunen sehenden Auges vor die Wand.

(Beifall von der CDU)

Anstatt umzusteuern, unterhalten sich diese beiden darüber, mit welcher Geschwindigkeit man denn wohl aufprallen wird.

Am Rande noch eine Bemerkung zu den Kollegen der FDP und ihrer Zustimmung zum Stärkungspaktgesetz. Lieber Kollege Engel, die FDP hat dem Stärkungspaktgesetz am 8. Dezember zugestimmt, weil – ich zitiere von der Internetseite der FDP – „die zwingende Festlegung auf die umstrittene Abundanzumlage, die finanzstärkere Kommunen in einer zweiten Stufe des Stärkungspakts schultern sollten, auf Druck der FDP nicht mehr Teil des Gesetzes“ ist.