Protocol of the Session on December 8, 2011

Frau Ministerin.

Dabei kann schnell strittig werden, was zum journalistischredaktionellen Bereich gehört und was nicht. Wie sieht es zum Beispiel mit den Honorarabrechnungen für freie Mitarbeiter aus? Betrachtet man dies als reinen Zahlungsvorgang, so müsste eine entsprechende Beschwerde vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit untersucht werden. Man könnte aber auch der Auffassung sein, dass aus dem Honorar durch Überprüfung festgestellt werden kann, wie der Journalist hier tätig gewesen ist.

Frau Ministerin.

Dann gehört es zum journalistisch-redaktionellen Bereich.

Solche und andere Konflikte kommen erst gar nicht auf, wenn man es bei der bisherigen Regelung belässt.

Frau Ministerin Schwall-Düren, Entschuldigung, das ist der wiederholte Versuch, Sie vorsichtig zu unterbrechen. Kollege Orth würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Bitte, Herr Orth.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Sie haben eben von Staatsferne gesprochen. Deswegen frage ich Sie, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass Konzerne wie E.ON, Thyssen, Bayer, die alle keine Staatskonzerne sind, interne Datenschutzbeauftragte haben und gleichwohl der datenschutzrechtlichen Aufsicht des Landesdatenschutzbeauftragten unterliegen und dass wir somit nur eine Gleichstellung mit den Privaten erreichen?

Ich gebe gerne zu, dass das für die privaten Unternehmen

der Fall ist. Aber wir haben es beim WDR mit einer öffentlich-rechtlichen Institution zu tun, bei der es einen gesonderten internen Datenschutzbeauftragten gibt. Es würde hier zu einer Doppelung und einer Einflussnahme kommen.

(Ralf Witzel [FDP]: Nein!)

Wir haben die Gremien des WDR, in denen die gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind und eine entsprechende Kontrolle vornehmen können.

Wenn wir noch einmal zu Ihrem Ansinnen zurückkommen, hier den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ins Spiel zu bringen, haben wir den Eindruck, es geht Ihnen letztendlich darum, diesen für die gesamte GEZ zuständig zu machen. Das geht allerdings nicht über ein NRWGesetz. Die GEZ ist gesetzlich unselbstständig und arbeitet für die jeweiligen Landesrundfunkanstalten in deren Bereich. Das bedeutet, dass man, wenn überhaupt, den LDI nur für die Rundfunkgebührendaten des WDR zuständig machen könnte. Auch das ist aus Sicht der Landesregierung wenig sinnvoll, da dies wieder zu einer Aufteilung innerhalb des WDR führt.

Meine Damen und Herren, trotz dieser großen inhaltlichen Bedenken hat die Landesregierung selbstverständlich nichts dagegen, dass der Antrag an den Haupt- und Medienausschuss überwiesen und dort beraten wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Das ist aber großzügig!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir die Debatte schließen und zu der vorgeschlagenen Überweisung des Antrags Drucksache 15/3261 an den Haupt- und Medienausschuss kommen können. Wenn dem jemand widersprechen möchte, möge er das bitte durch das Handzeichen deutlich machen. – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir den Antrag entsprechend überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befris

tung in § 29 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3047 Vorlage 15/914

Beschlussempfehlung und Bericht des Haupt- und Medienausschusses Drucksache 15/3422

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Lehne das Wort.

Guten Tag, Frau Präsidentin! Ich begrüße Sie recht herzlich. Meine Damen und Herren! Die Geltungsdauer eines guten Gesetzes soll natürlich verlängert werden. Wir haben uns im Ausschuss auf eine befristete Zeit verständigt.

Für erwähnenswert halte ich noch, dass dies ein Gesetz ist, das unter der schwarz-gelben Regierung zustande gekommen ist und das zunächst von der SPD beklagt wurde. Heute hat man auch dort verstanden, dass es gut ist.

Die Zeit, die wir bis zur endgültigen Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes noch haben, gibt uns die Gelegenheit, § 5 Abs. 2 Nr. 11 entsprechend anzupassen und zu ändern. Dann könnten wir auch für die Onlinedurchsuchungen, die zurzeit nicht berücksichtigt werden, eine vernünftige Lösung finden, die dem Gesetz gerecht wird. Es wäre nämlich schon vernünftig, wenn wir gerade in Nordrhein-Westfalen, was die Onlinedurchsuchungen angeht, eine gesetzliche Regelung hätten, die dem Verfassungsschutz und auch den Bürgern vor Ort hilft. – Danke schön.

(Lebhafter Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Stotko das Wort.

Einen solchen Applaus versuche ich mir auch zu verdienen. Der ist nicht schlecht; ich bin schwer beeindruckt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es kurz machen. Der Haupt- und Medienausschuss hat in seiner letzten Beratung ohne die Stimmen der Linken, aber mit den Stimmen aller anderen Fraktionen beschlossen, die Geltungsdauer des Gesetzes um neun Monate zu verlängern. Ich will betonen, dass ich das für die richtige Idee halte.

Herr Dr. Orth, ein bisschen verwundert mich, dass Sie mit dem Gedanken gespielt haben, eine Anhörung dazu durchzuführen. Seit dem 21. September kennen Sie den Evaluierungsbericht; seitdem liegt er Ihnen vor. Sie haben trotzdem erst über zwei Monate später Bedenken angemeldet und gesagt, Sie möchten eine Anhörung. Das hat mich irritiert.

Ich freue mich auf die Beratungen in den nächsten neun Monaten. Wir werden die Geltungsdauer des Gesetzes ohnehin verlängern. Herr Kollege Lehne hat das schon gesagt. Von daher toi, toi, toi, alles Gute und einen schönen Feierabend!

(Beifall von der SPD und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bolte, der den Maßstab, der jetzt gesetzt wurde, kennt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so kurz wird es bei mir vielleicht doch nicht werden. Aber ich werde daran arbeiten.

Wir haben durchaus ein kurzes Verfahren hinter uns und jetzt auch kurze Wortbeiträge gehört. Insofern haben wir da einen gewissen Maßstab vorgegeben, zumal wir, als wir den Gesetzentwurf jetzt geändert haben, damit durchaus auch intendiert haben, uns weitere Zeit zur Beratung zu verschaffen.

Die FDP-Fraktion hat im Beratungsverfahren angekündigt, dass sie durch eine kürzere Befristung, nämlich zum 1. Oktober, ein längeres Beratungsverfahren ermöglichen möchte. Wir haben uns diesem Anliegen angeschlossen. Diese Befristung ermöglicht uns, einen Moment lang durchzuatmen und nachzudenken.

Wir haben derzeit eine Debatte über die Strukturen des Verfassungsschutzes insgesamt. Ich glaube, dass wir die Zeit, die jetzt vor uns liegt, sinnvoll nutzen können; denn diese Debatte hat durchaus viele Facetten. Da geht es nicht nur um die Strukturen der verschiedenen Verfassungsschutzämter, zu denen wir im Moment jeden Tag einen neuen Vorschlag erhalten. Es geht auch um die Frage, wie der Verfassungsschutz arbeiten soll. Das betrifft nicht nur die geheimdienstlichen Mittel, sondern auch viele weitere Aspekte, die wir vielleicht in die Debatte einbeziehen können, auch wenn wir sie nicht unbedingt konkret mit den beiden Regelungen, deren Geltungsdauer jetzt zur Verlängerung anstehen, in einen Topf werfen müssen.

Fest steht: Die Verfassungsschutzbehörden müssen auf rechtsstaatlichem Boden arbeiten können. Wir müssen auch den Weg zu mehr Transparenz beschreiten. Alle diese Punkte – auch die Frage der parlamentarischen Kontrolle – sind genannt worden.

Das wird eine umfangreiche Debatte sein, die wir sicherlich nicht in Zwei-Minuten-Beiträgen abhandeln können wie heute Abend. Aber es wird sicherlich eine erkenntnisreiche Debatte sein, und darauf freue ich mich. – Für heute Abend herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die Fraktion der FDP hat der Kollege Dr. Orth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist voll von Leuten, die Wasser predigen und Wein trinken. Der heute behandelte Gesetzentwurf zur Ände

rung der gesetzlichen Befristung des Verfassungsschutzgesetzes macht dies in meinen Augen deutlich. Es ist hier nämlich versucht worden, ganz vieles unter den Tisch zu kehren.

Sie wollten die Geltungsdauer des Gesetzes um fünf Jahre verlängern. In meinen Augen offenbaren Sie damit eine Doppelmoral. Auf der einen Seite haben Sie bis vor einigen Monaten oder bis vor eineinhalb Jahren gerichtlich verhindern wollen, dass diese Regelungen Bestand haben. Heute sollten wir eigentlich alles für die nächsten fünf Jahre absegnen.

Was sollten wir für fünf Jahre absegnen? – Die Observation mittels GPS, die Einholung von Auskünften bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen, Telekommunikations

diensten und Telediensten. Sie wollten sich das alles also erst in fünf Jahren, am 1. Januar 2016, noch einmal anschauen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es lapidar, das sei zweckmäßig, weiterhin erforderlich und inzwischen ein technisch standardisiertes Verfahren.

Ich erlaube mir, die Zeit kurz zurückzudrehen. Ich möchte nämlich an ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW erinnern, eingereicht von Roten und Grünen. Ich zitiere aus der Klage:

Die Ermächtigung des § 5 Abs. 1 VSG beschränkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch die Beschränkung wird das Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet.

Das war noch Auffassung Jäger vor anderthalb Jahren.

Ich möchte noch einmal aus der Klage zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 VSG zitieren. Dort heißt es: Die Ermächtigung genügt den vorgenannten Bestimmtheitsanforderungen nicht.