Protocol of the Session on December 8, 2011

(Beifall von der SPD)

Ein Blick zurück auf das, was seit der Regierungsübernahme auf den Weg gebracht worden ist:

Wir haben den Aktionsplan Stadtfinanzen, der nicht nur vorsah, die Gemeindefinanzierung in diesem Jahr um 323 Millionen € aufzubessern. Zusammen mit den 350 Millionen € stellen wir den Städten in diesem Jahr übrigens insgesamt 773 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Das befindet sich in der Nähe dessen, was Sie mit dem Änderungsantrag fordern.

Das ist auch aus Erkenntnissen Junkernheinrichs gereift, der gesagt hat: Man muss zunächst einmal allen Städten helfen. – Das haben wir gemacht, indem zusätzlich 323 Millionen € ins Gemeindefinanzierungsgesetz eingestellt worden sind. Wir haben nicht – wie Sie es anlässlich der Haushaltsberatungen vorgeschlagen haben – den Städten noch etwas abgenommen, den ärmeren Städten sozusagen 300 Millionen € entzogen. Wir stellen das zur Verfügung.

Ich komme jetzt auf das, was wir in Zukunft machen werden. Sie haben in der Tat recht, dass die Gemeindefinanzierungsgesetze ab 2012 befrachtet werden. Es ist aber keine ausgleichslose Befrachtung. Wir haben gut verhandelt, die Landesregierung hat gut verhandelt. Wir werden im kommenden Jahr – das wissen Sie – aus der SoBEZ-Erstattung zusätzlich 65 Millionen € in das Gemeindefinanzierungsgesetz einstellen. Und wir werden den Städten 2013 zusätzlich 50 Millionen € aus der Erhöhung

der Grunderwerbsteuer nicht vorenthalten, sondern zusätzlich im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zur Verfügung stellen. Deshalb ist es für uns folgerichtig, dass diese Befrachtung auch für die nachfolgenden Städte der Stufe 2 vorgenommen werden darf.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Löttgen?

Herr Kollege Löttgen, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie erwecken hier den Eindruck, als würde das Land über die 350 Millionen €, die haushalterisch veranschlagt sind, hinaus noch weitere Mittel im Rahmen des Stärkungspaktes zur Verfügung stellen.

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Das ist falsch!)

Würden Sie mir mal erläutern, wie das mit Ihrem Gesetz – Erläuterungen zu § 2 Abs. 3 – zusammenpasst, dass die Komplementärmittel gemäß Abs. 2 von den Kommunen refinanziert werden? Sie schreiben das ausdrücklich. Das heißt, es sind keine Landesmittel – so verstehe ich das –, sondern ausschließlich Mittel, die der kommunalen Familie vorenthalten werden.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Löttgen, ich habe gerade ausgeführt, dass die Komplementärmittel der kommunalen Familie im kommenden Jahr unter anderem von den 65 Millionen € aus der SoBEZ-Erstattung – da hat die Landesregierung einfach gut verhandelt – gedeckt werden. Das gilt zunächst einmal.

(Beifall von der SPD)

Darüber hinaus habe ich ausgeführt, dass im Jahre 2013 insgesamt 110 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, die über das Gemeindefinanzierungsgesetz abgewickelt werden. Darüber entsteht – aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer – die Befrachtung. Das ist Geld, das der zweiten Stufe zur Verfügung steht, den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechend der Stufe 2 zur Verfügung gestellt wird.

Ich habe Ihnen gerade versucht zu erläutern, dass wir als ersten Schritt in diesem Jahr das Gemeindefinanzierungsgesetz um 323 Millionen € erhöht haben. Das kommt allen Kommunen zugute, die am GFG partizipieren. Die 350 Millionen € kommen

schwerpunktmäßig den 34 am stärksten von Überschuldung betroffenen Kommunen zugute. Das sind im Prinzip die 700 Millionen €, von denen Sie immer sprechen.

Ich habe Ihnen auch vorgehalten, dass Sie in diesem Jahr noch versucht haben, das Gemeindefinanzierungsgesetz um 300 Millionen € zu befrachten, was wir ablehnen mussten, Herr Löttgen. Das ist die Geschichte!

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege, es gibt eine zweite Zwischenfrage, dieses Mal von Frau Demirel. Würden Sie die auch zulassen?

Bitte schön.

Bitte schön, Frau Demirel.

Danke schön, Herr Kollege Hübner. Sie haben eben gesagt, dass Sie den Kommunen über das GFG im nächsten Jahr mehr Gelder zur Verfügung stellen werden. Sie haben die 1,5%ige Erhöhung der Grunderwerbsteuer sowie die SoBEZ-Mittel genannt. Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen dem GFG und dem Sondervermögen, das Ihre Regierung jetzt für die Konsolidierungshilfen einrichten möchte? Denn es ist im Moment nicht vorgesehen, dass die Mittel über das GFG an die Kommunen fließen, wie es eigentlich hätte sein müssen. Vielmehr richten Sie ein Sondervermögen ein und lassen diese Mittel da einfließen, um die Konsolidierungshilfen in der zweiten Stufe zu finanzieren. Haben Sie die Gesetze Ihrer eigenen Landesregierung gelesen, Herr Hübner?

Ja. Ich habe Ihnen gerade versucht deutlich zu machen, wie die Systematik ist und warum es zulässig ist, Befrachtungen bei den kommenden GFGs, die eben nicht ausgleichslos sind, zuzulassen.

Ich möchte darauf zurückkommen, was wir in der Vergangenheit erlebt haben. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode den Entzug von insgesamt 3,1 Milliarden € erlebt. Das war eine Befrachtung, die Sie dafür genutzt haben, den Landeshaushalt auszugleichen. Sie haben die Krankenhausumlage für die Kommunen verdoppelt, was ebenfalls zu erheblichen Verwerfungen in der kommunalen Familie geführt hat. Außerdem mussten wir in der Vergangenheit massive Missachtungen des Konnexitätsgebotes zur Kenntnis nehmen.

(Beifall von der SPD)

Wir legen jetzt eine Einigung vor, die in der Tat zwischen FDP, Grünen und SPD in guten Gesprächen

unter Berücksichtigung der Anregungen der kommunalen Familie auf den Weg gebracht wurde. Wir mussten uns dafür entscheiden – ich habe es eingangs schon mal gesagt –, das Verteilkriterium zu ändern. Das geschah auf Basis eines, wie wir glauben, rechtsfesten Kriteriums. Junkernheinrich und Lenk haben die Zeit von 2004 bis 2008 begutachtet. Wir werden ungefähr 80 % der zur Verfügung stehenden 345 Millionen € auf Grundlage dieses Kriteriums verteilen. Wir werden es um einen Schlüssel je Einwohner ergänzen, der die wunderschöne Summe von 25,89 € ausmacht, was genau 20 % der zur Verfügung stehenden Mittel entspricht. Das ist aus unserer Sicht gut und gerecht, weil damit in jeder Kommune, die daran teilnimmt, eine Basis geschaffen wird, um einen Konsolidierungspfad einzuleiten.

Ich will ausdrücklich noch mal sagen, weil das zwischenzeitlich immer durcheinander geht: Es gibt auch ein Regel-Ausnahme-Prinzip.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

In der Anhörung konnte man hören, dass man auf das Finanzergebnis zurückgreifen muss. Das schließen wir doch ausdrücklich nicht aus. Es kann sinnvoll sein, um einen Haushaltsausgleich in den Jahren 2016 – Stufe 1 – und 2018 – Stufe 2 – zu erreichen, sich zunächst mal auf das Finanzergebnis zu fokussieren. Denn es ist das Ziel des Gesetzes

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

dafür gibt es das Regel-Ausnahme-Prinzip, Herr Löttgen; hätten Sie es gelesen, hätten Sie es verstanden –,

(Lachen von Bodo Löttgen [CDU])

den Liquiditätsaufwuchs der Kommunen abzufangen. Das ist nachvollziehbar. Daher bitten wir das Innenministerium um einen Erlass, der das ermöglicht, der gleichzeitig aber auch Flexibilität ermöglicht, wenn es im Einzelfall dazu kommt, dass die Konsolidierungszeiträume 2016 oder 2018 nach Ergebnisplan nicht zu halten sind.

Wir wollen natürlich nicht, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, dass sämtliche Freibäder, Hallenbäder, Büchereien und sonstiges geschlossen werden. Es geht darum, durch einen intelligenteren Konsolidierungspfad, der auf der Veränderung des § 76 der Gemeindeordnung beruht, der Sie sich in diesem Jahr übrigens auch verweigert haben, basierend auf zehn Jahren einen vernünftigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Dafür stellt die Landesregierung die Mittel, die ich Ihnen gerade erläutert habe, zur Verfügung: insgesamt 3,5 Milliarden € für die kommenden zehn Jahre. Das halten wir für vernünftig.

Herr Kollege, es gibt noch eine Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen wollen oder lieber nicht?

Herr Kollege Löttgen will noch was fragen.

Herr Löttgen.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Hübner. Würden Sie mir in einer hoffentlich klaren Antwort zustimmen: Wenn das, was der Kämmerer der Stadt Dorsten an den Innenminister geschrieben hat, dass nämlich die Berechnungsgrundlage für das Stärkungspaktgesetz falsch ist, zutrifft, würden Sie mir dann zustimmen, dass das Stärkungspaktgesetz heute nicht verabschiedet werden darf, weil alles, was damit verbunden ist, reine Spekulation ist?

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Es ist spekulativ, was Sie vortragen!)

Herr Löttgen, erstens ist das spekulativ, was Sie gerade vorgetragen haben. Da möchte ich dem Kollegen Mostofizadeh ausdrücklich recht geben. Zweitens wird es sicherlich eine Überprüfung im Haus des Innenministeriums geben. Ich bin ganz sicher, dass Ralf Jäger persönlich es gewährleisten wird, sich die Daten von Junkernheinrich und Lenk, die von Ihnen im Übrigen immer sehr hoch geschätzt worden sind, genau unter diesem Aspekt anzuschauen.

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Junkernhein- rich und Lenk gehen aber von ganz anderen Summen aus!)

Ich habe auch vereinzelt Kritik gehört, dass die strukturelle Lücke nicht sinnvoll abgedeckt worden sei. Nichtsdestotrotz gucken wir uns das an. Dann muss man das beurteilen. Dafür gibt es Evaluationsmöglichkeiten. Das signalisiere ich hiermit ausdrücklich. – Dann brauche ich mein Redemanuskript in der Richtung auch nicht weiter abzuarbeiten. Ich danke Ihnen für die Frage. Danke schön.

In der Anhörung hat auch die Frage eine große Rolle gespielt, wie man mit den Umlageverbänden umgeht, wenn es aus Sicht der kommunalen Familie einen hohen Konsolidierungsdruck gibt. Dazu will ich heute ausdrücklich erklären, dass wir die Rolle der Umlageverbände mit einem Gesetz zur Genehmigung der Umlageverbandshöhe begleiten

wollen. Das ist sozusagen im Geleitzug. Genauso ist es im Geleitzug, im kommenden Jahr als Allererstes die NKF-Fragen, die wir noch zu regeln haben, aufzustellen, um den Kommunen bei den dann verbindlichen Haushaltssanierungsplänen Rechtssicherheit zu geben.

Wir hatten zwischen Grünen, FDP und SPD insgesamt konstruktive Gespräche. Ich möchte mich dafür an dieser Stelle ausdrücklich bedanken und bedanke mich auch für die Aufmerksamkeit und insbesondere beim Kollegen Löttgen für die teilweise sinnvollen Fragen. – Danke schön.